http://www.nzz.ch/panorama/alltagsgeschichten/die-kleine-bibliothek-im-vorgarten-1.18679472
“Little Free Library, Easthampton MA” by John Phelan – Own work. Licensed under CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons.
Als Fachorgan für das Fälschungswesen lassen wir es uns natürlich nicht entgehen, wenn über die Mailingliste Provenienz ein qualitätvolles Foto einer Fälschung von Hermann Kyrieleis in den elektronischen Posteingang flattert. Das bisher auf Flickr verfügbare Foto aus den Beständen der UPenn ist optisch wenig ansprechend.
Der USA-Buchprovenienzforscher John Lancaster erkundigte sich nach der Lesung eines Luther-Autographs. Mir kam das “meinem lieben freunde” merkwürdig vor (von Kyrieleis wusste ich bisher nichts) und so fragte ich zurück, ob das Stück denn echt sei. Während Ulrich Seelbach, bewaffnet mit Könneckes Bilderatlas, noch bejahte, hatte Lancaster die Inschrift in der Inkunabel in Princeton (Signatur: 6049.314.374 1481q) schon in der 1905 von Max Herrmann publizierten Liste der Fälschungen von Luther-Autographen als Nr. 37 entdeckt. Falk Eisermann kommentierte:
Die von Max Herrmann aufgedeckte Fälschungsgeschichte um Kyrieleis wird auch thematisiert in Martin Hollenders hervorragender Biographie über Herrmann aus dem Jahr 2014, siehe http://stabikat.de/DB=1/XMLPRS=N/PPN?PPN=777076640. Zwei polizeilich beschlagnahmte Inkunabeln mit gefälschten Kyrieleis-Widmungen wurden bis zum 2. Weltkrieg im Berliner Kriminalmuseum aufbewahrt, damals noch im Polizeipräsidium am Alexanderplatz, sie wurden aber mit den gesamten dort aufbewahrten Sammlungen im März 1945 vernichtet. Dank Herrmanns detaillierten Angaben ließ sich rekonstruieren, um welche beiden Ausgaben es sich handelte; in der GW-Datenbank recherchierbar mit der Zeichenkette Berlin KriminalM.
Es ist anzunehmen, daß „dort draußen“ noch zahlreiche gefälschte Luther-Widmungen von Kyrieleis herumschwirren, also Vorsicht bei den Vorbereitungen zum Reformationsjubiläum…
Schon im Philobiblon, weiß ein Google-Schnipsel, wurde vor etwa 45 Jahren gewarnt, dass es mehr Lutherfälschungen von Kyrieleis gebe als die bei Herrmann aufgelisteten 91 Fälle.
Der Berliner Kolonialwarenhändler Hermann Kyrieleis (ohne GND) war neben dem Fälscher von Schiller-Handschriften Heinrich von Gerstenbergk (Darstellung von Anton Vollert 1856, GND) einer der beiden großen deutschen Autographen-Fälscher des 19. Jahrhunderts. In einer Darstellung von Günther Mecklenburg über Autographen-Fälschungen auf stargardt.de (Kapitel 5: Caveat emptor) liest man:
Machte sich Gerstenbergk die Konjunktur für Schiller-Autographen zunutze, so spezialisierte sich ein anderer Fälscher, Hermann Kyrieleis, 40 Jahre später auf die nicht weniger begehrte, noch höher
im Kurs stehende Handschrift Martin Luthers. Er kaufte zu niedrigen Preisen Reformationsdrucke, auch in defekten Exemplaren, und versah die Titelblätter mit gefälschten Widmungen Luthers an diesem nachweislich befreundete Zeitgenossen. Diese Widmungen, für die es manches echte Beispiel gibt, enthielten gewöhnlich einen Bibelspruch, den Namen des Beschenkten, das Datum und die Unterschrift des Reformators. Kyrieleis hat in den Jahren 1893-96 über 90 falsche Luther-Autographen hergestellt, von denen sich die bekanntesten Luther-Philologen, Bibliothekare und Archivare, sowie Sammler und Antiquare täuschen ließen. Diesen gegenüber trat er, wie Gerstenbergk, als Verkäufer nicht selbst in Erscheinung. Er überließ dies seiner Frau, die – in Begleitung ihrer Kinder , auf Hungerkost gesetzt und in ärmlicher Kleidung – eine rührende Geschichte von der Abkunft ihres Gatten aus einer Humanistenfamilie und dem Zwang, sich unter dem Druck der Not von dem teueren Erbstück zu trennen, erzählte. Der sehr wohlhabende Frankfurter Antiquar Simon Baer, auch einer der glücklichen Erwerber, äußerte zu seinem Kollegen Eugen Mecklenburg, daß es ihn weniger wurme, einem Betrüger zum Opfer gefallen zu sein – er befinde sich dabei in bester Gesellschaft –, als daß er seine Besucher noch reichlich bewirtet habe.
Ein Artikel “Ein unerhörter Schwindel mit Lutherautographen” erschien im Centralblatt für Bibliothekswesen 1896 (frei bei DigiZeitschriften). Da der Fälscher als geistesgestört eingestuft wurde, konnte man gerichtlich nur seine Frau strafrechtlich zur Rechenschaft ziehen.
“Die Entwicklung des Zweifels zur Gewißheit, die Formen der philologisch-historischen wie der chemischen Untersuchung sind so spannend geschildert, daß sich der Bericht bei allem wissenschaftlichen Ernst wie ein guter Kriminalroman liest”, empfiehlt Mecklenburg die Schrift “Ein feste Burg ist unser Gott” (Berlin 1905) des in Theresienstadt 1942 ermordeten Max Herrmann (GND). Ich habe sie heute ins Internet Archive von Google Books (mit US-Proxy) hochgeladen und auch das Foto des Eintrags in Princeton auf Wikimedia Commons verfügbar gemacht.
18.2.2018
Zu Autographenfälschungen:
http://www.autograph-market.com/articles-german/item/vom-autographensammeln
http://suma-ev.de/presse/Urteil-zur-Klage-gegen-MetaGer.html
“Einen Etappensieg konnte der SUMA-EV beim Landgericht Hannover erzielen. Das Gericht hat die Eilbedürftigkeit des Anliegens abgewiesen und die Klägerin zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Die klagende Anwältin fordert, das Recht auf Vergessen auch auf Assoziationen zu beanstandeten Begriffen, beispielsweise Namen, auszuweiten”
Siehe hier
http://archivalia.hypotheses.org/52436
“Eine neue Veröffentlichungsreihe wird von Lothar Müller (Süddeutsche Zeitung) mit einem einführenden Vortrag vorgestellt sowie von den Herausgerbern [sic! KG] Valentin Groebner, Anke te Heesen, Christina Wessely, Michael Wildt und dem Gestalter der Reihe Helmut Völker präsentiert.
Die neue Reihe „Sonderdruck“ besteht aus kurzen, sehr sorgfältig gestalteten Heften im Umfang von 30 bis 40 Seiten von denen drei bis fünf pro Jahr publiziert werden. Sie enthalten in erster Linie außergewöhnlich gute Texte von Studierenden, Hausarbeiten oder Masterarbeiten, die üblicherweise keinen Weg in die Veröffentlichung finden. Darüber hinaus können aber auch Essays oder Reden arrivierter Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erscheinen und so ein Publikationsformat des kleinen Textes ergeben, das unhierarchisch, aber der Qualität verpflichtet ist, das nicht im Buchhandel vertrieben, sondern persönlich übergeben wird. Der Titel des Projekts knüpft deshalb an den schönen, aber weitgehend aus der Mode geratenen Sonderdruck an, der den veröffentlichten Zeitschriftenaufsatz als separat gehefteten Einzeltext dem Autor zum gelehrten Gabentausch zur Verfügung stellt.” (SB Berlin) Diese sehr sorgfältig gestalteten Hefte, die selbstverständlich nicht unserer rastlosen Selbstbefriedigung dienen, erscheinen sicher ganz bewusst nicht zugleich Open Access.
Via Waldschütz, swimmtt und Steinhauer auf Twitter.
Von Kristin Oswald.
Fragt das Genealogie-Feuilleton. Die Mormonen, die die Digitalisaqte frei zugänglich machen, werden in Bayern wohl nicht zum Zuge kommen, wird gemutmaßt. Bleibt Ancestry (mit dreijähriger Exklusiv-Frist) und der Status Quo (es geschieht nichts).
Walter von Boettichers vierbändiges Werk ist bei der ULB Düsseldorf online.
The Digital Archaeology Commons has been launched. “…the DAC is designed to support work and community building around digital methods and practice in archaeology and closely related fields. We also hope that the DAC will encourage the permeability of the boundaries between digital work in the various streams of archaeological practice (anthropological archaeology, humanist archaeology, etc). We also hope that the DAC will encourage discussion around digital archaeology topics between archaeologists and closely related fields (museum studies, art history, history, etc). Joining is easy – just click on the Account Signup button in the main page.”
Similarly, the National Archives has just launched the History Hub. “This new platform may be thought of as an external collaboration network, a place where subject matter experts from the National Archives can engage with researchers and the public, to share information, work more easily together, and find people based on their experience and interests. The platform offers discussion boards, blogs, profiles, and other interactive tools for communication and collaboration.”
Fünf unfassbare Dinge, die Lehrende in verschiedenen europäischen “Kulturstaaten” nach geltendem Urheberrecht nicht tun dürfen, findet man bei irights.info, während es in der WELT um sogenanntes “Beiwerk” (§ 57 UrhG) geht: “Die Ausstattung von Filmen ist ein juristisches Minenfeld. Da geben viele Produzenten lieber Fälschungen in Auftrag”. Gregor Dotzauer las für den Tagesspiegel die aktuelle Neue Rundschau, die in 34 Beiträgen Überlegungen zu einem neuen Urheberrecht anstellt, referiert der Perlentaucher. Michael Hagner darf dort einmal mehr gegen Open Access wettern.
Die Selfpublisherin Katja Piel hat eingeräumt, bei ihrem gerade erst veröffentlichten Buch „Alles begann mit dir“ möglicherweise abgeschrieben zu haben, melden indie publishing und die “Self-Publisher-Bibel”.