Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Stadtbibliothek Lübeck: Catalogus codicum manuscriptorium Philologicorum

Der handschriftliche Katalog von Franz Weber 1937 ist nun online:

http://digital.stadtbibliothek.luebeck.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Agbv%3A48-1-254818

Ebenfalls verfügbar: Kataloge zu den deutschen theologischen und den historischen Handschriften.

Gnadenlose Justiz: Eltern müssen ihre Kinder denunzieren

OLG München: Eltern müssen bei Filesharing Kinder denunzieren

Filesharing – OLG München hebt den Kommerz und die Industrieinteressen über das Grundgesetz und den Schutz der Familie aus Art. 6 GG

http://www.new-media-law.net/olg-muenchen-filesharing-terminsbericht/

http://heise.de/-3071044

Zeitzeugenarchiv zur NS-Zwangsarbeit online – aber nicht für alle

http://www.dz-ns-zwangsarbeit.de/zeitzeugenarchiv

“Der Zugang zum Archiv steht aus Gründen der Persönlichkeits- und Urheberrechte ausschließlich nach einer Online – Registrierung und der Zustimmung zu den hier vorliegenden Nutzungsbedingungen zur Verfügung. Das Archiv darf zum Zwecke der Bildung, der Lehre, der Forschung und der Recherche von Privatpersonen und Institutionen genutzt werden, die ein berechtigtes Interesse nach vorheriger erfolgreicher Anmeldung nachweisen können.

Zur Anmeldung bitten wir, den Registrierungsantrag in elektronischer Form an das Dokumentationszentrum zu senden. Nur Anträge mit vollständigen Angaben werden bearbeitet. Mit dem Absenden der Registrierung versichert der Nutzer, dass sämtliche gemachte Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.

Nach der positiven Prüfung der Angaben wird von dem Dokumentationszentrum spätestens nach zwei Tagen ein Zugangscode (Benutzername und Passwort) per E-Mail versandt, mit dem der Zugang unter der Zustimmung zu den hier angeführten Archiv-Nutzungsbedingungen erfolgen kann. Der Zugangscode, der nicht an Dritte vergeben werden darf, kann nur die zugangsberechtigte Person zeitgleich nutzen.” (Hervorhebung von mir, KG)

Was soll das??

Via
http://blog.digithek.ch/zeitzeugenarchiv-zur-ns-zwangsarbeit-online/

Das Vermächtnis des Aaron Swartz

Drei Jahre ist es her, dass Aaron Swartz den Freitod wählte. Whistleblowerin Chelsea Manning hat ihm jetzt einen Artikel gewidmet.

https://medium.com/@xychelsea/remembering-aaron-swartz-94d204b9e190#.f6eralvn6

Via
https://netzpolitik.org/2016/chelsea-manning-ueber-die-schriften-von-aaron-swartz/

Siehe auch

5 Efforts That Keep Aaron Swartz’s Legacy Alive
https://www.inverse.com/article/10133-5-efforts-that-keep-aaron-swartz-s-legacy-alive

ZLB wird gerade geschlachtet

Peter Delin schreibt in der Diskussion über Hitlers “Mein Kampf” in INETBIB:

“Mich hat verwundert, dass die Berliner Zentral- und Landesbibliothek, die größte öffentliche Zentralbibliothek Deutschlands, immerhin zuständig für ein Land von 3.5 Mio. Einwohnern, diese viel diskutierte Ausgabe nicht im Online-Katalog nachweist. Meine Nachfrage gestern vor Ort hat ergeben, dass der Titel bisher tatsächlich nicht bestellt werden konnte, obwohl es eine sehr große Zahl von Leseranfragen gibt.

Hintergrund: Die ZLB wird gerade geschlachtet, und zwar unter den Auspizien des Deutschen Bibliotheksverbands (DBV), der diese Entwicklung ausdrücklich gut geheißen und auch aktiv begleitet hat.

So ist den Fachreferenten/Fachlektoren der ZLB der eigene Bestandsaufbau fast völlig entzogen worden. Genauer gesagt. es gibt gar keine Fachreferenten/Fachlektoren mehr, die einschlägig vorgebildet mit entsprechender jahrelanger praktischer Erfahrung Bestandssegmente der Bibliothek und den dazugehörigen Markt inhaltlich überschauen. Die ZLB hat den Einfluss auf den überwiegenden Teil ihres Buchzugangs nahezu vollständig verloren. Sie kann auch nicht mehr steuernd eingreifen, z. B. sog. Approval Plans mit Lieferanten selbst vereinbaren und fachlich überwachen (einzige Ausnahme die Kinder- und Jugendbibliothek). Der Buchbestand für Erwachsene kommt künftig nur noch aus zwei Quellen, die in keiner Weise mehr selbst beeinflusst werden können:

– aus dem Vorab-Informationsdienst (ID-Vorab) der EKZ ohne jede eigene Einflussmöglichkeit auf Auswahl und Bestandsprofil. Dies praktiziert in Deutschland sonst nur noch eine einzige (!) Bibliothek, die Hamburger Öffentlichen Büchhallen.

– aus dem Pflichtexemplarzugang der Berliner Verlage

Für die eigene Auswahl zur Lückenergänzung steht nur noch ein kleiner Etat für 7.500 Medien (!) zur Verfügung. Davor konnten 28.500 Buchtitel (!) selbst ausgewählt, bzw. in sog. Approval Plans mit Lieferanten, vorwiegend Fachbuchhandlungen, selbst vereinbart und fachlich überwacht werden. Heute bleibt für die inhaltliche Lektoratsarbeit nur noch die Auswahl von – wie von der Leitung vorgeschrieben – mehreren Tausend Doppelstücken bei der EKZ.

Seit Jahrzehnten in ihrem inhaltlichen Zusammenhang aufgebaute Fachbestände, wie z. B. der sehr differenzierte Literaturbereich oder der renommierte Kunstbestand, der bis in die frühen Fünfziger Jahre zurückreicht, verlieren damit ihren Wert.

Es ist m. E. unabweisbar, dass hier eine wichtige intellektuelle Ressource zur Vermittlung von Kultur und Wissenschaft für das allgemeine Publikum im Land Berlin zerstört wird. Dieser Vandalismus ist nicht nur ein Fall der verfehlten Kulturpolitik des Berliner Senats, sondern auch der darin involvierten Bibliotheksfunktionäre des DBV.

Mit besten Grüßen
Peter Delin”

F.W.E. Roth und seine Ausgabe der Oberurseler Reimchronik des Otto Wallau

Nachdem ich bei der UB Freiburg für Wikisource

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth#1879

ein Digitalisat von

Otto Wallau’s Oberurseler Reimchronik. Ein Zeitbild aus dem 16., 17. und 18. Jahrhundert (1879). VI, 73 S.

erbeten hatte, teilte sie mir einen Tag später den Link mit:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/roth1879

Die kleine Schrift zählt zu den ersten drei Veröffentlichungen des damals 26jährigen FWE Roth (1853-1924), über den ich mich hier ja schon wiederholt verbreitet habe. Zwar finde ich auf Anhieb keine Fälschung oder Erfindung darin, wohl aber eine für Roth nicht ganz untypische Unredlichkeit beim Umgang mit den Vorarbeiten anderer.

Mit keiner Silbe erwähnt Roth, dass seine Ausgabe in erheblichem Umfang auf der Vorarbeit von Alois Henninger (1814-1862; GND) fußt, der Wallaus Reimchronik 1847 bereits herausgegeben hatte.

http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb10022007-7 (bzw. Google Books, siehe anklickbare Abbildung unten)

Erst in der Nassovia 1913, S. 206 (PDF) bekannte Roth in seinem Henninger-Lebensbild: “1879 gab ich diese Reimchronik unter Benützung der Noten und Anhänge Henningers neu heraus”. Roth hat sich wörtlich bei den Übersetzungen Henningers bedient, die dieser zu den lateinischen Stellen bot. Er hat sie leicht überarbeitet, so etwa wenn er korrekter “der Presse” statt “des Preises” für “praelo” schreibt (Roth S. 3). Die Beilage 1, eine Reihenfolge der Pfarrer von Oberursel mit annalistischen Notizen (ab 1443), basiert auf dem Anhang Henningers. Dass die Notizen von Henninger auf Wunsch aus Oberursel meist aus den schriftlichen Aufzeichnungen alter Familien eingeschaltet wurden, erfährt man von Roth nicht. Eine Notiz zu 1662 (Henninger S. 45) stellt Roth um (Fußnote zu S. 38, leicht geändert). Roth hat aber viele zusätzliche Informationen eingearbeitet.

Die Ausführungen zu Erasmus Alber (GND), stammen von Roth selbst, aber die Beschreibung Oberursels hatte schon Henninger aus der Fabelausgabe von 1565 entnommen (Fabel 42). Aus welcher Ausgabe Roth druckt, sagt er nicht – eventuell hat er nur den Wortlaut Henningers übernommen. Die kurze Beschreibung Oberursels erschien 1537 in Frankfurt als eigene Schrift. Das VD 16 hat keine Standortangabe, eine Internetseite mit E-Text der Beschreibung Albers gibt die UB Frankfurt an. Eine Faksimileausgabe erschien 1967, ein Digitalisat ist nicht im Netz, aber man kann den Text in der Ausgabe von 1550 online lesen.

Beilage 3 zum Buchdruck in Oberursel geht ebenfalls von einem Abschnitt Henningers aus, erweitert diesen aber erheblich. Ohne Quellenangabe druckt Roth das Weistum der hohen Mark wohl nach der Ausgabe Jacob Grimms (Weisthümer 3, 1842, GBS). Von den beiden das Buch beschließenden lateinischen Urkunden (ebenfalls ohne Quellenangabe) war die erste schon in Böhmers “Codex diplomaticus Moenofrancofurtanus” nachzulesen (1836, GBS); die zweite von Gottfried von Eppenstein 1315 hatte schon Würdtwein 1772 gedruckt (GBS; Abdruck im Frankfurter Urkundenbuch von Lau 1905 Nr. 16).

Woher Roth den Druck von 1724 hatte (im KVK finde ich keinen einzigen Standortnachweis [16.1.2016 er existiert aber: UB Heidelberg und, 4.12.2018, ist online: https://doi.org/10.11588/diglit.28940]) gibt er nicht an. Biographisches über Otto Wallau hat er ebenfalls nicht herausgefunden. Heute weiß man, dass es ein 1741 gestorbener Prämonstratenser von Ilbenstadt war. [17.1.2019 Jürgen Rainer Wolf: Die Prämonstratenserstifte Ober- und Nieder-Ilbenstadt (2018), S. 1130f.] Das Geburtsjahr gibt das Archiv für mittelrheinische Kirchengeschichte 2007 mit 1684 an (Google-Schnipsel [nach Kraft S. 242 (PDF); 1731 bei Würdtwein belegt (GBS); Eintrag im prämonstratensischen Schriftstellerlexikon von Goovaerts nach Hinweis BNF; gedruckter Totenzettel von 1741 in Wiesbaden (Arcinsys); im Darmstädter Findbuch (ebd.) eine Nennung 1731]), während die Nassauische Biographie 1691 hat (Google-Schnipsel). [Siehe nun auch
Wallau, Otto. In: Hessische Biografie http://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/bio/id/10662]

Ohne einen Vergleich mit dem Druck von 1724 kann man kein fundiertes Urteil über Roths Textwiedergabe fällen. Den reinen Text der Reimchronik kann man auch bei Henninger online nachlesen. Bei eigenen Anmerkungen Roths ist wie immer eine Überprüfung zwingend notwendig. Dass sie heute noch für die Stadtgeschichte von Oberursel von Bedeutung sind, darf bezweifelt werden. Dass Roth schon ganz am Anfang seiner wissenschaftlichen Publikationstätigkeit Henninger plagiierte, darf man vielleicht als Auftakt seiner späteren Frevel auffassen.

#forschung