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Christian Gutknecht und Elsevier

Aus INETBIB:

“Neue per Öffentlichkeitsgesetz erlangte Informationen zum ETH-Bereich und Elsevier:
http://wisspub.net/2016/01/14/der-eth-bereich-und-elsevier-teil-1/

Zudem möchte ich auf eine Korrektur in meinen vorherigen Posts bezüglich Zahlungen der Universität Zürich (http://bit.ly/1UnhrF4) und der Universität Bern (http://bit.ly/1Rf3469) hinweisen. In der Tat werden von Forschenden der beiden Hochschulen mehr Publikationen bei Elsevier, Springer und Wiley publiziert, als ich im Post dargestellt hatte. Mein ursprüngliches Fazit, dass auch für die beiden Unis eine kostenneutrale Transformation zu Gold OA mit den, von den Verlagen verlangten APCs locker möglich sei, erweist sich mit den inzwischen korrigierten Zahlen als doch unwahrscheinlich.

Dennoch, die Möglichkeit für eine kostenneutrale und günstigere Transformation mit dem bestehenden Subskriptionsbudget ist weiterhin gegeben, sofern es gelingt die durchschnittliche APC bei Elsevier, Springer und Wiley auf unter 2600 CHF (Universität Zürich) oder unter 1750 EUR (Universität Bern) zu drücken. Selbst diese Preise dürften noch weit über dem sein, was die Publikation eines OA-Artikels tatsächlich kostet. Gesammelte Daten zu bezahlten Open Access Artikel von deutschen Hochschulen (http://doi.org/wx4 ) legen nahe, dass eine durchschnittliche APC von 1235 EUR realistischer/genügend ist.”

BGA Aktenordnung und AGA Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung der Stadt Mannheim

https://www.stadtarchiv.mannheim.de/schriftgutverwaltung

“Im Jahr 2015 wurde die Aktenordnung der Stadt Mannheim nach über 30 Jahre grundsätzlich überarbeitet. Gerade in Hinsicht auf die Einführung der elektronischen Akte wurden alle Regelungen überprüft und so bearbeitet, so dass die bewährten Grundsätze der Schriftgutordnung jetzt auch in der elektronischen Welt Anwendung finden können. Die neue Aktenordnung gibt damit Antworten auf viele Fragen, die sich seit der Einführung der E-Mail-Kommunikation immer wieder drängend stellen und sie bietet Lösungen, die für eine moderne Verwaltung unverzichtbar sind. […]

Nach welchen Kriterien die Prozesse innerhalb der Stadtverwaltung geregelt werden, wird von der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung geregelt.”

Nachdem die beiden Dokumente zunächst nur den Beziehern der Archivliste zugänglich waren, habe ich bei der Stadt Mannheim die Online-Stellung angeregt, ein Vorschlag, dem das Stadtarchiv gefolgt ist. Dies ist um so erfreulicher, als die beiden Normen durchaus exemplarischen Charakter haben und anderen als Vorbild dienen könnten.

Zwei provenienzgeschichtliche Aufsätze von Theodor Gottlieb

Zu Online-Nachweisen von Theodor Gottliebs Werken siehe

https://de.wikisource.org/wiki/Theodor_Gottlieb

Drei alte Bücherzeichen. In: Jahrbuch der Österreichischen Exlibris-Gesellschaft 9 (1911), S. 38-59 (PDF auf Wikimedia Commons)

Hieronymus Winckelhofer aus Ehingen
http://archivalia.hypotheses.org/642

Georg Slatkonia, Bischof von Wien
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=122788869

Nikolaus von Haunoldt, kaiserlicher Rat
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119700654

Drei gemalte Bucheignerzeichen. In: Jahrbuch der Österreichischen Exlibris-Gesellschaft 15 (1917), S. 45-56 (PDF ebenda)

Franz Getzner, Patrizier in Hall in Tirol
Feller 2010
Siehe auch
http://data.onb.ac.at/rec/AC10850181
http://data.onb.ac.at/dtl/4829520 (Digitalisat der Inkunabel mit dem von Gottlieb und jüngst auch von Arnold abgedruckten Brief des Johannes Trithemius an Paul Sax 1513)

Orban von Nagy-Lúcse, Bistumsadministrator von Wien
https://www.wien.gv.at/wiki/index.php/Urban_D%C3%B3czi

Johann Hinderbach, Bischof von Trient
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118915967

hinderbach_wappen

UB der TU Berlin bekennt sich nun auch zur Gemeinfreiheit

http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/2016/01/digitialisierte-sammlungen-mit-neuen-nutzungsbedingungen/

“Was einmal gemeinfrei ist, soll auch nach der Digitalisierung gemeinfrei* bleiben! Weil wir frei nutzbare Werke nicht wieder Nutzungsbeschränkungen unterwerfen wollen, haben wir nun auch die Nutzungsbedingungen der Digitalisierten Sammlungen angepasst. In den Digitalisierten Sammlungen werden retrodigitalisierte Bestände der Universitätsbibliothek der TU Berlin zur Verfügung gestellt, u. a. aus unserer Rara-Sammlung, aus der Sondersammlung der Gartenbaubücherei und aus dem Universitätsarchiv der TU Berlin. Momentan stehen ca. 1100 digitalisierte Bände zur Verfügung.

Gemeinfreie Werke werden nun mithilfe des Creative Commons Public Domain Mark als solche gekennzeichnet. “