“So bahnbrechend die Erfindung Johannes Gutenbergs für den medialen Umbruch der aufkeimenden Neuzeit war, so wenig verbürgte Fakten sind über das Leben des Mainzer Patriziers überliefert. Ein wichtiges Dokument ist dabei die eigenhändig verfasste Urkunde, mit der der Jurist und zeitweilige Mainzer Stadtkanzler Dr. Konrad Humery den Erhalt von Druckutensilien aus dem Nachlass Gutenbergs quittiert. […] In dem von Erzbischof Adolf von Nassau besiegelten Schreiben bestätigt Humery am 26. Februar 1468 „etliche Formen, Buchstaben, Instrumente und Zeug“ erhalten zu haben, „die zum Druckwerk gehören, das Johann Gutenberg nach seinem Tod zurückgelassen hat“.
Die Quittung gebe nicht nur Aufschluss über Gutenbergs Sterbedatum wohl wenige Tage vor dem 26. Februar 1468 (in einer anderen Quelle wird der 3. Februar genannt), sondern verweise auch auf eine geschäftliche Partnerschaft zwischen dem Druckergenius und dem humanistisch gebildeten Rechtsgelehrten, sagt der Leiter des Mainzer Stadtarchivs Dr. Wolfgang Dobras. […]
Bislang sei die so aussagekräftige Quelle nur in einer zeitgenössischen Kopie bekannt gewesen, sagt Dobras. Nun aber ist das Original der Quittung im Staatsarchiv Würzburg aufgetaucht. Dessen Leiter Dr. Werner Wagenhöfer hat die Urkunde bei Registrierungsarbeiten entdeckt. […]
Anfang des 19. Jahrhunderts schaffte Bayern das kurfürstliche Archiv mit der schriftlichen Überlieferung des Kurmainzer Hofs und der Kurmainzer Zentralverwaltung in sein Staatsarchiv im Würzburger Schloss. […] Doch der Forschungsstandort mit 250-jähriger Tradition ist ins Wanken geraten, seitdem die bayerische Regierung die Verlagerung des Archivs von Würzburg ins provinzielle, 20 Kilometer entfernte Kitzingen beschlossen hat. Wagenhöfer sieht darin nicht nur die Service- und Dienstleistungsfunktion der Einrichtung mit exzellenter Verkehrsanbindung gefährdet, sondern auch eine Zerschlagung der in Jahrzehnten aufgebauten Synergieeffekte zwischen Würzburger Wissenschaftseinrichtungen.
Mit einer Online-Petition wendet sich der Verband deutscher Archivare vehement gegen die Entscheidung.”
Die gut lesbare Abbildung ist nun auf Commons gesichert.
Das Dokument ist nach der Überlieferung im Mainzer Ingrossaturbuch 31 oft gedruckt worden. Maßgeblich ist die Ausgabe von Schorbach 1900, der die früheren Abdrucke auflistet. Als erster druckte Joannis 1727 die Quittung. FWE Roth (der zu Humery in einem kurzen Beitrag einen biographischen Beleg zu 1449 mitteilte) übernahm die Wiedergabe von Hessels. Im Katalog Gutenberg aventur und kunst (2000), S. 137 Abb. 18 findet man eine gute Abbildung der Kopie mit der Signatur MIB 36.
Dr. Konrad Humery (GND) war Mainzer Kanzler und der Übersetzer von des Boethius Consolatio philosophiae (siehe auch hier). Er starb wohl 1477/78 (so das im ²VL von Worstbrock übersehene Nachschlagewerk von Zülch; im 18. Jahrhundert wollte Johann Ernst von Glauburg Humery in die Frankfurter Familie Humbrecht einordnen).
Ein kurzes Biogramm gibt http://mrfh.de/0015. Auch der Aufsatz von Rudolf Steffens (2008) zu dem von Humery redigierten Mainzer Friedgebot ist online.
Von Humerys Hand stammt der Pal. lat. 672 der Vaticana (online).
Nachtrag:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Mommert_humery_quelle.pdf