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Elster, im Flug gefangen

Die FR lobt die Enzyklopädie des Märchens:

http://www.fr-online.de/literatur/maerchen-enzyklopaedie-elster–im-flug-gefangen,1472266,33000134.html

Die Enzyklopädie des Märchens ist in Wirklichkeit ein interdisziplinäres Nachschlagewerk zur internationalen Erzählforschung auf hohem Niveau. Wer sich mit historischen Stoffen und Motiven beschäftigt, sollte sich ausgiebig mit ihr beschäftigen.

#erzählforschung

Museum Grimmwelt: Die Dauerausstellung heißt nach dem Wörterbuch “Ärschlein bis Zettel”

http://www.tagesspiegel.de/kultur/museum-grimmwelt-wunder-halten-laenger/12771410.html

Die ärmliche und unschöne Website http://www.grimmwelt.de/ des 2015 eröffneten Museums hat wie die meisten vergleichbaren Websites nicht begriffen, dass ein wenig mehr digitale Opulenz dem real existierenden Museum nichts wegnähme – im Gegenteil.

grimmbild

1628 Wertheim. Eine Stadt in Krieg und Hexenverfolgung

Robert Meier: 1628 Wertheim. Eine Stadt in Krieg und Hexenverfolgung. Dettelbach: Verlag J. H. Röll 2014. 119 S. 14,95 Euro.

meier_wertheimBesprochen für die Mailingliste Hexenforschung von Klaus Graf.

Von der ersten Juniwoche 1628 bis zur vierten Juniwoche 1630 werden Vorkommnisse in Wertheim am Main anhand der beneidenswert dichten Quellenüberlieferung im Staatsarchiv Wertheim in Form einer laufenden Chronik dokumentiert. Eingerahmt werden die mit genauen Quellennachweisen versehenen Beiträge von einem Geleitwort von Frank Kleinehagenbrock, der die Beständigkeit des Speichermediums Papier rühmt, einem zweiseitigen Vorwort des am Staatsarchiv Wertheim tätigen Autors, einer Übersicht zu den wichtigsten Personen (S. 11-14) und knappen quellenkundlichen Bemerkungen (S. 111-119). Das Buch ist 2012/14 zunächst als Blog erschienen, und in dieser Form funktionierten die alltagsgeschichtlichen Wochen-Häppchen vermutlich für viele Leserinnen und Leser. In gedruckter Form ermüden die Details auf Dauer, und man gibt – in Ermangelung eines Registers – wohl rasch auf, das Schicksal der einzelnen an den Hexenprozessen Beteiligten nachvollziehen zu wollen. Neue Erkenntnisse darf man nicht erwarten, wie bereits Karl Mayer konstatiert hat:

http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-23995

Das gleiche gilt für Analyse und Kontextualisierung der Hexenverfolgung. Aber darum geht es dem Autor auch nicht, der sich im Archivar (2015/2, S. 154f.) mit seinem Blog brüsten durfte, sondern um “Kulturmarketing”.

Vom Wissenschaftsbloggen hat der Autor leider überhaupt nichts begriffen, denn er behandelt das Blog als minderwertiges Medium, das auf die im Buch nachgelieferten Quellennachweise und Zusatzmaterialien verzichten kann und das es auch nicht verdient hat, längerfristig im Netz zu stehen. Das Buch ist für den Staatsarchivar immer noch das Maß aller Dinge, und da ist es ihm zunächst schnurzpiepegal, was mit der Internetadresse passiert, nachdem die Domain

http://www.1628blog.de/

aufgegeben wurde. Inzwischen sieht man nur noch die Startseite, die Einträge sind verschwunden. Domaininhaber und Admin-C ist – noch oder wieder – Herr Meier. Google findet aber mit der Site-Suche die üblichen Spam- Inhalte, und in einem Google-Cache vom September 2015 wird sogar eine Bedrohung angezeigt. Im Internet Archive sieht man zum August 2015

http://web.archive.org/web/20150801043004/http://1628blog.de/

dass ein Spammer die Einträge fortsetzen konnte. Ob im Internet Archive alle Blogeinträge Meiers, die teilweise mit Abbildungen aus den Quellen illustriert waren (Beispiel) vorhanden sind, habe ich nicht überprüft. Es wäre wünschenswert, wenn das Blog in der ursprünglichen Fassung rekonstruiert würde.

wertheim_1628
wertheim_bedrohung

Golem.de: Die Öffentlichkeit muss vor dem Datenschutz geschützt werden

http://www.golem.de/news/meinungsfreiheit-die-oeffentlichkeit-muss-vor-dem-datenschutz-geschuetzt-werden-1512-118065.html

“Der Datenschutz soll Daten schützen – doch das Recht entwickelt sich immer mehr in Richtung eines Kommunikationsverbots.”

Preise in Rüthen 1638

Tobias Kemper meldet: “im Landesarchiv NRW, Abt. Westfalen, ist unter der Signatur Manuskripte VII, Nr. 5915 das Kämmereiregister der Stadt Rüthen für das Jahr 1638 überliefert (online verfügbar). Darin finden sich einige interessante Angaben über die Währungsverhältnisse sowie einige Preise und Löhne. Daraus eine kleine Zusammenstellung auf meiner Homepage unter
http://saecula.de/preise-1638

Diplomatie als Familiengeschäft: die Casati als spanisch-mailändische Gesandte in Luzern und Chur (1660–1700)

Das 2015 erschienene Buch von Andreas Behr gibt es Open Access.

Update: Zum Hintergrund siehe
http://www.snf.ch//en/researchinFocus/newsroom/Pages/news-151217-pilot-project-open-access.aspx

Ritterlicher Fürst und Ritterschaft

Preprint meiner Rezension: Barbara Hammes: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhofe 1350-1450. Stuttgart: W. Kohlhammer 2011. XXXVIII, 406 S. 41 schwarz-weiße Abb.

Die Gießener Doktorarbeit entstand im Zusammenhang mit dem Teilprojekt Werner Röseners im dortigen Erinnerungskulturen-Sonderforschungsbereich. Die Autorin, inzwischen Stadtarchivarin meiner Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, geht von der Frage nach den “Ritterrenaissancen” des Mittelalters aus, muss sich jedoch für den von ihr untersuchten Zeitraum darauf beschränken, zu fragen, “wie ritterlich-höfische Tradition im Spätmittelalter von unterschiedlichen sozialen Gruppen vergegenwärtigt wurde, ob sich dabei Vergangenheitsbezüge feststellen lassen, und falls ja, wie diese aussehen” (S. 4). Sie nimmt drei südwestdeutsche Höfe in den Blick: den der Pfalzgrafen bei Rhein, den der Grafen von Württemberg und den der Markgrafen von Baden.

Im ersten Kapitel “Medialität: Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Traditionen am Fürstenhof” sind vor allem die Bestandsaufnahmen zu “Realien” (Geschirr, Kleinode, Kleidung/Rüstung usw.), die sich nicht zuletzt auf ergiebige württembergische Inventare im Bestand A 602 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart stützen, und “Denkmälern” (Siegel und Münzen, Grabdenkmäler, Stifterfiguren usw.) wertvoll, aber auch der Abschnitt zu “Handlungen” mit dem Schwerpunkt Festkultur trägt aufschlussreiche Quellenstellen zusammen, beispielsweise die “höfische Inszenierung eines Sultansbriefs” anlässlich einer höfischen Mahlzeit, die Graf Ludwig I. von Württemberg 1430 in Ulm veranstaltete (S. 84-92). Den Denkmälern ist auch die “Literatur und Chronistik” zugeordnet, wobei die dort dominierenden Beispiele aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erkennen lassen, dass im Untersuchungszeitrum 1350-1450 von einer “Blüte” dieser Medien noch keine Rede sein kann. Dem entspricht auch das Ergebnis, dass vor 1450 bewusste Vergangenheitsbezüge nicht ermittelt werden konnten: “survival” statt “revival” (S. 150).

Dem Verhältnis von Fürst und Adel widmet sich das zweite Kapitel: “Traditionskonkurrenzen. Ritterschaft und ritterlicher Fürst”. Die Realien, die Festkultur und die Denkmäler werden unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe des Adels an der ritterlich-höfischen Kultur des Fürstenhofes erneut gesichtet. Für verfehlt halte ich den Begriff “Hoflandschaften” für hofbezogene adelige Familien und Gruppen. Einen Personenverband sollte man nicht mit einer Raumbezeichnung belegen. Gleichwohl profitiert die Adelsgeschichte von den Aufstellungen der jeweiligen “Klientel” (S. 182-221). Der dem badischen Hof als Amtsträger und Räte zugeordnete Adel war zahlenmäßig deutlich kleiner als der der beiden anderen Höfe. Adels- und Turniergesellschaften sind ein weiteres Thema in diesem Kapitel, das mit einem Versuch schließt, drei unterschiedliche Strategien bei der Besetzung ritterschaftlicher Traditionsräume in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts herauszuarbeiten. Nach Hammes setzte Baden auf das “Feindbild” Stadt (S. 294-298). Hätte Hammes die einschlägige Forschung zur “Städtefeindschaft” (nicht nur von mir, siehe aber etwa meinen Aufsatz “Feindbild und Vorbild” in der ZGO 1993) rezipiert, so hätte sie bemerken müssen, dass ein feindseligen Verhältnis gegenüber den Reichsstädten nicht für die Badener spezifisch war und dass diese keinesfalls als fürstliche Städtefeinde hervorstechen. Württemberg setzte auf die “herrschaftliche Besetzung” (S. 302) des ritterschaftlichen Landes Schwaben. Daneben wollten Habsburg und Bayern im Spätmittelalter an schwäbische Herzogstraditionen anknüpfen. Da aber auch die badische Residenz Pforzheim als “schwäbisch” verstanden wurde, war für die badischen Fürsten Schwaben als Handlungsraum im Spätmittelalter wichtiger als der frühneuzeitliche Schwerpunkt im Karlsruher Raum mit den Residenzen Durlach und Baden-Baden nahelegen mag. Schließlich die Kurpfalz: Sie versuchte nach Hammes in besonderem Maße die Ritterschaft auf den Hof des Pfalzgrafen zu beziehen. Dass von den Fürsten ritterschaftliche Diskurse aufgegriffen und herrschaftlich umgedeutet wurden (S. 312), will ich nicht bestreiten, aber als Ganzes überzeugt mich die Konstruktion von Hammes nicht.

Um “Zuschreibung und Aberkennung von Ritterlichkeit” geht es im dritten Kapitel, nämlich vor allem um Ritterpromotionen und Zweikämpfe zur Wiederherstellung angezweifelter Ehre. Hier fällt vor allem die umsichtige Verwertung ungedruckter archivalischer Quellen ins Auge, beispielsweise zu einem Konflikt bei einem Frankfurter Turnier 1408 (S. 364-366 u.ö.). In dem unpräzise “Adlige Abstammung und ritterschaftliches Herkommen” überschriebenen kurzen Abschnitt geht es überwiegend um die Abschließung des Turnieradels (S. 376-381).

Barbara Hammes ist für eine gut lesbare, anregende und weiterführende Fallstudie zum Thema “Rittertum im Spätmittelalter” zu danken. Mehrfach betont sie die “Verschränkung prospektiver und retrospektiver Erinnerungsformen” (S. 148, 150 und in der Gesamtzusammenfassung S. 386), was ich umso lieber unterschreibe, als diese Formulierung von mir stammt (siehe unter anderem “Nachruhm” S. 329; vgl. auch Christine Reinle, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen, 2007, S. 278).

***

Ergänzend dazu:

Maximilian Krüger: Rezension zu: Hammes, Barbara: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhöfe 1350–1450. Stuttgart 2011 , in: H-Soz-Kult, 23.11.2011, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-17209

Rezension von Kurt Andermann im DA 2012

Oliver Auge in der ZWLG 71 (2012), S. 490-492 (recht kritisch)

Christina Antenhofer in der ZHF 2014

Werner Hechberger in der HZ 297, 2013, S. 470 (lizenzpflichtiger DOI): “Hammes’ zentrale These überzeugt jedoch angesichts zahlreicher neuerer Arbeiten, die im Spätmittelalter keine Krisenzeit sehen wollen, deren Ende von einer letzten Blüte des Rittertums geprägt wurde. Zentrale Elemente ritterlich-höfischer Traditionen des hohen Mittelalters scheinen nicht reaktiviert, sondern weitergeführt und partiell sogar intensiviert worden zu sein. Von Ritterrenaissancen sollte man daher für die Zeit vor 1500 allenfalls mit Einschränkungen sprechen.” Das geht mit Blick auf die vor 1500 liegenden Belege, die ich in meinem Beitrag zur Ritterromantik/Ritterrenaissance 2002 erörtert habe, zu weit.

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Felix Fabris Abhandlung von der Stadt Ulm

Preprint meiner Rezension: Felix Fabri O. P. Tractatus de civitate Ulmensi. Traktat über die Stadt Ulm. Hrsg., übersetzt und kommentiert von Folker Reichert. Konstanz/Eggingen: Edition Isele 2012. 435 S. (Bibliotheca Suevica 35).

Ab 1468 lebte und wirkte der aus Zürich gebürtige Felix Fabri bis zu seinem Tod 1502 als Mönch im Ulmer Dominikanerkloster, verfasste erbauliche und historische Schriften auf Latein und Deutsch, darunter sein Hauptwerk, die “Evagatorium” genannte Beschreibung seiner beiden Reisen ins Heilige Land, der “umfangreichste und ausführlichste Reisebericht des Mittelalters überhaupt” (S. 410). Folker Reichert, als Kenner der mittelalterlichen Reiseliteratur bestens ausgewiesen, plant seit Jahren eine Neuedition des Evagatoriums. Fabri wollte seinem Pilgerbericht als zwölftes Kapitel eine Beschreibung Deutschlands, Schwabens und der Stadt Ulm beigeben, doch wuchsen sich diese Teile zu zwei eigenen Büchern aus. Die Beschreibung Deutschlands und Schwabens ist unter dem Titel “Descriptio Sueviae” bekannt, die Beschreibung Ulms ist der im wesentlichen um 1490 abgeschlossene “Tractatus”. Als Cod. 19555 der Stadtbibliothek Ulm ist das dreibändige Autograph dieser Arbeiten erhalten, aber der dritte Band (mit Descriptio und Tractatus) kam erst 1933 über den Antiquariatshandel nach Ulm zurück. Gustav Veesenmeyer, der die bisher maßgebliche lateinische Ausgabe des Tractatus 1889 vorlegte, konnte die eigenhändige Niederschrift noch nicht benutzen.

Fabris Beschreibung der Stadt Ulm ist eine faszinierende Quelle. Neben dem Historischen kommen die Beschreibung der Stadtgestalt, die Sozialstruktur und die Verfassung nicht zu kurz. Eingehend behandelt Fabri die Familien der reichsstädtischen Oberschicht. Die Patrizier sind für ihn ebenso adelig wie der Landadel. Mit Blick auf die Anrede der Bürger von Neapel als edel durch Papst Clemens im Corpus Iuris Canonici hat Fabri keinen Zweifel: “Wenn dem Papst die Genealogien und Stammtafeln der Ulmer Bürger bekannt wären, würde er sie mit demselben Titel anschreiben, während der Adel Italiens durch dunkle und ehebrecherische Verbindungen verdorben ist; denn oft hören wir, dass Bastarde von Italienern ihren Vätern in hohen Ämtern nachfolgen, was bei den Schwaben unter keinen Umständen zugelassen wird, und keine Ausnahme oder Ermächtigung könnte die Schwaben dazu verleiten, das Regiment eines Bastards und sei es des Kaisers, zu ertragen” (S. 113). Im sechsten und letzten Hauptstück beschreibt der observante Dominikaner regeltreue Konvente rund um Ulm.

Fabris Schrift ist unter anderem für die Erzählforschung ergiebig, da er die Traditionen von Klöstern, vor allem aber der vornehmen Familien aufgreift und erkennen lässt, dass es einen lebhafter Diskurs etwa über die Herkunft des Namens der Stadt (S. 33) oder die Familien-Ursprünge gab (vgl. z.B. S. 153 zu den Ehingern). Bei den Familien-Überlieferungen ist die (auch sonst bei Fabri wichtige) Namens-Etymologie von großer Bedeutung. Seinem Evagatorium mischt der erzählfreudige Bettelmönch ebenfalls immer wieder unterhaltsame Geschichten bei.

Reicherts Ausgabe ist vorzüglich, soweit man das ohne Vergleich mit der Handschrift sagen kann. Die Übersetzung ist ausgesprochen lesbar, die Kommentierung im Großen und Ganzen gelungen, wobei vor allem der Nachweis der diversen gelehrten Zitate eine besondere Herausforderung darstellte. Hie und da hätte ich Korrekturen und Ergänzungen [siehe unten], aber diese fallen nicht ins Gewicht. Ein knappes Nachwort (ohne Einzelnachweise) unterrichtet kundig über Autor und Werk. Register der Personen und Orte erschließen den Text. Nicht berücksichtigt sind leider Namen wie Schwaben.

Im Literaturverzeichnis hätte der gute Artikel über Fabri in der Wikipedia nicht fehlen dürfen, und es ist bedauerlich, dass die Edition nicht zugleich Open Access im Netz verfügbar ist.

***

Ergänzende Materialien

Ein in der Deutschen Nationalbibliothek und den baden-württembergischen Landesbibliotheken nicht vorhandener Nachdruck nur der Übersetzung Reicherts von 2014 (BoD: Norderstedt) ist auszugsweise bei Google Books (GBS) einzusehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118531719

Veesenmeyers Ausgabe:
http://www.literature.at/alo?objid=12966

Übersetzung Haßlers 1909
http://www.retrobibliothek.de/retrobib/stoebern.html?werkid=62350

Besprechungen von Reicherts Ausgabe (nur zwei Zeitungsartikel nennt Reicherts Website):

Dagmar Hub in der Augsburger Allgemeinen 2.11.2012

Christof Paulus im DA 2013

Wolf-Henning Petershagen in: Ulm und Oberschwaben 58 (2013), S. 472-474

Martina Stercken in: Das Mittelalter 2014

Rolf Kießling in der ZHF 2015

Notizen zu Reicherts Ausgabe:

S. 15, 243. Zu Ulm im Quaternionensystem vgl. auch die älteste Chronik der Stadt (zur Ulmer Chronistik im Spätmittelalter siehe meinen Artikel im ²VL 11, 2004, Sp. 1580-1583), hrsg. von Seuffer 1871, S. 33f. (GBS).

S. 19 mit Anm. 22. Fabris Überlieferung zu Basel und dem Basilisken wurde (teste Google) verschiedentlich in der Forschung aufgegriffen, vgl. etwa Leo Zehnder: Volkskundliches in der älteren schweizerischen Chronistik (1976), S. 634.

S. 19. Zur Ursprungsüberlieferung von Zürich (“Thuregum oppidum in finibus duorum regum situatum”) vgl. Rudolf Gamper: Deutungswandel in den Gründungsgeschichten der Stadt Zürich (14. bis 16. Jahrhundert). In: Historiographie – Traditionsbildung, Identitätsstiftung und Raum. Südwestdeutschland als europäische Region (2011), S. 31-47, hier S. 31-37.

S. 35 mit Anm. 52. Zur Pfalzkapelle zum Heiligen Kreuz und der an die Hubertus-Legende erinnernden Überlieferung vgl. Josef Zeller: Die Übertragung von Reliquien des hl. Zeno von Verona nach Ulm. In: Ulm-Oberschwaben 24 (1925), S. 113-119; Die deutschen Königspfalzen, Artikel: Ulm (bisher nur erschienen der Anfang, 2013); Graf: Ring der Herzogin, 1987, S. 103 (Freidok).

S. 38. Zum angeblichen Schreiben an die Ulmer Juden über die Kreuzigung Christi vgl. Frantisek Graus in: Zur Geschichte der Juden im Deutschland des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (1981), S. 15 (PDF).
[15.1.2017 Vgl. auch Christian Scholl, Frühmittelalterliche Studien 46 (2012), S. 514f., 516-521.]

S. 41, 141. Die Nachricht zur Ummauerung Esslingen und Reutlingens geht nach den Ermittlungen meiner Dissertation, Exemplarische Geschichten (1987), S. 172 (GBS) auf die Flores temporum zurück. Siehe auch die Stelle in der Descriptio = Historia Suevorum ed. Goldast 1727, S. 35 (GBS).

S. 67 mit Anm. 94. Die Ulmer Forschung weigert sich beharrlich, meine Resultate zur Traditionsbildung des Gmünder Franziskanerklosters (Überlieferungen zu Bruder David) zu berücksichtigen (Graf: Gmünder Chroniken, 1984, S. 146 – GBS). Es geht nicht an, Gmünd als Strahlzentrum der frühen Ausbreitung des Franziskanerordens (eine von diversen Niederlassungen gepflegte Fiktion) wegzustreichen, die in diesem Kontext von Fabri genannte Jahreszahl 1229 aber beizubehalten! Es ist also unhaltbar, wenn Reichert in der Anmerkung schreibt: “gegründet 1229”.

S. 113 u.ö.. Zu Ulm als adeliger Stadt vgl. auch Graf: Feindbild und Vorbild, 1993, S. 146f. (Freidok) sowie Thomas Zotz, ZGO 1993 (PDF).

S. 163 mit Anm. 241. Dass die Strölin aus Gmünd stammen, wie Schaefer behauptete, dem Reichert folgt, ist nicht nachzuweisen. Zur angeblichen römischen Abstammung dieser und anderer Ulmer Familien bei Fabri vgl. Klaus Schreiner, in: Nobilitas (1997), S. 413f. (PDF).

S. 181. Ohne Nachweis sagt Eugen Nübling (Internet Archive), dass sich der Streit der Vetter wegen ihrer Kaisheimer Grablege 1489 zutrug. Vermutlich hat er aber nur von 1490 ein Jahr zurückgerechnet. Knebels Kaisheimer Chronik hat zu 1489 nichts dazu.

S. 195 mit Anm. 278. Reichert merkt an, die Sage vom Schuster zu Lauingen, der bei Fabri noch kein Schuster, sondern ein Bürschchen (“homuncionem”) ist, sei bei Fabri erstmals belegt. Vgl. auch Brüder Grimm: Deutsche Sagen. Erstausgabe 1818 Nr. 467 (Wikisource); Raiser 1822 (GBS); Hormayrs Taschenbuch 1837 (GBS); Mayer 1866 (GBS). Reichert zitiert Röllekes Ausgabe der “Deutschen Sagen”; den besseren Kommentar bietet meist Uther (1993), der aber zu dieser Sage keine Sekundärliteratur hat. Ob die Erwähnung des Gemäldes am heutigen Schimmelturm (erbaut 1457/78) in des Matthäus Marschalk von Pappenheim Geschichte seines Geschlechts schon zum 1495 beendeten Grundstock gehört, muss offen bleiben. Die Druckfassung von 1554 c. 64 (Latein; Deutsch) erwähnt es bereits; es ist also nicht erst 1571 angebracht worden (Reichert Anm. 280). Pappenheim bezieht sich ausdrücklich auf den Predigerbruder Felix, bietet aber eine deutlich abweichende Version (mit dem Helden als Schuster, Typ Handwerkerüberlieferung). In der Historia Suevorum (ed. Goldast) finde ich keine Erwähnung der Geschichte. Der von den Grimms angeführte Crusius stützt sich auf Pappenheim (GBS). Die Zimmern-Chronik ed. Barack ²I, S. 58 hat die Geschichte auch (Wikisource), bezieht aber den Bruder Felix bei Pappenheim irrtümlich auf Felix Hemmerli.

S. 205. Die Familie Spiser soll aufgrund von Bürgerkämpfen aus Schwäbisch Gmünd weggezogen sein, vgl. Graf: Gmünder Chroniken (1984), S. 129 (GBS). Als ratsfähige Familie ist sie mir aus Gmünd aber nicht bekannt.

S. 255. Zur Traditionsbildung zu Ulmer Belagerungen vgl. Graf: Schlachtengedenken, 1989, S. 94, 98f. (Freidok).

S. 271 mit Anm. 379. Es hätte erwähnt werden müssen, dass Fabri eine (nicht erhaltene, nur bei Crusius in Auszügen überlieferte) Geschichte von Offenhausen schrieb (siehe die in der Wikipedia zitierte Arbeit von Stievermann).

S. 285 mit Anm. 394. Zur Gründung Kloster Elchingens vgl. Heinz Bühler: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben (1996), S. 346-348 und kritisch dazu Tobias Weller: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert (2004), S. 202-204 (GBS) und in: Grafen, Herzöge, Könige (2005), S. 58-60 (PDF).

S. 305. Zu Margarete Schleicher, Priorin von Medlingen, vgl. auch http://archivalia.hypotheses.org/27094.

S. 327. Zu Kloster Urspring und Fabri vgl. Immo Eberl, in: Studien zum Kanonissenstift (2001), S. 289f. (GBS).

S. 337. Zur Überlieferung zur Sirgensteinhöhle vgl. Rolf Götz: Die Sibylle von der Teck (1999), S. 97 (UB Heidelberg).

S. 371, 373. Maria als Stadtpatronin der Ulmer wird nicht berücksichtigt bei Graf: Maria als Stadtpatronin, 2002 (Artdok). Zugleich waren offenbar in einer Kirche unter Führung von Maria alle Heiligen als Schutzpatrone (custodes) der Ulmer dargestellt (S. 371).

#erzählforschung #forschung

Der städtische Raum in der archivischen Überlieferungsbildung

Vor einem Jahr veröffentlichte ich als Archivalia-Weihnachtsgabe Ein frisches Bündel alter und neuer kostenloser Downloads. Stichproben zufolge dürften die meisten noch online sein, und bei den einzelnen Angeboten ist mitunter Neues dazugekommen.

Beispiele für letztes Jahr nicht genannte Bücher:

Der städtische Raum in der archivischen Überlieferungsbildung. 2014

Themenheft der ZfG 2003: Flucht und Vertreibung in europäischer Perspektive

Roolfs, Friedel Helga / Heike Riedel-Bierschwale / Volker Honemann (Hg.): Een cronike van den greven van Benthem. Edition und Übersetzung einer spätmittelalterlichen Chronik über die Grafen von Bentheim. 2. Auflage 2011
Von mir letztes Jahr vermisst. Meine Besprechung der Erstauflage 2010:
http://archivalia.hypotheses.org/15257

Wie nach dem Zweiten Weltkrieg aus dem Schlossmuseum von Gotha wertvolle Kunst in den Westen verschwand und dort für viel Geld verkauft wurde

Zum Thema gierige Wettiner ein Artikel von Anke Dörrzapf 2003:

“Es gibt Pläne, Prinz Andreas in einen neuen Stiftungsrat für Schloss Friedenstein zu berufen.

Wenn es darum geht, wie und warum in der Zeit seiner Großeltern Kunst aus Gotha im Westen verkaufen konnten, dann lässt er sich von art befragen. Seine Aussagen gibt er jedoch anschließend nicht zur Veröffentlichung frei. Stattdessen verweisen er und sein Anwalt auf ihre schriftliche Stellungnahme: “Von der und für die Kunststiftung wurden in den Jahren 1945ff. Teile der in ihrem Eigentum stehenden Sammlungsbestände nach Coburg verbracht, um das Eigentum und Vermögen der Kunststiftung vor illegalen Zugriffen und Konfiskationen (entschädigungslosen Enteignungen) in der SBZ (Sowjetischen Besatzungszone) zu schützen”, formulieren da der Prinz und sein Anwalt. “Der Wechsel der Stiftungsaufsicht zum Fideikommisssenat des Oberlandesgerichts Bamberg vollzog sich in Folge der nach 1945 ‚automatisch’ erfolgten und ununterbrochenen Fortsetzung der Kunststiftung in Coburg.”

Soll heißen: Die Kunststiftung hat seit 1945 nicht mehr ihren Sitz in Gotha, sondern in Coburg – und damit war die zuständige Aufsichtsbehörde das Oberlandesgericht Bamberg. Denn das Stiftungsrecht verlangt, dass vor jedem Verkauf die Aufsichtsbehörde gefragt werden muss. Und die war laut Satzung ursprünglich das Thüringische Ministerium für Volksbildung und Justiz. Da aber mit den besten Werken der Sammlung auch gleich noch “automatisch” der Sitz der Kunststiftung in Coburg gelandet war, musste die herzogliche Familie also nur in Bamberg anfragen. Hat Bamberg den Verkauf genehmigt, so ist juristisch alles korrekt.

Doch zum Verkauf des Rembrandt-Porträts erklärt das Oberlandesgericht Bamberg art gegenüber, eine schriftliche Erlaubnis zur Veräußerung sei nie erteilt worden: “Die Aufsicht über die Kunststiftung ist vom Oberlandesgericht Bamberg erst am 30.11.1960 mit Wirkung vom 1.1.1961 übernommen worden.” Die Handschriften und der Rembrandt waren zu diesem Zeitpunkt längst verkauft.

Scheinbar floss auch zumindest ein Teil des Geldes nicht auf das Konto der Kunststiftung, sondern direkt auf das der Familie. Prinz Andreas behauptet: “Das Selbstbildnis von Rembrandt ist nicht von der Familienstiftung, sondern von der Kunststiftung an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen in München veräußert worden.” Doch in den Verkaufsunterlagen zum Rembrandt in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen fällt der Begriff “Kunststiftung” kein einziges Mal.

Stattdessen ist die Rede davon, das Gemälde sei einer der wenigen Rembrandts, der sich in den fünfziger Jahren noch in Privatbesitz befänden. Die Herzogliche Hauptverwaltung verlangte von den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, das Geld aus dem Verkauf auf das Konto der Familienstiftung zu überweisen. Die Familienstiftung ist unter anderem dazu da, den Unterhalt der Herzoglichen Familie zu regeln und ihr Vermögen zu verwalten.

Ein Einzelfall? Auch in den Unterlagen der Universitätsbibliothek Mainz, die 1949 eine wertvolle Handschrift aus ehemals Gothaer Besitz erwarb, heißt es, die Familie Sachsen-Coburg und Gotha habe sie verkauft. Nicht die Kunststiftung.”

Irminen-Bilder

Wenig bekannt ist die angeblich am 24. Dezember verstorbene St. Irmina von Trier, zweite Äbtissin des Klosters Oeren (GND), über deren Kult grundlegend Martina Knichel 2001 (PDF) gehandelt hat, der ich das Folgende aus gegebenem Anlass als kleines Angebinde widmen möchte, nämlich einen kleinen Strauß Abbildungen aus dem Netz, die Irmina zeigen oder sich auf sie beziehen. Ich kann und will aber nicht mit dem Artikel von Georges Kiesel über Irmina im Lexikon der christlichen Ikonographie 7 (1968), Sp. 7-8 konkurrieren, der vergleichsweise viele Abbildungen Irminas nachwies.

Hunkler: Leben der Heiligen des Elsasses (1839), S. 339

Die fromme Legende machte Irmina zu einer Tochter König Dagoberts, üblicherweise Dagobert I., aber auch Dagobert II. wurde vermutet. Über ihre wirkliche familiäre Herkunft streiten sich moderne Genealogen. Wer Irmina wirklich war, ist nicht wirklich gesichert (man vergleiche nur die Arbeiten von Matthias Werner 1978, PDF, und 1982, PDF, sowie Olaf Schneider, der 2010 ein “völlig neues Bild zu Irmina” vorlegte, Auszug GBS).

Ob die Echternacher Irminen-Urkunden aus der Zeit um 700 ganz oder teilweise gefälscht bzw. später bearbeitet sind, wie Olaf Schneider in Auseinandersetzung mit Hildegard Schmal zeigen wollte, mögen Diplomatiker beurteilen. Feststeht, dass es sich nicht um Ausfertigungen handelt, denn die Texte sind erst im Echternacher Liber aureus (nicht zu verwechseln mit dem goldenen Evangelienbuch, ehemals Gotha, nun Nürnberg) aus dem Ende des 12. Jahrhunderts überliefert (Forschungsbibliothek Gotha Cod. memb. I 71, vgl. den Katalog von Renate Schipke; [22.12.2020 Codex online]).

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In dieser Handschrift finden sich auch die beiden ältesten Darstellungen der Heiligen, die nach Christine Sauer, die den Liber aureus und die Chartularchronik des Echternacher Mönchs Theoderich ausführlich interpretierte, im dritten Viertel des 13. Jahrhunderts eingefügt wurden (Fundatio und Memoria, 1993, S. 262). Irmina wird nicht als Äbtissin, sondern als Königstochter mit Krone dargestellt.

Die ältesten im Original erhaltenen Dokumente über Irmina sind, wenn ich nichts übersehe, die Einträge in zwei Handschriften der Ottonenzeit aus dem Ende des 10. Jahrhunderts (vgl. Schneider S. 173f.). Ich muss mich damit begnügen, den Nachtrag in der Handschrift der Dombibliothek Köln Cod. 88, Bl. 8v abzubilden.

irmina_koeln

Von der Wikipedia unbemerkt, soll der aus der gleichen Zeit stammende prachtvolle Egbert-Psalter in Cividale (mit einer Irmina nennenden Litanei Bl. 212v, ed. Heinrich Volbert Sauerland 1901) in Italien komplett online sein, aber das dortige Schrott-Angebot wartet mit unscharfen Faksimiles auf, die anscheinend nur bis Bl. 99 reichen (und eine vernünftige Möglichkeit, einzelne Seiten anzusteuern habe ich mit Chrome, FF und IE nicht gefunden, im IE sieht man gar keine Bilder). [22.12.2020 Die Wikipedia verlinkt inzwischen auf das nun fehlerfreie italienische Angebot.]

Älter als der Echternacher Codex ist die vor 1081 datierte Vita s. Irminae des Thiofrid von Echternach (Geschichtsquellen.de, BHL 4471/4472), aber die älteste Überlieferung stellt auch hier die Chronik des Codex aureus dar. In den MGH Scriptores (in Folio) hat sie Ludwig Weiland daraus 1874 ediert. In der Treveris 1841 hatte Johann Anton Joseph Hansen die Vita zunächst nach einer bearbeiteten Fassung aus dem frühen 17. Jahrhundert herausgegeben, als Nachtrag dann nach Paris, BN, lat. 9741, Bl. 139r-140r. Die Vita ist von Hand des 15. Jahrhunderts in den älteren Codex (aus Trier, St. Maximin) eingetragen worden, der in Gallica einsehbar ist.

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Aus ihr edierte Bruno Krusch (NA 1893) den in den früheren Drucken fehlenden Prolog. Auch die zweite bekannte Überlieferung (siehe mirabileweb) in Paderborn, EAB, Ba 2, Bl. 258v-259v stammt aus dem 15. Jahrhundert (um 1459) und verweist mit der Provenienz Böddeken auf das großangelegte hagiographische Forschungsprojekt der dortigen Chorherren. Etwas älter ist Luxemburg, NB, Ms. 12, Bl. 371v-372v (dieser Teil 14. Jahrhundert, vor 1389), das älteste Zeugnis für das Offizium der Heiligen (vgl. zu weiteren liturgischen Texten Knichel, S. 193), zusammengestellt aus Thiofrids Vita (siehe Katalog von Thomas Falmagne, der auch weitere Irmina-Nachweise enthält).

Übergehen will ich die Frage, wie es kommt, dass Irminas Reliquien, die man im Frühmittelalter doch in St. Irminen/Oeren oder jedenfalls in Trier vermuten darf, ziemlich vollständig in das elsässische Benediktinerkloster Weißenburg wanderten, wo sie in einem Hochgrab beigesetzt waren (zur Inschrift siehe etwa Gottfried Henschen 1655). Matthias Werners Annahme, dieses stamme aus dem Ende des 13. Jahrhunderts, ist nur eine Vermutung (1982, S. 54). Plausibel ist die Annahme, dass die Weißenburger Dagobert-Tradition für die Überführung ausschlaggebend war. Ob aber tatsächlich die Gebeine der Trierer Heiligen in Weißenburg verehrt wurden, wird sich wohl nie klären lassen. Vor 1400 gibt es anscheinend keinen sicheren Beleg für einen Irmina-Kult in Weißenburg. Um 1400 datiert der Psalter-Teil der wohl in Weißenburg entstandenen liturgische Handschrift Schwarzach 2 der BLB Karlsruhe, der in der Litanei Bl. 64vb die hl. Irmina nennt (Katalog von Armin Schlechter et al. [9.12.2022 Digitalisat]).

In seinem Trierer Heiltumsbuch “Medulla” 1514 führt Johann Enen (GBS) für Oeren nur noch einen Arm mit der Schulter und weiteren Stücken auf.

Im Zuge der benediktinischen Ordensreform, des Renaissance-Humanismus und des “monastischen Historismus” kam es in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu einer bescheidenen Irmina-Renaissance (vgl. Knichel S. 192-194). Johannes Trithemius, der anscheinend als einziger von einer Überführung des Kopfes der Heiligen in sein Kloster Sponheim weiß (was diese Nachricht – gegen Theresia Zimmer – unglaubwürdig macht), soll sogar eine (nicht erhaltene) Vita der Heiligen verfasst haben. Da der am Ende des 15. Jahrhunderts entstandene Catalogus sanctorum ordinis sancti Benedicti des Abts Andreas Lang vom Bamberger Michaelskloster – Staatsbibliothek Bamberg Msc.Hist.141 (Bl. 218v) seit einiger Zeit online ist, kann ich den von Knichel nach Joseph Fassbinder 1910 angeführten ganz kurzen Eintrag zu Irmina mit kleiner schematischer Abbildung einer Äbtissin im Bild zeigen.

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Wie Petrus Wagner in St. Ulrich und Afra weicht Lang von Trithemius ab, wenn er als Bestattungsort Irminas das Trierer Kloster St. Matthias angibt.

Für die hagiographischen Studien im Umkreis Maximilians I. war vor allem Jakob Mennel zuständig (siehe meine Zusammenstellung in Wikisource und die Freiburger Dissertation von Tanja Reinhardt 2002 bzw. 2006). Ergänzt wurden Mennels deutschsprachigen Legendentexte durch künstlerische Darstellungen. Schon Simon Laschitzer hat 1886 den reizvollen Kupferstich der heiligen Irmina aus der Reihe der habsburgischen Heiligen abgebildet (Tafel 55; siehe auch die Textwiedergabe).

Im Wiener Digitalisat von ÖNB Cod. 3076 beginnt die Irminen-Legende Mennels, die sich auf die Vita Thiofrids stützt, bei Scan 118 (Bl. 54v-58r).

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Mennel hat Irmina sowohl in seinen Habsburger Kalender (Faksimile) als auch in den Druck “Seel unnd Heiligenbuch Keiser Maximilians altfordern” von 1522 aufgenommen (GBS). Irmina erhält als Tochter König Dagoberts I. als Schwester die heilige Notburga (von Hochhausen, die Kraichgauheilige) zugewiesen.

Einen Kupferstich aus dem 17. Jahrhundert bietet der Digitale Portraitindex, während die ebenfalls undatierte Darstellung in Tripota (hier abgebildet) ins 19. Jahrhundert gehören dürfte.

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Einen Altar in Woert im Elsass aus dem 19. Jahrhundert und eine Statue in Echternach bietet die Commons-Kategorie Irmina of Oeren. Im Netz findet man unter anderem die Irminen-Statue in der Trierer Irminen-Kirche. Viel zu klein ist die Abbildung eines Ölbilds von 1687 in St. Irminen. [22.12.2020 beide nicht mehr erreichbar, das Ölbild unten. Skulptur in St. Irminen: heiligen.net.] Das ehemalige Benediktinerinnenkloster dient heute als Altenwohn- und Pflegeheim der Trierer Vereinigten Hospitien.

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Zuletzt noch ein Wort zum “Eselsritt” der drei Jungfrauen von Auw, Irmina, Adele und Chlothilde. Franz-Josef Heyen hat dieser Überlieferung in seinem Germania-Sacra-Band einen Exkurs gewidmet, der mich nicht überzeugt. Statt Chlothilde die hypothetisch mit Irminas Familie in Verbindung gebrachte Chrodelinde einzusetzen und auf eine sehr alte Überlieferung zu schließen, ist methodisch höchst fragwürdig, da die Sagenüberlieferung nicht quellenkritisch bearbeitet wird. Gibt es vor der romantischen Fassung von Jacob Schneider 1843, die stark nach literarischer Erfindung riecht, eine ältere Namenstradition?

22.12.2020 leicht überarbeitet (Links, Bilder).

22.10.2021 Joseph Clauss: Die Heiligen des Elsass in ihrem Leben, ihrer Verehrung und ihrer Darstellung in der Kunst (1935), S. 81f., 209f. (PDF [Internet Archive]).

#histmonast #forschung

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Von Helge Klaus Rieder, CC BY-SA 3.0, Link

“Eine Behörde verstößt gegen die ihr obliegende Aktenführungspflicht, wenn sie vom Führen von Akten durch eine von ihr beauftragte und mit Informationsrechten ausgestattete ‘externe’ Kommission absieht”

Befand das VG Stuttgart am 10. November 2015. Zum Kontext: “In der Affäre um die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg erhöht die Opposition den Druck auf Wissenschaftsministerium Theresia Bauer (Grüne). Auf Antrag der FDP, die bereits mit einem Untersuchungsausschuss droht, wird sich der Landtag an diesem Mittwoch in einer aktuellen Debatte mit der Krise der Hochschule befassen. Hintergrund ist der jüngste Erfolg der auf Betreiben Bauers abgesetzten Rektorin Claudia Stöckle vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. In einem Eilverfahren hatte das Gericht Stöckles Abwahl als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft, da die zuständigen Gremien entgegen den Vorschriften nichtöffentlich darüber beraten hätten. Zugleich untersagte es dem Land, einen Nachfolger zu ernennen. Gegen den Beschluss hat das Ministerium jetzt Beschwerde eingelegt.” (Stuttgarter Zeitung vom 24. November 2015).

Bäuerliches Gedächtnis

Schutz vor Unterdrückung bot nur die Berufung auf das alte Recht, das alte Herkommen, die alte Gewohnheit. In einem Prozeß, den 1480 der damalige Inhaber des Turms, Kaspar von Nenningen, gegen die Lindacher Bauernschaft (“die armen Leute”) führte, berief sich die Gemeinde auf altes Herkommen und weigerte sich, dem Turmherrn Frondienste zu leisten, es sei denn, dieser bitte sie darum – eine ungeheuerliche Zumutung, die der adelige Junker entrüstet von sich wies. Ausführlich sei aus der umfangreichen Urkunde über diesen Streit die Zeugenaussage des ungefähr neunzigjährigen Lindacher Bauern Heinz Graw, der seit etwa 55 Jahren dem Dorfgericht von Lindach angehörte, zitiert: Graw “sagt uff sein gesworn aid, er gedenck, do er ein knab wer, säß ainer uf dem turn zu Lindach genant der Bertnang, der hab nie zu dienen geboten der burschaft Lindach, sonnder wann sein vatter im diente, so bezalt im der Bertnang sein dienst; darnach käme uf den turn Conrat Lieber, ein bur, der gebout auch kain dienst; by des zeiten verbran der turn do stu+ond der turn wiest; also bestu+ond ein bur genant Sifrid von Adelstetten den turn und des turen güter, die hett er inn von der herschart Limpurg by zwainzig jaren; der hab auch nieman geboten zu dienen in der herschaft von Limpurg namen; nach dem buren käme der turn uff Hannsen von Tegenfeld, der säß zu Ybach, der hett ain knecht genant Jörg Kung zu Lindach, der gebot niemantz nie zu dienen; darnach käm Lenz Fyrabent gen Lindach, der buwet den turn zu Lindach und gebott nie kain dienst, sonnder erbatt sie fruntlich, das sie im ziegel von Gmund fu+orten und der het den zehenden von Lindach und Mu+otlang und hielt Lindach inne von der herschaft Limpurg und nach seim tod, als er vom turn zu tod fiel, het sein sun und wyb den turn auch inn und gebotten nieman kain dienst; uf die käme Eberhart Vetzer gen Lindach und besäß den turn ob dreisig jaren in pfandung wise von der herschaft Limpurg, der hab den von Linndach nie kain dienst geboten, sagt also daruff, daz im nit wissend sy, daz die von Lindach schuldig sein zu dienen, dann uß fryem willen”.

Zitat aus Klaus Graf: Aus der Ortsgeschichte von Lindach, in: einhorn-Jahrbuch Schwäbisch Gmünd 1980, S. 193-197, hier S. 195
Online (Scan mit OCR):
http://dx.doi.org/10.6094/UNIFR/10495

13. Mai 2018 Digitalisat des Zeugenverhörs mit Aussage Graw
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2490925-7