Das 2015 erschienene Buch von Andreas Behr gibt es Open Access.
Update: Zum Hintergrund siehe
http://www.snf.ch//en/researchinFocus/newsroom/Pages/news-151217-pilot-project-open-access.aspx
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Preprint meiner Rezension: Barbara Hammes: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhofe 1350-1450. Stuttgart: W. Kohlhammer 2011. XXXVIII, 406 S. 41 schwarz-weiße Abb.
Die Gießener Doktorarbeit entstand im Zusammenhang mit dem Teilprojekt Werner Röseners im dortigen Erinnerungskulturen-Sonderforschungsbereich. Die Autorin, inzwischen Stadtarchivarin meiner Heimatstadt Schwäbisch Gmünd, geht von der Frage nach den “Ritterrenaissancen” des Mittelalters aus, muss sich jedoch für den von ihr untersuchten Zeitraum darauf beschränken, zu fragen, “wie ritterlich-höfische Tradition im Spätmittelalter von unterschiedlichen sozialen Gruppen vergegenwärtigt wurde, ob sich dabei Vergangenheitsbezüge feststellen lassen, und falls ja, wie diese aussehen” (S. 4). Sie nimmt drei südwestdeutsche Höfe in den Blick: den der Pfalzgrafen bei Rhein, den der Grafen von Württemberg und den der Markgrafen von Baden.
Im ersten Kapitel “Medialität: Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Traditionen am Fürstenhof” sind vor allem die Bestandsaufnahmen zu “Realien” (Geschirr, Kleinode, Kleidung/Rüstung usw.), die sich nicht zuletzt auf ergiebige württembergische Inventare im Bestand A 602 des Hauptstaatsarchivs Stuttgart stützen, und “Denkmälern” (Siegel und Münzen, Grabdenkmäler, Stifterfiguren usw.) wertvoll, aber auch der Abschnitt zu “Handlungen” mit dem Schwerpunkt Festkultur trägt aufschlussreiche Quellenstellen zusammen, beispielsweise die “höfische Inszenierung eines Sultansbriefs” anlässlich einer höfischen Mahlzeit, die Graf Ludwig I. von Württemberg 1430 in Ulm veranstaltete (S. 84-92). Den Denkmälern ist auch die “Literatur und Chronistik” zugeordnet, wobei die dort dominierenden Beispiele aus der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erkennen lassen, dass im Untersuchungszeitrum 1350-1450 von einer “Blüte” dieser Medien noch keine Rede sein kann. Dem entspricht auch das Ergebnis, dass vor 1450 bewusste Vergangenheitsbezüge nicht ermittelt werden konnten: “survival” statt “revival” (S. 150).
Dem Verhältnis von Fürst und Adel widmet sich das zweite Kapitel: “Traditionskonkurrenzen. Ritterschaft und ritterlicher Fürst”. Die Realien, die Festkultur und die Denkmäler werden unter dem Gesichtspunkt der Teilhabe des Adels an der ritterlich-höfischen Kultur des Fürstenhofes erneut gesichtet. Für verfehlt halte ich den Begriff “Hoflandschaften” für hofbezogene adelige Familien und Gruppen. Einen Personenverband sollte man nicht mit einer Raumbezeichnung belegen. Gleichwohl profitiert die Adelsgeschichte von den Aufstellungen der jeweiligen “Klientel” (S. 182-221). Der dem badischen Hof als Amtsträger und Räte zugeordnete Adel war zahlenmäßig deutlich kleiner als der der beiden anderen Höfe. Adels- und Turniergesellschaften sind ein weiteres Thema in diesem Kapitel, das mit einem Versuch schließt, drei unterschiedliche Strategien bei der Besetzung ritterschaftlicher Traditionsräume in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts herauszuarbeiten. Nach Hammes setzte Baden auf das “Feindbild” Stadt (S. 294-298). Hätte Hammes die einschlägige Forschung zur “Städtefeindschaft” (nicht nur von mir, siehe aber etwa meinen Aufsatz “Feindbild und Vorbild” in der ZGO 1993) rezipiert, so hätte sie bemerken müssen, dass ein feindseligen Verhältnis gegenüber den Reichsstädten nicht für die Badener spezifisch war und dass diese keinesfalls als fürstliche Städtefeinde hervorstechen. Württemberg setzte auf die “herrschaftliche Besetzung” (S. 302) des ritterschaftlichen Landes Schwaben. Daneben wollten Habsburg und Bayern im Spätmittelalter an schwäbische Herzogstraditionen anknüpfen. Da aber auch die badische Residenz Pforzheim als “schwäbisch” verstanden wurde, war für die badischen Fürsten Schwaben als Handlungsraum im Spätmittelalter wichtiger als der frühneuzeitliche Schwerpunkt im Karlsruher Raum mit den Residenzen Durlach und Baden-Baden nahelegen mag. Schließlich die Kurpfalz: Sie versuchte nach Hammes in besonderem Maße die Ritterschaft auf den Hof des Pfalzgrafen zu beziehen. Dass von den Fürsten ritterschaftliche Diskurse aufgegriffen und herrschaftlich umgedeutet wurden (S. 312), will ich nicht bestreiten, aber als Ganzes überzeugt mich die Konstruktion von Hammes nicht.
Um “Zuschreibung und Aberkennung von Ritterlichkeit” geht es im dritten Kapitel, nämlich vor allem um Ritterpromotionen und Zweikämpfe zur Wiederherstellung angezweifelter Ehre. Hier fällt vor allem die umsichtige Verwertung ungedruckter archivalischer Quellen ins Auge, beispielsweise zu einem Konflikt bei einem Frankfurter Turnier 1408 (S. 364-366 u.ö.). In dem unpräzise “Adlige Abstammung und ritterschaftliches Herkommen” überschriebenen kurzen Abschnitt geht es überwiegend um die Abschließung des Turnieradels (S. 376-381).
Barbara Hammes ist für eine gut lesbare, anregende und weiterführende Fallstudie zum Thema “Rittertum im Spätmittelalter” zu danken. Mehrfach betont sie die “Verschränkung prospektiver und retrospektiver Erinnerungsformen” (S. 148, 150 und in der Gesamtzusammenfassung S. 386), was ich umso lieber unterschreibe, als diese Formulierung von mir stammt (siehe unter anderem “Nachruhm” S. 329; vgl. auch Christine Reinle, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen, 2007, S. 278).
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Ergänzend dazu:
Maximilian Krüger: Rezension zu: Hammes, Barbara: Ritterlicher Fürst und Ritterschaft. Konkurrierende Vergegenwärtigung ritterlich-höfischer Tradition im Umkreis südwestdeutscher Fürstenhöfe 1350–1450. Stuttgart 2011 , in: H-Soz-Kult, 23.11.2011, http://www.hsozkult.de/publicationreview/id/rezbuecher-17209
Rezension von Kurt Andermann im DA 2012
Oliver Auge in der ZWLG 71 (2012), S. 490-492 (recht kritisch)
Christina Antenhofer in der ZHF 2014
Werner Hechberger in der HZ 297, 2013, S. 470 (lizenzpflichtiger DOI): “Hammes’ zentrale These überzeugt jedoch angesichts zahlreicher neuerer Arbeiten, die im Spätmittelalter keine Krisenzeit sehen wollen, deren Ende von einer letzten Blüte des Rittertums geprägt wurde. Zentrale Elemente ritterlich-höfischer Traditionen des hohen Mittelalters scheinen nicht reaktiviert, sondern weitergeführt und partiell sogar intensiviert worden zu sein. Von Ritterrenaissancen sollte man daher für die Zeit vor 1500 allenfalls mit Einschränkungen sprechen.” Das geht mit Blick auf die vor 1500 liegenden Belege, die ich in meinem Beitrag zur Ritterromantik/Ritterrenaissance 2002 erörtert habe, zu weit.
“Die kostenlose Publikation “Archive in Stiftungen” bündelt Informationen zu 342 Stiftungsarchiven mit Adressen, Schwerpunkten und Kurzprofilen.”
https://shop.stiftungen.org/archive-in-stiftungen-ebook
http://issuu.com/bundesverband/docs/archive_in_stiftungen_web_final (PDF)
Danke an HR.
Nein, meint Alvar Freude zu Recht.
Preprint meiner Rezension: Felix Fabri O. P. Tractatus de civitate Ulmensi. Traktat über die Stadt Ulm. Hrsg., übersetzt und kommentiert von Folker Reichert. Konstanz/Eggingen: Edition Isele 2012. 435 S. (Bibliotheca Suevica 35).
Ab 1468 lebte und wirkte der aus Zürich gebürtige Felix Fabri bis zu seinem Tod 1502 als Mönch im Ulmer Dominikanerkloster, verfasste erbauliche und historische Schriften auf Latein und Deutsch, darunter sein Hauptwerk, die “Evagatorium” genannte Beschreibung seiner beiden Reisen ins Heilige Land, der “umfangreichste und ausführlichste Reisebericht des Mittelalters überhaupt” (S. 410). Folker Reichert, als Kenner der mittelalterlichen Reiseliteratur bestens ausgewiesen, plant seit Jahren eine Neuedition des Evagatoriums. Fabri wollte seinem Pilgerbericht als zwölftes Kapitel eine Beschreibung Deutschlands, Schwabens und der Stadt Ulm beigeben, doch wuchsen sich diese Teile zu zwei eigenen Büchern aus. Die Beschreibung Deutschlands und Schwabens ist unter dem Titel “Descriptio Sueviae” bekannt, die Beschreibung Ulms ist der im wesentlichen um 1490 abgeschlossene “Tractatus”. Als Cod. 19555 der Stadtbibliothek Ulm ist das dreibändige Autograph dieser Arbeiten erhalten, aber der dritte Band (mit Descriptio und Tractatus) kam erst 1933 über den Antiquariatshandel nach Ulm zurück. Gustav Veesenmeyer, der die bisher maßgebliche lateinische Ausgabe des Tractatus 1889 vorlegte, konnte die eigenhändige Niederschrift noch nicht benutzen.
Fabris Beschreibung der Stadt Ulm ist eine faszinierende Quelle. Neben dem Historischen kommen die Beschreibung der Stadtgestalt, die Sozialstruktur und die Verfassung nicht zu kurz. Eingehend behandelt Fabri die Familien der reichsstädtischen Oberschicht. Die Patrizier sind für ihn ebenso adelig wie der Landadel. Mit Blick auf die Anrede der Bürger von Neapel als edel durch Papst Clemens im Corpus Iuris Canonici hat Fabri keinen Zweifel: “Wenn dem Papst die Genealogien und Stammtafeln der Ulmer Bürger bekannt wären, würde er sie mit demselben Titel anschreiben, während der Adel Italiens durch dunkle und ehebrecherische Verbindungen verdorben ist; denn oft hören wir, dass Bastarde von Italienern ihren Vätern in hohen Ämtern nachfolgen, was bei den Schwaben unter keinen Umständen zugelassen wird, und keine Ausnahme oder Ermächtigung könnte die Schwaben dazu verleiten, das Regiment eines Bastards und sei es des Kaisers, zu ertragen” (S. 113). Im sechsten und letzten Hauptstück beschreibt der observante Dominikaner regeltreue Konvente rund um Ulm.
Fabris Schrift ist unter anderem für die Erzählforschung ergiebig, da er die Traditionen von Klöstern, vor allem aber der vornehmen Familien aufgreift und erkennen lässt, dass es einen lebhafter Diskurs etwa über die Herkunft des Namens der Stadt (S. 33) oder die Familien-Ursprünge gab (vgl. z.B. S. 153 zu den Ehingern). Bei den Familien-Überlieferungen ist die (auch sonst bei Fabri wichtige) Namens-Etymologie von großer Bedeutung. Seinem Evagatorium mischt der erzählfreudige Bettelmönch ebenfalls immer wieder unterhaltsame Geschichten bei.
Reicherts Ausgabe ist vorzüglich, soweit man das ohne Vergleich mit der Handschrift sagen kann. Die Übersetzung ist ausgesprochen lesbar, die Kommentierung im Großen und Ganzen gelungen, wobei vor allem der Nachweis der diversen gelehrten Zitate eine besondere Herausforderung darstellte. Hie und da hätte ich Korrekturen und Ergänzungen [siehe unten], aber diese fallen nicht ins Gewicht. Ein knappes Nachwort (ohne Einzelnachweise) unterrichtet kundig über Autor und Werk. Register der Personen und Orte erschließen den Text. Nicht berücksichtigt sind leider Namen wie Schwaben.
Im Literaturverzeichnis hätte der gute Artikel über Fabri in der Wikipedia nicht fehlen dürfen, und es ist bedauerlich, dass die Edition nicht zugleich Open Access im Netz verfügbar ist.
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Ergänzende Materialien
Ein in der Deutschen Nationalbibliothek und den baden-württembergischen Landesbibliotheken nicht vorhandener Nachdruck nur der Übersetzung Reicherts von 2014 (BoD: Norderstedt) ist auszugsweise bei Google Books (GBS) einzusehen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Felix_Fabri
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118531719
Veesenmeyers Ausgabe:
http://www.literature.at/alo?objid=12966
Übersetzung Haßlers 1909
http://www.retrobibliothek.de/retrobib/stoebern.html?werkid=62350
Besprechungen von Reicherts Ausgabe (nur zwei Zeitungsartikel nennt Reicherts Website):
Dagmar Hub in der Augsburger Allgemeinen 2.11.2012
Wolf-Henning Petershagen in: Ulm und Oberschwaben 58 (2013), S. 472-474
Martina Stercken in: Das Mittelalter 2014
Notizen zu Reicherts Ausgabe:
S. 15, 243. Zu Ulm im Quaternionensystem vgl. auch die älteste Chronik der Stadt (zur Ulmer Chronistik im Spätmittelalter siehe meinen Artikel im ²VL 11, 2004, Sp. 1580-1583), hrsg. von Seuffer 1871, S. 33f. (GBS).
S. 19 mit Anm. 22. Fabris Überlieferung zu Basel und dem Basilisken wurde (teste Google) verschiedentlich in der Forschung aufgegriffen, vgl. etwa Leo Zehnder: Volkskundliches in der älteren schweizerischen Chronistik (1976), S. 634.
S. 19. Zur Ursprungsüberlieferung von Zürich (“Thuregum oppidum in finibus duorum regum situatum”) vgl. Rudolf Gamper: Deutungswandel in den Gründungsgeschichten der Stadt Zürich (14. bis 16. Jahrhundert). In: Historiographie – Traditionsbildung, Identitätsstiftung und Raum. Südwestdeutschland als europäische Region (2011), S. 31-47, hier S. 31-37.
S. 35 mit Anm. 52. Zur Pfalzkapelle zum Heiligen Kreuz und der an die Hubertus-Legende erinnernden Überlieferung vgl. Josef Zeller: Die Übertragung von Reliquien des hl. Zeno von Verona nach Ulm. In: Ulm-Oberschwaben 24 (1925), S. 113-119; Die deutschen Königspfalzen, Artikel: Ulm (bisher nur erschienen der Anfang, 2013); Graf: Ring der Herzogin, 1987, S. 103 (Freidok).
S. 38. Zum angeblichen Schreiben an die Ulmer Juden über die Kreuzigung Christi vgl. Frantisek Graus in: Zur Geschichte der Juden im Deutschland des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit (1981), S. 15 (PDF).
[15.1.2017 Vgl. auch Christian Scholl, Frühmittelalterliche Studien 46 (2012), S. 514f., 516-521.]
S. 41, 141. Die Nachricht zur Ummauerung Esslingen und Reutlingens geht nach den Ermittlungen meiner Dissertation, Exemplarische Geschichten (1987), S. 172 (GBS) auf die Flores temporum zurück. Siehe auch die Stelle in der Descriptio = Historia Suevorum ed. Goldast 1727, S. 35 (GBS).
S. 67 mit Anm. 94. Die Ulmer Forschung weigert sich beharrlich, meine Resultate zur Traditionsbildung des Gmünder Franziskanerklosters (Überlieferungen zu Bruder David) zu berücksichtigen (Graf: Gmünder Chroniken, 1984, S. 146 – GBS). Es geht nicht an, Gmünd als Strahlzentrum der frühen Ausbreitung des Franziskanerordens (eine von diversen Niederlassungen gepflegte Fiktion) wegzustreichen, die in diesem Kontext von Fabri genannte Jahreszahl 1229 aber beizubehalten! Es ist also unhaltbar, wenn Reichert in der Anmerkung schreibt: “gegründet 1229”.
S. 113 u.ö.. Zu Ulm als adeliger Stadt vgl. auch Graf: Feindbild und Vorbild, 1993, S. 146f. (Freidok) sowie Thomas Zotz, ZGO 1993 (PDF).
S. 163 mit Anm. 241. Dass die Strölin aus Gmünd stammen, wie Schaefer behauptete, dem Reichert folgt, ist nicht nachzuweisen. Zur angeblichen römischen Abstammung dieser und anderer Ulmer Familien bei Fabri vgl. Klaus Schreiner, in: Nobilitas (1997), S. 413f. (PDF).
S. 181. Ohne Nachweis sagt Eugen Nübling (Internet Archive), dass sich der Streit der Vetter wegen ihrer Kaisheimer Grablege 1489 zutrug. Vermutlich hat er aber nur von 1490 ein Jahr zurückgerechnet. Knebels Kaisheimer Chronik hat zu 1489 nichts dazu.
S. 195 mit Anm. 278. Reichert merkt an, die Sage vom Schuster zu Lauingen, der bei Fabri noch kein Schuster, sondern ein Bürschchen (“homuncionem”) ist, sei bei Fabri erstmals belegt. Vgl. auch Brüder Grimm: Deutsche Sagen. Erstausgabe 1818 Nr. 467 (Wikisource); Raiser 1822 (GBS); Hormayrs Taschenbuch 1837 (GBS); Mayer 1866 (GBS). Reichert zitiert Röllekes Ausgabe der “Deutschen Sagen”; den besseren Kommentar bietet meist Uther (1993), der aber zu dieser Sage keine Sekundärliteratur hat. Ob die Erwähnung des Gemäldes am heutigen Schimmelturm (erbaut 1457/78) in des Matthäus Marschalk von Pappenheim Geschichte seines Geschlechts schon zum 1495 beendeten Grundstock gehört, muss offen bleiben. Die Druckfassung von 1554 c. 64 (Latein; Deutsch) erwähnt es bereits; es ist also nicht erst 1571 angebracht worden (Reichert Anm. 280). Pappenheim bezieht sich ausdrücklich auf den Predigerbruder Felix, bietet aber eine deutlich abweichende Version (mit dem Helden als Schuster, Typ Handwerkerüberlieferung). In der Historia Suevorum (ed. Goldast) finde ich keine Erwähnung der Geschichte. Der von den Grimms angeführte Crusius stützt sich auf Pappenheim (GBS). Die Zimmern-Chronik ed. Barack ²I, S. 58 hat die Geschichte auch (Wikisource), bezieht aber den Bruder Felix bei Pappenheim irrtümlich auf Felix Hemmerli.
S. 205. Die Familie Spiser soll aufgrund von Bürgerkämpfen aus Schwäbisch Gmünd weggezogen sein, vgl. Graf: Gmünder Chroniken (1984), S. 129 (GBS). Als ratsfähige Familie ist sie mir aus Gmünd aber nicht bekannt.
S. 255. Zur Traditionsbildung zu Ulmer Belagerungen vgl. Graf: Schlachtengedenken, 1989, S. 94, 98f. (Freidok).
S. 271 mit Anm. 379. Es hätte erwähnt werden müssen, dass Fabri eine (nicht erhaltene, nur bei Crusius in Auszügen überlieferte) Geschichte von Offenhausen schrieb (siehe die in der Wikipedia zitierte Arbeit von Stievermann).
S. 285 mit Anm. 394. Zur Gründung Kloster Elchingens vgl. Heinz Bühler: Adel, Klöster und Burgherren im alten Herzogtum Schwaben (1996), S. 346-348 und kritisch dazu Tobias Weller: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert (2004), S. 202-204 (GBS) und in: Grafen, Herzöge, Könige (2005), S. 58-60 (PDF).
S. 305. Zu Margarete Schleicher, Priorin von Medlingen, vgl. auch http://archivalia.hypotheses.org/27094.
S. 327. Zu Kloster Urspring und Fabri vgl. Immo Eberl, in: Studien zum Kanonissenstift (2001), S. 289f. (GBS).
S. 337. Zur Überlieferung zur Sirgensteinhöhle vgl. Rolf Götz: Die Sibylle von der Teck (1999), S. 97 (UB Heidelberg).
S. 371, 373. Maria als Stadtpatronin der Ulmer wird nicht berücksichtigt bei Graf: Maria als Stadtpatronin, 2002 (Artdok). Zugleich waren offenbar in einer Kirche unter Führung von Maria alle Heiligen als Schutzpatrone (custodes) der Ulmer dargestellt (S. 371).
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