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Fraunhofer-Software hilft bei Kommerz-Digitalisierung

https://idw-online.de/de/news643599

“Fußballfans haben jetzt vom Computer, Tablet oder Smartphone Zugriff auf über 5.000 Ausgaben des »kicker-sportmagazins«, vom ersten Heft nach Einführung der Fußball-Bundesliga im Jahr 1963 bis hin zur aktuellen Ausgabe am Kiosk. Das Fraunhofer-Institut für Intelligente Analyse- und Informationssysteme IAIS realisierte das »kicker Archiv« – durch den Einsatz neuester Dokumentenanalyse-Technologien zur Erschließung von digitalisierten Dokumentbeständen können Abonnenten und Redakteure mittels Volltextsuche in über 300.000 kicker-Seiten stöbern. […]

Die semantischen Technologien zur Artikelsegmentierung und -erschließung, die beim »kicker Archiv« zum Einsatz kommen, haben die Fraunhofer-Wissenschaftler ursprünglich im Kontext des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderten Forschungsprogramms THESEUS entwickelt.”

Öffentliche Gelder verschwenden, damit Fraunhofer Kommerz-Anwendungen entwickeln kann?

Jede Publikation der Fotografie eines Alltagsgegenstandes könnte strafbedroht werden

Ulrich Herb berichtet in Telepolis über die Konsequenzen einer Copyright-Reform im UK. Zu den möglichen Folgen der verfehlten Geburtstagszug-Entscheidung des BGH (2013) in Deutschland für die Wikipedia:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte#Rechtslage_in_Deutschland

"13 - ITALY - tramonto a New York - Gaetano Pesce - 1980- - Cassina - sofa - sunset in New York.jpg
“13 – ITALY – tramonto a New York – Gaetano Pesce – 1980- – Cassina – sofa – sunset in New York“ von User:PavaEigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Amnesty fordert Freilassung der russischen Bibliothekarin Natalia Sharina

Peter Delin in INETBIB:

“Nun gibt es eine Möglichkeit, die in Russland verfolgte Bibliothekarin Natalja Scharina (Natalia Sharina) zu unterstützen.
Hier ein Bild von ihr http://gdb.rferl.org/F197FD33-5F59-45D6-A58D-908BDCCAEB7E_w640_r1_s.jpg

Sie steht wohl immer noch unter Hausarrest, d. h. sie darf z. Zt. ihre Wohnung nicht verlassen. Wie das Blog INFOBIB berichtet, hat Amnesty International eine Unterstützungskampagne für sie gestartet. Dort kann man per Unterschrift protestieren. Nähere Informationen dazu bei Infobib:
http://infobib.de/2015/12/17/amnesty-fordert-freilassung-von-natalia-sharina/

Weitere Information zu dieser Affaire hier:
http://www.rferl.org/content/russia-ukrainian-literature-library-extremist-books-director-arrested/27333929.html (Radio Free Europe)
http://www.deutschlandradiokultur.de/frage-des-tages-duerfen-russen-keine-ukrainische-literatur.2156.de.html?dram:article_id=335461 (Deutschlandradio Kultur)
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/ukrainische-bibliothek-buecherkrieg-in-moskau-13883249.html (FAZ)
http://log.netbib.de/archives/2015/11/03/anklage-gegen-ukrainische-bibliothekarin-in-russland/ (New York Times)
https://www.hrw.org/news/2015/10/30/russia-librarian-locked (Human Rights Watch)”

Schöne Grüße

54 neue Handschriften in e-codices.ch

http://www.e-codices.unifr.ch/newsletter/archive/issue-22.html

Bei dem neuen Projekt zu Autographen fragt man sich, wieso das nicht unter dem Dach von e-manuscripta.ch durchgeführt wird. Es ist doch unsinnig, dass e-codices und e-manuscripta in dieser Weise konkurrieren. Zu den ersten Autographen zählt das Manukript der Grimmschen KHM.

Appenzell, Landesarchiv Appenzell Innerrhoden, E.10.02.01.01 ist das “Silberne Landbuch” (1585).

Fribourg/Freiburg, Archives de l’État de Fribourg/Staatsarchiv Freiburg, RN 9/1 ist das älteste Notariatsregister des Archivs.

Saint-Imier, Mémoires d’Ici, FER 1 ist eine Sammlung von Hexenprozessen und -geständnissen auf dem Tessenberg im Berner Jura (17. Jahrhundert)

In Dillingen sucht man derzeit die Handschriften des Historischen Vereins

Ich frug nach der Dillinger Beyrlin-Handschrift und löste offenkundig damit Unruhe aus.

Die Studienbibliothek schrieb mir: “Leider ist die von Ihnen gesuchte Handschrift beim Historischen Verein Dillingen derzeit nicht auffindbar.

Die von uns als Dauerleihgabe verwaltete Vereinsbibliothek umfasst lediglich den Druckschriftenbestand. Der Archivalienbestand mit Handschriften und Urkunden blieb seinerzeit in Verwahrung des Vereins.
Siehe Franz Karg in JHVD 1988 [Permalink statt ungültiger URL eingesetzt.]
Die Sammlungen des Vereins werden (ausgenommen Bibliothek) nur ehrenamtlich betreut. Ein aktuelles Inventar existiert offensichtlich nicht. Zudem verteilen sich die Bestände des Vereins derzeit auf das Stadtmuseum und zwei weitere Depots im Stadtgebiet.

Die Nachforschungen laufen, können aber einige Zeit dauern.”

Update: Am 13.2.2016 mailte Rüdiger May von der Studienbibliothek zur Beyrlin-handschrift: “Der Historische Verein muss ohnehin im Depot Bestände umlagern und dabei ist das gesuchte Stück aufgetaucht (einige Bilder im Anhang). Umfang: ca. 80 Blatt. Signatur beim HV: bislang keine.
Exlibris: Leopold Frhr. v. Correth auf Corredo und Runo, Landvogt zu Neuburg, 1701 – 1766
Dunkelbrauner Pappband, Rücken und Ecken Pergament, Am Rücken unten findet sich eine hs. Signatur: 1466

Bis zur weiteren Klärung ist die Handschrift nun bei uns untergebracht. Zugänglichkeit ist also gewährleistet.”

Nachtrag 24.2.2016: Bilder
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dillingen_beyrlin_1.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Dillingen_beyrlin_2.jpg
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Correth_exlibris_dillingen.jpg

#fnzhss

#histverein

Die kritische Edition von Hitlers “Mein Kampf” : eine Analyse

Von Simone Paulmichel.
Ist als Einzelbeitrag bereits verfügbar.
Erschien im aktuellen BuB (12/2015) im Rahmen des Themenschwerpunkts “‘Mein Kampf’ – gemeinfrei”. In drei Monaten wird das Heft vermutlich unter http://b-u-b.de/wp-content/uploads/2015-12.pdf zugänglich sein.

Abmahnungen wegen Creative Commons Bildern auf Flickr

https://www.ra-plutte.de/2015/12/flickr-abmahnung-lutz-schroeder-denis-skley-vsge/

Wer sich nicht an die zwei einfachen Regeln (Autor nennen, Lizenz verlinken) bei CC-Lizenzen (siehe zuletzt gestern http://archivalia.hypotheses.org/52641) hält, sollte, solange das Abmahnunwesen nicht eingedämmt wird, durchaus einen Denkzettel bekommen (sofern es sich nicht um Privatleute handelt).

“Hintergrund ist, dass die Creative Commons Lizenzen einen recht speziellen Copyright-Hinweis verlangen, bei dem nicht nur der Name des Fotografen genannt, sondern zusätzlich sowohl ein Link auf die „Quellseite“ bei Flickr als auch auf die einschlägige Creative Lizenz selbst angebracht wird.” Das ist falsch: Der Link auf die Quellseite muss ausdrücklich und unmissverständlich (Unklarheiten gehen zu Lasten des AGB-Verwenders) verlangt werden, was bei den Flickr-Bildern des Fotografen (siehe Bild) nicht der Fall ist.


flickr photo shared by Skley under a Creative Commons ( BY-ND ) license

Buchbranche: Kongress zum elektronischen Publizieren und digitalen Wandel, 28/29.1.2016, Berlin

future!publish
“ist der neue Kongress zur Zukunft des Publizierens. Er findet erstmals am 28. und 29. Januar 2016 in Berlin statt. Der Kongress liefert neue Ideen und setzt Impulse für das Verlegen und Verkaufen. Themenschwerpunkte liegen beim elektronischen Publizieren sowie auf innovativen Marketing- und Verkaufsstrategien.”
Wird unterstützt durch einen Beirat, der sich im Blog vorstellt.
Adressaten des Kongresses sind Verlage, Buchhandlungen und Bibliotheken.

Mannheimer Beyrlin-Handschrift wohl Kriegsverlust

Welche Bibliothek würde sich wohl erdreisten, ihre Handschriften vor der Forschung wegzusperren, weil sie gerade erschlossen werden?

“die Sammelhandschrift des Pfarrers Gumbart lässt sich leider in unserer Bibliothek nicht nachweisen. Wahrscheinlich zählt sie zu den Kriegsverlusten.

Die weiteren Handschriften des Altertumsvereins werden derzeit von Herrn Prof. Dr. Hermann Wiegand erfasst, sind derzeit noch nicht zugänglich.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Dümas
(Leiter der Bibliothek der Reiss-Engelhorn-Museen Mannheim)”

Gefragt war nach der im Beitrag: Chronik des Pfarrers Gumbart. In: Mannheimer Geschichtsblätter 14 (1913), Sp. 235 – 237 (PDF) beschriebenen Handschrift des Pfarrers Kaspar Gumbart (GND) vom Ende des 17. Jahrhunderts mit Werken Jakob Beyrlins.

#fnzhss

Unsinn: Satzung der UB Konstanz zur Ausübung des wissenschaftlichen Zweitveröffentlichungsrechts gemäß § 38 Abs. 4 UrhG

http://www.iuwis.de/publikation/satzung-zur-aus%C3%BCbung-des-wissenschaftlichen-zweitver%C3%B6ffentlichungsrechts-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A7-38-abs-

Reiner Schwachsinn, die Konstanzer Wissenschaftler zur Zweitpublikation nur solcher Beiträge zu verpflichten, für die nach § 38 Abs. 4 UrhG ein Zweitveröffentlichungsrecht besteht. Für einen wohl weit größeren Teil des wissenschaftlichen Outputs bestehen nach Rechte nach § 38 Abs. 1 UrhG.