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F. W. E. Roth und die Briefsammlung des Prämonstratensers Ulrich von Steinfeld

Zu den wichtigsten und besten Studien von F. W. E. Roth zählt seine Edition der Briefe des Propstes Ulrich von Steinfeld (gestorben wohl 1170), des zweiten Vorstands des Stifts Steinfeld in der Eifel. Nachdem die katholische Darmstädter Pfarrei 1894 der Bibliothek des Mainzer Priesterseminars eine ehemals Arnsteiner Handschrift aus dem Ende des 12. oder Anfang des 13. Jahrhunderts geschenkt hatte, erkannte Roth sehr schnell die Bedeutung der in ihr enthaltenen lateinischen Briefsammlung. Offenkundig war das Priesterseminar damit einverstanden, dass Roth die Quelle auswertete. Nachdem Roth im Neuen Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 1896 eine vierseitige Anzeige unter Mitteilung zweier Briefe unterbringen konnte, legte er noch im gleichen Jahr die vollständige Edition vor: Eine Briefsammlung des Propstes Ulrich von Steinfeld aus dem 12. Jahrhundert. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins. 18, 1896, S. 242-311 (Internet Archive).

Von allen Publikationen Roths hatte diese die größte positive zeitgenössische Resonanz. Sie erregte vor allem bei dem Gelehrten des Prämonstratenserordens “grosses Aufsehen”, so der Prämonstratenser Alfons Zák 1903. Er widmete ihr allein drei Publikationen. Nachdem der Selauer Prämonstratenser drei kleine Punkte im Jahr 1900 richtiggestellt hatte, schrieb der Strahover Prämonstratenser (und spätere erste tschechische Eisenbahnminister) Isidor Zahradník in einer tschechischen katholischen Zeitschrift einen Artikel über die auch für die Niederlassungen in Böhmen und Mähren ergiebige Briefsammlung. Von den drei Publikationen Záks erschienen zwei auf Deutsch, eine auf Tschechisch. 1903 gab er eine Reihe von Textverbesserungen auf zwei Seiten (S. 74f.). Keine Edition ist fehlerfrei, und andere Publikationen Roths dürften erheblich mehr Lese- und Flüchtigkeitsfehler enthalten. Bis zur verbesserten Neuedition im Rahmen des von Ingrid Joester bearbeiteten “Urkundenbuchs der Abtei Steinfeld” (1976) blieb Roths Ausgabe maßgeblich. Da Joester sich bei den Kommentaren “auf das Notwendige” (S. 603) beschränkte und extrem knapp erläuterte, bleibt Roths umfangreicher, selbstverständlich nicht in jeder Hinsicht zuverlässiger Kommentar, der zugleich Verständnishilfen zu den lateinischen Brieftexten gibt, bis jetzt von Bedeutung. Aufgrund eines Palimpsests wurde die Mainzer Handschrift (Martinus-Bibliothek Hs. 42) in die Bibliotheca Laureshamensis digital der UB Heidelberg aufgenommen. Roths und Joesters Textwiedergaben können also anhand des Handschriftendigitalisats kontrolliert werden.

Ausreichend erforscht ist die “dienstliche” oder “geschäftliche” Propst-Korrespondenz von 73 Schreiben noch nicht, sonst hätte Bruno Krings in seiner Arnstein-Monographie 1990 wohl kaum davon gesprochen, sie sei ein “bisher noch nicht ausgewertetes Zeugnis für die Lebensform, Spiritualität, geistige Kraft und Ausstrahlung der Regularkanoniker des 12. Jh. und den engen Beziehungen zwischen den Springiersbachern und Prämonstratensern” (S. 262 Anm. 113). Die nicht nur für die Geschichte des Prämonstratenserordens wichtige “einzigartige Quelle” (Jürgen Oberste) wurde auch nach Erscheinen der Neuedition von Joester allenfalls sporadisch herangezogen.

Die Nachweise für das Vorstehende habe ich in den von mir überarbeiteten Wikipedia-Artikel zu Ulrich von Steinfeld (GND) eingebracht:

https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_von_Steinfeld

Roth druckte S. 243 zehn lateinische Verse auf S. 204 der Mainzer Handschrift über die Vergänglichkeit der Welt ab (in Wirklichkeit ein späterer Nachtrag), beginnend: Dives ait, si nobilitas mea magna, quid inde? Sowohl Krings (S. 263 Anm. 116 “eine Fehllesung”) als auch der Handschriftencensus Rheinland Pfalz (“fehlerhafte Ed.”) versäumen nicht darauf hinzuweisen, dass Roths Wiedergabe nicht ganz korrekt ist. Nicht ganz korrekt war es aber auch, die weitverbreiteten Verse nicht zu identifizieren, was dank des Internets problemlos möglich ist, auch wenn man nicht Walthers Initia carminum (dort Nr. 4614) als Datenbank oder als Buch greifbar hat. Walther nennt die Mainzer Handschrift. Zu den verschiedenen Fassungen dieser schon im 12. Jahrhundert belegten Verse dürften nach wie vor Ludwig Bertalots Ausführungen maßgeblich sein (1910 mit US-Proxy; Nachdruck in den “Studien” 1, 1975, Google Books). Sie waren – teste Google – in Bologna und andernorts in der Frühen Neuzeit auch als Inschriften ausgeführt.

Nachtrag 11.12.2015: Sehr angetan von der Ausgabe Roths waren die Mittheilungen aus der historischen Litteratur 26 (1898), S. 383 (Otto R. Redlich). Er spricht von einem “mit meisterhafter Sorgfalt kommentierten Abdruck” (Google Books US [https://archive.org/details/MittheilungenAusDerHistorischenLitteratur261898]).

Nachtrag 13.3.2016: Helmut J. Kirfel: Der heilige Chorherr Hermann Josef von Steinfeld. In: Heilige im Bistum Aachen (2005), S. 103 Anm. 55 nennt zusätzlich zu den oben genannten Titeln noch Eugen Hau: Ein Brief des Propstes Ulrich von Steinfeld an den Abt von Hardehausen. In: Cistercienser-Chronik 39 (1927), S. 172.

14.7.2021 Handschriftenbeschreibung im Handschriftencensus Rheinland-Pfalz: http://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-42 (ohne Roths Artikel im NA). Zum Werk: https://www.geschichtsquellen.de/werk/2197.

#histmonast #forschung

F. W. E. Roth und die Luxemburger Handschriften

Der nassauische Privatgelehrte FWE Roth (1853-1924), den ich vor kurzem als Fälscher vorstellte1, verfasste von 1885 bis 1913 16 Beiträge, überwiegend Mitteilungen aus Handschriften, für das renommierte “Neue Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde” der MGH2, darunter: Aus Handschriften der Stadtbibliothek zu Luxemburg. In: Neues Archiv der Gesellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde 37 (1912), S. 296-3063. Roth will in den Monaten September, August und Oktober 1909 den größten Teil der älteren Handschriften der Luxemburger Bibliothek (heute Nationalbibliothek) durchmustert haben. Nach freundlicher Auskunft der Bibliothek sind Unterlagen zu seiner damaligen Benutzung nicht bekannt. Roth bedankt sich – damals eher ungewöhnlich – nicht bei den Offizianten der Bibliothek, die ihm die gewünschten Bände “häufig” nicht aushändigen konnten, da sie in dem Schrank, in dem sie lagerten, unauffindbar gewesen seien. Er begründet so die “Zuhülfenahme” des über 500 Seiten umfassenden kurz zuvor erschienenen Handschriftenkatalogs des etwa gleichaltrigen Schuldirektors und Historikers Nicolas van Werverke (1851-1926)4, den Roth – durchaus programmatisch – zu “Warwecke” verballhornt. Der heute online verfügbare Katalog ist in deutschen Bibliotheken so rar, dass Roths Angabe “Nicht im Handel” korrekt sein dürfte. Sollte Roth und sei es auch nur leihweise in den Besitz dieses Werks gelangt sein, so konnte er, wird sich zeigen, die Arbeitszeit in Luxemburg auf ein Minimum begrenzen.

Ich habe die meist eher knappen Mitteilungen Roths mit dem Katalog Wervekes verglichen und notiere Beobachtungen zur Arbeitsweise Roths sowie sporadisch inhaltliche Hinweise. Zu den Handschriften Echternacher Provenienz liegt ein 2009 veröffentlichter Handschriftenkatalog von Thomas Falmagne vor5. Bis auf die Fragmente entsprechen Roths Nummern den heutigen Handschriftensignaturen. Erwähnt sei noch, dass bis jetzt die Bibliothek 15 Digitalisate von Luxemburger Handschriften ins Netz gestellt hat, für deren Signaturen man leider erst den Viewer aufrufen muss. In der Reihenfolge der Darstellung auf dem Bildschirm: Mss. 44, 104, 109, 110, 135, 369/1, 369/9, 51, 68, 840/1, 840/3, 97, 369/11+840/2+841/1, 89, Inc M 150+840/4+841/2. Vier davon findet man bei Roth.

Zu den einzelnen Handschriften

Bei einer Reihe von Handschriften beschränke ich mich auf die Feststellung, dass Roth ganz auf Werveke (W.) fußt und dessen Ergebnisse lediglich zusammenfasst: Nr. 29 (aus Orval); Nr. 30 (aus Orval); Nr. 82 (aus Orval); Nr. 100 (aus Orval); Nr. 118 (aus Orval); Nr. 136 (aus Echternach); Nr. 137 (aus Echternach).

Nr. 4 Hier wie auch bei den meisten anderen Handschriften geht Roth nicht über W.6 hinaus. Typisch ist, dass man bei Roth eine Übersicht über den gesamten Inhalt, eine zutreffende Charakteristik des Stücks vermisst. Roth greift zwei Nachträge des 16. Jahrhunderts heraus, ohne sie als solche zu kennzeichnen. Bei dem ersten fehlt die Blattangabe. Der für die lokale Zuordnung wichtige Ortsname Eisenach (in der Eifel) wird von ihm nicht genannt.

Nr. 5 (aus Echternach). Während W. fünf Seiten benötigt (S. 8-12), hat Roth nur drei Zeilen. Falmagne weit präziser als Roth: “Kopialbuch von Willibrord Schram für die Güter in Bech”.

Nr. 7 Zu den breit überlieferten Versen Gallorum levitas (Walther: Initia carminum Nr. 70157) ergänzt Roth die Edition im NA 33. Da W. S. 14 die Verse abgedruckt hatte, war für die Feststellung, dass der Textzeuge der Budapester Handschrift O ähnele, keine Autopsie erforderlich.

Nr. 15 Neu gegenüber W.: der Hinweis auf den Abdruck der Zeitnotiz zu 850 im Archiv der Gesellschaft 8 (1843) aus dieser Handschrift (im Rahmen einer knappen Zusammenstellung zu den Luxemburger Handschriften)8.

Nr. 16 Roth greift vom lokalgeschichtlichen Inhalt nur einen Bestandteil der Handschrift heraus.

Nr. 17 Roth löst im bei W. vorgefundenen Zitat die Zahlen auf, schreibt aber statt xiii (so auch Falmagne S. 111) “decima secunda”. Diese Fehllesung kann nicht belegen, dass Roth den Codex eingesehen hat.

Nr. 21 Roth, der auch etliche musikhistorische Beiträge veröffentlichte, hat sich diese Handschrift wohl tatsächlich angeschaut, da er einige Zeilen Text mehr als W. bietet.

Nr. 22 (aus Orval) Die genannten Rezepte druckte W. S. 39f., ebenso S. 40 Anfang und Ende der Verse auf Troja (Petrus Sanctonensis, bei Walther: Initia Nr. 20582) und einen Auszug aus dem Brief an Alexander, den Haskins 1924 aus der Luxemburger Handschrift edierte9.

Nr. 26 (aus Orval). W. gibt eine ausführliche Analyse des Bestands der Briefsammlung des Ivo von Chartres. Roth hat aber fehlerhaft 228, 231 statt W. 228-231.

Nr. 27 (aus Orval) Nichts zusätzlich gegenüber W., der die von Roth genannten drei Epitaphien abdruckt. Nach “Ein Exorzismus” steht bei Roth fälschlich ein Doppelpunkt, die beiden danach folgenden Textanfänge beziehen sich auf separate Stücke. S. 299 Anm. 1 gibt Roth irrtümlich das Erscheinungsjahr 1890 für den Aufsatz von Wattenbach 1891 an.

Nr. 28 (aus Orval). Alles nach W10.

Nr. 42 (aus Orval). W. druckt S. 100 die von Roth genannte Zeitnotiz. Roth vergisst den Autor der Kreuzzugschronik Robertus Monachus bzw. Robert von St. Remi11 zu erwähnen.

Nr. 50 (aus Orval). Auch hier stützt sich Roth ganz auf W., der auch S. 118 (eben etlichen anderen!) den von Roth abgedruckten und von der Redaktion des NA mit textkritischen Hinweisen versehenen und als “Stilübung” eingeschätzten Brief angeblich von Ludwig dem Frommen wiedergibt. Im letzten Satz hat W. “sit (sic)”, was bei Roth umstandslos zu einem “sunt” wird, versehen mit der Fußnote der Redaktion: “Das ist ganz unverständlich”. Roth hat, indem er ohne Kennzeichnung Ludowicus statt korrekt L[udowicus] schreibt (W. hatte nur “L”), die Forschung eine Zeitlang erheblich in die Irre geführt. In Wirklichkeit ist Lotharius zu lesen, und das Dokument gehört in das Jahr 1136, wie man der MGH-Edition des DLo III Nr. 81 (1927) entnimmt12.

Nr. 56 (aus Orval). Roth fußt ganz auf W. und unterlässt (ebenso wie W.) einen Querverweis zu Nr. 30, wo er das gleiche Incipit angegeben hatte.

Nr. 83 Bei W. steht “defuxu (sic)”, Roth verbessert ohne Kennzeichnung “defluxu”.

Nr. 88 Gern wüsste man, was es mit den Abbildungen aus Kaiser Heinrichs VII. Romfahrt auf sich hat, aber weder W. noch Roth geben eine Datierung.

Nr. 92 (aus Echternach). Nach W., der S. 203f. den Briefwechsel des Abts Wynandus druckte.

Nr. 99 (aus Echternach). Nach W13.

Nr. 104 (aus Echternach). Nach W., der S. 229f. das Reliquienverzeichnis abdruckte. “Verzeichnis der in der Abtei Beerdigten” ist offenkundig ein Missverständnis Roths des Urbarialeintrags Bl. 2r (abgedruckt W. S. 230-232). Als Digitalisat online.

Nr. 109 (aus Echternach) ist ebenfalls online.

Nr. 110 (aus Orval). Roth lässt aus dem ZfdA-Zitat bei W. den Autorennamen Studemund weg und schreibt W. ab, der das notwendige Neue Folge vergaß14. Roth bietet gegenüber W. zusätzlich vier Nachweise. Die historiographiegeschichtlich wichtige Handschrift ist ebenfalls online.

Nr. 119. Allein die Angabe zu Bl. 76 (Roth hat irrtümlich Bl. 176), dass das (von W. S. 267 wiedergegebene) lateinische Gedicht am Rand steht, könnte aus Autopsie stammen. Die Handschrift ist für die Bibliothek, da derzeit zu Beschreibungszwecken in Frankfurt befindlich, nicht greifbar. Auch die von Roth wiedergegebene Zeitnotiz konnte er W. S. 267 entnehmen.

Nr. 121 (aus Trier). Nach W., wobei Roth den Schreibervermerk 1448 des Münstereifler Kanonikers Tilmann Pluntsch (von Roth als Plunech wohl nach der gedruckten Quelle W. – “Plunsch” – verlesen) in der Fußnote versteckt.

Nr. 126 (aus Orval), 14. Jahrhundert, versieht Roth irrtümlich mit dem Schreibervermerk 1467 von Nr. 130 (aus Orval). Da “Sermones discipuli” ein feststehender Ausdruck war, ist Roths Fragezeichen unnötig.

Nr. 132 (aus Echternach). Nach W., der auch das “Volkslied” S. 319f. abdruckt15. Roth identifiziert “Heinricus Haghensteyn” zutreffend mit Heinrich Hembuche de Langenstein, über den er selbst gearbeitet hat.

Nr. 139 (aus Echternach). Roth erkennt die (von W. S. 332-335 abgedruckten) Verse zutreffend als die Versus Nicolai Maniacutii16.

Nr. 140 (aus Echternach). Nach W., wobei Roth statt richtig Bl. 188-196v falsch “88-196” schreibt.

Nr. 160 (aus Münster OSB in Luxemburg). Nach W. Von Roth zutreffend als Trithemius-Druckabschrift erkannt17

Nr. 227 (aus Münster). Nach W., aber Roth nennt bei der Umfangsangabe nur die 17 Blätter, vergisst aber die darauf folgenden 828 Seiten.

Nr. 236. Obwohl Trithemius-Forscher hat Roth sich die Nr. 233 aus Sponheim mit Trithemius-Autograph18 entgehen lassen. Bei Nr. 236 aus dem Trithemius-Umkreis konnte er sich auf W. stützen. Roths Auslassungen von Texten überzeugen bei dieser wichtigen Handschrift nicht19.

Auch bei den Fragmenten stützte sich Roth ganz auf W. Die neuen Signaturen und die Angaben zur Katalogisierung verdanke ich der freundlichen Auskunft von Luc Deitz (BNL).

Fragment Nr. 1, jetzt BnL Ms 369/1 (aus: BnL Ms 44). Obituar I. Beschrieben in Bd. 1.2, S. 545 (Echternach). Abdruck bei W. S. 489f. Roth erwähnt das ihm aus eigenen Studien wohlvertraute Kloster Bleidenstadt im Taunus, ohne zu sagen, dass ihm der “abbas sanctii Ferrucii” vorstand. Das Fragment ist online.

Fragment Nr. 2, jetzt BnL Ms 369/2. Vidimus. Wird genannt werden in Bd. 3, Einleitung (Huy). W. gibt als Namensformen des Testators von 1260 “Ssrameri” bzw. “Srameris”, während Roth “Stranneris” hat.

Fragment Nr. 3, jetzt BnL Ms 369/3 (aus: BnL Inc M 264). Deutsches Gedicht. Wird beschrieben werden in Bd. 3 (Münster ?). Die deutschen Verse druckte W. S. 493-50020.

Fragment Nr. 6, jetzt BnL Ms 369/6. Obituar. Wird beschrieben werden in Bd. 3 (Dominikaner).

Fragment Nr. 7, jetzt BnL Ms 369/7. Zinsregister. Wird genannt werden Bd. 3, Einleitung (Münster). Bei den Aufzeichnungen über den Schweinezehnt der Abtei Münster nennt Roth nur die ersten drei Ortsnamen.

Fragment Nr. 8, jetzt BnL Ms 369/8 (aus: BnL Ms 71). Urkunde von 1423. Genannt in Bd. 1, Einleitung; S. Index S. 301.

Das von Roth ganz am Schluss genannte spanische Fragment “entspricht heute BnL Ms 369/17. Früherer Trägerband offenbar BnL FA 14-4-6 (= Katalog von Clasen, # 4103). Herkunft: Kapuziner von Arlon. Es handelt sich um eine Variante der Crónica de Castilla (von der man nicht genau weiss, wie sie nach Arlon gekommen ist)” (Deitz).

Fazit

Anders als im 1913 erschienenen Aufsatz über die Handschriften der Mainzer Seminarbibliothek (mehr dazu demnächst) hat Roth keine Zeugnisse erfunden. Aber seine notorische Unzuverlässigkeit zeigt sich auch in diesem Beitrag, der viele Nachlässigkeiten aufweist. Ich greife nur heraus die Fehldeutung des L. in Ms. 50, das Zusammenziehen von Ms. 126 und 130 sowie die falsche Umfangsangabe von Ms. 227.

Eine für Roth durchaus nicht untypische Unredlichkeit liegt in dem Umstand, dass er den Eindruck erweckte, als hätte er alle älteren Handschriften soweit auffindbar selbst durchgesehen, während er doch auf Schritt und Tritt Werveke folgte. Nur bei Ms. 21 kann Autopsie angenommen werden, eventuell für ein belangloses Detail auch bei Ms. 119. Wervekes sehr intensive Erschließung (einschließlich ausführlicher Textwiedergaben) reduziert Roths Leistung auf das Treffen einer für die Leserschaft des NA geeignete Auswahl (über die man sicher streiten kann) an “historischen” Handschriften und Texten, auf eine kleine Ergänzung bei Ms. 21 und einige wenige zusätzliche Nachweise. Roth übernahm bei den Zitaten und kurzen Texteditionen anscheinend den Wortlaut von Werveke, was man angesichts der häufigen Lesefehler Roths nur begrüßen kann. Einen eigenständigen Wert haben sie natürlich nicht. Es wäre sicher möglich gewesen, einige interessante, von Werveke oder anderweitig noch nicht gedruckte kurze Texte im Bestand zu finden. Und sei es auch nur aus dem aufschlussreichen Sammelband Ms. 236, etwa ungedruckte Trithemius-Briefe.

Roths Aufsatz konnte schon beim Erscheinen den Kennern des Katalogs von 1894 kaum Neues bieten. Heute ist er, auch wenn moderne Beschreibungen für die nicht aus Echternach stammenden Handschriften derzeit erst erstellt werden, überholt. Er wirft aber ein deutliches Licht auf die fragwürdige Arbeitsweise Roths, der sich hier als “Blender” erweist, der mehr scheinen wollte als er in Wirklichkeit war. Auch im “Neuen Archiv” hat Roth weit Besseres publiziert.

Nachtrag

27.3.2022 Laut Wiesbadener General-Anzeiger vom 24. September 1909 (HLB Wiesbaden) hatte Roth, damals eifriger Mitarbeiter der Zeitung, die Absicht, die Naturgeschichte Plinius des Älteren nach der von Roth im NA in den Fußnoten der ersten Seite erwähnten Plinius-Handschrift (Ms. 138) für einen deutschen Verlag zu edieren – sicher eine seiner Hochstapeleien.

#forschung

luxemburg_ms109 Aus Ms. 109

  1. Klaus Graf: Ferdinand Wilhelm Emil Roth (1853-1924) als Fälscher. In: Archivalia vom 1. Oktober 2015. []
  2. Online-Nachweise in Wikisource: https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth. []
  3. DigiZeitschriften. []
  4. GND: http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=127312293 mit Nachweisen in Wikipedia und Wikisource. []
  5. Mir nur bekannt durch den Auszug bei Google Books. []
  6. Beschreibung. []
  7. Für lizenzierte Benützer enthalten in Erwin Rauners Analecta carminum. []
  8. Google Books. []
  9. Internet Archive. Glossenhandschrift laut http://www.handschriftencensus.de/14413. []
  10. Zur Belagerung von Rhodos 1480 siehe jüngst den Literaturnachweis unter https://archivalia.hypotheses.org/648. []
  11. GND:
    http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118790714. []
  12. http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_DD_Lo_III_S._126. []
  13. http://www.handschriftencensus.de/24704. []
  14. NF 6, 1875, S. 224, online z.B. Digizeitschriften. []
  15. http://www.handschriftencensus.de/22451. []
  16. Walther: Initia Nr. 18090, MGH SS Bd. 28, S. 529, nicht wie Roth hat 519. []
  17. So auch Klaus Arnold 1991, S. 230 (mit Vermerk: vermisst), online yumpu.com. []
  18. Vgl. Arnold S. 66f. []
  19. Man vergleiche etwa die Beschreibung Kristellers: Iter Italicum IV, Google Books. Zu dem Franziskaner und Immakulisten Franz Wiler (gestorben 1514), von dem die Handschrift mehrere Werke enthält, vgl. die GND http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119875616 und Otto Stegmüllers Aufsatz (1960) mit Nennung der Luxemburger Handschrift. []
  20. http://www.handschriftencensus.de/24592. []