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Arcinsys ist teurer Schrott. Auf

http://www.nla.niedersachsen.de/landesarchiv/neuigkeiten/retrokonversion-archivischer-findmittel-133385.html

liest man: “Außerdem kann nun in dem digitalisierten Katalog der bedeutenden Landschaftlichen Bibliothek recherchiert werden.” Aber der Link zu Arcinsys führt nur zu einer Fehlermeldung. Und auf Anhieb ist das Gemeinte auch nicht in der Datenbank aufzufinden.

Lambert Heller: „Wie frei soll das Betriebssystem der Wissenschaft sein?“

https://irights.info/artikel/lambert-heller-wie-frei-soll-das-betriebssystem-der-wissenschaft-sein/26413

Zitat:

“Ein ganz inspirierendes Beispiel ist Wikisource, wo seit vielen Jahren interessierte Menschen gemeinfreie Digitalisate sammeln, beschreiben und beispielsweise gemeinsam Fehler bei der maschinellen Erkennung der Schrift beheben. An dieser Stelle wird deutlich, dass man auf einer solchen Allmende-Plattform gemeinschaftlich an der Aufgabe digitaler Archivierung arbeitet.” Er bezieht sich offenbar auf das englischsprachige Wikisource.

Post von Angsthasen

Heute in meinem Mail-Eingang:

“wie mit Herrn Dr. […] vereinbart, können wir Ihnen das Digitalisat der Schrift „Kloster Adelberg“ von Max Müller noch in diesem Jahr zur Verfügung stellen. Da die Schrift erst 2016 gemeinfrei wird und vorher nicht online gestellt werden darf, bitten wir um eine kurze Erklärung Ihrerseits (bitte auf brieflichem Wege, mit Unterschrift), dass Sie das Digitalisat bis zum Ablauf dieser Frist ausschließlich zu privaten Zwecken nutzen und erst danach in das Projekt Wikisource einbinden werden.”

Verwertungsgesellschaften: Schlappe für Verlage

http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/vg-wort-eugh-urteil-betrifft-auch-einen-fall-in-deutschland-a-1062574.html

“Jetzt hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Teile der bisherigen Verteilungspraxis von Verwertungsgesellschaften für rechtswidrig erklärt: Laut Richterspruch haben Verwerter – also hauptsächlich Verlage – nicht unbedingt einen Anspruch darauf, an den Ausschüttungen der Gesellschaften beteiligt zu werden.

Das Urteil des EuGH bezieht sich auf ein Musterverfahren in Belgien, das unter dem Namen Hewlett Packard vs. Reprobel läuft. Die Richter entschieden darin unter anderem über die Frage, ob Verleger an dem Ausgleich für private Vervielfältigungen beteiligt werden dürfen, der nach einer europäischen Richtlinie vorgesehen ist – “ohne dass die Verleger verpflichtet sind, die Urheber auch nur indirekt” an diesem Ausgleich zu beteiligen.
In Punkt 49 des Urteils schreibt der EuGH, dass bestimmte Artikel der genannten Richtlinie (2001/29) der Regelung entgegenstehen, “einen Teil des den Rechtsinhabern zustehenden gerechten Ausgleichs den Verlegern der von den Urhebern geschaffenen Werke zu gewähren, ohne dass die Verleger verpflichtet sind, die Urheber auch nur indirekt in den Genuss des ihnen vorenthaltenen Teils des Ausgleichs kommen zu lassen.””

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022413259

http://the1709blog.blogspot.de/2015/11/reprobel-and-fair-compensation-cjeu.html (englisch)