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Auswahl seltener Werke aus der älteren deutschen Sprache und Literatur

Der Antiquariatskatalog von Ludwig Rosenthal München Nr. 65 (ca. 1889; Herz datiert 1890

https://books.google.de/books?id=UtMuAQAAIAAJ&q=katalog+65+von+ludwig+rosenthal )

https://archive.org/details/RosenthalKatalog65

lieferte die Bestätigung, dass Roth bei seinen Angaben zu zwei Stücken in der Germania 1892 dieses Druckwerk seinen Handschriften-Erfindungen zugrundegelegt hat.

http://archiv.twoday.net/stories/1022476575 (Nachtrag)

Der Katalog weist zahlreiche vor allem Buxheimer Handschriften auf und wurde im August 2014 von einem nicht genannten Mitarbeiter des Handschriftencensus – mutmaßlich Klaus Klein – samt anderen Rosenthal-Katalogen detailliert ausgewertet. Man findet 48 Handschriften in der Forschungsliteratur unter dem Titel.

Ein übler Schnitzer ist, dass bei Cgm 7955

http://www.handschriftencensus.de/21430

Heinrich von St. Gallen: Passionstraktat nicht erkannt wurde, obwohl der handschriftliche Münchner Katalog

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00035972/image_110

das Incipit liefert, mit dem ich den Text sofort fand. Die Handschrift erscheint aber auch in der Überlieferungszusammenstellung von Hardo Hilg:

https://books.google.de/books?id=MKJbAAAAMAAJ&q=“Cgm+7955”

Unverständlich ist, dass manche Stücke im Handschriftencensus fehlen wie die Helm’sche Handschrift (Rosenthal 65 Nr. 437), die Helm bei Rosenthal erworben hat:

http://www.handschriftencensus.de/22791

Nr. 931, Handschrift vom Anfang des 16. Jahrhunderts, einem Mich. Rieger zugeschrieben, scheint eine Druckabschrift des Passionstraktats von Heinrich von St. Gallen zu sein.

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/HEINSAN.htm

Bei der Handschrift der Sammlung Eis

http://www.handschriftencensus.de/8541

fehlt der Hinweis auf die Abhandlung von Eis zu den Sonderandachten Buxheimer Kartäuser

https://books.google.de/books?id=W91nBn0l96wC&pg=PA120

Wichtige Antworten zur TR-RESISCAN

gibt ein aktueller Artikel der in der aktuellen eGovernment-Computing erschienen ist. In diesen sind die umfassenden Erfahrungen der Autoren aus einschlägigen Projekten in öV und Privatwirtschaft, der Marktkenntnis sowie der Standardisierung in dem Thema unmittelbar eingeflossen.

http://www.egovernment-computing.de/wichtige-antworten-zur-tr-resiscan-a-506732

Das Blog-Netzwerk der Staatsbibliothek zu Berlin – Beiträge für Forschung und Kultur

http://blog.sbb.berlin

Technisch gesehen handelt es sich um ein einziges Blog, das verschiedene Themen bedient. Angezeigt werden rechts als letzte Beiträge alle Beiträge insgesamt. Einen separaten RSS-Feed gibt es nicht, nur für die Kommentare.

Die einzelnen Bereiche wie z.B. Inkunabeln müssen dem PR-Selbstdarstellungswahn der verantwortlichen übergeordneten Stelle gehorchen. So kann der GW etwa nicht auf Englisch bloggen, obwohl das für die internationale Inkunabel-Community nützlich wäre. Falk Eisermann hat vor einiger Zeit meinem Vorschlag, bei Hypotheses einzusteigen mit Blick auf die interne Lösung eine Absage erteilt. Mit Blick auf das wenig überzeugende SBB-Blog bedaure ich diese Entscheidung.

“Unsere Beiträge zu den Wissenschaften” bedeutet nicht etwa Wissenschaftsbloggen, sondern nur einen weiteren PR-Kanal, dem man ein modisches Mäntelchen (“Blog”) verpasst hat. Im ganzen sogenannten Blog-Netzwerk dominieren Ankündigungen (z.B. zu Ausstellungen, Vorträge), wie sie zuhauf auch konventionell in der Sektion “Aktuelles” zu finden sind.

Einen einzigen interessanten Beitrag habe ich gefunden:

http://blog.sbb.berlin/urlshortener

Wie grauenhaft altbacken sonst die Beiträge sind, zeigt die kurze Notiz zum 500. Geburtstag Cranachs. Da wird auf eine Cranach-Bibel der SBB verwiesen (beigegeben ist wohl ein Bild aus ihr) und auf einen gedruckten Beitrag zu ihr.

Kurzum: Die SBB demonstriert einmal mehr, wie man es nicht machen sollte.

R. I. P. Werner Moritz

Am 21. September 2015 ist der frühere Direktor des Universitätsarchivs Heidelberg, Prof. Dr. Werner Moritz, nach langer, schwerer Krankheit im Alter von 68 Jahren verstorben.

Update 18.3.2016 Nachruf im Archivar 2016/1, S. 94
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2016/Ausgabe_1/Archivar_Ausgabe_1_2016.pdf

Nachruf Heidelberg:
https://www.uni-heidelberg.de/presse/meldungen/2015/m20150926_ehemaliger-direktor-des-universitaetsarchivs-verstorben.html

DFG unterstreicht Bedeutung von Forschungsdaten

http://wisspub.net/2015/10/06/dfg-leitlinien-zum-umgang-mit-forschungsdaten-verabschiedet

Aus den “Leitlinien”:

Soweit einer Veröffentlichung der Forschungsdaten aus einem DFG-geförderten Projekt Rechte Dritter (insbesondere Datenschutz, Urheberrecht) nicht entgegenstehen, sollten Forschungsdaten so zeitnah wie möglich verfügbar gemacht werden. Die Forschungsdaten sollten dabei in einer Verarbeitungsstufe (Rohdaten oder bereits weiter strukturierte Daten) zugänglich sein, die eine sinnvolle Nach- und Weiternutzung durch Dritte ermöglicht. Um dies sicherzustellen, ist darauf zu achten, dass der Zugang zu den Forschungsdaten auch dann gewährleistet bleibt, wenn im Zusammenhang mit einer Publikation Verwertungsrechte an den Forschungsdaten an Dritte, i.d.R. einen Verlag, übertragen werden müssen.”

Unsicherer Hafen

“Der Europäische Gerichtshof hat ein wichtiges Datenschutzabkommen zwischen Europa und den USA für ungültig erklärt. In dem Urteil geht es auch um die Praktiken von US-Geheimdiensten – die das Gericht erstaunlich deutlich kritisiert. ”

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/europaeischer-gerichtshof-erklaert-safe-harbor-abkommen-fuer-ungueltig-a-1056366.html

http://heise.de/-2838025

http://www.jurablogs.com

http://www.medien-gerecht.de/2015/10/06/farewell-safe-harbor

http://www.socialmediarecht.de/2015/10/06/aus-aus-aus-safe-harbour-ist-aus-zur-entscheidung-des-eugh-c-36214-schrems

Rethymno 2.JPG
Rethymno 2“ von Olaf Tausch – Selbst fotografiert. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.

Symboldbild: griechischer Hafen

Weltkriegssammlung online

Die 2014/15 mit großem Erfolg im Hessischen Hauptstaatsarchiv und im Hessischen Staatsarchiv Marburg gezeigte Ausstellung “Kriegsbilder. Der Erste Weltkrieg in zeitgenössischen Druckgraphiken” ist ab sofort im Portal Digam komplett online einsehbar: http://www.digam.net/exposition.php?exp=260.
Die Ausstellung basiert auf der sogenannten Weltkriegssammlung des Hessischen Hauptstaatsarchivs. Zu sehen sind u.a. Plakate, Künstlerdrucke, Bilderbögen, Scherenschnitte, Zeitschriftenillustrationen und Karikaturen.

Die Bibliothek in ihrer alten Form ist unter Druck geraten

Simon Strauß versucht, ausgehend vom dänischen Aarhus, einen Blick in die Zukunft.

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/die-zukunft-der-bibliothek-das-dokk1-in-aarhus-13834316.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

Im „dänischen Modell“ ist die Bibliothek “gerade kein Hort des kulturellen Gedächtnisses mehr. Jedes Buch, das zwei Jahre lang nicht ausgeliehen worden sei, werde ausgesondert, erklärt Manager Schulz, man wolle schließlich kein „Museum“ sein und könne den freiwerdenden Platz gut für Familienaktivitäten brauchen.”

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022481171

DOKK1-Cut.jpg
DOKK1-Cut“ von Gardar RurakEigenes Werk. Lizenziert unter CC-BY-SA 4.0 über Wikimedia Commons.

Bilder bezahlt, ausschließliches Nutzungsrecht erhalten – und trotzdem reingefallen

In einem nicht rechtskräftigen Urteil meint ein Amtsgericht (!), dass ein Fotograf, der von einem Hotel für die Erstellung von Bildern bezahlt wurde und ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt hatte, trotzdem für die unterbliebene Namensnennung satt abkassieren darf.

http://pixdetect.com/fotograf-muss-grundsaetzlich-benannt-werden-230

Hamburger Museum verzichtet auf dubiose Bildrechtsgebühren

“Das Rijksmuseum in Amsterdam (und vorher auch schon andere, vor allem amerikanische Museen) hat es vorgemacht, jetzt ist die Logik dieser Entscheidung auch in Deutschland angekommen. Bei gemeinfreien Bildern besteht das Hamburger Museum für Kunst und Gewerbe nicht nur nicht mehr auf irgendwelchen zweifelhaft begründeten Gebühren, sondern es stellt auch gleich eine (allerdings nur mittelhoch auflösende) Abbildung zur freien Verwendung zur Verfügung. Es sind zwar erst ein paar Tausend Werke, die auf diese fortschrittliche Weise der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden, aber es soll zügig mehr werden.”

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2015/10/03/museum-und-bildrechte-ein-kleiner-durchbruch

http://sammlungonline.mkg-hamburg.de (Keine Permalinks)

F. W. E. Roth als Bibliograph: Die Studie über den Mainzer Drucker Friedrich Heumann (1509-1512)

FWE Roth, den ich vor kurzem als Fälscher entlarvt habe

http://archiv.twoday.net/stories/1022477029

veröffentlichte ab 1884 eine Vielzahl bibliographischer Studien, die sich vor allem mit der Druckgeschichte der Inkunabelzeit und dem 16. Jahrhundert befassten.

https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

Ein hartes Urteil aus der Sicht der Inkunabelbibliographie fällt Falk Eisermann, der ihm nur eine “geringe bibliographische Kompetenz” attestiert.

[https://archivalia.hypotheses.org/745]

Die Unzuverlässigkeiten und Schlampigkeiten Roths sollten jeden davor warnen, Angaben von ihm ungeprüft zu übernehmen. Bei Angaben, für die er die einzige Quelle darstellt, ist höchste Vorsicht angebracht. Im Zweifel sollte man auf die Verwertung des Belegs verzichten.

Wohl zu den besseren Publikationen Roths zählt seine im Centralblatt für Bibliothekswesen veröffentlichte kurze Studie zum Mainzer Drucker Friedrich Heuman(n):

Der Buchdrucker Friedrich Heuman zu Mainz 1508-1512. In: Zentralblatt 10 (1893), S. 476-483
http://www.digizeitschriften.de/de/dms/img/?PID=GDZPPN00025519X&physid=phys528#navi

Zum heutigen Forschungsstand zu Heumann [GND] siehe Reske 2007

https://books.google.de/books?id=zOTCP4MlY-QC&pg=PA590

Abgesehen von den neuen Nachweisen im VD 16 hat sich seit Roth nicht viel getan. Roth ist immer noch die ausführlichste Darstellung.

Roth weist zunächst die Erfindung Bodmanns zurück, Heumann habe die Druckeinrichtung der Brüder vom gemeinsamen Leben zu Marienthal angekauft. Er kritisiert frühere Bibliographen, namentlich Schönemann und Helbig, dafür, dass sie angenommen hätten, Heumanns Missaltype sei von Johannes Gutenberg übernommen worden. Er unterlässt aber einen Hinweis, dass schon 1884 der “Beschreibende Catalog des bibliographischen Museums von Heinrich Klemm”, den er – klassisches Bauernopfer – erst unter I, 1 zitiert, zum gleichen Schluss gekommen war. Roth tut also so, als sei die Beweisführung auf seinem Mist gewachsen.

https://archive.org/stream/beschreibenderca00klem#page/56/mode/2up

Er ergänzt den Namen (Schoenemann, auf dem Titelblatt Schönemann) der “Hundert Merkwürdigkeiten”, hat aber anders als Klemm bei Helbig das falsche Erscheinungsjahr 1858 statt richtig 1855.

http://reader.digitale-sammlungen.de/resolve/display/bsb10787476.html

Roth sagt, dass Helbig sieben Heumann-Drucke kannte, während er selbst 16 kenne. Dass bereits der später von ihm zitierte Hessels 1882 11 Drucke nachweist, vergisst er zu erwähnen.

http://www.e-corpus.org/notices/151325/gallery/1986875

Bei I 1 ist das vom Klemm-Katalog übernommene Datum 1508 ein Irrtum, denn die Beschreibung (mit Zeilenfall) ist identisch mit dem zweiten Teil von Nr. II 1, worauf Roth hätte eingehen müssen.

Digitalisat:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009163/image_3

Zum folgenden verlinke ich nicht jeweils das VD 16, das im Augenblick die maßgebliche Zusammenstellung der Heumann-Drucke bietet.

http://gateway-bayern.de/VD16+O+669

Zu streichen ist der in Mainz, aber nach VD 16

http://gateway-bayern.de/VD16+V+1004

bei Johann Schöffer gedruckte Druck “Hierin in disem büchleyn”. Auch das VD 16 hat nur den von Roth angegebenen Standort Augsburg, Stadtbibliothek. Von Nutzen ist der Hinweis Roths auf den Abdruck von Keller. Dass es sich um eine Priamelsammlung handelt, hätte Roth dem Leser durchaus mitteilen dürfen. Wie der Zufall es will, habe ich sie hier bereits einmal erwähnt:

http://archiv.twoday.net/stories/948989603

Ein noch schlimmerer Schnitzer ist die Zuordnung von

GW M46580 Thomas de Aquino: De vitiis et virtutibus. [Köln: Heinrich Quentell, um 1495]. 4°

zu Heumann (Nr. II 5). Nach der Beschreibung Roths nach einem Exemplar der Stadtbibliothek Mainz handelt es sich um diesen Druck. Er gehört in drei Exemplaren der Mainzer Stadtbibliothek und befindet sich mit den anderen Inkunabeln heute im Gutenberg-Museum.

Digitalisat:
http://tudigit.ulb.tu-darmstadt.de/show/inc-ii-537/0001

Da die Nr. I 1, II 2 und II 5 zu streichen sind, schrumpft die Zahl der Roth bekannten Drucke auf 13 von 24 im VD 16. Hessels kannte zehn Drucke (Nr. 1 und Nr. 8 sind Roth Nr. I 1 = II 1), Roth also nur drei mehr.

Es fehlen bei Roth die Berliner Exemplare (zwei davon sind laut “ST 16” in Krakau, ohne dass das VD 16 davon Notiz nimmt!). Womöglich hätte Roth über sie Auskunft erhalten.

Von den 24 Ausgaben im VD 16 sind nach dessen Angaben derzeit 12 online. [13: http://archiv.twoday.net/stories/1022481156 ]

Nach meiner Ansicht sind Roths bibliographischen Angaben für die damalige Zeit eine achtbare Leistung. Wenn Roth unzuverlässig ist, dann ist es das VD 16 auch (wobei das natürlich immer eine Frage der Größenordnung ist …).

Völlig wertlos ist die Angabe im VD 16 zu R 627, die sich ohne weitere Angaben auf Benz(inger) beruft. Unklar ist das Verhältnis dieses Drucks zu R 1100/R 619. Überhaupt ist die extreme Kargheit der bibliographischen Angaben im VD 16 extrem ärgerlich, da man bei jeder Recherche von vorn anfangen muss und die unübersichtliche Fülle älterer Bibliographien, von denen heute viele bequem online sind, sichten. Roth bietet bessere Informationen als das VD 16, da er für die Forschung wichtige weitere Angaben bereitstellt (natürlich häufig fehlerhaft).

Leider als Einzelkämpfer agiert Walter Behrendt (Mailand) mit seinem

http://wikidrucke16tesjh.hist.net

Aber in einem Wiki Ergänzungen zum VD 16 zusammenzutragen, ist im Prinzip der richtige Ansatz!

Unzuverlässig ist der VD 16 zu D 2230 , wenn er beim letzten bekannten Druck aus zweiter Hand “Roth Heum.8” (korrekt wäre: II 8) zitiert, denn Roth hat diesen Druck – anders als wohl etliche aus seiner eigenen Bibliothek – nicht erfunden, sondern nach Hessels Nr. 11 angeführt, der ihn 1881 in der Sammlung von Friedrich Culemann in Hannover sah. Da er von dem großen Inkunabelverkauf Culemanns nicht betroffen war, könnte er sich in der Stadtbibliothek Hannover befinden. In jedem Fall hätte nicht Roth, sondern Hessels zitiert werden müssen.

Anhangsweise widmet Roth sich etwa dem Psalterium Spirense von 1515, von dem er etwas ungenau behauptet, Hessels hätte es Heumann zugeschrieben. Hessels hat aber nur eine Typenidentität behauptet und die gleiche Type auch bei einem Druck von Peter Schöffer 1518 gefunden. Roth druckt aus dem Psalterium etwa die Hälfte des Schreiben Bischof Georgs von Speyer 1515 ab. Digitalisat:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00017928/image_7

ich habe den Wortlaut nicht genau verglichen, es gibt vermutlich schlimmere Textwiedergaben Roths als diese.

Zur literarischen Tätigkeit des Florentius Diel bietet Roth einige willkommene Hinweise. Die Ars bene cantandi (Nr. I 5) hatte er schon früher nach einem Exemplar der Mainzer Stadtbibliothek beschrieben und eine kurze Notiz über Diel angefügt:

https://www.archive.org/stream/MonatshefteMusikGeschichte_20/Monatshefte_fr_Musik_Geschichte#page/n165/mode/2up

Roth zitiert sich nicht namentlich, nur die Monatshefte für Musikgeschichte XXI (1888), S. 153. Statt XXI muss es korrekt XX heißen.

Ergänzungen zum VD 16 liefern der KVK (wobei die OPACs kaum Zusatzinformationen bieten) und Google Books/Google Websuche.

Beispiel: VD16 ZV 3148 (also nicht im gedruckten VD 16 enthalten!) ist Roth Nr. I 4, den Roth aus Panzer und Hessels kannte. Er wird vom VD 16 nur in der ULB Düsseldorf nachgewiesen, ist aber auch in der Beinecke Library (Yale) vorhanden.

Beispiel: Das im VD16 als ZV 28039 verzeichnete Stück erscheint mit Provenienzdaten im Solothurner OPAC, aber ohne Hinweis auf das VD 16.

http://aleph.ag.ch/F/?/&func=find-b&find_code=SYS&request=000552313

Zu Roth Standortsnachweisen: Nach bisherigem Kenntnisstand hat Roth immer wieder Drucke Sammlungen untergeschoben, in denen sie gar nicht vorhanden sind oder waren. Wenn man auf Antwort hoffen darf wie im Fall der Stadtbibliothek Mainz sollte man solche Nachweise Roths immer überprüfen. Bei kleinen Sammlungen wie der Pfarrbibliothek St. Quintin (Nr. I 3) ist Vorsicht geboten.

Nach meinen Ermittlungen zu Roths Bibliothek glaube ich ihm einfach nicht, dass er eine bei Heumann gedruckte Zweitausgabe einer Schrift des Kartäusers Johannes Rode sein eigen nannte.

“Epistola perutilis inter legendumque suauis: fratris Johannis Carthusi||ensis ordinis ad quosdam studentes Pragenses || de Hamburg.||” (angeblich Fragment aus Titelblatt und zwei Blättern)

Wortlaut und Zeilenfall weicht von der Speyerer Inkunabel um 1490/91, die Roth z.B. in Mainz oder Trier vorfinden konnte

http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/M38424.htm
Gerhard Schlegel
http://www.cartusiana.org/files/Johann%20Rode%20von%20Hamburg.PDF

ab.

Anders als das VD 16 hätte der GW dieses dubiose Stück, das sonst nirgends aufgetaucht ist, wohl nicht aufgenommen.

Bei Druckerzuweisung verdient Roth keinerlei Vertrauen, es könnte sich auch um eine sonst nicht bekannte Variante des Speyerer Drucks (den Roth verschweigt), also um eine Inkunabel, gehandelt haben.

Die Erfindung dieser Ausgabe, die in die Kartäuserforschung eingegangen ist, war gefahrlos. Roth musste nur die Zeilenenden verschieben und den Wortlaut etwas ändern. Während die Inkunabel korrekt suaues hat (was sich auf epistule bezieht)

Digitalisat
http://diglib.hab.de/inkunabeln/24-3-rhet-2/start.htm?image=00001

gibt Roth suauis. (Das kann natürlich auch ein Druck- oder Lesefehler sein.)

Niemand kann beweisen, dass Roth die Ausgabe fingiert hat, um seine eigene Bibliothek einmal mehr mit dem Glanz eines Unikats zu nobilitieren. Aber angesichts der von mir in Sachen Roth vorgeschlagenen Beweislastumkehr dürfte es schwerfallen, den Beweis zu führen oder auch nur plausibel zu machen, dass es die Ausgabe tatsächlich gegeben hat. Sie hätte nie im VD 16 landen dürfen.

Resümieren wir: Roth konnten zur Last gelegt werden mehr als nur kleine Schlampigkeiten, Unredlichkeiten beim Umgang mit den Leistungen anderer, mutmaßlich die Fälschung einer Ausgabe. Auf der anderen Seite stehen fleißig zusammengesuchte Angaben und einige heute noch nützliche Hinweise. Es spricht nichts dagegen, wenn man sich auch heute noch von seinen bibliographischen Arbeiten anregen lässt, aber man sollte alles genauer als sonst überprüfen und auf die Verwertung nicht mehr überprüfbarer Zeugnisse vorsichtshalber verzichten.

Nachtrag:

Weiteres Beispiel für eine nur aus Roth bekannte Ausgabe im VD 16

http://gateway-bayern.de/VD16+H+144

1892 von Roth in seiner Studie zu den Wormser Buchdruckern angeführt mit Exemplarnachweis “Privatbesitz Wiesbaden”. Roth wohnte laut Vorwort damals in Geisenheim.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/3772418

NACHTRAG 13.2.2020

Über Roths bibliographische Arbeit äußerte sich ausführlich der Darmstädter Bibliothekar Adolf Schmidt in seiner Besprechung von Roths “Die Buchdruckereien zu Worms a. Rhein im XVI. Jahrhundert” (1892) im Centralblatt für Bibliothekswesen 10 (1893), S. 222-227 (DigiZeitschriften [GBS]). Wie in den vorherigen Arbeiten Roths lasse die bibliographische Beschreibung “sehr viel zu wünschen übrig”. Auf jeder Seite finde man “Flüchtigkeiten und Nachlässigkeit der Beschreibung” (S. 222). Alles verrate die “eilige, hastige Arbeit” (S. 227).

#forschung

Schott Campus bietet Musikwissenschaftlerinnen und Musikwissenschaftlern die Möglichkeit einer Verlagspublikation unter Open Access

Kirchenpfleger P. weist mich freundlicherweise auf

http://schott-campus.com/lesen/open-access

hin. Kostet für Autoren 1699 Euro (Grundpaket).

"Die Inschriften der Stadt Baden-Baden und des Landkreises Rastatt" (2009) nun bei inschriften.net online

http://www.inschriften.net/baden-baden-und-landkreis-rastatt

Ergänzend meine Ausführungen hier:

http://archiv.twoday.net/stories/38735546

#epigraphik

[Dublette: http://archiv.twoday.net/stories/1022442663 ]

Liste annähernd sicher datierter Inschriften aus dem Zeitraum von ca. 800 bis 1250

Was annähernd heißt, wird nicht definiert. Ein Zeitraum um 973-1011 umfasst weit mehr als ein Vierteljahrhundert.

http://www.inschriften.net/themen/inschrift-im-fokus/liste-annaehernd-sicher-datierter-inschriften-bis-1250.html

#epigraphik

ETHorama

“Die Plattform ETHorama ermöglicht ein einfaches Durchstöbern von historischen und zeitgenössischen Artikeln, Bildern sowie alten Drucken und Karten mit Bezug zur Schweiz”

http://ethorama.library.ethz.ch

“In ETHorama werden zum ersten Mal geogetaggte Inhalte verschiedener Quellsysteme in einen Kontext zueinander gebracht.”

http://blogs.ethz.ch/innovethbib/2015/10/02/ethorama-die-kartenbasierte-plattform