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Die vatikanische Handschrift der Sponheimer Chronik des Johannes Trithemius ist online

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_964

Die Handschrift ist zwar kein Autograph, steht aber Trithemius sehr nahe, denn Rom, BAV, Cod. Vat. Pal. lat. 964, Bl. 3 r–189 r wurde 1528 abgeschrieben von Frater Petrus in Sponheim für Herzog Johann von Bayern.

Leider nicht verlinkt ist die moderne Beschreibung von 1999:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/walz1999/0137

Lehmann in seinen “Merkwürdigkeiten” 1961, S. 36 nennt die Handschrift irrig als Abschrift der Hirsauer Chronik des Trithemius.

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b004086.pdf

Als Abdruck liegt bisher nur vor die Ausgabe von Marquard Freher 1601 vor (Opera historica Bd. 2, S. 236-435).

http://www.dilibri.de/rlbdfg/content/pageview/385335

Eine deutsche Übersetzung legte Carl Velten 1969 vor (Selbstverlag).

Zum Inhalt der mit dem Jahr 1509 endenden Chronik des Klosters Sponheim ist zu vergleichen Klaus Arnold in seiner exzellenten Trithemius-Monographie (2. Auflage 1991), nun auch online:

http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991/159

Siehe auch

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04456.html

ÜBERLIEFERUNG NACH KLAUS ARNOLD

Klaus Arnold gibt im VL Humanismus 2 (2013), Sp. 1089-1121 die derzeit maßgebliche Überlieferungsübersicht. Zitiert nach der Verfasserdatenbank und angereichert mit eigenen Hinweisen, die jeweils unter dem Text von Arnold stehen. Weggelassen ist die bereits oben genannte vatikanische Handschrift. Die Nummerierung stammt von mir.

[1] Würzburg, UB, M. ch. f. 126, 4 r–124 r (Autograph; endet 1509 mit S. 432 der Opp. hist.)

Der Handschriftenkatalog

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0083_b110_JPG.htm

registriert im letzten Teil erhebliche Unterschiede zur Druckausgabe.

[27.10.2016 Digitalisat http://vb.uni-wuerzburg.de/ub/permalink/mchf126 ]

[2] München, [BSB,] Cgm 2845 (um 1633)

Gern wüsste man, wo in dem 951 Seiten umfassenden Dossier zur pfälzischen Geschichte vom 15. bis zum 18. Jahrhundert (so Birgit Studt: Späte Handschriften, S. 284f.

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-43922 ) das Werk des Trithemius steht. Unzulängliche Inhaltsangabe von Schmeller

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008214/image_327

[3] Giessen, UB, Cod. 573 (17./18. Jh.)

Nach Adrian S. 175

http://geb.uni-giessen.de/geb/volltexte/2006/3169

auf Bl. 2r-21v nur ein Auszug (bis Ausgabe S. 248)

[4] Brno (Brünn), Státni Archív, Nemecky Historicky Spolek, Cod. 491 (17. Jh.)

Ich war nicht imstande, hier ohne tschechische Sprachkenntnisse etwas Näheres im Netz herauszufinden. Es scheint sich um einen Bestand eines historischen Vereins zu handeln.

[5] El Escorial, Real Monasterio de San Lorenzo el Escorial, Cod. G II 8 (Anfang 16. Jh.)

Katalog von 1911

https://www.archive.org/stream/catlogodelosc02escouoft#page/244/mode/2up

Wesentlich ergiebiger als der von Arnold: Trithemius 2. Auflage 1991 S. 245

http://www.yumpu.com/de/document/fullscreen/26756704/arnold-trithemius-1991/257

mit falscher Seitenzahl 258 genannte Dreizeiler im Neuen Archiv 6 (1880), S. 248.

http://www.digizeitschriften.de/dms/img/?PID=PPN345858530_0006|log27&physid=phys262#navi

Der moderne OPAC des Escorial hat keine Permalinks, enthält aber eine Beschreibung nach dem alten Katalog von 1911 und bestätigt die Datierung Anfang 16. Jahrhundert

http://rbme.patrimonionacional.es (Suche nach Trithemius)

Schon Paul Lehmann gab in seinen “Merkwürdigkeiten” 1961 die Datierung und vermutete mit Fragezeichen sogar ein Autograph (S. 30).

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/b/b004086.pdf

[6] Karlsruhe, Bad. LB, Cod. R 4, 1r–325 r (16. Jh.)

Rastatt 4 ist noch nicht online. Der Einband ist 1573 datiert, was einen Terminus ante quem für die Entstehung der Handschrift liefert: nicht nach 1573.

http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/4121

[7] Hamburg, SUB, Cod. hist. 60, 18 r–410 r (2. H. 16. Jh.)

Die Hamburger Handschriftenkataloge sind bekanntlich nicht online. Hier Brigitte Lohse 1968. Früher eine Uffenbach-Handschrift. Nachweise bei Kristeller:

https://books.google.de/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA553

[8] Stuttgart, Württ. LB, Cod. hist. fol. 398 (16. Jh., aus Großkomburg)

Katalog Heyd:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/264960

Die Datierung kann mittels der Wasserzeichen auf ca. 1576/78 präzisiert werden.

http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE8100-CodHist2398_999

[9] Weimar, Herzogin Anna Amalia Bibl., Cod. Fol. 80, 1r–301r (17. Jh.)

Nach Bushey

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0568_b205_jpg.htm

schon um 1600. Text weiche von der Ausgabe ab. Der Text endet nach dem Weimarer Katalog erst Bl. 301v.

[10] Darmstadt, ULB, Cod. 1406, 1r–67 r (17. Jh.)

Zu dieser Handschrift gibt es nichts online.

[11] Wien, ÖNB, Cod. 3381, 90 r–91v (16. Jh., Auszug)

Dies ist zweifellos das spannendste Exzerpt. Bei

http://manuscripta.at/?ID=12270

und in der Handschriftendokumentation fehlt die wichtigste Studie zu diesem Band, nämlich die von König in den Forschungen zur deutschen Geschichte 1880

https://archive.org/stream/ForschungenZurDeutschenGeschichte20/ForschungenZurDeutschenGeschichte20-1880#page/n63/mode/2up

Nicht wesentlich über König hinaus führt Markus Müller: Spätmittelalterliche Bistumsgeschichtsschreibung (1998), S. 19, 23f.

Unergiebig und fehlerhaft ist:

http://www.geschichtsquellen.de/repPers_100947298.html

Insbesondere der Hinweis auf FWE Roth, der nichts Eigenes beisteuert, ist verfehlt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/a/a5/Roth_deutsche_geschichtsblaetter.pdf (S. 72)

Es wäre an der Zeit, den Codex ohne die Vorurteile des 19. Jahrhunderts zu beleuchten, denn der “Jacobus de Moguntia historiographus”, der im wesentlichen den Band bis 1522 schrieb (nicht nur die Mainzer Chronik ” Chronicon urbis Moguntinae ab a. 399 usque ad a. 1514″ ist ein Autograph!), war einer der “reisenden Historiker” (Eheim über Sunthaim) der Maximilianszeit, denn er weilte offenbar zu Quellenstudien in den Benediktinerklöstern Ettal 1500 und Weingarten 1509. Schon die Übersicht aus den “Tabulae” zeigt die Fülle der alten Quellen, die er sich verschafft hatte. Die ÖNB folgt Krämers Handschriftenerbe hinsichtlich der Provenienz Mainz St. Jakob OSB.

Bei Krämer heißt es in der Rauner-Datenbank (erweitertes Handschriftenerbe):

s. XVI. Jacobus de Moguntia, Chronicon s Wolfgang Trefler. Lit: *Schillmann, S. 6; B. Bischoff, mündlich.

Schillmann führt nicht weiter:

https://archive.org/stream/BeihefteZumZentralblattFuerBibliothekswesen43#page/n13/mode/2up

Die Handschrift enthält ein Stück von Wolfgang Trefler, aber dieser 1521 gestorbene Bibliothekar und Literaturhistoriker des Mainzer Jakobsklosters kann ja nicht der Hauptschreiber sein. Ausgeschlossen ist es freilich nicht, dass er Einträge im Codex gemacht hat.

Die mündliche Mitteilung Bischoffs könnte sich auf die Provenienz oder den Schreiber Trefler bezogen haben. Mit dem Jakobsberg und der Zeit um 1520 kommen wir aber in allernächste Nähe des Jakobsberger Mönchs Hermann Piscator (gestorben 1526), der wie Jacobus historiographus an einer Chronik der Stadt Mainz schrieb. Uta Goerlitz hat in ihrer Studie “Humanismus und Geschichtsschreibung” den Wiener Cod. 3381 nur im Quellenverzeichnis genannt, aber nirgends sonst zitiert, obwohl diese Handschrift für ihre Arbeit außerordentlich wichtig gewesen wäre!

Nicht ausschließen möchte ich, dass “Jacobus” ein Pseudonym ist. Dass ein geschichtsbewusster Benediktiner des Jakobskloster der Sammler der Wiener Handschrift ist, ist eine Vermutung, die mich durchaus anspricht. Zu tollkühn wäre zum jetzigen Zeitpunkt ohne genauen Vergleich mit dem immer noch ungedruckten Werk von Piscator eine Identifizierung mit Piscator.

Goerlitz S. 243-245 stellt die Sponheimer Chronik des Trithemius als eine der Hauptquellen des Piscator vor und betont, dass es wohl schwierig gewesen sei, an ein Exemplar des Werks zu kommen. Angesichts der engen Beziehungen zwischen dem Mainzer und dem Sponheimer Kloster wird man diese Schwierigkeit nicht überschätzen dürfen. Nun war aber die Sponheimer Chronik nach Königs Feststellungen auch eine Hauptquelle für “Jakob von Mainz”, der sogar den Prolog seines Werks von Trithemius geklaut hat.

Goerlitz hat zwar eine Reihe von Themen aus ihrer Piscator-Arbeit ausgebaut, aber auf Cod. 3381 ist sie meines Wissens nie zurückgekommen. Wenn die Hypothese zutrifft, dass die Wiener handschrift aus St. Jakob stammt und “Jacobus” nicht identisch mit Hermannus ist, schrieben um 1500 zwei höchst quellenkundige Benediktiner in diesem Kloster gleichzeitig an einer Mainzer Geschichte. Weitere Erforschung ihres Verhältnisses ist dringend erwünscht!

[25.11.2019 Andreas Bihrer: Die Erfindung der ‚Germania Sacra‘ im 16. Jahrhundert. In: 100 Jahre Germania Sacra (2018), S. 21 erwähnt Jakob von Mainz und diesen Beitrag in Archivalia]

[12] Karlsruhe, Generallandesarchiv, Abt. 65, Nr. 661 (17. Jh.: Extractus e Trithemii Chronico Sponheimensi, nach dem Druck).

Nach Klein S. 234 17./18. Jh.

https://books.google.de/books?id=W_BRwrSennUC&pg=PA234

[13] Dt. Übers.: München, Clm 1824, 43 r–90 v (Auszüge, 17. Jh.).

Alter Katalog:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008251/image_303

NICHT BEI ARNOLD:

[14] Berlin, SB, Ms. lat. fol. 310

Johannes Trithemius: Chronicon Sponheimense. Mit Ergänzungen bis 1526 (Druckabschrift). 1. Drittel 17. Jh. · II + 290 Blatt · 33 × 20,5 · Rheinland. Provenienz: Franziskanerkloster Maria von den Engeln Brühl.

Beschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31278424

Zu den Wasserzeichen:

http://www.wasserzeichen-online.de/?ref=DE0960-Mlf310_Ir (und weitere)

[15] Karlsruhe, Generallandesarchiv, Abt. 65, Nr. 237, Bl. 27r-50v

Auszüge 18. Jahrhundert (wahrscheinlich Druckabschrift). Siehe Klein S. 226

https://books.google.de/books?id=W_BRwrSennUC&pg=PA226

[16] Zweibrücken, [Bipontina, Hs 12 B]

https://books.google.de/books?id=EfsVAQAAIAAJ&q=trithemius
(bzw. Suche nach Sponheimense)

Das PDF aus Svensson hat die Bipontina wieder aus dem Netz geworfen, und ich finde die alte URL nicht, um im Internet Archive danach zu fahnden. Die es ersetzende HANS-Datenbank ist offline!

[Nachträglich fand ich:

http://web.archive.org/web/20070610110758/http://217.198.244.66:8080/hans/bipontina-svensson-katalog.htm

Hs 12 B Johannes Trithemius: Chronicon Sponheimense, lat.

Abschrift, evt. im Auftrag des Pfalzgrafen Karl zu Birkenfeld. Druck: TRITHEMII OPERA HISTORICA, ED. MARQUARD FREHER. BD. 2. FRANKFURT A. M. 1601. S. 236-435. Letzter Paragraph dieser Hs unterscheidet sich vom Druck: (203r-203v) steht Anno 1526 Nicolaus abbas Sponheimensis […] praesentibus notariis & testibus incepere statt MDXXVI / De Johanne […] Dei nomine incepit. Zum Verf. Wegele, in: ADB 38 (1894) S. 626-630.

16. Jh., letztes Drittel · 203 Bl. · 31,5 × 21 · Mehrere Hände · Koperteinband d. Zeit, darin nicht identifizierbare hs Fragmente d. 16. Jh.s · Aus der Bibliothek des Pfalzgrafen Karl in Birkenfeld, (1r) undatierter Besitzeintrag, VD innen Zur furstl. bibliothec Birckenfeld gehorig. Z. T. antikatholische Randglossen (VD innen, fol. 70r, 159r). Katalog Birkenfeld Hist 2° 62, Katalog 1829 Nr. 821.”

10.10.2016 Der Katalog als PDF:
https://lbz.rlp.de/fileadmin/lbz/Recherche/Online-Kataloge/Handschriften_Bibliotheca_Bipontina.pdf

3.12.2015: Mainz, Martinus-Bibliothek, Hs. 206 von 1736 überliefert eine Bearbeitung durch P. Ettinghausen mit Fortsetzung von Oliver Legipont.

http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/05/Doerr_MainzMB_Hsskat.pdf ]

ZUSAMMENFASSENDE BEMERKUNGEN

Vom beginnenden 16. Jahrhundert bis zum 18. Jahrhundert wurde die Sponheimer Chronik aus landesgeschichtlichem und allgemein historischem Interesse abgeschrieben und exzerpiert. Es gab womöglich mehr Druckabschriften in der Überlieferung des 17./18. Jahrhundert, als oben vermerkt, denn Arnold dürfte nicht jeden Textzeugen daraufhin überprüft haben. Mit zunehmender Erschließung der stiefmütterlich behandelten frühneuzeitlichen Handschriften, die mir hier besonders am Herzen liegen, dürfte sich die Zahl der Handschriften (oben: 16) noch erhöhen lassen.

Textkritischen Wert haben neben dem Autograph wohl nicht nur die ältesten Handschriften im Escorial und in der Vaticana, wie der Hinweis auf Abweichungen vom Druck bei der um 1600 datierten Weimarer Handschrift nahelegt.

Besondere Aufmerksamkeit verdient die frühe Rezeption der Sponheimer Chronik um 1520 in Mainz bei Hermann Piscator und “Jakob von Mainz”.

#forschung

#fnzhss

Warum nicht mal ein DigiWunschbuch ?

Fragt:

http://djgd.hypotheses.org/915

Weil das Göttinger DigiWunschbuch mit 35 Cent pro Seite überteuert ist, siehe

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife

Weil die Göttinger Stümper immer noch nicht gelernt haben, wie OCR geht.

Weil das Schließen von Lücken im Gesamtbestand frei zugänglicher Digitalisate ein kostenloser Service sein sollte:

https://de.wikisource.org/wiki/Wikisource:Digitalisierungstarife#Kostenfreie_Digitalisierung

http://archiv.twoday.net/stories/434207182

Altering historical artifacts is damaging historical sources

“If those of us interested in books (and other things) as artifacts, not just vessels for an abstract text (or other meaning) have learned, often by sad experience, it’s that we can’t tell what aspects of a physical object and its pieces and their relationship may turn out to be of value in reconstructing the historical record and better understanding what went on in the past.

One of the best examples of this is provided by a courageous publication by Nicholas Pickwoad, “Swaffham revisited: A review of the earlier conservation of books in the Swaffham Parish Library,” in which he examines work he had done twenty years previously and documents what rebinding and other conservation work had destroyed or obscured. The work he did was perfectly acceptable at the time, indeed recommended practice. The essay should be read by all curators who think of rebinding old books, or otherwise altering historical artifacts, as well as anyone else interested in the preservation of artifactual evidence. Happily, the essay is available on the internet: http://iada-home.org/ta99_097.pdf

John Lancaster in EXLIBRIS-L

See also

https://www.academia.edu/1834228/_Physical_Evidence_and_Manuscript_Conservation_A_Scholars_Plea_

Wir brauchen diamantenen Open Access

Martin Haspelmath fordert diamantenen Open Access, der frei für Leser und Autoren ist, also ohne APCs:

http://www.frank-m-richter.de/freescienceblog/2015/10/28/how-to-switch-quickly-to-diamond-open-access-the-best-journals-are-free-for-authors-and-readers

“So this is what scholars want, and what the world needs: diamond open access for the best journals, funded in a stable way by science funders, with private companies providing lower-level technical services.”

ich unterstütze das, denn Grün OA ist zu wenig akzeptiert (Repositorien sind zu leer), er hat ein Zeitproblem (Embargos!) und ein Formatproblem (version of records sind kaum möglich). Bei OA geht es um wissenschaftliche Chancengleichheit. Goldener OA ist zu teuer und etabliert eine neue Ungleichheit. Vor allem in den geisteswissenschaften gibt es noch kaum renommierte Publikationsmöglichkeiten in der eigenen Sprache.

Ist der Welfenschatz NS-Raubkunst?

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/kunst/welfenschatz-raubkunst-oder-fehlinvestition-13885444.html

“Zwei Nachfahren Frankfurter Kunsthändler haben Ansprüche auf den Welfenschatz erhoben. Sie wollen die bedeutenden Reliquien nach Amerika holen und einzeln verkaufen. Der deutsche Staat wehrt sich.” Zu Recht.

Die Stiftung habe in Washington schlechte Karten, unkt die WELT

http://www.welt.de/kultur/article148266658/Preussen-Stiftung-kaempft-weiter-um-den-Welfenschatz.html

?s=welfenschatz

Kuppelreliquiar 01 KGM.jpg
Kuppelreliquiar 01 KGM“ von User:FA2010Eigenes Werk. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.

Österreichs Verfassungsgerichthof gegen unbedingtes "Recht auf Vergessen"

Eine etwas zu plakative Überschrift, zugegeben.

http://derstandard.at/2000024733326/Widerspruchsrecht-zur-Verwendung-von-Internet-Daten-verfassungswidrig?ref=rec

“Das geltende Recht, gegen eine Aufnahme von persönlichen Daten in eine Datenbank jederzeit ohne Begründung Widerspruch einlegen und eine Löschung der Daten verlangen zu können, ist verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Erkenntnis festgestellt, dass dieses Widerspruchsrecht gegen das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit verstößt.

Der VfGH argumentiert, dass man damit nämlich auch unterbinden könnte, dass es beispielsweise zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Tätigkeit eines Politikers auf einer Internetseite kommt. Das Höchstgericht setzt ein Frist zur Reparatur des Gesetzes mit 31. 12. 2016.”

Urteilstext:

https://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/1/6/7/CH0003/CMS1446106986139/widerspruch_daten_g264-2015.pdf

“§ 28 Abs. 2 DSG 2000 ist wegen Verstoßes gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung gemäß Art. 10 EMRK als verfassungswidrig aufzuheben.” Es gibt “Fallkonstellationen, in denen – mangels Anwendbarkeit des § 48 DSG 2000 – das Widerspruchsrecht gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 ausgeübt werden kann und eine unbedingte Löschungsverpflichtung des Auftraggebers bewirkt, obwohl Art. 10 EMRK die Durchführung einer Interessenabwägung gebietet”.