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Dr. jur. Laurentius Motz aus Weil

Provenienz-Eintrag von 1531 in einem Münchner Buch (Ausgabe Ps.-Haymo, siehe dazu
https://risd.digication.com/bvnedwards/Welcome ):

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10188492_00003.html

Zur Person Dr. jur. utr. Laurentius Motz, Passauer Offizial und mehrmals Rektor der Universität Wien (gestorben 1532) siehe etwa

https://books.google.de/books?id=j1YPAQAAIAAJ&q=motz+jurist+wien
https://www.google.de/search?&tbm=bks&q=%22Laurenz+Motz%22
https://books.google.de/books?id=3t0WAQAAIAAJ&q=“laurentius+motz” (wohl falsche Metadaten bei GBS)
http://www.rag-online.org/gelehrter/id/2147097801

Aufgrund der Herkunftsangabe Württemberg wird nicht an Weil der Stadt, sondern an Weil im Schönbuch zu denken sein.

US-Urteil zu CC-Lizenzen

http://www.technollama.co.uk/us-court-interprets-copyleft-clause-in-creative-commons-licenses

Ein Fotograf, der auf Flickr ein Bild unter CC-BY-SA gepostet hatte, wandte sich gegen einen Verlag, der das Bild als Titelbild für einen Atlas verwendet hatte und auf der Rückseite geschrieben hatte: “Photo: Swain’s Lock, Montgomery Co., MD
Photographer: Carly Lesser & Art Drauglis, Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″

Die Richterin wies den ersten Vorwurf der Lizenzverletzung zu Recht zurück: Copyleft meint nicht, dass bei der Aufnahme eines Werks in ein Sammelwerk das ganze Werk unter die Ursprungslizenz gestellt werden muss: “the Atlas is a map book and not an adaptation of plaintiff’s photograph”.

Die Richterin wies den dritten Vorwurf der nicht ausreichenden Attribuierung zurück. Der Fotograf hätte nicht auf dem Titelbild genannt werden müssen.

Nicht einverstanden bin ich damit, dass die Richterin “Creative Commoms [sic], CC-BY-SA-2.0″ als URI angesehen hatte. Ein URI sei – ich bin anderer Ansicht – lediglich ein “unique identifier that can allow users to find the text of the license”. Es ist zweifelsohne löblich, dass die Version angegeben wurde, und in den USA mag es naheliegen, die Unported-Version als Standard anzusehen, aber eindeutig ist CC-BY-SA-2.0 in Anbetracht der Existenz vieler anderer Fassungen für andere Rechtsordnungen nicht. Zumutbar ist die Mitteilung des genauen Links zur Lizenz.

Die ausführliche deutsche Zusammenfassung des Urteils

http://www.offenenetze.de/2015/08/24/creative-commons-sharealike-auslegung-von-cc-by-sa-und-die-sicht-des-us-district-court-of-columbia

geht auf diesen Punkt gar nicht ein.

Im Ergebnis ist dem Urteil zuzustimmen; den nachnutzenden Verlag für die Verletzung der URI-Verpflichtung einen hohen Schadensersatz zahlen zu lassen, fände ich selbst unbillig.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Swain's lock.jpg
Swain’s lock” by Flickr user: Carly & Art Washington, D.C. http://www.flickr.com/people/wiredwitch/ – Flickr: http://www.flickr.com/photos/wiredwitch/2455026301/. Licensed under CC BY-SA 2.0 via Wikimedia Commons.

Man kann online auch zu wenig von sich preisgeben

Meint Blogger Johnny Haeusler:

http://www.wired.de/collection/latest/johnny-haeusler-warnt-passt-auf-dass-ihr-online-genug-von-euch-preisgebt

” Ich verstehe, dass nicht jede Person ein ausführliches Profil auf allen Social-Media-Kanälen haben möchte. Ich halte das nicht mal für nötig. Eine halbwegs aktuelle Online-Dokumentation der eigenen beruflichen Vita mit möglichst vielen weiterführenden Links ist jedoch bei bestimmten Berufsgruppen (und noch einmal mehr bei Freiberuflern) derart unerlässlich, dass ich mir wünschen würde, meine Kinder würden das Anlegen und Pflegen eines beruflichen oder interessengesteuerten Blogs schon in der Schule lernen.”

Thomas Zotz: Nachruf auf Prof. Dr. Dieter Mertens (1940 –2014)

Mit freundlicher Genehmigung darf ich den im Alemannischen Jahrbuch 61/62 (2013/14), S. 318-320 publizierten Text von Thomas Zotz hier wiederholen.

Am 4. Oktober 2014 verstarb in Freiburg im Alter von 74 Jahren Prof. Dr. Dieter Mertens, seit 1991 Ordinarius für mittelalterliche Geschichte an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Zuvor hatte er von 1984 bis 1991 den Lehrstuhl für mittlere und neuere Geschichte mit Schwerpunkt Landesgeschichte und Historische Hilfswissenschaften an der Universität Tübingen inne, verbunden mit der Leitung des Instituts für geschichtliche Landeskunde und Historische Hilfswissenschaften. In dieser seiner Tübinger Zeit übernahm Mertens 1989 die Leitung der Außenstelle Tübingen des Alemannischen Instituts, dem er seit 1979 als Mitglied und seit 1987 als Mitglied des Beirats angehörte, und wurde zugleich stellvertretender Vorsitzender des Instituts, eine Funktion, die er nach seinem Wechsel an die Universität Freiburg bis 1995
beibehielt.

In den viereinhalb Jahrzehnten seiner Mitgliedschaft und vor allem in seiner Tübinger und Freiburger Zeit, als Dieter Mertens die
Außenstelle leitete und den stellvertretenden Vorsitz innehatte, prägte er mit seiner landeskundlichen Kompetenz für die Geschichte des deutschen Südwestens, sei es entlang des Oberrheins, sei es im Raum Württemberg, mit seiner
beeindruckenden Gelehrsamkeit und Intellektualität und nicht zuletzt mit seinem klugen und bedachten Rat das Alemannische Institut und dessen wissenschaftliches Profil auf besondere Weise.
Dafür gebührt ihm unser aller hoher Respekt und große Dankbarkeit. Das Alemannische Institut wird Dieter Mertens ein ehrendes Andenken bewahren.

Als Dieter Mertens mit Otto Herding im Sommersemester 1965 von Münster an die Universität Freiburg kam, wurde er dessen Assistent in der Abteilung Landesgeschichte des Historischen
Seminars und dadurch sogleich mit der Geschichte unseres Raumes vertraut. Seine von Herding betreute Dissertation, mit der er 1971 in Freiburg promoviert wurde, galt noch dem weitergespannten Thema „Jacobus Carthusiensis. Untersuchungen zur Rezeption der Werke des Kartäusers von Paradies (1381–1465)“. Damit legte Mertens den Grund für seine bis zuletzt betriebenen Forschungen zu Orden und Klosterwesen im Spätmittelalter; sein Beitrag über die
Freiburger Kartause und die Universität in dem kurz vor seinem Tod erschienenen Tagungsband „Die Kartause St. Johannisberg in Freiburg im Breisgau“ (2014) gibt davon noch einmal ein eindrucksvolles Zeugnis.

Mit seiner Freiburger Habilitationsschrift von 1977 über „Reich und Elsass zur Zeit Maximilians I. Untersuchungen zur Ideen- und Landesgeschichte im Südwesten des Reiches am Ausgang
des Mittelalters“ wandte sich Mertens dann, geprägt von Otto Herdings fruchtbarer Verbindung von Humanismusforschung und landesgeschichtlichem Zugriff, dem Oberrhein an der Wende
vom 15. zum 16. Jahrhundert zu, einem Raum, der damals Wirkungsstätte zahlreicher bedeutender Humanisten war. Ihnen galt hinfort Mertensʼ leidenschaftliches Interesse, insbesondere dem
Schlettstädter Gelehrten Jakob Wimpfeling. Dessen Briefe hat er zusammen mit Otto Herding ediert, und das umfängliche Werk Wimpfelings analysierte und würdigte er in zahlreichen Beiträgen,
zuletzt in einer meisterhaften Zusammenschau im „Verfasserlexikon. Deutscher Humanismus 1480–1520“ (2013).

In seiner Tübinger Zeit begann sich Mertens mit dem Werk des schwäbischen Humanisten Heinrich Bebel zu beschäftigen; seine Forschungen über die Haus- und Territorialgeschichte Württembergs fanden ihren Niederschlag in dem großen Württemberg-Beitrag im „Handbuch der baden-württembergischen Geschichte“ (Bd. 2, 1995). Zum breiten Spektrum von Mertensʼ
Forschung zählen auch die monastischen Reformen des 15. Jahrhunderts, die spätmittelalterliche Geschichtsschreibung am Oberrhein und das spätmittelalterliche Landesbewusstsein bzw. der
Landesdiskurs in Schwaben, die Dichterkrönungen als Schnittpunkt der Begegnung von Humanismus und Politik, die Rezeption der römischen Antike um 1500, der er in einem seiner letzten
Beiträge auf der Suche nach Meistererzählungen und Ursprungsgeschichten am Beispiel von Caesar und Arminius nachging (erschienen in: Antike im Mittelalter. Fortleben, Nachwirken, Wahrnehmung, 2014).

Nicht weniger galt das breit gefächerte Interesse von Dieter Mertens der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Universitätsgeschichte am Beispiel Tübingens und vor allem Freiburgs; zum 850-jährigen Jubiläum der Albertina 2007 steuerte er einen gewichtigen Beitrag über deren Gründungsphase bei, er beteiligte sich maßgeblich an der Vorbereitung des Jubiläums und
Konzeptualisierung des hiesigen Uniseums, beides große Leistungen, für die er 2005 mit der Universitätsmedaille geehrt wurde. Wenn er 2007 für sein Lebenswerk den Schiller-Preis der
Stadt Marbach erhielt, so galt diese Auszeichnung nicht zuletzt auch für sein Engagement in dem im Jahr 2006 ausgebrochenen badischen Kulturgüterstreit. Hier gelang ihm durch einen
Archivfund der breites Aufsehen erregende Nachweis, dass die berühmte „Markgrafentafel“ von Hans Baldung Grien, die das Land Baden-Württemberg vom Haus Baden käuflich zu erwerben
beabsichtigte, bereits 1930 in Staatseigentum übergegangen war. So gehörte Mertens denn auch zu der Ende 2006 vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg
berufenen Expertenarbeitsgruppe ,Eigentumsfragen Baden‘, bestehend aus Juristen und Historikern, die ihr abschließendes Gutachten ein Jahr später vorlegte. 2008 im Druck erschienen in der
Veröffentlichungsreihe der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg (Reihe B, Forschungen, Bd. 172), ist dieses wertvolles Dokument zur Frage des Eigentums an
Kulturgütern aus badischem Hofbesitz nun der Öffentlichkeit zugänglich; es kann zugleich als ein Grundlagenwerk von allgemeiner Bedeutung gelten.

Die unermüdliche Schaffenskraft und der weite Forschungshorizont von Dieter Mertens flossen über die lange Zeit seiner Verbundenheit mit dem Alemannischen Institut immer wieder in dessen Aktivitäten ein. So steuerte er, bereits von Tübingen aus, zu der Freiburger Ringvorlesung über das Elsass im Wintersemester 1984/85 einen Vortrag über das Elsass vor der Reformation, seine politische Entwicklung und sein geistiges Profil bei, 1988 sprach er in Tübingen in der Reihe Fachvorträge über die Frühgeschichte der Herren von Württemberg, 1993 beteiligte er sich an der vom Alemannischen Institut mitorganisierten Tagung über das Kloster St. Peter im Schwarzwald mit einem Vortrag über Abt Peter Gremmelsbach (1496–1512), der in den 2001 erschienenen Tagungsband Eingang fand. 1996 folgte sein Vortrag über „Landesherrschaft und Universität. Zum Aufbau einer vorderösterreichischen Landesuniversität“ im Rahmen der Tagung
des Alemannischen Instituts, des Regierungspräsidiums Freiburg und der Stadt Endingen über neue Forschungen zur Geschichte Vorderösterreichs, die 2000 publiziert wurden. Als das
Augustinermuseum 1999/2000 die Ausstellung „Vorderösterreich – nur die Schwanzfeder des Kaiseradlers? Die Habsburger im deutschen Südwesten“ zeigte, ergriff Dieter Mertens in der
vom Alemannischen Institut, dem Augustinermuseum und der Abteilung Landesgeschichte des Historischen Seminars Freiburg getragenen Vortragsreihe das Wort mit dem Thema „Humanisten
in Freiburg. Gestalten und Probleme“. Die oberrheinischen Universitäten zwischen Habsburg und Burgund waren Thema von
Mertensʼ Vortrag auf der im Jahre 2000 vom Alemannischen Institut zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Breisach organisierten Tagung
„Zwischen Habsburg und Burgund. Der Oberrhein als europäische Landschaft im 15. Jahrhundert“, deren Beiträge 2003 im Druck erschienen. 2009 hielt Mertens aus Anlass von Konrad
Stürtzels 500. Todestag einen vom Alemannischen Institut, von der Badischen Heimat und dem Breisgau-Geschichtsverein veranstalteten Vortrag über Konrad Stürtzel, Hofkanzler und Rat Kaiser Maximilians I. – er wurde 2011 in der Zeitschrift des Breisgau-Geschichtsvereins gedruckt –, und im Jahr 2013 sprach Mertens über den 21. September 1457, das Datum der Gründung der
Freiburger Universität, in der vom Alemannischen Institut mitgetragenen Ringvorlesung „Auf Jahr und Tag. Freiburgs Geschichte im Mittelalter“, die ein Jahr später als Buch erschien.

So ließ Dieter Mertens über die Jahre hin das Alemannische Institut an seinen reichen Forschungen über das Elsass, die Humanisten, die Universitätsgeschichte, das Klosterwesen, die Herren und späteren Grafen und Herzöge von Württemberg teilhaben; das Bild seines vielfältigen Engagements für das Alemannische Institut erhält weitere Farbe, wenn man noch hinzunimmt, dass er seit 1994 Mitherausgeber der Reihe „Forschungen zur oberrheinischen Landesgeschichte“ war, die in Verbindung mit dem Alemannischen Institut erscheinen. Sein unbestechliches Urteil kam der Auswahl der hier publizierten Arbeiten stets zugute. Sein früher Tod hinterlässt eine schmerzliche Lücke – für das Alemannische Institut, die Freiburger Universität, das Fach Geschichte und die ganze Republik der Gelehrten.

***

Nachruf von Birgit Studt:

http://archiv.twoday.net/stories/1022217865

***

Dieter Mertens hat mehr als vergleichbare Gelehrte Open Access gefördert, indem er zahlreiche Studien (gut 60), darunter auch die Habilitationsschrift und den Wimpfeling-Briefwechsel, aus den Jahren 1972-2005 auf Freidok zugänglich gemacht hat.

https://www.freidok.uni-freiburg.de/pers/13644

***

Es fällt immer schwer, die Trauer in Worte zu fassen, aber es wäre nicht angemessen, würde ich nicht auch ein paar persönliche Worte über einen Menschen beisteuern, dem ich außerordentlich dankbar sein muss. Dieter Mertens hat mein unvollendetes Habilitationsprojekt betreut, Anteil daran genommen, meine Vorstudien und anderen Arbeiten sorgfältig gelesen und bei Bedarf zitiert. Er hat mich als wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Freiburger SFB geholt, war ein sehr guter “Chef”, der mir Freiraum ließ, mich förderte und mir auch nach meinem Weggang nach Aachen viele wertvolle Hinweise gab. Mit ihm zusammen habe ich die Schwabenkrieg-Tagung 2000 veranstaltet. Für die Möglichkeiten des Internets war er immer aufgeschlossen. Er hat mich auch ermuntert, die Dokumentation zum Schwabenkrieg ins Netz zu stellen, heute erreichbar unter:

https://www.historicum.net/themen/schwabenkrieg

An seiner Quasi-Festschrift “Humanisten am Oberrhein” beteiligte ich mich 2004 mit einem Beitrag über Johannes Hug:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-53153

Seine wissenschaftlichen Arbeiten habe ich immer bewundert. Bei aller Quellennähe und Akribie verlor er nie die größeren Zusammenhänge aus dem Auge. Es gelang ihm, diese prägnant und ohne modisches Wortgeklingel darzustellen. Trotzdem schätzte er theoretische und methodische Ansätze. Auf sein kritisches Urteil konnte man sich verlassen. Obwohl nicht im engeren Sinn sein “Schüler”, habe ich doch immens viel von ihm gelernt, wissenschaftlich, aber auch menschlich.

***

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=129728217

Quelle: http://www.regiotrends.de/de/regiomix/index.news.101703.html

Kritik an Academia.edu reißt nicht ab

http://www.plannedobsolescence.net/academia-not-edu

Der Beitrag macht am Schluss Werbung für das MLA-Mitglieder-Repositorium CORE.

https://commons.mla.org/core

Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/1022485147
http://archiv.twoday.net/stories/1022484242

Update:
https://gleesongleanings.wordpress.com/2015/11/06/academia-edu-and-the-ethics-of-open-access

Dramatische Geschwindigkeitsgewinne?

http://blog.sbb.berlin/digitalisierte-sammlungen-beta

In den digitalisierten Sammlungen der SB zu Berlin zu blättern, ist im alten wie im neuen Portal ätzend, da es zu lange dauert. Warum kein PDF? Das werden wir nie erfahren, da die Seite in der neuen Beta-Version nicht realisiert ist:

http://digital-beta.staatsbibliothek-berlin.de/features/download-und-werkzeugkasten/#no-more-pdf

FAQs zu Creative – Commons – Lizenzen unter besonderer Berücksichtigung der Wissenschaft

15 Seiten-PDF mit hilfreichen Erläuterungen, wenngleich bezogen auf die österreichische Rechtslage.

https://fedora.phaidra.univie.ac.at/fedora/get/o:408042/bdef:Content/get

Es wird klar für CC-BY in der Wissenschaft plädiert.

“Besonders geeignet sind die Lizenzen CC BY und CC BY-SA, da sie die in der Budapester Open Access Initiative und der darauf aufbauenden Berliner Erklärung über offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen
festgelegten Anforderungen für Open Access erfüllen. Damit ist auch
die bestmögliche Verbreitung der Forschungsergebnisse möglich.”

Offen bleiben wie üblich die entscheidenden Fragen, da darauf eigentlich niemand eine klare Antwort hat.

Was ist kommerzielle Nutzung?

Das wissen die Götter …

Was bedeutet Veränderung?

Das weiß scheinbar Peter Hirtle besser als ich.

Ich habe des öfteren die Ansicht vertreten:

“ND steht für No-Derivs (keine Bearbeitung) und verbietet jede Abwandlung des Werks (z.B. Kürzung, Übersetzung).”
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

Peter Hirtle sagt dagegen, unveränderte Auszüge seien in Ordnung:

“And as for the ND license, it is
> perfectly ok to excerpt content from an ND license. As the legal code
> for that license says, it grants you the right to “Reproduce and Share
> the Licensed Material, in whole or in part.” Note the “in part.” That
> means that you can use excerpts or take a figure from an ND-licensed
> work. You would, however, need to mark the excerpt with the
> attribution and license of the original. What you can’t do is
> distribute any modified versions of an ND-licensed work without
> permission (what the licenses call “adapted material”).”
http://listserv.crl.edu/wa.exe?A2=LIBLICENSE-L;419856ed.1506 (1. Juni 2015)

Für die Version 4.0 von CC-BY-ND

http://creativecommons.org/licenses/by-nd/4.0/legalcode

ist folgende Formulierung einschlägig:

“Subject to the terms and conditions of this Public License, the Licensor hereby grants You a worldwide, royalty-free, non-sublicensable, non-exclusive, irrevocable license to exercise the Licensed Rights in the Licensed Material to:

reproduce and Share the Licensed Material, in whole or in part; and
produce and reproduce, but not Share, Adapted Material.”

Das bedeutet: ND-Material darf für eigene, auch kommerzielle Zwecke ohne weiteres kopiert (vervielfältigt) und verändert werden werden. Öffentliches Teilen der Veränderungen ist aber nicht erlaubt.

Man darf das Material unverändert ganz oder in Teilen veröffentlichen. Da Unklarheiten nach deutschem AGB-Recht zu Lasten des Verwenders gehen, erlaubt der Zusatz “in part” tatsächlich einen unveränderten Auszug. Aus einem Sammelband mit mehreren Beiträgen unter CC-BY-ND darf also ein Artikel unter der gleichen Lizenz separat verbreitet werden, ohne dass man den ganzen Band verbreiten muss.

Sinnverändernde und entstellende Kürzungen sind dagegen verboten.

Ich muss also meine Ansicht mit Blick auf den Legal Code von CC 4.0 revidieren.

Für frühere CC-Lizenzen gilt das offenkundig nicht, denn dort fehlt das “in part”:

http://creativecommons.org/licenses/by-nd/3.0/legalcode

Da ältere Lizenzversionen sehr weit verbreitet sind, scheint mir meine Warnung nach wie vor angebracht. Man darf aus einem wissenschaftlichen Artikel unter CC-BY-ND 3.0 keine Abbildung zur Weiterverwendung entnehmen, wohl aber aus einem unter 4.0.

Nachtrag: Peter Hirtle antwortete am 28. Oktober 2015:

“But I am not as convinced that this was not the situation under earlier licenses as well, however. A number of years ago, I talked to Michael Carrol, one of the founders of CC, about this. He explained to me that extracting a text and presenting it as it first appeared was not an adaptation or derivative work, but was perfectly ok under CC licenses. I just took a quick look at the files on the development of the version 4.0 license, and I see that the phrase “in whole or in part” was added in the final iteration of the 4.0 license: see https://wiki.creativecommons.org/images/a/ad/BY-ND_%28compare_d4v1_and_d4v2%29.pdf . I could not find any explanation of where this came from, however, nor is it mentioned as a major change in the license. My sense, then, is that it was language just to make explicit what everyone had assumed was the case prior to the inclusion of this language. I have to admit, however, that I have not done extensive research on this.

This question highlights one of the biggest problems I see with the CC licenses, as wonderful as they may be. If bright people like us are uncertain exactly what they license, what hope is there for the average user? ”

American Archive of Public Broadcasting (AAPB) Online Reading Room

http://americanarchive.org

“With contributions from more than 100 public media organizations across the country, programs that for decades have gathered dust on shelves are now available to stream on the AAPB website. This rich collection of programs dating from the 1940s to the 2010s will help tell the stories of local communities throughout the nation in the last half of the 20th century and first decade of the 21st.

Initially launched in April 2015 with 2.5 million inventory records, the AAPB website has added nearly 7,000 audiovisual streaming files of historical content from public media stations across the country. ”

But not for German users (without US proxy): “Please note: This content is currently not available at your location.”

Verbotene Filme – Das Erbe des Nazi-Kinos

http://www.ardmediathek.de/tv/Reportage-Dokumentation/Geschichte-im-Ersten-Verbotene-Filme-/Das-Erste/Video?documentId=31310648&bcastId=799280

Verfügbar bis 2.11.

“Weit über tausend Spielfilme wurden in Deutschland während der Zeit des Nationalsozialismus hergestellt. Über 40 NS-Filme sind bis heute nur unter Auflagen zugänglich – sie sind „Vorbehaltsfilme”. Volksverhetzend, kriegsverherrlichend, antisemitisch und rassistisch – so lauten die Begründungen, warum die Filme für die Öffentlichkeit nicht frei zugänglich sind. Urheberrecht und Jugendschutz sind dabei die juristischen Hebel, denn das deutsche Grundgesetz erlaubt keine Zensur. Der Umgang mit ihnen ist umstritten: Bewahren oder entsorgen, freigeben oder verbieten?
„Verbotene Filme” stellt die „Nazifilme aus dem Giftschrank” vor und macht sich auf die Suche nach ihrem Mythos, ihrem Publikum und ihrer Wirkung heute – in Deutschland wie im Ausland.”

Siehe auch
http://www.fr-online.de/tv-kritik/-verbotene-filme—arte—der-giftschrank-der-nation,1473344,30970014.html

https://www.youtube.com/watch?v=XjqMkHQjCWE