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Offener Brief an die Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel gegen die eklatante Missachtung von Open Access

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 30. Juni 2015 erhielt ich folgende Mail von Ihnen:

“Anbei senden wir Ihnen Ihren Beitrag als elektronischen Sonderdruck sowie ein elektronisches Werbeblatt zu der Publikation. Beides können Sie an Ihre Kollegen als Ersatz für gedruckte Sonderdrucke verteilen. Wir möchten darauf hinweisen, dass der elektronische Sonderdruck gemäß Urheberrecht nicht auf einen Server (beispielsweise Ihrer Forschungsinstitution) gestellt werden darf. Dort darf lediglich eine nicht zitierfähige Manuskriptversion eingestellt werden.

Mit dem Werbeblatt können die Interessenten den Band direkt bei unserem Kommissionsverlag bestellen.

Der Band wird zum Preis von 59 Euro verkauft. Wenn Sie in Wolfenbüttel sind, können Sie direkt in der Herzog August Bibliothek (leider nur vor Ort) diesen Band und andere Publikationen aus unserer Produktion kaufen; hierbei erhalten Sie 25 % Rabatt auf (fast) alle Publikationen des Hauses. Bitte geben Sie an, dass Sie Beiträger des Bands sind.

Wenn Sie nicht hierher kommen können, bestellen Sie den Band bitte über unseren Kommissionsverlag ( Harrassowitz Verlag, http://www.harrassowitz-verlag.de ), wo Sie diesen Band mit 25 % Rabatt bestellen können. Bitte geben Sie bei einer Bestellung auch dort an, dass Sie Beiträger des Bands sind.

Für Ihren Beitrag und für Ihre Mühe danken wir Ihnen herzlich und hoffen, dass Sie mit dem Ergebnis zufrieden sind.

Mit freundlichen Grüßen aus Wolfenbüttel” (Hervorhebung von mir)

Wie schon bei der Verweigerung von Rezensions-Freiexemplaren von Blogs

http://archiv.twoday.net/stories/418666949

erweisen Sie sich als Forschungsbehinderungsbibliothek. Als Bibliothek sollten Sie Open Access unterstützen, aber davon kann keine Rede sein. Nicht nur, dass Ihre vielen gedruckten Veröffentlichungen – auch nicht nach einer bestimmten Frist – nicht Open Access zur Verfügung stehen, Sie verbieten Ihren Autoren auch, zitierfähige Verlagsversionen einzustellen und zwar bei einem Sammelband, dessen Rechteinhaber Sie sind. Der Verlag ist lediglich ein Kommissionsverlag, das Impressum gibt ausdrücklich die HAB im Copyrightvermerk an.

Es ist auch unwahr, dass im Urheberrecht vorgesehen ist, dass Verlage verbieten können, dass die Verlagsversion eingestellt wird. Es gibt kein solches Leistungsschutzrecht!

http://archiv.twoday.net/stories/120173939

Allenfalls vertragliche Abmachungen kommen insoweit in Betracht, und solche haben Sie nicht mit mir geschlossen. Sie haben überhaupt keine ausdrückliche Vereinbarung mit mir geschlossen, was mich nach der Verschlimmbesserung des § 38 UrhG ein Jahr nach Erscheinen dazu befugt, den Beitrag – auch in der Verlagsversion – online zu veröffentlichen. Solange wollte ich nicht warten, ich habe ihn daher in der Verlagsversion gerade auf http://Academia.edu hochgeladen:

https://www.academia.edu/17286505/Codexmythen_und_Codexphantasien

Sie können gern gegen diesen Rechtsbruch vorgehen. Ich denke, nicht nur mir ist Ihr Schlag ins Gesicht von Open Access zuwider. Als Verleger und Rechteinhaber sollten Sie Open Access zitierfähiger Versionen unterstützen und nicht behindern!

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Graf

Innenministerium erlässt Vertriebsverbot für wissenschaftliche Publikation

“Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat auf Initiative der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) den Vertrieb der von Bettina Zurstrassen (Universität Bielefeld) wissenschaftlich verantworteten Sammelpublikation „Ökonomie und Gesellschaft“, erschienen in der bpb-Schriftenreihe „Themen und Materialien“, (vorläufig) untersagt.”

http://www.soziologie.de/de/nc/aktuell/meldungen-archiv/aktuelles-singleview/archive/2015/10/23/article/vorlaeufiges-vertriebsverbot-der-sammelpublikation-oekonomie-und-gesellschaft-bundeszentrale-fuer-politische-bildung-durch-das-bundesministerium-des-innern.html

Update:
http://www.ruhrbarone.de/bundesinnenministerium-untersagt-vertrieb-einer-bpb-publikation/116209

Messbuch aus Hossingen in Paris

“Titre : Missale speciale
Adresse : [Strasbourg] : [Johannes Grüninger], 1493.
Description matérielle : figures gravées sur bois, in-folio.
Notes :
Note sur l’adresse et l’éditeur : Daté « Idibus Nouembris » [13 XI] 1493. Particularités de l’exemplaire : Nombreux signets de cuir de repérage dépassant des marges. Deux petites gravures sur bois [46 x 73 mm] dans encadrements gravés extraites d’une édition incunable de la Bible, représentant l’une Moïse et Aaron l’autre le début du Livre des Nombres. Particularités de l’exemplaire : Reliure de basane brune sur ais estampée à froid, plats à 2 cadres de filets simples, rectangle central à treillis de filets gras et maigres accompagnés de petites rosettes et de petits fers carrés, restes d’un seul fermoir à patte de cuir et agrafe et contre-agrafe de cuivre, dos à 3 nerfs, Allemagne, XVe s.
Provenance (s) : Mention ms. à l’encre « Dis meßbuch gehört In dem dorff hossingen [Hossingen, Bade-Wurtemberg] gelegen In balinger Vogtey [prévôté de Balingen, Bade-Wurtemberg] » au dessus du titre. Notes mss de libraires au crayon « collat. Complet », « Ano 1493 » au contreplat supérieur, XIXe s. ; note ms au crayon « Constanz » et chiffre « 1099 » au contreplat inf., XIXe s.
Réf. bibliographiques : Hain 11250 = Hain-Copinger 11251 = H 11403. GW (Nachtr.) 234. Pellechet 8118-8119 (8048). CIBN M-486. CRI XIII 1612. Schreiber 4758. ISTC im00732800. ”
http://www.ensba.fr/aloes/opacwebaloes/index.aspx?idPage=27&Isolee=1

Die Druckfassung im Katalog von Dominique Coq zu den Inkunabeln der Bibliothèque de l’École nationale supérieure des Beaux-Arts 2012
( http://www.droz.org/eur/fr/4711-9782600015851.html ), S. 159 Nr. 392. Diese Provenienz nicht bei Needham: IPI.

#inkunabel

Herrn Zekorn gewidmet.