Interessenten an einer Abbildung aus den Lustigen Taschenbüchern von Walt Disney werden höflich gebeten, einen Händler ihrer Wahl aufzusuchen, die Deutsche Nationalbibliothek zu konsultieren oder Herrn Michael Schmalenstroer zu fragen, der mich mit seinem Protected Account auf Twitter auf diese Fundsache aufmerksam machte.
Tag: 16. Oktober 2015
Inkunabel aus Tennenbach in Leeds
Der Inkunabelbestand der UB Leeds wurde detailliert mit Provenienzangaben erschlossen.
http://library.leeds.ac.uk/special-collections-explore/37053
Compendium theologicae veritatis (Ulm o.J.) mit Besitzvermerk: “Sum Beatæ mariæ in Thennenbach… 1639. ”
#inkunabel
Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung
“Sie haben hier kostenfreien Zugriff auf sämtliche Jahrgänge der Zeitschrift für Ostmitteleuropa-Forschung (bis 1994: Zeitschrift für Ostforschung), die älter als zwei Jahre sind.” Mit Volltextsuche.
Katalog der Bücher des Jesuitenkollegs Braniewo in der UB Uppsala
Das dreibändige englischsprachige Werk von 2007 erfasst auch Inkunabeln und 63 Handschriften der Sammlung in Braunsberg im früheren Ostpreußen und ist kostenlos einsehbar unter:
http://www.ub.uu.se/samlingar/verk-och-samlingar-i-urval/braniewo-jesuitbiblioteket
Ob das Werk in den “Quellen” des GW verlinkt ist? Stümper wie ich werden das nie erfahren, da aus Zeitgründen das Belegen eines mehrjährigen Aufbaustudiums “Benutzen der GW-Datenbank” nicht in Betracht kommt, allenfalls nach der Pensionierung. Eine Volltextsuche gibt es für die “Quellen” nicht, unter Braniewo, Braunsberg, Trypucko, Uppsala finde ich nichts. Aber vielleicht ist es auch keine richtige “Quelle” im Sinne des GW und tarnt sich nur als Inkunabelkatalog? Das ist aber auch wurscht, wichtiger ist der Hinweis, dass Provenienzen erfasst sind.
#inkunabel
The Incunabula of Parc Abbey (Heverlee, Leuven)
Lesenswerter Artikel von Chris Coppens 2010 über die 1829 in alle Welt zerströte Bibliothek der prämonstratensischen Parkabtei (Abdij van ‘t Park) in Belgien.
https://www.academia.edu/12204862/The_Incunabula_of_Parc_Abbey_Heverlee_Leuven_
#histmonast
#inkunabel
Biblioteca digitale della Biblioteca Augusta di Perugia
Die Sammlung, auf die jetzt
https://bibliostoria.wordpress.com/2015/10/16/biblioteca-augusta-di-perugia-biblioteca-digitale
hinweist, gibt es schon lange. 2007 umfasste sie 135 Handschriften, aber man hat natürlich die Internetadresse geändert.
http://archiv.twoday.net/stories/4122419
Sehr viel ist nicht hinzugekommen. Bei den Manoscritti diversi zähle ich nun 17 Stück (früher 14).
Verzeichniss einer werthvollen Sammlung von Pergament- und Papierhandschriften aus dem XII.-XV. Jahrhundert, Straßburg 1886
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/titleinfo/3097490
Der Trübnersche Katalog erinnert an einen üblen Kulturgut-Skandal, in den 1886 das Zisterzienserinnenkloster Lichtenthal verwickelt war. Die Nonnen brauchten Geld und verscherbelten ihre Handschriften an den jüngeren Mone, Fridegar, der sie gewinnbringend weiterverkaufte. Bei der Trübner-Auktion wurden viele Stücke von Baden zurückerworben und gelangten in die Badische Landesbibliothek, etliches wurde jedoch auch in alle Welt zerstreut. Ausführliche Darstellung bei Heinzer/Stamm 1987, S. 22ff. (“Affäre Mone”).
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbihd/content/pageview/66025
Bei welchen deutschsprachigen Handschriften im Handschriftencensus der Antiquariatskatalog zitiert wird, sagt
Raiders of the Lost Web
http://permalink.gmane.org/gmane.education.libraries.autocat/66514
“I suggest this disturbing article from the Atlantic, about the
disappearance from the web of an article that was a finalist for a
Pulitzer Prize as recently as 2007.
http://www.theatlantic.com/technology/archive/2015/10/raiders-of-the-lost-web/409210” (James Weinheimer).
Google book-scanning project legal, says US appeals court
http://www.channelnewsasia.com/news/business/international/google-book-scanning-proj/2198108.html
“A U.S. appeals court ruled on Friday that Google’s massive effort to scan millions of books for an online library does not violate copyright law, rejecting claims from a group of authors that the project illegally deprives them of revenue.
The 2nd U.S. Circuit Court of Appeals in New York rejected infringement claims from the Authors Guild and several individual writers, and found that the project provides a public service without violating intellectual property law.”
Text of the decision:
https://drive.google.com/file/d/0B-Jy9Sa8zPtaMW1DVm1XeUZBQXM/view
http://blogs.library.duke.edu/scholcomm/2015/10/18/google-books-fair-use-and-the-public-good
Die spinnen die Schweizer
Will man sich über eine merkwürdige Urheberrechtsentscheidung, mit der einem Tattoo-Handwerker anscheinend ein Urheberrecht gegenüber einem Uhrenhersteller zugesprochen wurde, findet man keinen kostenlosen Volltext. Kann einem auch hier passieren, ist aber eher unwahrscheinlich.
“Ein bekannter englischer Tätowierer, bekannt unter dem Pseudonym “Xam*Tattooer”, verlangte, einer Uhrenherstellerin vorsorglich zu verbieten, bestimmte Uhrenmodelle zu vertreiben und zu lagern, da auf deren Zifferblätter ein von ihm entworfenes Totenkopf-Motiv abgebildet sei. Das Handelsgericht heisst das Gesuch grösstenteils … ” (Ingresnews)
„Bundesweite Handlungsempfehlungen für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“
Geldsammeln im Internet – Praxishandbuch Fundraising
Das Buch gibt es auch Open Access, wenn man rechts auf der Verlagsseite den entsprechenden Button bemerkt:
http://www.transcript-verlag.de/978-3-8376-3310-8/Praxishandbuch-Online-Fundraising
„Ein digitales Fest der Uneindeutigkeit im Reich der Nullen und Einsen“
Als Fachorgan für das Fälschungswesen meldet Archivalia natürlich gern Sascha Lobos Fake-Rezension in der SPIEGEL-Literaturbeilage.
Lobos Fake-Rezi war schlicht gesagt zuviel Imitation und zu wenig Karikatur. Heutzutage ist es eben doch recht knifflig geworden, die Meute gepflegt reinzulegen. Macht man es zu überdreht, ruft jeder „Buuh, Fake“. Macht man es realistisch, juckt es keinen groß. Als Digital-Rebell hat man es auch nicht leicht.
Lobo: "Ha, #Cybris war nur ein Hoax!" Spiegel: "Wir wollten nur zeigen, dass man den Medien nicht alles glauben soll!" Menschheit: "Na gut."
— Philip Z. (@__philphil__) October 16, 2015
Sterbe- und Gedenkbuch derselben Familie
Diese Titelformulierung der HAB in ihrer Handschriftendatenbank ist besonders sinnreich.
http://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=83-11-aug-2f (mit Digitalisat)
Ich möchte nicht wissen, wieviele Forscher sich auf die Fehlanzeige des verlinkten OPACs, der GRUNDSÄTZLICH NICHTS zu den Handschriften ausspuckt (während die ältere Dokumentation funktioniert), verlassen und so unnötig Rechercheaufwand betreiben müssen. Kürzt man die Signatur findet man den Hinweis auf die Münchner Schedel-Ausstellung “Welt des Wissens”. Bevor ich das tat, erkannte ich Hartmann Schedels ziemlich unverwechselbare Schriftzüge und bemerkte bei einem Blick auf die Münchner Digitalisate den typischen Signaturzettel auf dem Titel. Das bemerkenswerte Familienbuch der Nürnberger Familie Grabner erscheint in der Liste von Schedels Büchern bei Stauber:
https://archive.org/stream/dieschedelscheb00hartgoog#page/n159/mode/2up
Die Handschriftendatenbank ist denkbar benutzerunfreundlich. Fürs Browsen nicht-digitalisierter Handschriften verwende ich in Unkenntnis eines besseren Zugriffs die URL.
Von Nutzen ist allerdings die Volltextsuche, die Trunkierung mit * ermöglicht.
"Das goldene Schlößlein der Himmel" – eine übersehene Überlieferung in Wolfenbüttel
Mit dem Prosatext “das goldene Schlößlein der Himmel” hat sich bisher nur Werner Fechter etwas näher befasst (Deutsche Handschriften … aus Inzigkofen … 1997, S. 99). Den Forschungsstand referiert das Handschriftenarchiv:
Anmerkung zum Text (nach Hinweisen von K. Graf):
Der unerforschte und unedierte dingallegoretische Text wird sonst noch im Berliner mgq 657 (1467, aus Inzigkofen, Beschreibung im Handschriftencensus) überliefert, vgl. Werner Fechter, Deutsche Handschriften des 15. und 16. Jahrhunderts aus der Bibliothek des ehemaligen Augustinerchorfrauenstifts Inzigkofen (Arbeiten zur
Landeskunde Hohenzollerns 15), Sigmaringen 1997, S. 99 Nr. 26. In der Nähe von Medingen war der Text unter den Büchern Graf Wilhelms I. von Oettingen (gest. 1467) vertreten, MBK 3/1, S. 161. 1519 druckte der Basler Drucker auf Kosten des Johann Haselberg die Schrift (VD16 G 2545). Fechter weist Druck-Exemplare in der BSB München, der UB Freiburg, der BL London und der Kantonsbibliothek Luzern nach (zu ergänzen ist: Tübingen, UB). Eine Digitalisierung des Münchner Exemplars im BSB-DFG-Projekt ist vorgesehen.
Inzwischen sind zwei Exemplare der BSB München im Netz gelandet:
http://gateway-bayern.de/VD16+G+2545
Bekannt waren bisher eine Berliner und eine Straßburger Handschrift.
http://www.handschriftencensus.de/werke/5584
Der Text ist aber auch in HAB Wolfenbüttel Cod. Guelf. 15.3 Aug. 4°, Bl. 1v-104v überliefert.
http://diglib.hab.de/?db=mss&list=ms&id=15-3-aug-4f&catalog=Heinemann
Die Handschrift, von der anscheinend bisher nur die Ars moriendi beachtet wurde (glaubt man dem Handschriftencensus und der Wolfenbütteler Handschriftendokumentation), entstand um 1500 (Datierungen 1497 und 1503). Als Schreiber nennt sich am Ende ein Joachim Wetter aus St. Gallen: “Finis huius historie in vigilia Thome anno Domini 1503 per me Joachim Wetter de sancto Gallo”, vielleicht ein Verwandter des 1536 gestorbenen St. Galler Predigers Wolfgang Wetter:
https://books.google.de/books?id=R4xWAgAAQBAJ&pg=PA348
“Auf dem hinteren Innendeckel stehen über einer Hausmarke die Worte: Das Buch ist der Hayerich Lingen. Darunter: Hairich Linghen.” Ob Heinemann das richtig gelesen hat? Hairich ist in der Schweiz eine Form von Heinrich, aber Google hilft mir nicht weiter.