Aus Anlass von http://archiv.twoday.net/stories/1022476766 wäre ich für Benutzungshilfe dankbar, denn ich komme mit dem Viewer nicht zurecht. Kann mir jemand verraten, wie man schnell zu einer bestimmten Seite kommt?
Tag: 14. Oktober 2015
Das Amtsgericht Leipzig hat zwei Unterstützer des Filmportals Kino.to zu Bewährungsstrafen verurteilt
Datenbanken zur Musikgeschichte Frankreichs
Jan Hus 600 – ein unübersichtliches Jubiläum
NiederLändisches
Online-Angebot für Niederländisch als Fremdsprache
Edukative Webplattform zu Sprachvarianten innerhalb des Niederländischen veröffentlicht: Dialectloket
Video zu den Bildsteinen in Gotland
Folge 1 ist verfügbar
http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/gotland_die_einzigartige_insel?nav_id=5818
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/948992663
Gotland Runic Inscription 181. Photo: Berig https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de
Basler Münster-und Turmbüchlein – St. Blasien 65
http://digital.blb-karlsruhe.de/blbhs/content/titleinfo/3068925
Schlampigkeiten:
Online: Einmal Wurtisen statt Wurstisen.
Im gedruckten Katalog:
Sieht man davon ab, dass eine bibliographische Recherche ohne Kenntnis des Artikeltitels, der eben NICHT Basler Münster- und Turmbüchlein lautet, erschwert ist, so hätte der Druckfehler 1988 statt richtig 1888 unbedingt vermieden werden müssen.
Laut dem Herausgeber Rudolf Wackernagel gibt es von dem Werk Wurstisens nur Abschriften aus dem 18. Jahrhundert:
http://retro.seals.ch/digbib/view2?pid=bzg-001:1888:12=2::454
Eine saubere (Wasserzeichen-)Datierung des Karlsruher Codex (Katalog 17./18. Jh., laut dem Nachtrag nicht nach 1732) hat die DFG mit ihren unsachgemäßen Vorgaben zur Katalogisierung neuzeitlicher Handschriften verboten.
#fnzhss
Digitale Sammlungen der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg
Bisher wenig online. Sammlungen:
Periodika
Peutingeriana
Bibliothekskataloge
In statu nascendi, wie man folgendem netten Text entnimmt:
“Hier kommt ein Erläuterungstext zu den Peutingeriana
Sie können hier eigentlich alles hineinschreiben. Auch Links. Vergessen Sie das Bild nicht 🙂
In dieser Variante (nach UB Augsburg) werden die Untersammlungen automatisch angezeigt.
Sie können auch mit flachen Sammlungen arbeiten, deren Unterstrukturierung Sie erst im Text vornehmen. So macht es die SBG.”
Selten dumme Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverwaltungsgerichts kippt mirnichts dirnichts die jahrzehntelange Praxis, dass Bundesbehörden dem Auskunftsanspruch der Landespressegesetze genügen und das Bundesverfassungsgericht nimmt eine dagegen gerichtete Beschwerde nicht an, unter anderem da sie keine grundsätzliche Bedeutung habe. Was bitteschön hat dann noch grundsätzliche Bedeutung? Und dann lässt das Gericht es auch dahingestellt sein, ob es einen verfassungsunmittelbaren Anspruch gibt und ob das BVerwG Recht hat. Nicht weniger erbärmlich: Dass es sich bei der Frage “Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter hatte der BND bzw. die Organisation Gehlen in den Jahren 1950, 1955, 1960, 1970, 1980?” um Informationen handelt, die dem BND nicht vorliegen würden. Es mag ja sein, dass bei den anderen Fragen eine Antwort schwierig oder unmöglich ist, aber wenn diese Frage nicht beantwortet werden kann, dann kann man sich bei jeder einigermaßen komplexen Informationsanfrage an eine Behörde darauf gefasst machen, dass diese Karte gezogen wird. Nachtrag: Ich habe http://www.bverwg.de/200213U6A2.12.0 nachgelesen, aber die Argumentation des BND überzeugt nicht. Wenn ein Bundestagsabgeordneter oder ein parlamentarisches Gremius so etwas wie eine Mitarbeiterzahl wissen wollte, dann wäre eine Antwort alles andere als unmöglich!
Bewusst ohne s: "Haus der Geschichte Österreich" (HGÖ)
http://derstandard.at/2000023658839/Die-Republik-und-ihr-Gedaechtnis
Nächster Schritt wäre dann: Haus der Geschichten.
In der Akademie der Wissenschaften diskutierten Historiker und Museumsfachleute des Landes über Sinn und Unsinn des Projekts für die Neue Burg […]
Kulturpessimistisch äußerte sich der Historiker und Archivar Michael Hochedlinger. In seiner unterhaltsamen Polemik mit dem Titel “Geschichtsvernutzung im Zeitalter von Kulturkapitalismus und Moralismus” kritisierte er die Popularisierung der Geschichte. “Wird etwas gut besucht, erübrigt sich die Sinnfrage.” Wie die Politik sei auch der Kulturbetrieb zutiefst populistisch geworden. Der Kulturkapitalist spreche überhaupt “nur noch in Zahlen”.
Safe-Harbour-Entscheidung: Datenschutz-Zeloten wittern Oberwasser
RAin Diercks äußert sich kritisch zur Stellungnahme des Unabhängigen Datenschutzzentrums Schleswig-Holstein:
Sie schreibt KLARTEXT:
Abschalten. Verbindungen in die USA kappen. Datenverkehr einstellen. (Außer Sie buchen einen Flug. Dann mag das okay sein.). Jedenfalls so lange bis die US endlich mal das Schutzniveau angehoben haben, dem einzelnen wirksamen Rechtschutz gewähren und ein “wirksames” Datenschutzabkommen getroffen wurde.
Bis dahin prüft nun das ULD, ob es nicht Anordnungen gegen Unternehmen trifft, wonach diese die Datenübermittlung einstellen müssen und ob nicht bereits Ordnungswidrigkeitentatbestände verwirklicht haben. Als maximales Bußgeld stehen dabei 300.000 EUR auf der Uhr (vgl. 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG).
Wohl also dem, der seinen Firmensitz nicht in Schleswig-Holstein hat. Schließlich ist der Datenschutz Ländersache. Und diejenigen, die in den übrigen 15 Bundesländern sitzen, können jetzt erstmal abwarten, was denn “ihre” Datenschutzbehörde so meint. Toll, oder?
Fazit
Es ist Wahnsinn. Einfach nur Wahnsinn. Da wird ewige Zeiten verschlafen, sich grundlegend um Datenschutz bzw. internationale Datenschutzniveaus zu kümmern (ist ja auch nicht so wichtig, geht ja eben “nur” um den Datenschutz) und wundert sich dann über ein Urteil, dessen zu Grunde liegende Tatsachen nicht erst seit gestern bekannt sind.
Nun kann es aber doch nicht wirklich sein, dass eine von 16 (!) Datenschutzbehörde/n (!) dieses Urteil zum Anlass nimmt, ernsthaft zu sagen “Wir stellen wirksame Einwilligungen von Betroffenen in Abrede. Es gibt damit quasi keine datenschutzkonforme Möglichkeit der Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA. Im Zweifel müssen Sie die Datenübermittlung einstellen andernfalls überziehen wie Sie mit Anordnungen und Bußgeldbescheiden – jedenfalls in Schleswig-Holstein.”
Wissenschaftler bewerfen Google Books mit Schmutz
Genügt wohl nicht, wenn ich es kritisiere?
Pechenick EA, Danforth CM, Dodds PS (2015) Characterizing the Google Books Corpus: Strong Limits to Inferences of Socio-Cultural and Linguistic Evolution. PLoS ONE 10(10): e0137041
http://dx.doi.org/10.1371/journal.pone.0137041
“Overall, our findings call into question the vast majority of existing claims drawn from the Google Books corpus, and point to the need to fully characterize the dynamics of the corpus before using these data sets to draw broad conclusions about cultural and linguistic evolution.”
16 Suchen, die bei Wolfram Alpha funktionieren, aber nicht bei Google
Berliner Senat beschließt Open-Access-Strategie
http://wisspub.net/2015/10/14/berliner-senat-beschliesst-open-access-strategie
Wieso ist das Strategiepapier nicht Open Access zugänglich??
Virtuelle Ausstellung zur Stadtgeschichte von Karlsruhe
Gewohnt langweilige Machart, gewohntes Copyfraud.
Via
http://zkbw.blogspot.de/2015/10/virtuelle-ausstellung-zur.html
Fressen und gefressen werden
ProQuest frisst Ex Libris
und De Gruyter schluckt nun Lucius & Lucius
http://zkbw.blogspot.de/2015/10/de-gruyter-ubernimmt-lucius-lucius.html