Eine althochdeutsche Glossenhandschrift und weitere Merkwürdigkeiten in F. W. E. Roths "Mitteilungen aus Handschriften und älteren Druckwerken" (1894)

Nach den Mitteilungen von FWE Roth in der Germania 1892

http://archiv.twoday.net/stories/1022476575

nehme ich mir heute die

Mittheilungen aus Handschriften und älteren Druckwerken. In: Zeitschrift für deutsche Philologie 26 (1894), S. 58-70
https://archive.org/stream/zeitschriftfrdph26berluoft#page/58/mode/2up

vor. Ich folge auch hier der Reihenfolge Roths. Der Beitrag weist wie die anderen im Jahrgang Kleinschreibung auf. Für Recherchen zu den Handschriften der Stadtbibliothek Mainz habe ich Annelen Ottermann zu danken.

I. Geistliche Dichtungen 1. Teil eines passionals als gespräch zwischen gott und der seele.

Mit diesem Text habe ich mich bereits im Juni 2012 ausführlicher befasst. Es handelt sich bei dem von Roth abgedruckten Text um “ein mittelhochdeutsches Gespräch zwischen Gott und der Seele, irreführend als “teil eines passionals” bezeichnet. Seine Vorlage: Stadtbibliothek Mainz Hs I 327, Bl. 247v-248v (3. Viertel 15. Jh. mit Datierung 1450), die aus der Mainzer Kartause stammt (Roth gibt die Altsignatur falsch mit 517 statt richtig 577 an) und für die eine moderne Beschreibung im gedruckten Katalog von Gerhard List 2006 vorliegt:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/hsk0578

Es handelt sich um den als “Innige Seele” bezeichneten Text (Incipit: “Hebe uff din crutze und gange nach mir”, normalisiert gegenüber ²VL) der Textgruppe der “Kreuztragenden Minne”, über die nach wie vor Volker Mertens in ²VL 5 (1985) Sp. 376-379 + 2VL 11 (2004) Sp. 894f. zu vergleichen ist”.
http://archiv.twoday.net/stories/97069110

2. Ein hübsch lied von unser lieben frawen

Angeblich aus “einer papierhandschrift des 15. jahrhunderts in meinem besitz”. Ob es sich bei den vier Strophen um einen authentischen mittelalterlichen Text handelt, mag offen gelassen werden. Roth hätte sie leicht aus Textabdrucken bei Hoffmann von Fallersleben oder Mone mit ein wenig eigenem Sprach-Leim zusammenbasteln können. Man vergleiche

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=de&q=%22schreien+ellende%22
und insbesondere Hoffmanns Geschichte des Kirchenlieds
https://books.google.de/books?id=AIlWAAAAcAAJ&pg=PA346
Mone
https://books.google.de/books?id=3eNLAAAAYAAJ&pg=PA205

Bereits jetzt merke ich an, dass keine der Bibliothekshandschriften aus Roths Besitz heute greifbar ist, soweit bekannt.

3. [O virgo generosa]

Die zehn lateinischen Verse sollen aus “einer pergamenthandschrift der werke des hl. Bernhard aus dem 13. jahrhundert in meinem besitz” stammen. Sie verwenden so verbreitete Beinamen und Textbausteine aus der Hymnendichtung, dass sie Roth ohne Schwierigkeiten selbst zusammenstellen konnte. 1887 hatte er ja eine Ausgabe lateinischer Hymnen vorgelegt:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/roth1887

Dass ihr wissenschaftlicher Wert eher bescheiden war, merkt die Rezension

https://www.archive.org/stream/MonatshefteFuerMusikgeschichte1887-1890#page/n357/mode/2up

an.

Wir werden aber sehen, dass Roth die ersten fünf Verse aus einer bestimmten Quelle hat.

4. Ein geschriebenes “Hessen-homburgisches gesang- und liederbüchlein vom jahr 1730”

Roth gibt nur den Anfang von vier im Anhang dieser nicht mit Standort bezeichneten Handschrift vorhandenen geistlichen Lieder an und notiert, dass Landgraf Friedrich Jakob von Hessen-Homburg selbst die Lieder 2-4 verfasst habe. Er verweist auf den Gesangbuchdruck von 1734 und gibt die Nummern an. Der handschriftliche Text weiche aber zuungusten des Drucks ab. Das Liederbuch von 1734 ist online:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10592160_00220.html (Nr. 291 = Roth Nr. 2). Über das Gesangbuch und die Verfasserschaft des Landgrafen, der mit seinen Initialen zeichnete, orientiert Konstanze Grutschnig-Kieser 2006:

https://books.google.de/books?id=4u0yTpVNnyYC&pg=PA252

Ob es die Handschrift tatsächlich gab, kann offen gelassen werden. Das Zeugnis hätte ohnehin nur bescheidene Aussagekraft.

II. Volkslieder. 1. Trinklied

“Aus einer Biblia sacra latina, handschrift des 14. jahrhunderts, auf deren vorsatzblatt”. Ein heute noch bekannter Text (siehe Google s.v. “simus hic sedentes”), den Roth ohne rot zu werden ohne jegliche Nachweise mitteilt. Es findet sich abgedruckt in Mösers Patriotischen Phantasien

https://books.google.de/books?id=92xWAAAAcAAJ&pg=PA239

und danach 1879 in einer Sammlung lateinischer Vagantenpoesie

https://archive.org/stream/gavdeamvscarmina00lips#page/32/mode/2up

Wattenbach druckte es nach einer Lübecker Handschrift im Anzeiger für deutsche Vorzeit 1872:

https://books.google.de/books?id=yz8FAAAAQAAJ&pg=PA379

Moderne Wiedergabe nach einer Brüsseler Handschrift (16. Jahrhundert):

http://www.liederenbank.nl/text.php?recordid=23078&lan=en

[Walther druckte den Text in der Festschrift Degering nach Erfurt Amloniana Q 12 (Mitte 15. Jahrhundert), Bl. 84r:

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Walther_dichtungen_0297.gif

Walther: Initia carminum Nr. 12270, 18233. Herrn Rauner danke ich einmal mehr für den nützlichen Zugang zu “Analecta carminum medii aevi cura et studio Erwin Rauner”.

Sehr freie Übersetzung von Laistner:

https://archive.org/stream/goliasstudenten00goligoog#page/n91/mode/2up ]

Roth gibt das Gedicht unvollständig wieder – aus gutem Grund, denn die vierte und letzte Strophe hatte er schon für Nr. I, 3 verwurstet. Die ersten fünf Verse von I, 3 sind nichts anderes als der leicht geänderte Wortlaut dieses Trinklieds!

Hier können wir, denke ich, den Fälscher bei der Arbeit beobachten. Denn dass sich gleichsam zufällig die beiden Teile der Vagantendichtung in zwei Handschriften der Roth’schen Bibliothek, die eine aus dem 13., die eine aus dem 14. Jahrhundert, wieder zusammengefunden haben, wird man wohl kaum ernsthaft annehmen können! 2012 hatte ich nur die Internetseite zur Brüsseler Handschrift gefunden und Felix Heinzer meinen Verdacht eröffnet, der ihn “recht plausibel” fand.

2. Wächterlied

Wohl wie das folgende angeblich aus “handschrift des 15. jahrhunderts”. Bekannt aus “Des Knaben Wunderhorn”, in dessen kritischer Ausgabe die nötigen Nachweise zu finden sein werden.

3. Volkslieder

Roth gibt jeweils die ersten beiden Verse der sechs deutschen Lieder an. Nachweise spare ich mir heute.

4. Volkslied auf Philipp den Grossmütigen, landgrafen von Hessen.

Es stammt – wie von Roth angegeben – aus einer Augsburger Handschrift der Stadtbibliothek Mainz, und zwar aus Hs II 396, Bl. 6Br, die von dem Augsburger Chronisten Simprecht Kröll angelegt wurde.

Digitalisat:
http://www.dilibri.de/stbmz/content/zoom/1232798

Mehr zur Handschrift und Krölls Werk:

http://archiv.twoday.net/stories/909746189
http://www.handschriftencensus.de/25331 (ohne den Nachweis meines Beitrags)

Roth gibt die falsche Jahreszahl 1532 statt 1534 an!

III. Aberglauben

Roth zitiert Verse, dass der deutsche Kalender einem “Meister peter kuytz dem barberer” 1513 gehöre. Er gibt kurze Textproben zum Aderlass und aus astrologischen Abschnitten. Es handelt sich um Hs I 533, fol. 1r-19r der Mainzer Stadtbibliothek. Mehr weiß ich leider nicht über diese Handschrift, eine Beschreibung ist im Handschriftencensus oder auf Manuscripta Mediaevalia nicht verfügbar. Um 1530 lebte ein Peter Kuytz als Geistlicher in Krefeld:

https://books.google.de/books?id=u9sAAAAAcAAJ&pg=PA144

IV. Erbauungsschriften

Die Inkunabel Nr. 1 (Memminger Sterbebüchlein), die Roth ohne Standortnachweis nennt, ist dem GW nicht bekannt (für den Gedankenaustausch zu Roth danke ich Falk Eisermann):

“Eine angebliche Ausgabe Memmingen 1498 (vgl. F.W.E. Roth in Zeitschrift für deutsche Philologie 26(1894) S. 66 [http://28.VI.2012] (ohne Ex.nachweis) läßt sich nicht nachweisen.”
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/STERBEB.htm

Durch den Austausch weniger Zeichen bzw. des Druckdatums kann jeder gefahrlos eine unbekannte Inkunabelausgabe generieren. Roth hat eine Fülle von druckgeschichtlichen bibliographischen Beiträgen publiziert. Falk Eisermann stellte mir zu Roths Fähigkeiten als Bibliograph am 20. Juni 2012 folgende Stellungnahme zur Verfügung:

“Nach meiner Ansicht verdienen Roths bibliographische Angaben in dem Beitrag ‘Zur Litteratur deutscher Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts’ ( https://archive.org/stream/zeitschriftfrdph26berluoft#page/470/mode/2up ) kein Vertrauen. Seine Arbeitsweise zeigt sich etwa S. 468 Nr I, als er zunächst behauptet, der Druck sei “den Forschern Hain und Goedecke unbekannt” geblieben, um wenige Zeilen danach auf Hain 9185 zu verweisen; der Text wird bei Hain sogar nochmals als Nr. 6555 aufgeführt, was Roth entgangen ist (siehe GW 9273). Auch bei Nr II (Lupi, Beichtbüchlein) hat Roth übersehen, daß Hain zumindest indirekt Kenntnis von diesem Druck hatte, ohne sich offenbar über dessen Eigenart im Klaren zu sein (Hain 10347; siehe http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/LUPIJOH.htm). Die Beispiele, die auf eine geringe bibliographische Kompetenz hindeuten, ließen sich vermehren. Etwas anders verhält es sich bei der ebd. S. 470 Nr IV angezeigten Ausgabe des Weinbuchs von Arnoldus de Villa Nova: Abgesehen davon, daß Roth wohl einen Transkriptionsfehler im Kolophon begangen hat (zu lesen ist 1482 statt 1481, es dürfte ihm GW 2540 vorgelegen haben), hat er vermutlich wirklich als einer der ersten, wenn nicht als erster, die Existenz dieser Ausgabe bekanntgemacht; vor der Katalogisierung in GW Bd. II, 1926, wurde der Druck noch von Karl Sudhoff, Deutsche medizinische Inkunabeln. Leipzig 1908 bekanntgemacht, doch kenne ich z.Zt. keine älteren bibliographischen Quellen. Aber auch hier trifft Roths Hinweis auf diese angeblich “älteste[.] deutsche[.] Ausgabe” nicht zu, denn es gibt mehrere ältere Drucke, u.a. GW 2538 (Bämler, 27. Aug. 1479), die bereits bei Hain verzeichnet sind.”

Nr. IV, 2 (Betbüchlein, Basel 1518) ist VD 16 S 6101 und soll sich in der Stadtbibliothek Mainz befunden haben, ist dort aber nicht nachweisbar.

http://gateway-bayern.de/VD16+S+6101 (Digitalisate!)

Nr. IV, 3 und 4 ist die Seuse-Handschrift der Stadtbibliothek Mainz Hs. I 410.

http://www.handschriftencensus.de/4166

Digitalisat:
http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1234358

Wieso Roth diese Handschrift des 16. Jahrhunderts auf zwei Nummern, eine Quarthandschrift des 15. Jahrhunderts im Umfang von vier Blättern und eine Oktavhandschrift des 15. Jahrhundert “Sammelband von erbauungsschriften”), aufgeteilt hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben. Aus der Beschreibung von Gerhard List ergibt sich nicht, dass sie irgendwanneinmal aufgeteilt war.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/projekt-Mainz-pdfs/Hs%20I%20410.pdf

Nr. IV, 5 ist Diebold Laubers Historienbibel, Stadtbibliothek Mainz Hs II 64 (leider noch nicht online).

http://www.handschriftencensus.de/3380

[11.11.2018 online https://www.dilibri.de/urn/urn:nbn:de:0128-3-1550]

Nr. IV, 6 ist wie angegeben Wiesbaden, Landesbibliothek Hs. 44, wobei bei Zedler nichts von einer Provenienz aus der Abtei Sayn verlautet:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0737_b055_jpg.htm

Roth nennt den Verfasser des Horologium, Seuse, nicht. Schon Gustav Widmann hatte die Handschrift und die deutschen Verse im NA 9 (1884), S. 231f. angezeigt.

http://www.digizeitschriften.de/dms/resolveppn/?PID=PPN345858530_0009%7Clog22

Nr. IV, 7 Erbauungsbuch und ordensregel

Leider gibt es auch zu dieser Handschrift der Mainzer Stadtbibliothek Hs II 262 keine Beschreibung im Netz. Nach Roth wurde sie 1498 vollendet und von der Priorin Elisabeth von Bechtolsheim des Zisterzienserinnenklosters Engelthal in Ober-Ingelheim geschrieben. Zur Identifizierung:

http://www.ingelheimer-geschichte.de/fileadmin/ingelheimergeschichte/ober-ingelheim/saalwaechter_engelthal_big_9_171.pdf

[11.11.2018 Vgl. ²VL 10, Sp. 1564]

V. Übersetzung der schrift des Philippus Beroaldus Bononiensis de septem sapientium sententiis etc.

Zu Mainz, Stadtbibliothek, Hs. II 387 (Johannes Wacker: Übersetzung von ‘De felicitate’ des Filippo Beroaldo d. Ä., 1502) existiert ein Eintrag in Handschriftencensus:

http://www.handschriftencensus.de/23972

Roths Wiedergabe der Vorrede ist durch den erneuten Abdruck von Benzing aus der Handschrift entbehrlich geworden, da Benzing auf Roths Lesefehler verzichtet.

https://archive.org/stream/librarychronicle40univ#page/58/mode/2up

VI. Glossen

“Eine defecte evangelienconcordanz des 9. Jahrhunderts in meinem besitz enthält vornen eingeschrieben von einer hand wahrscheinlich des 9. jahrhunderts folgende glossen” (S. 70). Es folgen 14 Glossen, zunächst das lateinische Lemma, dann die althochdeutsche Glosse. Mehr sagt Roth zu diesem wichtigen Fund nicht. Die Authentizität des Zeugnisses wurde meines Wissens nie angezweifelt, auch nicht in Bergmann/Stricker: Glossenhandschriften 2005 Nr. 837:

https://books.google.de/books?id=SDwhyi-Yog8C&pg=PA1607

und im Wortschatz des 9. Jahrhunderts (2008):

http://www.handschriftencensus.de/17735

Der Handschriftencensus enthält keine näheren Angaben:

http://www.handschriftencensus.de/17735

Vermutlich brieflich konnten Steinmeyer-Sievers

https://www.archive.org/stream/diealthochdeuts03sievgoog#page/n702/mode/2up

weiteres zur Handschrift in Erfahrung bringen, die Roth 1894 durch einen Bremer Agenten an einen Privatmann in Ohio verkauft haben will. Wie sich aus der amtlichen Vernehmung Roths 1914

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Roth_sickingen_2.jpg

ergibt, war der Käufer in Ohio eine “Legende”, mit der er lästigen Nachfragen begegnete.

Die Angaben Roths zum Überlieferungskontext schaffen aus meiner Sicht einen Fälschungs-Anfangsverdacht, der von der Glossen-Forschung zu widerlegen wäre, möchte sie an dem Zeugnis festhalten.

In der Publikation von 1894 gibt Roth eine “defecte evangelienconcordanz” an, was natürlich hinsichtlich von AT-Glossen purer Unsinn ist. Schon Steinmeyer-Sievers stellten fest, dass es sich entgegen Roths (brieflich ergänzender) Angabe nicht um einen “Unus ex quatuor” handeln könne, eher um einen Tatian. Aber auch damit konnten sie die Glossen nicht in Verbindung bringen. Zwei Worte glossierten nach ihnen die Genesis, drei den Prolog des Hieronymus zum Pentateuch.

Sieben Wörter stammen für Arend Quak (2010) aus den Wachtendonkschen Psalmen (Psalm 55):

https://books.google.de/books?id=UnSULB0CFg4C&pg=PA64

Nach Roth standen alle deutschen Glossen auf den Rändern der Blätter 1 und 3, ungewöhnlicherweise durch “Hände und ausgestreckte Finger” auf die Textworte bezogen (Steinmeier-Sievers). Was soll das für eine Handschrift gewesen sein, die auf den Blättern 1 und 3 Glossen zur Genesis, zur Hieronymus-Vorrede und Psalm 55 enthalten haben soll?

Es gab genügend ältere Glossen-Abdrucke, aus denen Roth seine Glossen zusammenbasteln konnte. Etwa 1879 Steinmeier-Sievers zu den Zwiefalter Glossen, aus denen beispielsweise “deliramenta: thobizunga” stammen könnte.

https://www.archive.org/stream/diealthochdeuts01sievgoog#page/n332/mode/2up
Zuvor schon in der Idunna
https://books.google.de/books?id=6ToUAAAAYAAJ&pg=PA165-IA13
oder bei Maßmann
https://books.google.de/books?id=HNg6AAAAcAAJ&pg=PA90

Zu Psalm 55:
Heyne 1867
https://books.google.de/books?id=zXkVAAAAYAAJ&pg=PA10
Von der Hagen 1816
https://books.google.de/books?id=oToXAAAAYAAJ&pg=PA8#

Trotz verdächtiger und unklarer Formen stützt sich der Fälschungsverdacht vor allem a) auf die inakzeptablen und widersprüchlichen Angaben Roths zum handschriftlichen Überlieferungskontext, b) auf Verwendung der Ohio-Legende, um das Stück nicht vorweisen zu müssen und c) auf die bisherigen Beobachtungen zu Roths Arbeitsweise. Die Althochdeutsch-Spezialisten mögen mich gern belehren, wieso Roth trotzdem zu glauben ist.

[4.11.2018 https://glossen.germ-ling.uni-bamberg.de/bstk/837 berücksichtigt meinen Verdacht.

11.11.2018 Glossen-Spezialist Falko Klaes schrieb mir: “Ich kenne Ihren Beitrag, war auch anlässlich eines Kolloquiums zum 70. Geburtstag von Lothar Voetz in Bamberg im Dezember 2015, bei dem Ihr Beitrag in einem Vortrag von Stefanie Stricker und ihren Projektmitarbeitern durchaus gewissenhaft berücksichtigt wurde. […] Ich kann ihre Ausführungen nachvollziehen und tendiere auch dazu, dass es sich (bei den Glossen) um Fälschungen handelt”.]

Um zu resümieren: Roth machte Angaben zu 18 Zeugnissen, wobei sich 16 auf Handschriften beziehen. Eine Inkunabelausgabe (IV, 1) ist nicht verifizierbar, ein angeblich aus der Mainzer Stadtbibliothek beschriebener Druck des 16. Jahrhunderts dort nicht feststellbar (IV, 2). Zwei Nummern (IV, 3 und 4) beziehen sich auf ein und dieselbe Mainzer Seuse-Handschrift. Die heute noch greifbaren sieben Handschriften befinden sich mit einer Ausnahme (IV, 6 Wiesbaden) in Mainz. Zählt man den Mainzer Druck und die Inkunabel mit ergibt sich bei neun Nummern: Verbleib unbekannt.

Der wissenschaftliche Wert der kunterbunten Mitteilungen ist aus meiner Sicht gering. Von einer gewissen Bedeutung sind heute noch der Abdruck der “Innigen Seele” (I, 1) und die kurzen Angaben zu zwei Mainzer Handschriften, zu denen es sonst anscheinend nichts Gedrucktes und auch nichts im Netz gibt (III; IV, 7).

Im Fall von Virgo generosa (I, 3) und dem Trinklied (II, 1), die aus dem gleichen Vagantengedicht gearbeitet sind, erscheint mir eine Fälschung recht eindeutig. Eine Fälschung Roths sehe ich auch bei den Glossen (V) gegeben. Roths Machwerke können aber auch ohne weiteres die übrigen verschollenen Handschriften sein (Marienlied I, 2; Gesangbüchlein 1730 I, 4; Wächterlied II, 2; Volkslieder II, 3). Würde man sie als authentische Zeugnisse streichen, wäre der Verlust verkraftbar, zumal sie als Überlieferungszeugen soweit ersichtlich bislang nie beachtet wurden.

Eher von Bedeutung ist, dass die Forschung zu den althochdeutschen Glossen Roth wohl auf den Leim gegangen ist.

Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

#forschung

Mainzer Historienbibel = Roth IV, 5

Wahre Worte zum Abmahn-Unfug

Das Gericht verkennt schließlich nicht, dass seine vorstehenden Ausführungen, wenn ihnen andere Gerichte folgen würden, das Abmahnwesen im Bereich des Urheberrechts weniger lukrativ machen und schließlich die effektive Verfolgung von Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen beeinträchtigen mögen. Hieraus kann jedoch nicht folgen, dass tatsächlich nicht entstandene – pönale – Schäden liquidiert werden und das Fehlen der unter Richtern wenig verbreiteten technischen Kenntnisse als Vehikel hierfür genutzt wird.

Den Namen des Filmwerks kann ich hier unter keinen Umständen nennen, will ich nicht auf ewig hinter Jugendschutzfiltern verschwinden.

https://www.wvr-law.de/ag-stuttgart-bad-cannstatt-13-08-2015-8-c-102315

Open Library of Humanities startet mit sieben Journals – und nur auf Englisch!

https://about.openlibhums.org/2015/09/28/olh-launches

Unter den sieben Journals ist auch das Mega-Journal “Open Library of Humanities”.

Darin gibt es außer dem englischen Editorial

http://doi.org/10.16995/olh.46

nur einen einzigen Beitrag zu 3-D-Filmen im UK zu lesen. Die anderen Journals – alle bestanden bereits und wurden von von der OLH übernommen – behandeln eher exotische Themen und sind auch auf Englisch. Halten wir fest, dass die von mir geäußerten Bedenken zur Sprachwahl

http://archiv.twoday.net/stories/1022392768

nicht ausgeräumt sind. Es gibt keinen einzigen nicht-englischsprachigen Artikel im Start-Paket!

Update:
http://wisspub.net/2015/09/29/open-library-of-humanities-gestartet-open-access-modell-ohne-apc

#sprache

Adrian Pohl regt sich nun auch über die "Bibliotheksdienst"-Kalamität auf

Gestern wollte ich auf einen Artikel im Bibliotheksdienst aus dem Jahr 2009 verlinken. Leider hat der alte Link auf den Einzelartikel bei der ZLB nicht mehr funktioniert und tut dies wohl schon länger nicht mehr. Die Wayback Machine hat ihn das letzte Mal im August 2013 archiviert. Bei de Gruyter, das den Bibliotheksdienst mittlerweile betreibt, werden 30 Euro für den Artikel verlangt. Mir wird schlecht, wenn ich das sehe, vor allem, weil ich damals vor Veröffentlichung des Artikels sichergestellt habe, dass ich den Preprint zeitgleich unter einer CC-BY-Lizenz veröffentlichen kann (siehe dazu den ersten Übertext-Blogpost von 2009).

Ich hatte von der Diskussion anlässlich des Wechsels von Bibliotheksdienst zu de Gruyter in Erinnerung, dass es ein 12-monatiges Embargo für Bibliotheksdienst-Artikel geben würde, nach dessen Ablauf sie frei im Internet verfügbar sind. Dem widerspricht, dass fast 50 Jahre alte Beiträge bei de Gruyter nur gegen Geld erreichbar sind.

Nachdem ich auf Twitter nachgefragt hatte, hat Jörg Prante mich darauf hingewiesen, dass die Jahrgänge 1996-2012 ja weiterhin bei der ZLB online zugreifbar sind. Leider sind in der Tat nur ganze Jahrgänge oder einzelne Hefte sowie einzelne Seiten verlink- und downloadbar (siehe hier), der direkte Zugriff auf einen einzelnen Artikel ist gar nicht mehr möglich.

Mein Fazit zum Angebot der Biblbiotheksdienst-Inhalte.

alte ZLB-Artikel-URLs zu Artikeln von funktionieren nicht und sind nur noch via Wayback Machine aufrufbar
stattdessen bietet die ZLB gar keine URLs oder gar DOIs für einzelne Artikel mehr an, man kann nur noch einen ganzen Jahrgang oder ein gesamtes Heft verlinken und runterladen, was eine vernünftige Zitierweise unmöglich macht.
De Gruyter hingegen hat DOIs für die einzelnen Artikel von 1967 bis 2015 und nimmt 30 Euro pro Artikel.
Das bedeutet, dass ein Online-Zugriff auf die BD-Artikel von 1967 bis 1995 auschließlich gegen Geld möglich ist.

Nachdem die Online-Version meines Artikels (damals nach einem dreimonatigen Embargo) veröffentlicht war, hatte ich auch die Verlagsversion parallel veröffentlicht. Zum Glück wir diese bei einer Google-Suche nach dem Artikeltitel auch am höchsten gerankt. Nichtsdestotrotz soll auch die De-Gruyter-Fassung frei zugänglich sein, und ich werde De Gruyter dazu mit Verweis auf diesen Blogpost auffordern.

Im übrigen gebe ich Klaus Graf echt, wenn er schreibt:

Es ist doch ein Skandal, dass die älteren Ausgaben , die in der ZLB Open Access waren, bei De Gruyter nun GELD kosten! Wieso thematisiert niemand diese Ungeheuerlichkeit? Was ist das für eine erbärmliche verrottete Zunft, die zum Aufdecken von Misständen einen Außenseiter wie mich braucht?

Ich hatte das Ganze einfach bisher nicht mitbekommen und leiste (“Besser spät als nie.”) jetzt einen kleinen Beitrag dazu, dieser Praxis von De Gruyter ein Ende zu setzen. (Ausdrücklich rege ich mich hier NICHT über Klaus Grafs Ton auf. Der Mann hat einfach meistens recht, wenn es um Bibliotheken und Open Access geht und das ewige Auf-die-Netiquette-Verweisen lenkt nur von der nötigen Auseinandersetzung ab.)

Einen Beitrag von mir im Bibliotheksdienst wird es in Zukunft übrigens nicht mehr geben. Ich rufe auch alle anderen dazu auf, lieber in Open-Access-Alternativen wie Informationspraxis oder Libreas oder auch einfach in einem Blog zu veröffentlichen.

Version mit Links:
http://www.uebertext.org/2015/09/bibliotheksbarendienst.html

Woher wollen wir wissen, ob Karl der Große überhaupt gelebt hat? Aus Archiven. Ganz trauen kann man ihnen aber nicht, meint Frank Schätzing

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/frank-schaetzing-ueber-das-potenzial-von-archiven-13823485.html

Meinungen?

Schmutzige Antike

Jutta Zerres hat eine ausführliche Rezension des Buchs von Günther Wessel “Schmutzige Antike” verfasst:

“Schnallen Sie sich an! G. Wessel nimmt Sie mit auf einen wahren Parforceritt. Die Reise führt quer durch die Szene des illegalen Handels mit Kulturgütern, die vielfach undurchsichtig und chimärenhaft, aber auf jeden Fall atemberaubend ist. Er beginnt bei schmutzigen Raubgrabungslöchern an archäologischen Stätten und führt über Schmuggler, Hehler, manchmal auch über Fälscher oder
gar Terroristen bis hin zu vornehmeren Kreisen. Deren Akteure, Händler und Sammler, aber auch Museumskuratoren und Archäologen, bevorzugen Diskretion und eine weiße Weste. Nur eines gerät
dabei regelmäßig unter die Hufe: Das kulturelle Gedächtnis der Menschheit. ”
http://www.dguf.de/fileadmin/AI/ArchInf-EV_Zerres.pdf

Vieles lässt sich auch auf die Kulturgutverluste übertragen, mit denen ich seit 1994 befasst war und bin.

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022465615
http://archiv.twoday.net/stories/1022472568
http://archiv.twoday.net/stories/1022469408

Schattenbibliotheken antworten auf das Zugangsproblem der Wissenschaft

Der ungarische Piraterieforscher Bodó Balázs stellt in Eurozine auf Englisch die Hintergründe osteuropäischer “Schattenbibliotheken” dar:

http://www.eurozine.com/articles/2015-08-28-balazs-en.html

“Pirate libraries fill the current gap between supply and demand. They are based on the contributions of individuals and take the non-commercial sharing ethos seriously.”

Früher hier dazu:
http://archiv.twoday.net/stories/1022446752
http://archiv.twoday.net/stories/1022217373

F. W. E. Roths "Sammelband von Schriften Taulers" (Germania 1892, S. 285)

In der Germania 37 (1892) publizierte der Nassauische Privatgelehrte FWE Roth, hier kein Unbekannter

?s=fwe+roth
https://de.wikisource.org/wiki/Ferdinand_Wilhelm_Emil_Roth

“Mittheilungen” zu acht Handschriften (S. 282-287) und zu 35 Druckwerken (S. 287-295), wobei letztere sich nach Roths Angaben in seinem Besitz befanden. Nur um die Handschriften soll es hier gehen.

https://www.archive.org/stream/germania37pfeiuoft#page/282/mode/2up

Nr. I ist ein Pergamentfragment des 14. Jahrhunderts mit diätetischen Monatsregeln, die Roth abdruckt (S. 282f.). Es befand sich angeblich als Makulatur in einem “Drucke der Pfarrbibliothek zu Bingen”. Außer Roth hat dieses Stück anscheinend niemand zu Gesicht bekommen, der Handschriftencensus sagt:

“Das Fragment ist nach Auskunft von Brigitte Pfeil (Erfurt) zur Zeit (Juni 2008) nicht auffindbar; eine Suche wird vor allem dadurch erschwert, daß Roth keinerlei Angaben zum Trägerband macht (“An einem Drucke der Pfarrbibliothek zu Bingen befindet sich auf den Deckeln verklebt …”).”
http://www.handschriftencensus.de/7777

Nr. II, eine Seuse-Handschrift ( ‘Büchlein der ewigen Weisheit’), ist heute Hs. 45 der Mainzer Martinus-Bibliothek (ehemals Seminarbibliothek).

http://www.handschriftencensus.de/24136
http://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-45

Roth gibt kurze Textproben, wie üblich wenig zuverlässig, soweit die Angaben des Handschriftencensus RLP eine Überprüfung zulassen.

Nr. III, eine Handschrift des gleichen Werks in der gleichen Bibliothek, scheint ein Phantom zu sein, denn eine solche zweite Seuse-Handschrift existiert nicht. Der Census RLP und der Handschriftencensus erklären sie für vermutlich identisch mit Hs. 45.

http://www.handschriftencensus.de/24139

Vielleicht hat Roth zweimal Notizen zu der Handschrift angefertigt und diese versehentlich auf zwei Handschriften bezogen.

Nr. IV ist in der gleichen Bibliothek heute Hs. 35, ein wohl in Bayern entstandenes deutsches Gebets- und Betrachtungsbüchlein für eine Frau von 1513.

http://www.handschriftencensus.de/24135
http://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-35

Nr. V ist das Andachtsbuch (15. Jahrhundert) ebenda Hs. 131.

http://www.handschriftencensus.de/24137
http://www.hss-census-rlp.ub.uni-mainz.de/mz-mb-hs-131

Nr. VI ist der angebliche Tauler-Sammelband in Roths Besitz, auf den ich gleich zurückkomme.

Nr. VII wurde 2010 von Gisela Kornrumpf für den Handschriftencensus analysiert:

“Aufbewahrungsort Privatbesitz F. W. E. Roth, Geisenheim (am Rhein), ohne Sign. [verschollen]
Codex 84 Blätter
Beschreibstoff Papier
Inhalt a) Heinrich Seuse: ‘Büchlein der ewigen Weisheit’, Kap. 21, mit anderer Einleitung, als Sterbebüchlein
b) ‘Sendbrief gegen den Geist der Lästerung’, mit Zitaten aus Johannes Klimakos: ‘Scala paradisi’ [s. Ergänzender Hinweis 1]
c) Marienlied, 9 paargereimte Vierzeiler (Inc. Ave Maria du reine mayd, / Du bist mit tugent wol bekleid) [s. Ergänzender Hinweis 2]
Blattgröße Oktav
Schriftraum unbekannt
Spaltenzahl unbekannt
Zeilenzahl unbekannt
Entstehungszeit 15. Jh.
Schreibsprache wohl md., Lied (Nachtrag?) ostobd.
Abbildung —
Literatur
F. W. E. Roth, Mittheilungen, in: Germania 37 (1892), S. 282-295, hier S. 286f. (Abschnitt 1, Nr. VII), mit Abdruck des Liedes. [online]
Nigel F. Palmer, Johannes Klimakos, in: 2VL 11 (2004), Sp. 775-777, hier Sp. 777 (mit dieser Hs.).
Archivbeschreibung —
Ergänzender Hinweis 1) Die beiden ersten Texte auch in Privatbesitz Karl Helm, Gießen/Marburg, ohne Sign.; der zweite Text auch in Trier, Stadtbibl., Hs. 813/1343 8°. Möglicherweise enthält die Hs. noch weitere Texte ohne Überschrift (nur diese zitiert Roth).
2) Das Marienlied ist ein wenig bearbeiteter Auszug aus Wackernagel, Kirchenlied 2, 1867, Nr. 739 (S. 568f.).”

http://www.handschriftencensus.de/22792

Der Seuse-Text wird von Roth nicht identifiziert. Er könnte ihn aus einer Seuse-Handschrift oder unidentifiziert aus einer ihm zugänglichen anderen Handschrift entnommen haben, vorausgesetzt, er beschrieb nicht tatsächlich eine eigene Handschrift, sondern erfand eine solche. Die Trierer Handschrift war ihm leicht zugänglich. Sie stammt aus St. Matthias in Trier und ist online einsehbar.

http://stmatthias.uni-trier.de/?l=n&s=suche&k_id=366
Digitalisat

Aus dem Anfangsteil konnte Roth leicht die Überschrift zurechtbasteln: wider den Geist der Lästerung aus dem heiligen Vater und Lehrer Johannes Climacus in dem Buch von den dreißig Staffeln. Die verschollene Helm’sche Handschrift hat wie Roth “geyst der lesterunge”, siehe die Akademiebeschreibung:

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700387070010.html

Denkbar ist, dass Roth die Handschrift kannte, die später dem Gießener Professor Karl Helm gehörte und erstmals von Spamer 1909

https://www.archive.org/stream/beitrgezurgesc34halluoft#page/376/mode/2up

erwähnt wird. In ihr hätte Roth auch den Seuse-Text finden können.

Die 36 Verse Marienlied, die Roth S. 286f. edierte, sind ein stark gekürzter Auszug aus einem [oft] Heinrich Laufenburg Laufenberg zugeschriebenen Lied, das Philipp Wackernagel 1867 aus dem bairischen Cgm 858 abgedruckt hatte.

https://books.google.de/books?id=pwNBAAAAcAAJ&pg=PA568

Zum Cgm 858 siehe den Katalog von Karin Schneider
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0046_a678_jpg.htm
und
https://books.google.de/books?id=Gqf0oOOB2QkC&pg=PA477

Die wenigen Abweichungen zu ergänzen, hätte den ja mit mittelhochdeutschen Texten vertrauten Roth nicht überfordert. Hätte Roth den Text fabriziert, würde das auch die von Kronrumpf mit “wohl md., Lied (Nachtrag?) ostobd.” angedeutete Mischung der Schreibsprachen erklären. Es wäre ihm dann nicht gut gelungen, die bairischen Formen seiner Vorlage in die ihm vertraute Schreibsprache des 15. Jahrhunderts in seiner Heimat zu übersetzen.

Wie alle (Bibliotheks-)Handschriften Roths ist auch diese nie mehr aufgetaucht, eine Überprüfung daher nicht möglich. An archivalischen Amtsbüchern aus dem Besitz von Roth, die heute noch greifbar sind, kenne ich nur das Eltviller Oberamtsbuch:

http://www.rheingau-genealogie.de/goebel.htm

Die Annahme einer Fälschung liegt für mich nahe (nach allem, was ich von Roth weiß), ist aber nicht zwingend.

Nr. VIII sind lateinische “Epigramma” aus dem Dreißigjährigen Krieg, die Roth in nicht näher bezeichneten “Rheingauer Acten” vorgefunden haben will und die er wie die 1891 mitgeteilten Gedichte der Hand des Hattenheimer Ratsschreibers [Vinzenz] Birckenstock (Roth vertraut) zuweist.

Mitteilung in der Germania 1891:
https://www.archive.org/stream/germania36pfeiuoft#page/178/mode/2up

Die Nummern I und II hat Carl Blümel in seiner Darstellung der maccaronischen Poesie wiederabgedruckt (vgl. S. 13f.):

https://archive.org/stream/diefloiaundande00blgoog#page/n51/mode/2up

Das “Pancketum Leopoldinum” ist eine Bearbeitung des “Pancketum Caesareum” und wird von Hs. 205 der Mainzer Martinus-Bibliothek überliefert. Siehe die Erschließung im Handschriftenarchiv:

http://www.bbaw.de/forschung/dtm/HSA/700386260027.html

Analog zu meinen Darlegungen zu Roths Umgang mit diesem Sammelband

http://archiv.twoday.net/stories/603123975

möchte ich annehmen, dass er das Stück nicht aus “Rheingauer Acten”, sondern aus dem Mainzer Sammelband kannte. Roths 1899 gegebener Hinweis in der Vorstellung des Mainzer Sammelbands “Gedruckt abweichend” in der Germania 1891

https://www.archive.org/stream/JahrbuchFuerGeschichteSpracheUndLiteraturElsass-lothringens14-16#page/n721/mode/2up

dürfte auch hier der Verschleierung dienen. Man muss seine Wiedergabe des Pancketum Leopoldinum natürlich mit der Mainzer Handschrift vergleichen, aber es erscheint bereits jetzt unwahrscheinlich, dass Roth den gleichen seltenen Text einmal in Rheingauer Akten und dann nochmals in der Mainzer Handschrift auffand. Ob sich auch Nr. VIII der Mitteilungen von 1892 in der Mainzer Handschrift vorfinden, bleibt zu prüfen.

Besonders deutlich scheint mir eine Fälschung Roths in der Germania 1892, S. 285, nämlich die Erfindung des Sammelbands mit Schriften Taulers Nr. VI. Es handelt sich nach Roth um eine Quarthandschrift auf Papier im Umfang von 140 Blättern. Roth gibt Überschrift und auch den Textbeginn der vier Bestandteile in einer Art Phantasie-Schreibsprache (niederdeutsch?).

Mutmaßliche Zutaten des Machwerks:

– Titel des Halberstädter Taulerdrucks 1523
– Berliner mgq 1134 oder eine detaillierte Beschreibung desselben

Ziemlich wörtlich findet sich der Titel des niederdeutschen Tauler-Drucks von 1523 in Nr. 1 wieder:

Eyn vaste fruchtbar und nutlicke predige to eyne rechte christlycken levende. Beginnt: Het chrystliche levende etc.

Roth hat vielleicht eine Beschreibung in der Art von

https://books.google.de/books?id=nf4CAAAAMAAJ&q=“fruchtbar+”nutlick”

benutzt, bei denen die Kürzungsstriche für eyen(m) rechte(n) fehlten. Auch passt weder das “Het” noch das “chrystliche” sprachlich. Der Textbeginn erforderte keine zusätzliche Anstrengung, wobei “Das christliche Leben” als Predigtanfang für mich nicht unbedingt spätmittelalterlich klingt.

Leider liegt der Katalog des Antiquariats Rosenthal von ca. 1889, den der Handschriftencensus zum mgq 1134 anführt, nicht online vor.

http://www.handschriftencensus.de/11948

Es handelt sich um eine Handschrift von 1490 aus dem Dominikanerinnenkloster St. Katharina in Augsburg.

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31252427,T
Degering:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0603b_b196_jpg.htm

Nr. 2 bei Roth gibt die Überschrift des ersten Stücks der Handschrift Ein gutte predig von dem hayligen gaysst in der Form Eyn gute predige van dem heyligen geysst. Passend zur Halberstädter Sprachform von Nr. 1 hätte es natürlich hilligen o.ä. heißen müssen. Der Textbeginn bezieht sich aber nicht auf diese Predigt, sondern auf das auch als Taulers Bekehrung bekannte ‘Meisterbuch’ (der einzige wirkliche Bezug dieser Roth-Handschrift zu Tauler), das die Berliner Handschrift ab Bl. 16r überliefert. Edition:

http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2011/0443/view.html (S. 2).

Nr. 3 ist abgeleitet von Bl. 97v der Berliner Handschrift:

Ain nutze gute kurtze regel, dar innen sich ain ieclicher mensch billich vben sol vnd sein leben darnach richten.

Ich hab gemacht ein recht gedicht,
Als mich Jhesus hat bericht

Bei Roth: Eyn gute nutze reygel, darynne sich ayn yeclicher mensche reychten sal. Anfang: Ich have gemaycht ayn recht gedichte, Alsse mych Got hayt berychte etc.

Sprachlich befremdet das “have”.

Durch diesen Text wurde ich überhaupt erst auf die Berliner Handschrift aufmerksam. Die christliche Lebensregel ist sonst nachgewiesen im Cgm 784, Bl. 280r-280av (um 1458, aus Scheyern)

http://pik.ku-eichstaett.de/6992

und in Salzburg, Stiftsbibl. St. Peter, Cod. a II 2, Bl. 87v-90r (1471/89, aus St. Peter). Eventuell nennt Hohmann, Th., Discretio spirituum, Diss. Würzburg 1972, Würzburg 1975, S. 32f. weitere Textzeugen (so zumindest Karin Schneiders Katalog zu Cgm 784), aber sehr viele andere dürfte es nicht geben.

Nr. 4 scheint zusammengebastelt aus dem Anfang von Marquard von Lindaus Eucharistietraktat (ebenfalls in der Berliner Handschrift vertreten). Da mir die Ausgabe von Hofmann 1960 nicht zur Hand ist, stütze ich mich auf Hurter 1842 (ihn konnte Roth kennen):
https://archive.org/stream/daszwlfjhrigemn00maurgoog#page/n13/mode/2up
und die Handschriftendigitalisate
Cgm 215
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00064857/image_262
und Cpg 66
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg66/0007

Audi filia et vide et inclina aurem tuam. Ach eywige weyssheyt – das ist der Textbeginn des Eucharistietraktats. Aber nun driftet Roth ab, denn es soll sich ja um ein Gedicht handeln (von mir in Versen dargestellt).

Ach eywige weyssheyt so haymeclich,
wye ist dyn hercz so milt,
wye dyne munt so liebelich,
wye dyne lyb so usserwylt etc.

Der Traktat steuerte dazu bei: “Ach ewige Weisheit … so heimlich, wie ist dein Herz so mild”. Der Reim milt/usserwylt erstaunt. Noch erstaunlicher ist, dass Google die Formen “haymeclich” und “usserwylt” überhaupt nicht in einem anderen Text nachweist. Mit “heymeclich” wäre Roth besser gefahren, und usserwylt (auserwählt) müsste im Niederdeutschen “uterwelt” heißen!

Weder der Buchtitel von 1523 als Überschrift einer Predigthandschrift des 15. Jahrhunderts noch die Vergewaltigung des Eucharistietraktats nehmen für die Authentizität der Handschrift Roths ein. Es würde mich wundern, könnte jemand Roths dreiste Bricolage in diesem Fall “retten”, aber ich übergebe das Szepter gern den Philologen, die die sprachlichen Aspekte – anders als ich – fundiert behandelt könnten.

Wenn wir gerade dabei sind, können wir auch noch Roths Minneredenhandschrift (“mittelhochdeutscher Sammelband von Predigten”) kurz besprechen, die er in der Germania 1892, S. 63f. vorstellte.

https://www.archive.org/stream/germania37pfeiuoft#page/62/mode/2up

Siehe
http://www.handschriftencensus.de/9391

Roth sagt zwar nicht explizit, dass es sich um seine eigene Handschrift handelt, aber man darf dies wohl annehmen.

Roth nennt selbst als weitere Überlieferung der von ihm als “Lieder” missverstandenen Texte die (heute) Wiesbadener und Würzburger Handschrift. Er dürfte auch hier die Wiesbadener (damals Idsteiner) Handschrift sprachlich etwas verändert haben, um mit einem neuen Textzeugen zu prunken.

Zur Wiesbadener Handschrift
http://www.handschriftencensus.de/7174
Anfrage Friedemanns
https://archive.org/stream/archivfrdasstu11brauuoft#page/452/mode/2up
Beschreibung Friedemanns
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10017752_00085.html

Zur Würzburger
http://www.handschriftencensus.de/6747
Kellers Beschreibung
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/208215
Siehe
http://www.bibliothek.uni-wuerzburg.de/sondersammlungen/handschriften_und_alte_drucke/handschriften/register (unverständlich, dass die UB Würzburg den Aufsatz Thurns zu den Dominikanerhandschriften nicht ins Netz stellt und damit eine wichtige Lücke schließt!)
“Die sechs Kronen” ed. Keller
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10737689_00616.html

Beide eng zusammengehörige mittelrheinische Handschriften beschreibt ausführlich Ridder 1991
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-53567

Friedemann zufolge war der ehemalige Besitzer der Wiesbadener Handschrift “Wynneck burger zu Mentz” – heute ist der entsprechende Eintrag nicht mehr vorhanden. Für Eberhard Windeck vom Diemerstein (nicht der Chronist Eberhard Windeck/e!) ist 1435 die Namensform Wynneck belegt.

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CYKN2B7JLIFF4UJOIOSSWTLRZSNMPUYF

Hat sich Roth gedacht: Wenn es zwei Handschriften mit den gleichen Texten gibt, schadet eine dritte auch nichts? In jedem Fall kann die Germanistik auf diese Handschrift Roths getrost verzichten.

Fazit: Bei dem “Tauler-Sammelband” scheint es mir eindeutig, dass Roth ihn erfunden hat, um mit seinen Bibliotheks-Schätzen einmal mehr anzugeben. Bei Nr. VII und der Minnereden-Handschrift bezweifle ich ebenfalls die Existenz dieser Handschriften, aber zwingend ist dieser Schluss nicht. Ein in Vorbereitung befindlicher Beitrag zu Roth als Fälscher

[ http://archiv.twoday.net/stories/1022477029 ]

wird jedoch dafür plädieren, bei nicht mehr überprüfbaren Quellen, die Roth verwertet hat, die Beweislast für ihre Echtheit auf denjenigen zu verlagern, der sie für authentisch hält (Beweislastumkehr).

Nachträge: Für das kleine Gutachten im Kommentar zu Nr. VI, das meine Vermutung bestätigt, danke ich Prof. Seelbach. Danke auch den anderen Kommentatoren.

Alles, was Roth für VI, 2-4 brauchte, lieferte der Katalog Nr. 65 von Rosenthal unter Nr. 1116.

https://archive.org/details/RosenthalKatalog65

Roth hat den Gedankenstrich des Katalogs zwischen den ersten beiden Texten (Heiliggeistpredigt und Taulers Bekehrung) übersehen und beide zusammengezogen.

Auch für VII lieferte dieser Katalog die Vorlage (abgesehen vom Marienlied, das Roth aus anderer Quelle hinzufügte), denn die beim Antiquariat Rosenthal 1898 von Helm erworbene Handschrift ist Nr. 437 im Katalog 65. “Ein gude lere wyder d. geyst der lesterunge uss dem heylge Vatter vnd lerer Johannes climacus, in dem buch v. Drissig staffeln” im Katalog ist zusammengezogen aus den Formulierungen der Handschrift zu Anfang des Textes, hat aber wohl Roth als Vorlage gedient. Vor diesem Hintergrund möchte ich die Authentizität auch von Nr. VII als erschüttert ansehen.

***

11.8.2016: Als Fälschung kann nun auch die Nr. I angeblich aus der Binger Pfarrbibliothek betrachtet werden. Brigitte Pfeil danke ich für eine Mitteilung vom 1.10.2015, in der sie einige irritierende sprachliche Punkte ansprach, aber kein klares Votum für eine Fälschung abgeben wollte. Ich habe zu danken für ein Kurzgutachten von Ulrich Seelbach, das mich heute erreichte:

den kurzen Text aus der Pfarrbibliothek zu Bingen (14. Jh.) halte ich für eine vor allem syntaktisch sehr schlecht gemachte Fälschung.
Man sagt im 14. Jh. miden, nicht vermiden – kaldes wazzeres steht agrammatisch für kalden wazzer(e)s.
Besonders auffällig ist das Nebeneinander von du salt: schalt (mittelbair.) vs. salt, saltu (rheinfrk.), soltu (alemann.) – kurz alle möglichen Variablen von sollen sind vorhanden.
Rheinfränkische Schreibungen sind zegen (für zigen), iz (für ez), mitteldeutsch vromeliche (obdt. vrumelich) und neman (für obdt. nieman).
Nur Südrheinfränkisch erklärbar wäre houbit (Nebensilben-i und erhaltener Diphthong), denn schwäbisch/alemannisch wäre die Schreibung houbet zu erwarten und rheinfränkisch hobit.
Nur im Mittelbairischen (bair-.österr.) ist die Schreibung chein (für kein, dehein) üblich.
Es gibt aber auch eine niederdeutsche Variante: dic (für dich).
Alemannisch ist ouwest (für ougest, ‘August’).
Neben meist undiphtongierten Formen steht weinberen (dagegen: win, wizen, miden, rife, lib)
Diese Mischung unterschiedlichster Schreibsprachenmerkmale ist m.E. so nicht denkbar.

Inhaltliches Vorbild waren wohl die massenhaft überlieferten Monatsregimina. Textbeispiele:

“Rheinische Monatsregeln” ed. Liliencron (vgl. https://archivalia.hypotheses.org/5519):
https://books.google.de/books?id=nPhTAAAAcAAJ&pg=PA349

Meister Alexanders Monatsregeln ed. Eis
http://gams.uni-graz.at/o:lima.2/UE_I_COPY2

Monatsregimina aus Einsiedeln Cod. 297 ed. Sigerist
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Sigerist_einsiedeln_monatsregimina.pdf

***

Zu Nr. VIII (nicht in der Mainzer Handschrift!) fehlt ein Nachweis für den zweiten Teil, der erste ist frühneuzeitlich mehrfach belegt.

Flugblatt Allomodischer DefensionSpiegel 1629, in Spiegelschrift
http://publicus.culture.hu-berlin.de/flugweb/pages/2.1.3.html
http://diglib.hab.de/drucke/einbl-xb-fm-27/start.htm?image=000003

Niederschrift eines Frankfurter Schülers
https://archive.org/stream/bub_gb_VQwPAAAAYAAJ#page/n63/mode/2up

Schmellers Bayerisches Wörterbuch (mit irreführender Quellenangabe)
https://books.google.de/books?id=YGrpBQAAQBAJ&pg=PA747

Weiteres: https://www.google.de/search?q=%22in+toto+mundo+lex%22

***

12.8.2016 Die ersten 10 Stücke des Teils zu den Drucken. Angegeben sind die VD 16 Nummern. 1 = S 6307, 2 = B 9082 (von Roth an Paulusmuseum Worms abgegeben), 3 = ZV 8729, 4 = M 1075, 5 = L 6483, 6 = G 1215, 7 = L 5443, 8 = E 127, 9 ZV 20794 (von Roth später an G. Berthold in Landshut abgegeben), 10 = E 136.

***

Zu Fälschungen in Archivalia:
http://archiv.twoday.net/stories/96987511

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