http://archiv.twoday.net/stories/1022471869 hat mir keine Ruhe gelassen.
Auf der Rothenburger Stele steht:
KAISER
HEINRICH V.
VERLEIHT 1116
SEINEM NEFFEN
DEM SPÄTEREN KÖNIG
KONRAD III.
DEN TITEL EINES
·DVX ORIENTALIS
FRANCIAE
DE ROTINBURC·
http://www.stauferstelen.net/stele-rothenburg.htm
Richtig ist, dass nach dem Zeugnis Ekkehards von Aura Kaiser Heinrich V. 1116 – nach Gerhard Lubich: Auf dem Weg zur “Güldenen Freiheit” (1996), S. 167 in den ersten Januartagen “ducatum orientalis Francie”, das ostfränkische Herzogtum, verliehen hat – aus Verärgerung über Bischof Erlung von Würzburg. Siehe dazu
http://www.regesta-imperii.de/id/1116-01-00_2_0_4_1_2_8_8
Das e-caudata der Quelle darf man auf einer Stele gern in ae übersetzen, aber von einem dux “de Rotinburc” verlautet bei Ekkehard nichts. Diese Formulierung wurde aus einer zweiten, außerordentlich unzuverlässigen Quelle entnommen, den Annales Spirenses aus dem 13. Jahrhundert.
Zitiert auch bei Petersohn: Franken S. 117
http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/vuf-sb/issue/view/1913
Lubich meinte zwar, dass Rothenburg nach dem Tod des letzten Grafen von Comburg-Rothenburg am 20. Januar 2016, an den Staufer Konrad fiel (S. 174), spricht sich aber dezidiert gegen einen Zusammenhang von Dukat-Verleihung und dem Comburg-Rothenburger-Grafenerbe aus: Da das Ableben Heinrichs erst Ende Januar bei Hofe bekannt geworden sei, sei auszuschließen, dass die Kochergaugrafschaft von Anfang an zu einer Amtsausstattung des ostfränkischen Dukats gehört habe (S. 169).
Gesichert ist das freilich nicht, wie die Diskussion des Sachverhalts in den Regesta Imperii zeigt:
http://www.regesta-imperii.de/id/1122-00-00_1_0_4_1_2_14_14
Dort wird der Erwerb der Kochergaugrafschaft vorsichtig mit “1122 oder 1116?” angesetzt.
Für 1122 plädierte Niederkorn in der ZWLG 1998 (S. 11-19). Damals habe der Würzburger Bischofskandidat Rugger, den Niederkorn als Erben des Komburg-Rothenburgischen Grafenhauses ansieht, sein Erbe dem Staufer Konrad übertragen – eine Hypothese, die mich nicht überzeugt. [Lubichs ablehnende Stellungnahme in der ZWLG 2000 ist online:
http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a104679.pdf ]
Es ist zugegebenermaßen nicht undenkbar, dass die Grafschaft und der Herrensitz Rothenburg mit dem ostfränkischen Dukat an Konrad kam, aber beweisbar ist es nicht. [Lubich ZWLG 2000, S. 409 wandte sich mit Hinweis auf die Urkunde von 1142 – siehe unten – gegen die Ansicht, Rothenburg bzw. die Komburger Grafenburg sei mit der Grafschaft an Konrad gelangt.]
Die zeitgenössischen Quellen schweigen sich aus, und daher sollte man diesen Zusammenhang auch nicht als gesichertes Faktum in Stein meißeln.
Was aber gar nicht geht, ist, den aus den unzuverlässigen Annales Spirenses entnommenen Titel “de Rotinburc” dem zeitnahen Ekkehard-Zitat “dux orientalis Franciae” beizuschmuggeln und so den Eindruck einer einheitlichen Quellenaussage zu erwecken. Das ist Geschichtsklitterung!
Auf der Rothenburger Stele steht auch etwas zum Güterwerb Konrads III. 1142. Auch dazu gibt es verschiedene Ansichten:
https://books.google.de/books?id=TGzqAAAAMAAJ&q=“burg+rothenburg”+detwang+1142
http://www.regesta-imperii.de/id/1142-04-00_2_0_4_1_2_239_238
„Rothenburg-stauferstele“ von Geak (Diskussion) – Selbst fotografiert. Lizenziert unter Gemeinfrei über Wikimedia Commons.