Der Forschungsverbund [Berlin e.V.], dem die Forschungseinrichtungen Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung, Charité – Universitätsmedizin Berlin und Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen angehören, wirft den Medien des Berliner Verlags vor, ihre “journalistische Sorgfaltspflicht” verletzt zu haben. Die Pressemitteilung (vom 24. August), die nicht nur an Fach–, sondern auch an Publikumsmedien herausgegeben wurden, sei nämlich nicht zur Veröffentlichung bestimmt gewesen. Zumindest nicht zur sofortigen. Die Wissenschaftler hatten nämlich eine Sperrfrist bis nach der Pressekonferenz zur “Glanzleistung kooperativer Forschung” gesetzt (27. August). Angehängt an die Einladung waren allerdings bereits die Ergebnisse der Forscher, die die Todesursache des 2011 gestorbenen Eisbären enthielten. Durch die Vorabveröffentlichung sei “die jahrelange Forschung unserer international renommierten Arbeitsgruppen entwertet worden.”
http://meedia.de/2015/09/02/das-knut-embargo-die-skurrile-presserats-beschwerde-gegen-berliner-kurier-und-berliner-zeitung
Weil Berliner Publikumsmedien drei Tage (!) zu früh berichteten, soll der Forschung ein Schaden entstanden sein?? Was für ein Unsinn! Wenn man Unveröffentlichtes vorab der Presse mitteilt, muss man damit leben, dass es ein gewisses Risiko gibt, dass sich nicht jeder an das „Gentlemen agreement“ von Embargofristen hält.

„Knut20081230-7“ von Aconcagua (talk) – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.