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Arbeiten von Mathilde Grünewald

“Die Autorin empfiehlt einen nüchternen Umgang mit
den spärlichen antiken Schriftquellen zur Spätantike unter Berücksichtigung der archäologischen Ergebnisse.”

Das liest man gern:
http://www.mathilde-gruenewald.de/images/pdfs/Grosso_Modo.pdf

Die Archäologin hat vier ihrer wissenschaftlichen Aufsätze online bereitgestellt:

http://www.mathilde-gruenewald.de/index.php/texte

"Der erste Schilift in Loigam hats ja beim Schrattenegg obm geibn, 1952?" – Hochwichtiger DBIS-Eintrag

“Die Datenbank zur Ortsgeschichte von Leogang (Land Salzburg / Österreich) umfasst die Texte und das Quellenmaterial aller Publikationen von Dr. Alois Schwaiger, die ortsgeschichtlichen Texte anderer Autoren, alle Schulchroniken, die Gemeinderatsprotokolle, die Gemeindezeitung, Presseberichte und ein umfangreiches Bildmaterial von Leogang. Weiters wird die Entwicklung der Gemeindepolitik, der Vereine, der Touristik und des Schulwesens dargestellt. Die Dokumente sind nach Kategorien/Unterkategorien geordnet und können auch direkt mit Schlagworten gesucht werden.”

Zitat im Titel aus:
http://ortsgeschichte-leogang.at/og/touristik/interview/altenberger-sepp/datei-16533/?view

Paul Valéry über das Internet (1928)

Steinhauer grub aus:

Die Werke werden zu einer Art von Allgegenwärtigkeit gelangen. Auf unseren Anruf hin werden sie überall und zu jeder Zeit gehorsam gegenwärtig sein oder sich neu herstellen. Sie werden nicht mehr nur in sich selber da sein – sie alle werden dort sein, wo ein Jemand ist und ein geeignetes Gerät hat.

http://esteinhauer.tumblr.com/post/127629864860/paul-val%C3%A9ry-%C3%BCber-das-internet-1928

Autoren sollen Falschinformationen auch auf fremden Webseiten löschen lassen

“Es sind schwere Wochen für Autoren, Blogs und Presse im Internet. Zunächst hatte das OLG Hamburg entschieden, dass Berichte in Pressearchiven auf Anforderung anonymisiert werden müssen und nun überrascht der BGH, Urteil vom 28. Juli 2015 – VI ZR 340/14: Autoren sind nicht nur verpflichtet, rechtswidrige Äußerungen von eigenen Webseiten zu löschen, sondern es muss auch darauf hingewirkt werden, dass die rechtswidrigen Äußerungen auf fremden Webseiten gelöscht werden.”

http://www.rechtsanwalt-it-medienrecht.de/paukenschlag-des-bgh-autoren-muessen-falsche-informationen-auch-auf-fremden-webseiten-wieder-einsammeln

Wissenschaftsverlage wälzen Arbeit auf Herausgeber ab

“Einen Sammelband in einer renommierten Buchreihe herauszugeben, ist heute eine Erfahrung der besonderen Art. Noch konsequenter als bei Zeitschriften werden alle Arbeiten mit Ausnahme des Marketings auf Herausgeber und niedrig qualifizierte Arbeitskräfte in Billiglohnländern abgewälzt. Erfahrungsbericht eines Herausgebers.”

https://netzpolitik.org/2015/was-leisten-wissenschaftsverlage-heute-eigentlich-noch