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Kommerz versus Pietät und Authentizität Mausoleum Bückeburg

Gerücht

Seit Jahrzehnten in einer bestimmten Anordnung freistehende Sarkophage in der Gruft des grössten Mausoleums wurden verlegt um Führungen und events durchführen zu können.

Hoffentlich nur ein Gerücht.

http://www.vierprinzen.com/2015/08/wurden-die-sarkophage-im-mausoleum.html?m=1

Eisermann prangert Ende der VDIB an

Liebe KollegInnen,

aus anderen Weltgegenden sind wir es gewohnt, daß Online-Digitalisate mir nichts, dir nichts aus dem Netz verschwinden, auf andere Server und URLs umziehen oder sonstwie unauffindbar gemacht werden. Wir haben beim GW immer wieder damit zu tun, blinde und tote Links zu reparieren oder zu entfernen (momentan betrifft das z.B. Zaragoza BU [umgezogen] und Troyes BMun [Digitalisate dauerhaft offline]). Den KollegInnen beim ISTC geht es vermutlich nicht anders.

Es ist allerdings ein starkes Stück, daß ausgerechnet die ehedem als Pilotprojekt gepriesene Verteilte digitale Inkunabelbibliothek sich nun ohne weiteres verabschiedet hat:

„Der Server der Verteilten Digitalen Inkunabelbibliothek (http://inkunabeln.ub.uni-koeln.de) wurde am 01.08.2015 außer Betrieb genommen.“

(http://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/vdib/index_ger.html, siehe dazu Klaus Grafs Kommentar unter http://archiv.twoday.net/stories/1022457299 ).

Weiter heißt es auf der Website:

„ Die Digitalisate der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln erreichen Sie weiterhin über: http://www.ub.uni-koeln.de/sammlungen/inkunabeln/index_ger.html.“

Das ist nicht nur aufgrund der mannigfachen, von den Verantwortlichen offenbar nicht bedachten Konsequenzen komplett unsinnig, sondern darüber hinaus auch zumindest teilweise unzutreffend. Die dort aufgeführte Liste der Digitalisate umfaßt 370 Nummern, laut GW waren aber aus Köln UStB mindestens 475 Digis in der VdIB vorhanden. Es fehlt also ein ganz erheblicher Prozentsatz der in der VdIB ehemals enthaltenen Digitalisate. Außerdem sind die (mindestens) vier Inkunabeldigitalisate aus der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek (alles Rarissima) , die ebenfalls in der VdIB angeboten wurden, offenbar ersatzlos verschwunden.

Abgesehen davon, daß man sich sinnvollere Beschäftigungstherapien für die Inkunabel-Datenbanken vorstellen kann, als auch noch (vermeintlich für die Ewigkeit angebotene) Links hochprofilierter deutscher Projekte nachzubessern, die aus öffentlichen Mitteln finanziert worden sind, sei daran erinnert, daß bei der Konzipierung von Digitalisierungsprojekten in anderen Bibliotheken u.a. solche Ausgaben ausgeschlossen wurden, die via VdIB bereits zugänglich waren.

Die Verantwortlichen haben der Inkunabelforschung mit dieser Ab-/Umschaltungsmaßnahme also einen echten Bärendienst erwiesen. Man fragt sich, ob der Entscheidung irgendeine sachlich fundierte Reflektion vorausgegangen ist.

Mit besten Grüßen,

Falk Eisermann

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=242

Vngelt vom wein nach ordenung der loblichn stat wien verschwand aus der LB Oldenburg

1995 oder früher. Leider war es ein Unicum. Josef Pauser sucht jetzt danach:

http://www.listserv.dfn.de/cgi-bin/wa?A2=ind1508&L=incunabula-l&T=0&P=67

Wenn die Wiener Institutionen auf Zack gewesen wären, hätten sie schon längst eine Reproduktion des ja auch stadtgeschichtlich bemerkenswerten Stücks bestellt.

Eiertanz wegen rechtswidrig auf Landesserver gelandeten persönlichen Mails

http://www.aufrecht.de/beitraege-unserer-anwaelte/datenschutzrecht/e-mails-einer-frueheren-ministerin-duerfen-erst-uebermittelt-werden-wenn-ein-richter-private-e-mails-aussortiert-hat.html

E-Mails einer früheren Ministerin dürfen erst übermittelt werden, wenn ein Richter private E-Mails aussortiert hat. Festzuhalten ist aber aus meiner Sicht: Die Ministerin war nicht befugt, den Dienstserver für rein private Korrespondenz zu nutzen. Verstößt ein Bediensteter gegen den Grundsatz, dass Privates und Dienstliches strikt zu trennen sind, so ist es unbillig, dem Dienstherrn den dadurch entstehenden Mehraufwand beim Informationszugang aufzuhalsen. Fairerweise müsste die Ministerin die Kosten des Richterwaltens übernehmen.