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Nun ist klar, wo die verscherbelten Blätter aus der Mainzer Handschrift I 606 sich befinden

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/534683263 (2013)

ergeht hiermit folgender Nachtrag.

Hätte Annelen Ottermann die von einer Institution angekauften Blätter eines Vocabularius ex quo bereits aufgespürt, so dürfte man wohl – trotz des Meldeverbots des Handschriftencensus durch Deaktivierung des Mitteilungsfelds – im Handschriftencensus einen Hinweis erwarten. Ausgewählte Mitteilungen vertrauenswürdiger Beiträger werden nach wie vor nach Gutdünken recht rasch eingearbeitet, etwa das von mir Oppitz mitgeteilte Sachsenspiegel-Fragment.

http://archiv.twoday.net/stories/1022459508

Vermutlich wird mein jetziger Fund von Klaus Klein ebenso unterschlagen werden.

Die Blätter sind in Stanford gelandet (MISC 1831), wo der Handschriftencensus keine deutschsprachigen Manuskripte bisher hat.

http://catalog.stanford.edu/view/9925820

Um die (nicht verlinkbaren) hochwertigen Digitalisate anzusehen muss man die Mirador-Demo benutzen, in die Stanford jede Menge Fragmente aus seinem Bestand gestopft hat. Mit “Add item” öffnet sich eine Liste, in der man z.B. nach quo suchen kann.

http://dms-data.stanford.edu/data/m2/#f2ed50b5-edee-4354-a8c4-31210e9ffa02

Der Bildvergleich lässt keinen Zweifel offen. Es sind die bei Bonhams verscherbelten Blätter!

Da ich selber schlechte Erfahrungen mit der Arroganz von Stanford gemacht habe, bezweifle ich, dass die Bibliothek ihre für “US$ 1,375 (€1,253) inc. premium ” gekaufte Beute nach Mainz zurückgibt.

23.8.2018 Verlinkbare Abbildungen
https://exhibits.stanford.edu/mss/catalog/fr717bk4616

mainz_stanford

Bibliothèque Virtuelle de Clairvaux

https://www.bibliotheque-virtuelle-clairvaux.com

Finde ich unübersichtlich. [Update: Finde ich Murks.] Statt solchen Schnickschnack ins Netz zu stellen, sollte die Bibliothek von Troyes endlich wieder ihre Digitalisate online verfügbar machen.

Wo zum Teufel sind Permalinks?

Einbetten geht hier nicht.

[Peregrinus Hirsaugiensis:] Speculum virginum in XII libros dinstinctum (Ms 252) wird nicht über die Suche der Website gefunden, ist aber als Digitalisat online. Man findet es in der Datenbank. Aber wie kann ich es verlinken?

Lirer-Inkunabel erzielte 48.000 Euro

Bei Hartung & Hartung Auktion 136 Nr. 88

http://www.hartung-hartung.de/DB_Objekte_Details.aspx?N=153447

“Dritte und letzte Ausgabe, mit nur 16 vom GW verzeichneten, teils defekten Exemplaren noch seltener als die beiden vorhergehenden Drucke vom Herbst 1485 und vom 12.I.1486, von denen der GW immerhin 32 bzw. 44 Exemplare nennt. […]

Vollständiges Exemplar mit den beiden w. Bll., breitrandig (Blattgröße 278:195 mm), mit zahlreichen, meist Familien- und Ortsnamen betreffenden Marginalien von zeitgenössischer und wenig späterer Hand, etwas gebräunt u. fleckig (gelegentlich stärker), das w. Anfangsbl. mit ergänzten Löchern u. Randpartien, rückseitig Besitzeintrag einer Gräfin Blumenthal (spätes 19. Jhdt.), auf Bl. e3r sind einige Konturen des auf die Rückseite gedruckten Holzschnitts ungeschickt mit der Feder nachgezogen worden, einige Bll. gegen Ende mit Federproben in den w. Rändern, die le. Bll. mit teilw. gefüllten Wurmgängen im unt. w. Rand. – Der schlichte zeitgenössische oder wenig spätere Prägeband durch Entfernung eines Beibands verkürzt, 4 der ursprünglich 8 Bindebänder erneuert, Vors. ausgebessert und mit mehreren, teils nicht mehr vollständig leserlichen Besitz- und Kaufvermerken: “sum… Schwindt 1550”; “Marian(us) Weidman est… ” (um 1600); “Diß Buch gehört Zu Collen Jn Die Kupffer gaß bey die Discalcentissen” (Unbeschuhte Karmelitinnen im Neuenahrer Hof, 17. Jhdt.).”

Unangenehme Verteidigung der unsäglichen Sanssouci-Entscheidung des BGH durch Wikimedia e.V.

Das gute Recht des Eigentümers ist es aber zu verfügen, ob und wie Abbildungen des Eigentums, die von seinem Grund und Boden aufgenommen wurden, kommerziell verwertet werden dürfen. Das hat der Bundesgerichtshof in dem so genannten Sanssouci- Urteil ausdrücklich bestätigt.

Es ist ja nett, dass die Potsdamer Schlösser-Stiftung Schloss Caputh für Wikipedianer öffnet und das darf man durchaus loben. Aber muss man zugleich die unerträgliche Rechtsauffassung der Stiftung teilen, die vom BGH in einem von der juristischen Fachwelt fast einhellig abgelehnten Fehlurteil bestätigt wurde?

http://blog.wikimedia.de/2015/08/04/schlossopen-kein-twittermaerchen

Den Worten des geschätzten Herrn Kirchenpflegers P. im Kommentar ist ausdrücklich zuzustimmen.

Zur Kritik am BGH-Urteil siehe etwa
http://archiv.twoday.net/stories/565878174

Der unsägliche Beall greift SCIELO an

Die Angegriffenen wehren sich zu Recht:

http://blog.scielo.org/en/2015/08/02/motion-to-repudiate-mr-jeffrey-bealls-classist-attack-on-scielo

http://blog.scielo.org/en/2015/08/01/the-fenced-off-nice-publication-neighbourhoods-of-jeffrey-beall

https://kencamargo.wordpress.com/2015/08/01/abject-attack-of-non-commercial-open-access-scientific-publishing

Siehe auch
http://tagteam.harvard.edu/hubs/3/tag/oa.bealls_list

#beall

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022468003

Corpus der Quellen zur Geschichte der Juden im spätmittelalterlichen Reich

http://www.medieval-ashkenaz.org

Neu: Teilcorpora „Erzbistum Mainz“ und „Judensiegel 2“ sind online.

Via
http://archives.hypotheses.org/1032

Kann man eigentlich mehr falschmachen? Aus welcher Zeit stammt dieses Projekt und hat man nie die Notwendigkeit gesehen, für seine fette Pfründe auch mal ansatzweise zu recherchieren, was digitaler State of the Art ist?

Judensiegel zu dokumentieren ohne Bilder ist ein No-go!

Literatur ist abgekürzt zitiert, ohne dass die vollständige Angabe verlinkt ist. Diese findet man unbequemerweise in einem PDF!

Digitalisiert vorliegende Ausgaben (z.B. Esslinger Urkundenbuch) sind nicht verlinkt.

Positiv ist allenfalls der üppige Download-Bereich zu werten:

http://www.medieval-ashkenaz.org/forschungsprojekt/online-publikationen.html

Nach kurzem Stöbern stieß ich aber auch auf fachliche Mängel. Im Teilcorpus Mainz hätte die Quelle des angeblichen Mainzer Zinsbuchs unbedingt zurückverfolgt werden müssen.

http://www.medieval-ashkenaz.org/MZ01/MZ-c1-001n.html

Mit kurzem Googlen findet man einen früheren Nachweis in der Mainzer Zeitschrift 1915 mit dem verräterischen Vermerk “Bodmann 291a”.

https://www.google.de/search?q=%22teatrum+iudeorum%22&num=100&tbm=bks

Zu einem von Bodmann benutzten Salbuch des Altmünsterklosters aus diesem Jahr, das keine Fälschung zu sein scheint:

https://books.google.de/books?id=ZUqzSW9zWP4C&pg=PA14

Zu Bodmanns Fälschungen:

http://archiv.twoday.net/stories/97008197
http://archiv.twoday.net/stories/97064148
http://archiv.twoday.net/stories/97064349

Google bietet aus Aschkenas Jg. 5: “Als besonders problematisch muß der Nachweis eines Tanzhauses in Mainz gelten”

Zu
http://www.medieval-ashkenaz.org/WB01/WB-c1-000p.html

Natürlich handelt es sich um Schwäbisch Gmünd und nicht um Gemünden am Main. Ich kannte, wenn ich mich recht entsinne, die Urkunde aus der Klostergeschichte von Jedelhauser. Sie befindet sich dort, wo sie zu erwarten ist: im Medinger Bestand (in den 1980er Jahren noch im Hauptstaatsarchiv München). Mödingen müsste Medingen heißen.

Zu “Orig.”: In Regestenwerken vermeidet man aus gutem Grund diese Bezeichnung und spricht von Ausfertigung.