In Wiesbaden gibt’s gute Gründe, warum ein Blitzgerät nicht fotografiert werden darf.
https://www.facebook.com/florianaltherr/posts/1190931334257078
https://twitter.com/altherr/status/616622770282172416
Tag: 3. Juli 2015
Web 2.0-taugliche Erschließungssoftware – Survey
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
zur Vorbereitung eines Workshop auf der Konferenz “Offene Archive 2.2” bitte ich Sie als Archivarinnen und Archivare, den verlinkten kurzen Fragebogen über Ihre Vorstellungen hinsichtlich einer zeitgemäßen Erschließungssoftware auszufüllen.
Ich bitte zugleich dringend darum, den Fragebogen nicht auszufüllen, falls Sie nicht als Archivar(in), FAMI oder in archivarischer Funktion, sondern “nur” als Archivnutzer(in) tätig sind. Für Archivnutzer wird es einen eigenen Fragebogen geben. Beide korrespondieren miteinander. Sie können den Bogen gerne an Kollegen weiterverteilen.
https://ubayreuthmarketing.qualtrics.com/SE/?SID=SV_3z0CrmnCOeMgi7r
RLP plant als erstes Flächenland Transparenzgesetz
Streit um Streetphotography: Fotograf kündigt Gang zum Verfassungsgericht an
Video über das Internet Archive
Welche Kataloge, Datenbanken und Internet-Suchmaschinen gehören zum „Kanon“ der Recherche (in One-Person-Libraries)?
Tipps vom Recherche-Guru Jürgen Plieninger:
Niederländische Universitäten wollen Elsevier boykottieren
Findmittel des Staatsfilialarchivs Bautzen sind online
Industriekultur im Filstal
Mannheimer Landrecht
Die taz berichtet über eine Auseinandersetzung um abfotografierte, urheberrechstfreie Bilder mit den Reiss-Engelhorn-Museen in Mannhein:
Auf der website des Museums heißt es:
„Fotografieren und Filmaufnahmen
Bitte beachten Sie, dass in den Reiss-Engelhorn-Museen das Fotografieren sowie Filmaufnahmen in den Ausstellungen untersagt sind. Dreh- und Aufnahmegenehmigungen für Medienvertreter erteilt die Abteilung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Marketing. ” (http://www.rem-mannheim.de/besucherinfo/fragen-rund-um-ihren-rem-besuch.html)
Sollte wer dagegen verstoßen und sein eigenes, unerlaubt gemachtes Foto von Mannheimer Schätzen veröffentlichen, so hätte er vielleeicht gegen Hausrecht, aber nicht gegen Urheberrecht verstoßen.
Schließlich wäre es am Fotografen (dem des Museums in diesem Fall), nachzuweisen, dass ein veröffentlichtes Foto eines urheberrechtsfreien Bildes von ihm gemacht wurde (und dass das fast unmöglich ist, wenn nicht versteckte Daten in der Bilddatei sind, beweist ja nur, dass es nicht um Schöpfungshöhe geht).