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Ludmillas Sex-List und die Lucidarius-Überlieferung

Die Monographie von Helgard Ulmschneider: Der deutsche ‘Lucidarius’. Bd. 4: Die mittelalterliche Überlieferung. Berlin/NY 2011 widmet sich auf der Basis von 97 Handschriften der Überlieferungsgeschichte und “Gebrauchssituation” des Werks. Es wurde praktisch in allen sozialen Schichten abgeschrieben (S. 349), ein eher dürftiges Ergebnis nach über 300 Seiten sich akribisch gebender Dokumentation. Die Mitüberlieferung ist extrem heterogen, eine lange Liste der mitüberlieferten Werke tritt weitgehend an die Stelle eines Synthese-Versuchs.

Allgemeine neue Erkenntnisse fehlen also, wie sieht es im Detail aus? Tiefenbohrungen und intensive Recherchen zu Provenienzen hat die Autorin ersichtlich nicht vorgenommen; stellenweise hat sie meines Erachtens allzu oberflächlich recherchiert. Es geht nicht an, beim Chorherrenstift Wiesensteig statt des Württembergischen Klosterbuchs die alte Ausgabe der “Historischen Stätten” zu zitieren (S. 40 Konrad von Göppingen, Chorherr schrieb 1446 eine Handschrift und schenkte sie Jungfrau Lucia Füchsin

http://www.handschriftencensus.de/4296 ). S. 93 zu Erlangen B 12 darf man die Herren von Schönau zu Wehr nicht nennen, ohne Otto Herdings Studie (FDA 1979

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56865 ) zu erwähnen. S. 258-265 (St. Gallen 1164) zu Anna Wiechbalmerin hätte man den Rorschacher Vogt Hans Wiechbalmer nennen müssen.
[online: http://e-codices.ch/de/list/one/csg/1164 ]

Notizen und Ergänzungen:

Liste der Handschriften im Handschriftencensus:

http://www.handschriftencensus.de/werke/233

S. 1 Das Zeugnis aus des Cincinnius “Frage boich” (Köln 1527, leider nicht online) bei Lienert: Dietrich-Testimonien (2008) Nr. 294.

[Frageboich van CCCC fragen gotlicher und naturlicher sachen” mit der Kölner Signatur A2/110 liegt nun als Digitalisat vor:
http://www.ub.uni-koeln.de/usbportal?query=USB:522883 ]

S. 23f. (Do 1). Der Standort ist keineswegs unbekannt, die ehemals Donaueschinger Handschrift des Stegmüller mit dem Iatromathematischen Hausbuch liegt in Philadelphia und ist online:

http://archiv.twoday.net/stories/8418200

Aus dem späteren Besitz der Herren von Gundelfingen darf man keineswegs folgern, dass die Handschrift “vermutlich” auch für sie geschrieben wurde (so S. 343).

S. 86 zu Meisterlin in Murbach

S. 101-111 (Gießen 231) zur Bibliothek der Schürstab in Nürnberg.

S. 133-141 (Kassel phil. oct. 5, online) zur Bibliothek der Grafen von Manderscheid.

S. 152 zu den Sulzbacher Handschriften (Sulzbach in der Oberpfalz!):

http://archiv.twoday.net/stories/1022412587

S. 180 (Cgm 246) Münchner Bürger Jordan Golnhuter

S. 181-186 (Cgm 252) zum Schreiber Bollstatter

?s=bollstatter

Meine Mitteilung 1987 zur Handschrift wurde ignoriert:

https://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA198

S. 199-202 zu München 2° Cod. ms. 688 wird aufgrund der Lirer-Mitüberlieferung meine soeben angeführte Dissertation zitiert.

S. 212-218 Dr. med. Sigmund Gotzkircher, S. 217 Dr. med. Johannes Fink aus Sulzfeld

S. 220-222 Nürnberg, Staatsarchiv, Nürnberger Hs. 338

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Kleinere_lateinische_und_deutsche_Texte_in_Handschriften

S. 235f. (Prag XVI E 33) und S. 284-287 (Wien 2808) zur Trenbach-Bibliothek. Jüngst schrieb ich zu ihr:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

S. 238 Streitgespräch Christ und Jude.

S. 255-258 Zur Sutro-Library siehe

http://archiv.twoday.net/stories/326525255

Entgangen ist Ulmschneider die von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/233328051

angezeigte (auszugsweise?) Abschrift Schorbachs, die sich in der Stadtbibliothek Straßburg befindet.

S. 280f. (Tübingen Mc 129). Thomas Miles von Geislingen OESA trat in den Gmünder Konvent der Augustinereremiten ein. Der Codex ist online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc129

S. 197 Der Clm 9711, Bl. 315ra (Mitte 15. Jahrhundert, aus Oberaltaich OSB)

http://www.handschriftencensus.de/6386

überliefert ein schwankartiges Gedicht (Vers 1: Ein furst von payren kam gein pogen geriten), das wohl aufgrund seiner Kürze von der Germanistik nicht zur Kenntnis genommen wurde. Einzige Überlieferung ist anscheinend diese Handschrift, aus der es die Monumenta Boica 12 (1775), S. 92f. druckten.

https://books.google.de/books?id=WNpCAAAAcAAJ&pg=PA92

Es geht um die Eheanbahnung Herzog Ludwigs von Bayern mit Ludmilla von Böhmen, die in erster Ehe mit Graf Adalbert von Bogen verheiratet war. Die Ehe wurde 1204 geschlossen. Das Gedicht berichtet von einer List, mit der die Gräfin nach dem Rat ihrer Räte den Bayernherzog bewegte, ein Eheversprechen abzugeben. Sie ließ auf einen Bildteppich drei Ritter malen und forderte ihn auf, bei diesen Zeugen, die Ehe zu versprechen. Das tat der Herzog, worauf unter dem Teppich die dort verborgenen drei Ritter hervorkamen.

Ob Schreibers modernisiertem Abdruck im Heidelberger Taschenbuch auf 1809 tatsächlich der Codex vorlag, lässt sich nicht entscheiden:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hd_taschenbuch1809/0061

Varianten in der bayerischen Landeschronistik vom Ende des 15. Jahrhunderts weichen nicht unerheblich ab.

Älter als Arnpeck

https://archive.org/stream/VeitArnpeckSaemtlicheChroniken#page/n357/mode/2up

ist Füetrer, der verschiedentlich auf die Geschichte gestoßen war.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034320

Leidinger bezweifelt (in seiner Arnpeck-Ausgabe), dass Füetrer das Gedicht vorlag.

Anhaltspunkte, dass die Erzählung bzw. das Gedicht vor das 15. Jahrhundert zurückgeht, sehe ich nicht. Wie Brautwerbungserzählungen bringt sie den Landes-Diskurs mit dem Minne-Diskurs zusammen:

https://books.google.de/books?hl=de&id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA152

Seit Fischer 1780 wird der aus einer Arnpeck-Ausgabe bekannte Stoff, der auch im Wikipedia-Artikel zu Ludmilla erwähnt wird, mit den sogenannten “Probenächten” der Bauernmädchen zusammengebracht:

https://books.google.de/books?id=1McsAAAAYAAJ&pg=PA25
https://books.google.de/books?id=EyoHAAAAQAAJ&pg=PA16 (ein Reprint)

Elfriede Moser-Rath erwähnt Fischers Arbeit (am Rande) in ihrem Artikel zu den Brautproben (Enzyklopädie des Märchens 2, Sp. 750). Einschlägig ist auch der Artikel Eideslist (ebd., Bd. 3, Sp. 1154-1158 von der gleichen Autorin, aber ohne Nennung unseres Stoffs), der Beispiele für Täuschungen im Zusammenhang mit Eidleistungen (hier: einem Eheversprechen) ausbreitet.

Sympathisch berührt, dass Ludmilla sich nicht als Sex-Spielzeug bzw. Test-Objekt missbrauchen lässt, sondern mit einer List den Fürsten zu einem gültigen Eheversprechen zwingt. Dieser macht dazu gute Mine und nimmt die Fürstin zur Frau. Sie bringt die Grafschaft Bogen zu Bayern. Am Ende des Gedichts wird die Übernahme des Bogener Wappens, der weißblauen Rauten, angesprochen.

http://www.bogen.de/default.asp?pid=4964&mid=44977

http://www.bogener-rautentage.de (mit Abbildung einer Illustration des 19. Jahrhunderts zu unserem Stoff)

Darstellung in Hohenschwangau:

https://books.google.de/books?id=JESWBAAAQBAJ&pg=PA207

Von literarischen Rezeptionszeugnissen nenne ich nur ein frühes Beispiel, ein Lustspiel von 1782:

https://books.google.de/books?id=KmhTAAAAcAAJ

#forschung

“Diese Kunstwerke gehören Euch! “

“Merete Sanderhoff (@MSanderhoff) von der Dänischen Nationalgalerie in Kopenhagen, Statens Museum for Kunst, hört nicht auf zu verkünden: Diese Kunstwerke gehören Euch! Wir sind nur Verwalter! Betrachtet sie, nehmt sie in digitaler Form und nutzt sie für Bildung, Forschung, eigene Kreativität, Spass, kommerzielle Zwecke, remixt sie, was Ihr wollt! Gebt den Kunstwerken ein neues Leben, integriert sie in Euren Alltag! ”

http://www.tanjapraske.de/2015/06/25/wie-das-vom-anonymen-museumsbesucher-zur-partizipation-teil-2-kultdef

BAM-Portal soll in Deutsche Digitale Bibliothek integriert werden

“Die Konsortialpartner von BAM, dem gemeinsamen Portal für Bibliotheken, Archive und Museen, empfehlen die Überführung der BAM-Daten in die Deutsche Digitale Bibliothek und beschließen einstimmig die Einstellung des BAM-Portals zum 30. Juni 2015, weil sich mit dem dauerhaften Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek ein gemeinsames, von der öffentlichen Hand gefördertes, Kulturportal auf nationaler Basis etabliert hat, wodurch die zentrale Zielsetzung des BAM-Portals erfüllt wurde.”
http://www.b-i-t-online.de/neues/2747 (via netbib)

Automatisch läuft da aber nix, da das BSZ ohne ausdrückliche Einwilligung keine Daten an die DDB weitergeben wird.

http://www.bam-portal.de

Wikipedianer werden viele Links auf das Portal rauswerfen müssen.

Die erweiterte Suche im BAM-Portal war BESSER. Suchkriterien:

Titel:
Verfasser:
Schlagwort:
Geografischer Bezug:
ISBN / ISSN / PPN:
Dissertation/Fußnote/Beschreibung:
Verlag / Körperschaft:
Ort des Verlags / Körperschaft:
Zeit:
von: bis:

Ausarbeitungen von Wissenschaftlern des Bundestages über die Erforschung von UFOs müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben werden

http://heise.de/-2728054

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53

“Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss.

Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 1.14, ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung, begehrt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Ablichtungen von Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, die in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet wurden. Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 2.14 verlangt Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“. Der Bundestag lehnte beide Anträge ab: Das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedermann gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt, sei nicht anwendbar, weil die Unterlagen der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und deswegen vom Informationszugang ausgenommen seien. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.”

Entscheidungstext liegt noch nicht vor.

Regeln, Satzungen und Gebete der “Bruderschaft unter dem himmelblauen Skapulier” in der Wallfahrtskirche Ave Maria in Deggingen

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=nbn:de:bvb:19-epub-24919-3

Der wohl nur in der UB München vorhandene Druck erschien 1744 bei Wolfgang Sebastian Herrligkofer in Schwäbisch Gmünd und wurde dankenswerterweise auf meine Bitte hin jetzt online gestellt.

Der Gmünder Buchdrucker und Buchbinder Herlikofer (Herlichhoffer) erhielt 1727 ein kaiserliches Druckprivileg für ein Gebetbuch:

https://books.google.de/books?id=RL4T5_33R5EC&pg=PA229 (Koppitz 2008)

Vermutlich ist kein Exemplar erhalten. Es ist das erste derzeit bekannte Druckwerk, das von einem in Schwäbisch Gmünd ansässigen Drucker verlegt wurde. Meine Angaben

http://archiv.twoday.net/stories/1022431594

sind zu berichtigen.

Zur Degginger Wallfahrt:

http://www.deggingen.de/index.php?id=336
https://de.wikipedia.org/wiki/Ave_Maria_(Wallfahrtskirche)