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Wilhelm Hammer: Von Neuss nach Schwäbisch Gmünd

In Schwäbisch Gmünd geboren, lebe ich in Neuss. Im 16. Jahrhundert beschloss der aus Neuss gebürtige Dominikaner Wilhelm Hammer (auch: Hamer) sein Leben als Beichtvater im Dominikanerinnenkloster Gotteszell bei Schwäbisch Gmünd.

Neben der älteren Studie von Nikolaus Paulus und einer kurzen Erwähnung bei Gerhard M. Kolb: Zur Geschichte der Kaplanei der Dominikanerinnenklosters Gotteszell. In: Gmünder Studien 5 (1997), S. 141-188, hier S. 157 ist vor allem die biographische Notiz bei Isnard W. Frank: Reform und Reformation bei den Ulmer Dominikanern. In: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 12 (2002), S. 261-289, hier S. 284f. zu nennen.

Nach Frank wurde Hammer 1501 in Neuss geboren. Er trat 1520 in den Ulmer Predigerkonvent ein und ging 1526 zum Studium nach Köln. 1535/36 lebte er im Rottweiler Konvent, 1537 war er Subprior in Schlettstadt, danach Lektor in Colmar. Seinen 1564 in Dillingen gedruckten Genesis-Kommentar widmete er im Dominikanerinnenkloster Gotteszell Marcus Graf Fugger zu Kirchberg.

http://gateway-bayern.de/VD16+H+472

Nikolaus Paulus hatte 1903 in seinem Buch “Die deutschen Dominikaner im Kampfe gegen Luther (1518-1563)” (S. 181-186) Lebenszeugnisse Hammers zusammengestellt und den Genesis-Kommentar gewürdigt.

https://books.google.com/books?id=r37TAAAAMAAJ&pg=PA181 (US)
https://archive.org/details/paulus_Die_deutschen_Dominikaner_im_kampfe

Zu überprüfen ist, ob die Angabe von Josef Greving in der Theologischen Revue 1904

https://archive.org/stream/theologischerevu02univuoft#page/118/mode/2up

zutrifft, dass Hammer als “Wilh. Nuscie” 1524 in die Kölner Artistenfakultät aufgenommen wurde. Unsinnig ist in jedem Fall die Identifikation des Rostocker Matrikelportals via GND

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119698196

Paulus zufolge ging Hammer 1539 nach Colmar. Beatus Rhenanus war von seiner Bildung angetan und rühmte den Lehrer der lateinischen und griechischen Sprache in einem Brief 1540 als “Zierde des Dominikanerordens”. In der Ausgabe des Rhenanus-Briefwechsels wurde er nicht abgedruckt. Er erschien 1540 in einem Druck als Widmungsbrief (deutsche Übersetzung der Stelle bei Paulus S. 182).

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00012460/image_15

Am 1. April 1558 stellte Wilhelm Hammer, Prior des Ulmer Predigerklosters und Beichtvater im Kloster Gotteszell, Bürgermeister und Rat von Gmünd über die ihm verliehene Gotteszeller Kaplanei einen Revers aus. (Ausf. Pap. mit aufgedr. Siegel des Dr. Richart Haug, Stadtarzt zu Gmünd)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2911830

Vgl. auch das fehldatierte Stück:
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2911822 =
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2911835

Ein falsches Datum nennt auch das RKG-Repertorium:

https://books.google.de/books?id=UjVmAAAAMAAJ&q=“wilhelm+hamer”

Mit zwei anderen, wegen der Reformation aus Ulm vertriebenen Ulmer Predigerbrüdern lebte Hammer in Gotteszell (vgl. Frank). Er dürfte 1571 gestorben sein:

1571 Dezember 4 (St. Barbara)
Dem Vater Richard Geysel, der heiligen Schrift Leser und Provinzial der deutschen Provinz Predigerordens, präsentieren Bürgermeister und Rat zu Gmünd auf die durch den Tod Wilhelm Hammers, Prior des Ulmer Predigerklosters, erledigte Gotteszeller Kaplanei Bruder Elogius Schönherr, Prior des Gmünder Predigerklosters.
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-2906584-1 (Digitalisat)

Die bisherige Angabe “gestorben nach 1564” lässt sich schon deshalb verbessern, weil Hammer noch in der Stadtrechnung 1565 als Zinsempfänger erscheint (vgl. Kolb nach Mitteilung von mir). Man wird die Gotteszeller Kaplanei eher zeitnah nach seinem Tod neu besetzt haben.

Kurz erwähnt wird Hamer in der Ordenschronik von Zittard 1596:

https://books.google.de/books?id=3TJMAAAAcAAJ&pg=PA98

Sowie bei Steill 1691

https://books.google.de/books?id=NbJQAAAAcAAJ&pg=RA1-PA110

Hartzheim 1747

https://books.google.de/books?id=KzZNAAAAcAAJ&pg=PT26

bildete die Grundlage für die Erwähnungen in der Neusser Lokalliteratur.

Ich zweifle (wie schon Kolb) nicht, dass der Ordensgeistliche mit Birett und Buch, den sein Grabstein (Mitte 16. Jahrhundert) in der Klosterkirche von Gotteszell zeigt (Richard Strobel: Die Kunstdenkmäler der Stadt Schwäbisch Gmünd 4, 2003, S. 27 mit Abbildung auf S. 28), Hammer ist. Leider ist mit den Resten der Inschrift nichts anzufangen.

#forschung

Bozener Open-Access-Projekt BOhisto wurde ausgebaut

“Das Webportal BOhisto – Bozen-Bolzano’s History Online ( http://stadtarchiv-archiviostorico.gemeinde.bozen.it ) des Stadtarchivs Bozen hat seit kurzem sein Onlineangebot verdreifacht.
Mit 317 Einzelhandschriften und insgesamt bereits 77.827 digitalisierten Einzelseiten bietet die dreisprachige Plattform (deutsch, italienisch, englisch) einen barrierefreien Zugang zu den historisch bedeutsamen Ratsprotokollen des Bozner Stadtarchivs – das Herzstück der in schriftlicher Form überlieferten städtischen Geschichte. Die gesamte Überlieferung von 1470 bis 1805 (Signatur: Hs. 1–130 und 138–140) ist vollständig ins Netz gestellt und bequem vom Schreibtisch aus frei zugänglich. Die vom Stadtarchiv verfolgte Open Data Policy (Creative Commons 3.0) entspricht den Empfehlungen der Berliner Erklärung von 2003 über offenen Zugang zu Kulturgut und wissenschaftlicher Information, der sich auch die Europäische Kommission angeschlossen hat.
Für die materielle Digitalisierung der Handschriften bedient sich das Stadtarchiv der professionellen Mitarbeit der Sozialgenossenschaft Kairos, die seit vielen Jahren chancengerechte Arbeitsverhältnisse mit dem Einsatz modernster Technik verknüpft.
Das System selbst basiert auf dem Dokumentenmanagement-Know-How und der ecommerce engine “db/portal” der Firma Alpin. Die leistungsfähige Plattform sichert die Archivierung, Aufarbeitung und Bereitstellung der historischen Dokumente. Ein System zur Konvertierung der Digitalisate stellt aus den hochauflösenden Scann-Dateien automatisch die für die verschiedenen Webauflösungen notwendigen Versionen bereit, während in Echtzeit auch PDF Dateien erzeugt und einzelne oder Gruppen von Seiten in einem Download überführt werden können.
Ihre Stärken spielt die eingesetzte engine in der schnellen Bereitstellung der archivierten Information: Mit durchschnittlich 170ms Ladezeit bis zum first byte übertrifft der Server die von Google anvisierte best-practice-Zielvorgabe von 200ms. Eine besonders schlanke und effiziente HTML-Struktur stellt sicher, dass auch die nachfolgenden Rendering-Zeiten im Browser und mobilen Endgeräten schnell und benutzerfreundlich bleiben.
Technologisch setzt das Projekt auf erprobte Open-Source-Komponenten, wie den Apache Tomcat Application-Server, die Apache Solr/Lucene enterprise search-Plattform und den Apache http-Server auf. Für die Datenhaltung wurde eine Oracle Datenbank in der Express Edition gewählt, eine lizenzkostenfreie Option eines professionellen Datenbank-Management-Systems.
Für den Betrieb der Plattform werden stets verfügbare Cloud-Dienste in Anspruch genommen: So wird für den Serverbetrieb eine Verfügbarkeit von 99.95% im Jahresmittel zugesichert, was einem Ausfall von maximal 4h/Jahr entspricht. Für die Archivierung der Digitalisate wird hingegen eine Objektzuverlässigkeit von 99,999999999 % über ein Jahr garantiert. Diese Zuverlässigkeitsstufe entspricht einem jährlich zu erwartenden Datenverlust von 0,000000001 %. Anders formuliert bedeutet das, dass bei der Anzahl an archivierten Dokumenten man davon ausgehen kann, dass erst im Durchschnitt alle 1,5 mio Jahre ein einziges Objekt wegen eines Hardwareausfalls verloren gehen kann. Backups dienen selbstverständlich dazu, auch diesen theoretischen Datenverlust abzusichern.
Das umfassende Digitalisierungsvorhaben des Stadtarchivs Bozen wird auch künftig weiter ausgebaut werden und so immer stärker zum zentralen Onlineportal für Bozens bedeutsamste Geschichtsquellen aufrücken. Das Projekt ist einzigartig im territorialen Rahmen der Europaregion Trentino-Südtirol-Tirol, Bozen die erste Stadt, die ihr historisch bedeutsames Material für wissenschaftliche, kulturelle und schulische Zwecke frei verfügbar gemacht hat.
Auch die EU-Kommission für Forschung ist auf das Bozner Projekt als good-pratice-Beispiel für offenes Kulturgut aufmerksam geworden und hat es in dasmehrjährige Forschungsprogramm READ – Recognition and Enrichment of Archival Documents aufgenommen. Es zielt darauf ab, im Forschungsverbund TranScriptorium, einem Konsortium mehrerer europäischer Universitäten (u.a. University College London), die automatische Texterkennung für Handschriften zu entwickeln. Unmittelbarer Ansprechpartner für das Stadtarchiv ist dabei die Universität Innsbruck (DEA: Digitalisierung & Elektronische Archivierung). Bozens Geschichtsquellen sind dank dieser Kooperation zum wichtigen Baustein eines internationalen Wissenschafts-Projekts geworden. Zugleich honoriert dies die aktive Onlineagenda der Stadtverwaltung, die seit Jahren auf Open-Access-Strategien setzt.”

CC-BY-(SA) wäre besser …

Syrien: IS köpft Frauen wegen angeblicher Hexerei

http://www.spiegel.de/politik/ausland/syrien-islamischer-staat-is-enthauptet-erstmals-frauen-a-1041365.html

“Die Terrormiliz “Islamischer Staat” (IS) hat nach Angaben der syrischen Opposition erstmals Zivilistinnen enthauptet. Zwei Frauen seien zusammen mit ihren Ehemännern der Hexerei beschuldigt und hingerichtet worden, teilte die Beobachtungsstelle für Menschenrechte mit.”

Via Mailingliste Hexenforschung
http://www.listserv.dfn.de/archives/hexenforschung.html
Mitglied werden? Mail mit Vorstellungstext an mich!

Stadtarchiv Neuss regte vertiefte Zusammenarbeit mit Leuven an

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/neuss/neuss-stellt-staedtepartnerschaft-mit-leuven-zurueck-aid-1.5202640

“Angestoßen wurde die Anbahnung einer engeren Zusammenarbeit durch das Stadtarchiv und den Verein Forum Archiv und Geschichte, die im Vorjahr an eine Strafaktion zu Beginn des Ersten Weltkrieges gegen die Bevölkerung der Stadt Leuven genau 100 Jahre zuvor erinnert hatten. Maßgeblich war an den Kriegsgräueln in jenem August 1914 das “2. mobile Landsturm-Infanterie-Bataillon Neuß” beteiligt. Ein Umstand, der wohl in der zeitgenössischen Tagespresse in Neuss Erwähnung fand, nicht aber in der Neusser Stadtgeschichtsschreibung. Erst ein Aufsatz im Jahrbuch Novaesium der Stadt und eine Vortragsveranstaltung im Januar mit Marika Ceunen, der Stadtarchivarin von Leuven, führte den Neussern dieses unrühmliche Kapitel der eigenen Geschichte vor Augen.”

Jubiläum 1000 Jahre Michaelsberg in Bamberg – und die Klosterkirche ist verrammelt

https://www.stadt.bamberg.de/index.phtml?sNavID=1829.1013.1&La=1

Mehrere Sonderausstellungen feiern das Jubiläum. Die Website ist wie gehabt unergiebig (abgesehen vom Video mit netten Luftaufnahmen), von der digitalen Ausstellung “Der Himmelsgarten auf Erden” ist noch nichts zu sehen. Aus baustatischen Gründen ist die Klosterkirche seit 2012 unzugänglich. Wenn Geld für ein großes Event da war, wieso nicht für die Restaurierung zum Jubiläum?

39 Digitalisate aus der Klosterbibliothek
http://digital.bib-bvb.de/R/3QMNKMD9J32RIGQK286I3ADYKLAS147BJ4BX38A2E7VPDYXTBA-01494?func=collections&collection_id=2749&local_base=SBG&pds_handle=GUEST

Gefunden über die Wikipedia, nicht etwa die Jubiläums-Website

https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Michelsberg

Bamberger Schreiberbild (Michelsberger Skriptorium)

Denkmalschutz in Brandenburg droht Bedeutungslosigkeit

“In Brandenburg zieht die aktuelle Regierung in Erwägung, die
Zuständigkeit für den Denkmalschutz von der Landesebene auf kommunale
Ebene zurückzustufen. Nachdem in den vergangenen Jahren die Stellen
wissenschaftlicher Mitarbeiter im Denkmalschutz auf ein kaum mehr
erträgliches Maß gekürzt wurden, stehen nun die Denkmäler selbst auf dem
Prüfstand. Die vom Landesamt geführte Liste der Denkmäler soll den
jeweiligen Kommunen überlassen werden, die in Zukunft über deren Erhalt
entscheiden können. Ausschlaggebend könnte die jeweilige Kassenlage der
Kommunen sein.

Der BfK sieht die Umsetzung solcher Überlegungen als sehr bedenklich an.
Der Berufsverband freier Kulturwissenschaftler hofft auf die Einsicht
der Politiker, dass die Denkmäler auch weiterhin durch Wissenschaftler
und ausgebildetes Personal betreut werden und nicht aktuellen kommunalen
Sparzwängen zum Opfer fallen. Nur so können auch nachfolgende
Generationen vom umsichtigen Handeln im Umgang mit dem kulturellen Erbe
profitieren.

*Dr. Elisabeth Ida Faulstich*
(Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler, Referentin Sektion
Archäologie)
*Thomas Baßler*
(Bundesverband freiberuflicher Kulturwissenschaftler, Referent Brandenburg)


Pressestelle des
Bundesverbandes freiberuflicher Kulturwissenschaftler e.V. (BfK) ”

Susan Einax – Die Fernleihe – ein Auslaufmodell? Eine Prozesskostenanalyse am Beispiel der Universitätsbibliothek Ilmenau

http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2015-385

Schlechtes Abstract! Wer seinen Text zusammenfasst, soll nicht beschreiben, was er vorhat, sondern was er herausbekommen hat! Aber auch im Werk selbst kommt die abschließende Synthese zu kurz.

Neue Handschriften in e-codices.ch

http://e-codices.ch/de/list/all/LastUpdate

Viele der 73 neuen Handschriften aus der UB Basel, darunter:

“Basel, Universitätsbibliothek, A XI 89
Pergament · 490 pp. · 22,5 x 15 cm · Hochheim bei Worms, Dominikanerinnenkloster Maria Himmelskron · ca. 1474
Johannes Meyer: Leben der Brüder Predigerordens; Papstchronik Predigerordens; Kaiserchronik Predigerordens
Sammelhandschrift aus dem Dominikanerinnenkloster Maria Himmelskron in Hochheim bei Worms mit Werken von Johannes Meyer, nach dem eigenhändigen Besitzeintrag Meyers im Jahr 1474 geschrieben.”

“Basel, Universitätsbibliothek, AN II 7
Pergament · 143 ff. · 22 x 16 cm · Basel · 1461-1921
Dekanats- und Promotionsmatrikel der juristischen Fakultät der Universität Basel über den Zeitraum von 1461 bis 1921”

“Basel, Universitätsbibliothek, AN II 9
Pergament · 180 ff. · 27,5 x 20,5 cm · Basel · um 1465-1748
Matrikel der Artisten-Fakultät, 1461-1748”

“Basel, Universitätsbibliothek, F III 8
Pergament · 165 ff. · 14,5 x 21,5 cm · Mitte 14. – Anfang 15. Jahrhundert
Astronomica et astrologica, de tempestate
Die Sammelhandschrift vorwiegend astrologisch-astronomischen Inhaltes enthält ein während sieben Jahren geführtes Wetterbeobachtungsjournal, das so genannte Basler Wettermanuskript. In lückenloser Reihe sind vom 1.9.1399 bis zum 31.3.1406 in täglichen Eintragungen meteorologische Beobachtungen erfasst.”

Weiteres:

“Cologny, Fondation Martin Bodmer, Cod. Bodmer 107
Pergament · 143 ff. · 24 x 17.5 cm · Nordwestdeutschland · Ende des 9. Jh.
Codex Theodosianum (Auszüge) . Lex salica emandata . Lex Ribuaria . Lex Alamannorum . Lex Baiuvariorum . Karl der Grosse: Capitularia . Recapitulatio legis Salicae”

“St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 973
Papier · 730 pp. · 17 x 11.8 cm · Schwesterngemeinschaft Wonnenstein, Teufen · 1498
Sammelhandschrift aus dem Frauenkloster Wonnenstein mit erbaulicher Literatur und dem ältesten Bücherverzeichnis des Klosters”

“St. Gallen, Stiftsbibliothek, Cod. Sang. 1164
Papier · II + 146 + II pp. · 20.5 x 14.8 cm · Konstanz (?) · 15. Jahrhundert
Sammelhandschrift teilweise medizinischen Inhalts aus dem 15. Jahrhundert
Die Papierhandschrift ist im 15. Jahrhundert im alemannischen Raum geschrieben worden und gehörte um 1500 einer Frau namens Anna Wiechbalmer.”
Zur Vorbesitzerin schrieb ich justament gestern etwas:
http://archiv.twoday.net/stories/1022452777

Ludmillas Sex-List und die Lucidarius-Überlieferung

Die Monographie von Helgard Ulmschneider: Der deutsche ‘Lucidarius’. Bd. 4: Die mittelalterliche Überlieferung. Berlin/NY 2011 widmet sich auf der Basis von 97 Handschriften der Überlieferungsgeschichte und “Gebrauchssituation” des Werks. Es wurde praktisch in allen sozialen Schichten abgeschrieben (S. 349), ein eher dürftiges Ergebnis nach über 300 Seiten sich akribisch gebender Dokumentation. Die Mitüberlieferung ist extrem heterogen, eine lange Liste der mitüberlieferten Werke tritt weitgehend an die Stelle eines Synthese-Versuchs.

Allgemeine neue Erkenntnisse fehlen also, wie sieht es im Detail aus? Tiefenbohrungen und intensive Recherchen zu Provenienzen hat die Autorin ersichtlich nicht vorgenommen; stellenweise hat sie meines Erachtens allzu oberflächlich recherchiert. Es geht nicht an, beim Chorherrenstift Wiesensteig statt des Württembergischen Klosterbuchs die alte Ausgabe der “Historischen Stätten” zu zitieren (S. 40 Konrad von Göppingen, Chorherr schrieb 1446 eine Handschrift und schenkte sie Jungfrau Lucia Füchsin

http://www.handschriftencensus.de/4296 ). S. 93 zu Erlangen B 12 darf man die Herren von Schönau zu Wehr nicht nennen, ohne Otto Herdings Studie (FDA 1979

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-56865 ) zu erwähnen. S. 258-265 (St. Gallen 1164) zu Anna Wiechbalmerin hätte man den Rorschacher Vogt Hans Wiechbalmer nennen müssen.
[online: http://e-codices.ch/de/list/one/csg/1164 ]

Notizen und Ergänzungen:

Liste der Handschriften im Handschriftencensus:

http://www.handschriftencensus.de/werke/233

S. 1 Das Zeugnis aus des Cincinnius “Frage boich” (Köln 1527, leider nicht online) bei Lienert: Dietrich-Testimonien (2008) Nr. 294.

[Frageboich van CCCC fragen gotlicher und naturlicher sachen” mit der Kölner Signatur A2/110 liegt nun als Digitalisat vor:
http://www.ub.uni-koeln.de/usbportal?query=USB:522883 ]

S. 23f. (Do 1). Der Standort ist keineswegs unbekannt, die ehemals Donaueschinger Handschrift des Stegmüller mit dem Iatromathematischen Hausbuch liegt in Philadelphia und ist online:

http://archiv.twoday.net/stories/8418200

Aus dem späteren Besitz der Herren von Gundelfingen darf man keineswegs folgern, dass die Handschrift “vermutlich” auch für sie geschrieben wurde (so S. 343).

S. 86 zu Meisterlin in Murbach

S. 101-111 (Gießen 231) zur Bibliothek der Schürstab in Nürnberg.

S. 133-141 (Kassel phil. oct. 5, online) zur Bibliothek der Grafen von Manderscheid.

S. 152 zu den Sulzbacher Handschriften (Sulzbach in der Oberpfalz!):

http://archiv.twoday.net/stories/1022412587

S. 180 (Cgm 246) Münchner Bürger Jordan Golnhuter

S. 181-186 (Cgm 252) zum Schreiber Bollstatter

?s=bollstatter

Meine Mitteilung 1987 zur Handschrift wurde ignoriert:

https://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA198

S. 199-202 zu München 2° Cod. ms. 688 wird aufgrund der Lirer-Mitüberlieferung meine soeben angeführte Dissertation zitiert.

S. 212-218 Dr. med. Sigmund Gotzkircher, S. 217 Dr. med. Johannes Fink aus Sulzfeld

S. 220-222 Nürnberg, Staatsarchiv, Nürnberger Hs. 338

https://de.wikisource.org/wiki/Burgunderkriege#Kleinere_lateinische_und_deutsche_Texte_in_Handschriften

S. 235f. (Prag XVI E 33) und S. 284-287 (Wien 2808) zur Trenbach-Bibliothek. Jüngst schrieb ich zu ihr:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

S. 238 Streitgespräch Christ und Jude.

S. 255-258 Zur Sutro-Library siehe

http://archiv.twoday.net/stories/326525255

Entgangen ist Ulmschneider die von mir in

http://archiv.twoday.net/stories/233328051

angezeigte (auszugsweise?) Abschrift Schorbachs, die sich in der Stadtbibliothek Straßburg befindet.

S. 280f. (Tübingen Mc 129). Thomas Miles von Geislingen OESA trat in den Gmünder Konvent der Augustinereremiten ein. Der Codex ist online:

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/Mc129

S. 197 Der Clm 9711, Bl. 315ra (Mitte 15. Jahrhundert, aus Oberaltaich OSB)

http://www.handschriftencensus.de/6386

überliefert ein schwankartiges Gedicht (Vers 1: Ein furst von payren kam gein pogen geriten), das wohl aufgrund seiner Kürze von der Germanistik nicht zur Kenntnis genommen wurde. Einzige Überlieferung ist anscheinend diese Handschrift, aus der es die Monumenta Boica 12 (1775), S. 92f. druckten.

https://books.google.de/books?id=WNpCAAAAcAAJ&pg=PA92

Es geht um die Eheanbahnung Herzog Ludwigs von Bayern mit Ludmilla von Böhmen, die in erster Ehe mit Graf Adalbert von Bogen verheiratet war. Die Ehe wurde 1204 geschlossen. Das Gedicht berichtet von einer List, mit der die Gräfin nach dem Rat ihrer Räte den Bayernherzog bewegte, ein Eheversprechen abzugeben. Sie ließ auf einen Bildteppich drei Ritter malen und forderte ihn auf, bei diesen Zeugen, die Ehe zu versprechen. Das tat der Herzog, worauf unter dem Teppich die dort verborgenen drei Ritter hervorkamen.

Ob Schreibers modernisiertem Abdruck im Heidelberger Taschenbuch auf 1809 tatsächlich der Codex vorlag, lässt sich nicht entscheiden:

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/hd_taschenbuch1809/0061

Varianten in der bayerischen Landeschronistik vom Ende des 15. Jahrhunderts weichen nicht unerheblich ab.

Älter als Arnpeck

https://archive.org/stream/VeitArnpeckSaemtlicheChroniken#page/n357/mode/2up

ist Füetrer, der verschiedentlich auf die Geschichte gestoßen war.

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/content/pageview/1034320

Leidinger bezweifelt (in seiner Arnpeck-Ausgabe), dass Füetrer das Gedicht vorlag.

Anhaltspunkte, dass die Erzählung bzw. das Gedicht vor das 15. Jahrhundert zurückgeht, sehe ich nicht. Wie Brautwerbungserzählungen bringt sie den Landes-Diskurs mit dem Minne-Diskurs zusammen:

https://books.google.de/books?hl=de&id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA152

Seit Fischer 1780 wird der aus einer Arnpeck-Ausgabe bekannte Stoff, der auch im Wikipedia-Artikel zu Ludmilla erwähnt wird, mit den sogenannten “Probenächten” der Bauernmädchen zusammengebracht:

https://books.google.de/books?id=1McsAAAAYAAJ&pg=PA25
https://books.google.de/books?id=EyoHAAAAQAAJ&pg=PA16 (ein Reprint)

Elfriede Moser-Rath erwähnt Fischers Arbeit (am Rande) in ihrem Artikel zu den Brautproben (Enzyklopädie des Märchens 2, Sp. 750). Einschlägig ist auch der Artikel Eideslist (ebd., Bd. 3, Sp. 1154-1158 von der gleichen Autorin, aber ohne Nennung unseres Stoffs), der Beispiele für Täuschungen im Zusammenhang mit Eidleistungen (hier: einem Eheversprechen) ausbreitet.

Sympathisch berührt, dass Ludmilla sich nicht als Sex-Spielzeug bzw. Test-Objekt missbrauchen lässt, sondern mit einer List den Fürsten zu einem gültigen Eheversprechen zwingt. Dieser macht dazu gute Mine und nimmt die Fürstin zur Frau. Sie bringt die Grafschaft Bogen zu Bayern. Am Ende des Gedichts wird die Übernahme des Bogener Wappens, der weißblauen Rauten, angesprochen.

http://www.bogen.de/default.asp?pid=4964&mid=44977

http://www.bogener-rautentage.de (mit Abbildung einer Illustration des 19. Jahrhunderts zu unserem Stoff)

Darstellung in Hohenschwangau:

https://books.google.de/books?id=JESWBAAAQBAJ&pg=PA207

Von literarischen Rezeptionszeugnissen nenne ich nur ein frühes Beispiel, ein Lustspiel von 1782:

https://books.google.de/books?id=KmhTAAAAcAAJ

#forschung

“Diese Kunstwerke gehören Euch! “

“Merete Sanderhoff (@MSanderhoff) von der Dänischen Nationalgalerie in Kopenhagen, Statens Museum for Kunst, hört nicht auf zu verkünden: Diese Kunstwerke gehören Euch! Wir sind nur Verwalter! Betrachtet sie, nehmt sie in digitaler Form und nutzt sie für Bildung, Forschung, eigene Kreativität, Spass, kommerzielle Zwecke, remixt sie, was Ihr wollt! Gebt den Kunstwerken ein neues Leben, integriert sie in Euren Alltag! ”

http://www.tanjapraske.de/2015/06/25/wie-das-vom-anonymen-museumsbesucher-zur-partizipation-teil-2-kultdef

BAM-Portal soll in Deutsche Digitale Bibliothek integriert werden

“Die Konsortialpartner von BAM, dem gemeinsamen Portal für Bibliotheken, Archive und Museen, empfehlen die Überführung der BAM-Daten in die Deutsche Digitale Bibliothek und beschließen einstimmig die Einstellung des BAM-Portals zum 30. Juni 2015, weil sich mit dem dauerhaften Betrieb der Deutschen Digitalen Bibliothek ein gemeinsames, von der öffentlichen Hand gefördertes, Kulturportal auf nationaler Basis etabliert hat, wodurch die zentrale Zielsetzung des BAM-Portals erfüllt wurde.”
http://www.b-i-t-online.de/neues/2747 (via netbib)

Automatisch läuft da aber nix, da das BSZ ohne ausdrückliche Einwilligung keine Daten an die DDB weitergeben wird.

http://www.bam-portal.de

Wikipedianer werden viele Links auf das Portal rauswerfen müssen.

Die erweiterte Suche im BAM-Portal war BESSER. Suchkriterien:

Titel:
Verfasser:
Schlagwort:
Geografischer Bezug:
ISBN / ISSN / PPN:
Dissertation/Fußnote/Beschreibung:
Verlag / Körperschaft:
Ort des Verlags / Körperschaft:
Zeit:
von: bis:

Ausarbeitungen von Wissenschaftlern des Bundestages über die Erforschung von UFOs müssen nach dem Informationsfreiheitsgesetz herausgeben werden

http://heise.de/-2728054

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2015&nr=53

“Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Bundestagsverwaltung Zugang zu den Ausarbeitungen der Wissenschaftlichen Dienste gewähren muss.

Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 1.14, ein Journalist einer überregionalen Tageszeitung, begehrt unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Ablichtungen von Dokumenten der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, die in den Jahren 2003 bis 2005 auf Anforderung des früheren Bundestagsabgeordneten Karl-Theodor zu Guttenberg erstellt und von diesem für seine Dissertation verwendet wurden. Der Kläger im Verfahren BVerwG 7 C 2.14 verlangt Einsicht in die auf Anforderung einer Bundestagsabgeordneten von den Wissenschaftlichen Diensten erstellte Ausarbeitung „Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der UN-Resolution zur Beobachtung unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen“. Der Bundestag lehnte beide Anträge ab: Das Informationsfreiheitsgesetz, das grundsätzlich jedermann gegenüber Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gewährt, sei nicht anwendbar, weil die Unterlagen der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen und deswegen vom Informationszugang ausgenommen seien. Das Oberverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsauffassung angeschlossen und die Klagen in zweiter Instanz abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt. Der Deutsche Bundestag ist, soweit es um Gutachten und sonstige Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geht, eine informationspflichtige Behörde. Er nimmt in dieser Hinsicht Verwaltungsaufgaben wahr. An dieser rechtlichen Einordnung ändert sich nichts dadurch, dass die Abgeordneten diese Unterlagen für ihre parlamentarischen Tätigkeiten nutzen, auf die das Informationsfreiheitsgesetz keine Anwendung findet. Das Urheberrecht steht weder der Einsicht in diese Unterlagen noch der Anfertigung einer Kopie entgegen.”

Entscheidungstext liegt noch nicht vor.