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Armenien wurde gezwungen, den Titel seines ESC-Songs zu ändern

http://www.independent.co.uk/arts-entertainment/eurovision/armenia-at-eurovision-2015-genealogy-forced-to-change-song-title-in-wake-of-too-political-armenian-genocide-claims-10270670.html

Armenien leugnet aber, dass “Don’t deny”, vorgetragen vor allem von Exil-Armeniern mit dem Gruppennamen “Genealogy” sich auf den Genozid vor 100 Jahren bezieht.

Wie krank ist das denn? Paper mit 5154 Autoren

http://www.nature.com/news/physics-paper-sets-record-with-more-than-5-000-authors-1.17567

Als Geisteswissenschaftler ist mir dieser naturwissenschaftliche Herdenwahn suspekt. 9 Seiten Text, der Rest Autorennamen (ärgerlicherweise nach der üblichen Praxis ohne ausgeschriebene Vornamen, was Autorprofile nicht gerade erleichtert). Einige Disziplinen nennen unverdrossen alle Autoren bei Zitaten statt das “et al.” (u.a.) zu benützen. Aber schon bei 50 Autoren ist das wenig praktikabel. Wo liegt die Grenze?

http://journals.aps.org/prl/abstract/10.1103/PhysRevLett.114.191803

Das Exporttool für die Zitation gibt alle Namen aus.

Urheberrechtlich relevant sind nur diejenigen Autoren, die einen schöpferischen Beitrag geliefert haben und die Schutzfrist 70 Jahre nach dem Tod bemisst sich nach dem längstlebenden Autor oder der Autorin. Aber wie will man die wirklichen Autoren feststellen? Glücklicherweise steht der Artikel dank SCOAP3 unter CC-BY. Aber hoppla? Attribution bedeutet – es sei denn etwas anderes wird explizit vereinbart – Nennung aller Urheber! Das bestätigt der Rechtevermerk:

“Further distribution of this work must maintain attribution to the author(s) and the published article’s title, journal citation, and DOI.”

Einen Hauptverantwortlichen (corresponding author) konnte ich nicht entdecken.

Verbraucherzentrale NRW verklagt das Internet

Nicht dass ich Facebook sonderlich mag, aber alle großen Serviceangebote sind Datenkraken. Die Verbraucherzentrale springt auf den hysterischen Zug der beamteten Datenschützer auf, nutzt aber selber solche Angebote z.B. Google Maps.

http://sixtus.net/verbraucherzentrale-nrw-verklagt-das-internet

Zur Rechtslage:

http://www.delegedata.de/2015/05/abmahnung-wegen-like-button-verbraucherschuetzer-verstossen-selbst-gegen-das-datenschutzrecht

Carlo Piltz: “Datenschutzrechtlich absolut konformes Handeln ist in der heutigen Zeit mit schnellen technologischen Entwicklungen, neuen Features für Webseiten und Analysediensten nur schwer möglich. Sowohl für Unternehmen, als auch für Verbraucherschützer.”