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Pilgerbüchlein einer schwäbischen Dominikanerin

Die kleine Rostocker Handschrift Mss. (!) theol. 56 (Ende 15. Jahrhunderts) ist online:

http://purl.uni-rostock.de/rosdok/ppn818584319

Beschreibung:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0544_b265_jpg.htm

Ob es Beziehungen zu Felix Fabri (siehe dessen Sionpilgerin ed. Carls) gibt, wäre zu prüfen.

Ein Schwung neu ins Netz gestellter Berliner Handschriften

Im RSS-Feed waren heute etliche neue Handschriften, die von der SB Berlin online gestellt wurden.

Einige Beispiele

Mgq 85
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000AC3600000000
http://www.handschriftencensus.de/11809
Wieso es vordringlich war, diese belanglose Abschrift von Sunthaims Babenberger-Stammbaum aus dem 16. Jahrhundert zu digitalisieren, wenn tausendmal wichtigere Handschriften auf die Digitalisierung noch warten, erschließt sich mir nicht.

Mgf 568
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB00015F9C00000000
http://www.handschriftencensus.de/12067
Leopold von Wien: ‘Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften’

Mgf 642
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB000071B800000000
http://www.handschriftencensus.de/12086
Losbuch

Mgf 1045
http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000B5C500000000
http://www.handschriftencensus.de/12143
Handschrift aus Inzigkofen:
Bl. 2r-14r = Jos von Pfullendorf: ‘Das Buch mit den farbigen Tuchblättern der Beatrix von Inzigkofen’ (autograph)
Bl. 15r-24v = Johannes Jäck: ‘Admonitio ad Nonsuidam reclusam’, dt. (autograph)
Teil eines aufgelösten Sammelbandes, dessen andere Bestandteile verschollen sind.
Katalog Butsch
https://books.google.at/books?id=VLBFAAAAcAAJ&pg=PA56
(Der Handschriftencensus hat keine Ahnung, wie man Google Books sachgerecht zitiert …)

Über 300 nicht lokalisierte Aufnahmen der Bahndirektion Stuttgart im Internet

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58834

“Bitte senden Sie etwaige Infos unter Angabe der Bildnummer einfach per Email an das Staatsarchiv. ”

Das hat mit Feedback-Kultur nichts zu tun. Bei jeder Verzeichnungseinheit muss die Möglichkeit gegeben sein, Ergänzungen oder Fragen (mit voreingestellter Identifikation des Stücks) zu hinterlassen.

Ich soll künftig für die Teilnahme an Jurablogs zahlen – nein danke!

“Wussten Sie, dass Ihr Blog “Archivalia” insgesamt mehr als 86,152 Leser über JuraBlogs gefunden hat? Allein in den letzten 30 Tagen wurden Ihre Artikel 1,193 mal gelesen.”

Dafür soll ich nun bezahlen, was ich nicht tun werde.

Obwohl die Beiträge der Rubrik Archivrecht fast immer im RSS-Feed der Top-Meldungen erscheinen, bin ich mit dem Ranking von Archivalia (derzeit nur Platz 107 bei ca. 12 Artikeln je Monat, die 5 Euro monatlich kosten würden; durchschnittlich 56 Leser pro Artikel

http://www.jurablogs.com/blogs/ranking/3 ) nicht zufrieden.

Anders als landblawgende Rechtsanwälte verdiene ich weder direkt noch indirekt mit Archivalia Geld. Eigentlich müsste ich für die Nutzung meines nichtkommerziellen Angebots bezahlt werden. Wenn Schmalenstroer einen werbefreien Aggregator für Geschichtsblog betreiben kann, wieso sollte das bei juristischen Blogs nicht funktionieren? Auch andere Blog-Aggregatoren bieten einen kostenlosen Service an.

Gut, es wird eine bedauerliche Einbuße an Reichweite geben. Aber es werden hoffentlich auch weniger juristische Trolle am Wochenende ihr Mütchen hier in den Kommentaren kühlen.