http://cistercium.blogspot.de/2015/05/adolf-von-harnack-und-die.html
Tag: 15. Mai 2015
Zukunft braucht Herkunft
Einen schönen Gedenkartikel auf den verstorbenen Philosophen Odo Marquard (1928-2015) schrieb aus landesgeschichtlicher Sicht Margret Ott:
http://www.blog.pommerscher-greif.de/zukunft-braucht-herkunft
Diverse andere Nachrufe in den Feuilletons z.B.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/zum-tod-des-philosophen-odo-marquard-13587546.html
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119179997
Heft 47 der Mitteilungen des “Förderkreises Archive und Bibliotheken zur Geschichte der Arbeiterbewegung”
Neues Tool: Who tweetet it first?
Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich online bis 1999
Josef Pauser hat sich die Mühe gemacht, aus dem OPAC der Niederösterreichischen Landesbibliothek die einzelnen Jahrgänge hervorzupuhlen und Digitalisate im Internet Archive der ältesten Bände zu ergänzen. Dafür ein herzliches Dankeschön!
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=36733
[13.9.2022 https://voeb-b.at/jahrbuch-fuer-landeskunde-von-niederoesterreich-wegweiser-zu-online-quellen/]
Es fehlt ein Hinweis auf Rübsamens Inhaltsverzeichnisse 1987-1999.
Widersprüchliches in Detroit
Es ist in der Tat widersprüchlich, gegen den Verkauf alter Meister des Detroit Institute of Arts zugunsten der bankrotten Stadt Detroit zu kämpfen und andererseits solche Meisterwerke zugunsten des Museums zu verscherbeln.
http://theartlawblog.blogspot.de/2015/05/one-follow-up-on-detroit.html
http://theartlawblog.blogspot.de/2015/04/tell-me-again-about-public-trust-will.html
Sollen anspruchslose Schnappschüse wirklich länger urheberrechtlich geschützt sein als anspruchsvollere Fotos?
Das Problem demonstriere ich in meinem Beitrag
Fazit: In der archivischen Praxis wird man aber an der Faustregel “Fotos sind 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen (oder der Fotografin) geschützt” bedenkenlos festhalten können.
Schutz der Reproduktionsfotografie
Spindler/Schuster/Wiebe UrhG: Recht der elektronischen Medien
3. Auflage 2015 § 72 Rn. 1-7 führt als Literatur zum Schutz der einfachen Lichtbilder (§ 72 UrhG) an:
“Barsuhn, Gutachtenfotos und Urheberrecht, NZV 2010, 340; Berberich, Die urheberrechtliche Zulässigkeit von Thumbnails bei der Suche nach Bildern im Internet, MMR 2005, 145; Büchner, Schutz von Computerbildern als Lichtbild(werk), ZUM 2011, 549; Graf, Schutz der Reproduktionsfotografie?, Kunstchronik 2008, 206; Lerach, Lichtbildschutz im Internet, DSRITB 2012, 75; Oldekop, Elektronische Bildbearbeitung im Urheberrecht, Köln 2006; Pfennig, Die Begegnung von Fotografie und Kunst: Ein Konflikt ohne Ende, K&R 2007, 1; Schulze/ Bettinger, Wiederaufleben des Urheberrechtsschutzes bei gemeinfreien Fotografien, GRUR 2000, 12; Talke, Lichtbildschutz für digitale Bilder von zweidimensionalen Vorlagen, ZUM 2010, 846; Vogler, Ausgewählte rechtliche Probleme bei „Time for Print“-Verträgen, AfP 2011, 139; Wanckel/Nitschke, Foto- und Bildrecht, 2004.”
Mein Beitrag von 2008
http://archiv.twoday.net/stories/4850312
wird nur in der Literaturliste, aber nicht im Text verwertet. Aber es hat mich überrascht, dass er überhaupt in einem juristischen Kommentar zur Kenntnis genommen wurde.
Zum Thema:
Rembrandt: Selbstporträt
UK: 491 Pfund für 175 verwaiste Bilder in einem einzigen Scrapbook
http://the1709blog.blogspot.de/2015/05/please-sir-can-i-have-some-more.html
Aus meiner Sicht ist die Summe alles andere als “modest”, denn der Maßstab – die Subvention für die Ausstellung – ist falsch. Man kann es mit der Vorsicht auch übertreiben (wie in diesem Fall, wo ein großzügiger Stiftungscheck die Kuratoren eindeutig verblendet hat). Es wäre weniger aufwändig und bei so alten Bildern auch billiger gewesen, die Bilder zu nutzen und etwaige Ansprüche abzuwarten.