Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Die Festpredigt anlässlich der Erhebung der Schwäbisch Gmünder Pfarrkirche zu einem Kollegiatstift am 25. Juli 1762

Erfreulicherweise hat sich die UB München spontan bereiterklärt, den raren Predigtdruck von 1762 online bereitzustellen.

http://epub.ub.uni-muenchen.de/24828

Es handelt sich nicht um den gleichen Druck wie in der BSB München, der von Google gewohnt unbrauchbar, nämlich mit Textverlusten digitalisiert wurde:

https://books.google.de/books?id=q3RCAAAAcAAJ (S. 28 fehlt)
=
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10365919_00005.html (mit falschen Erscheinungsort Gemünden)

Anscheinend gibt es noch eine dritte Auflage:

http://gateway-bayern.de/BV010740359
[2.5.2020 http://mdz-nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb11229835-0]

Bisher kannte ich die Druckschrift nur aus dem Wiederabdruck in: Gmünder Chronik [Herausgeber: Bernhard Kraus] 2 (1908), S. 11f., 15, 18f., 22f., 26f., 31f.

Der lateinische Teil des Titels ist ein Chronogramm auf 1762:

sors noVa eCCLesIae gaMVnDIanae

Das hatte durchaus programmatischen Charakter, wie ich 1981 schrieb, da die Kanoniker des neu gegründeten Kollegiatsstifts besonders intensiv die gelehrte Spielerei der Chronogramme pflegten.

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2008/522

Der Autor der Predigt war der Donzdorfer Pfarrer und Dekan des Landkapitels Geislingen Johann Georg Schroz.

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100400949

Er wurde am 24. April 1711 geboren, wie
https://books.google.de/books?id=UBRbAAAAcAAJ&pg=PA62
https://books.google.de/books?id=rpUCAAAAcAAJ&pg=PA73
übereinstimmend haben und starb nach Klemm 1783

https://archive.org/stream/bub_gb_DB88AAAAMAAJ#page/n227/mode/2up

Nach

http://www.kath-dekanat-gp-gs.de/pages/organisation/dekane.php

war er von 1745 bis 1779 Geislinger Dekan.

Zum Gmünder Kollegiatstift ist zusammenfassend zu vergleichen Klaus-Jürgen Herrmann im Württembergischen Klosterbuch, auch online

http://www.kloester-bw.de/?nr=246

Die Erhebung der Gmünder Stadtpfarrkirche zu einem Stift hatte schon 1761 stattgefunden, aber die feierliche Installierung wurde am 25. Juli 1762 begangen. “Von nun ab war der Stadtpfarrer Johann Joseph Doll zum Stiftsdekan avanciert, die bisherigen neun Benefiziaten oder Kapläne wurden zu Kanonikern erklärt.” (Herrmann) Schon 1803 wurde das Stift wieder aufgehoben.

[2.5.2020 https://archivalia.hypotheses.org/122881]

Anton Nägele: Die Heilig-Kreuzkirche in Schwäbisch-Gmünd (1925) erwähnt die Festpredigt S. 252 in seiner Darstellung der Stiftskirchenzeit. Ausgewertet wurde der Text u.a. mit Blick auf die Wahrnehmung des Gmünder Münsters

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/536 (Graf: Die Heilig-Kreuz-Kirche in Schwäbisch Gmünd im Mittelalter, 1989, S. 101; danach zitiert von Strobel Bd. 1, S. 209)

Erwähnt wird von Schroz die Gmünder Ringsage der Johanniskirche:

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-58410 (Graf: Ring der Herzogin, 1987, S. 111)

Während es im ersten Teil der Festpredigt um den Grundwert der Treue geht, ist der zweite Teil der Ehre gewidmet. Die Predigt spart nicht mit Seitenhieben gegen die Reformation (etwa S. 11 “böse Bruth”) und würdigt die Reichsstadt Schwäbisch Gmünd als Gemeinwesen, das treu zum katholischen Glauben gestanden habe.

Erwähnt wird S. 9 der Rauchbein-Kelch des Gmünder Kirchenschatzes. Zu Rauchbein

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:25-opus-75154 (mit Erwähnung der Festpredigt).

S. 10 wird kurz auf den angeblichen frühchristlichen Ursprung des St. Salvators angespielt. S. 14f. wird ein Gelübde der Priesterbruderschaft während der schwedischen Besetzung 1632 erwähnt: Abhaltung eines jährlichen Jahrtags mit drei Ämtern für im Krieg getötete Priester. Ob dieses Gedenken realisiert wurde, sagt Schroz nicht. S. 15 berichtet Schroz die angebliche Erbauung der Pfarrkirche 1240 unter Nennung des protestantischen Historikers Crusius. Die Stelle ist korrekt bezeichnet (Teil 2, Buch 9, Kapitel 4), nur hat Schroz übersehen, dass sich die Jahreszahl 1240 auf die Stiftung von Gotteszell bezieht.

http://idb.ub.uni-tuebingen.de/diglit/LI24_fol-1_2/0697

Nochmals erwähnt Schroz den Rauchbein-Kelch, ebenso wie der 1670 zu Ehren Mariens errichtete Hochaltar ein “Denck- und Merckmahl” (S. 16).

Kaum etwas bekannt ist über den Buchdrucker (“Stadt- und Cantzley Buchdr.”) Carl Ludwig Memhart, der die Schrift druckte. (Ein familiärer Zusammenhang mit dem Öhringer Buchdrucker Johann Gottfried Memhardt 1711/12 liegt aufgrund der konfessionellen Verschiedenheit eher fern.)

Memhart druckte den Vereinigungsrezess 1758 (vgl. Pascal Kolb: Policeyrecht 2003, S. 412 nach Exemplar im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd):

http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-358784

und im Jahr zuvor die “Neue Feuerordnung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd” (Druckschrift im Spitalarchiv I. a 1 nach Nitsch: Spitalarchiv 1965, S. 279 Nr. A 3).

Für die Marianische Bruderschaft bei den Gmünder Augustinern druckte er ein Bruderschaftsbuch 1760 (Exemplar WLB Stuttgart).

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=386827265&INDEXSET=1

Im Bibliotheksverbund Bayern sind Druckschriften von 1761 bis 1766 von ihm nachgewiesen, bis auf unsere Festpredigt alles Periochen von Gmünder Schuldramen, aufgeführt bei den Franziskanern. (Im KVK finde ich das im Stadtarchiv Schwäbisch Gmünd laut Geschichte der Stadt Schwäbisch Gmünd 1984, S. 598 in Kopie einer Luzerner handschriftlichen Abschrift vorhandene, von Memhart 1774 gedruckte Drama Checumus nicht.)

Er erscheint noch im Adressbuch des Schwäbischen Kreises auf 1777:

https://books.google.de/books?id=DWIAAAAAcAAJ&pg=PA387

(Die Erwähnung im Adressbuch von 1768 wird von Google falsch datiert:

https://books.google.de/books?id=yWEAAAAAcAAJ&pg=SA6-PA34 )

1777 druckte er die Policey-Ordnung von Wäschenbeuren:

http://swb.bsz-bw.de/DB=2.1/PPNSET?PPN=034790608&INDEXSET=1 (Meinhart!)

Keinen Buchdrucker nennt der gedruckte Nachruf auf den Kanoniker des Kollegiatstifts Ignaz Stahl von 1772, den man online einsehen kann:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000716E00000000

Einen Schwäbisch Gmünder Druck von 1778 (Gerold Jost: Ehren- und Schutzrede für die heiligen Ordensstände) verwahrt ebenfalls die UB München. Anscheinend ist kein Buchdrucker angegeben.

http://gateway-bayern.de/BV009714420

Ebenfalls in der UB München: Neu aufgerichtete Verbindnus des Himmelblauen Scapuliers unter dem gnadenvollen Titel der unbefleckten Empfängniß Maria, in der uralten Wallfarth, genandt Ave Maria, nächst dem Markt Deggingen (1744), sicher einer der ältesten Schwäbisch Gmünder Drucke. Jedenfalls finde ich in den Verbundkatalogen (soweit diese Abfragen mit Eingrenzung auf das 18. Jahrhundert unterstützen!) nichts älteres.

http://gateway-bayern.de/BV011615935

Der Küchler-Druck zum Stuttgarter Hoffest von 1611 trägt den Namen des Verlegers Balthasar Küchler und den Ort Schwäbisch Gmünd, ist aber sicher nicht in Schwäbisch Gmünd gedruckt worden.

https://de.wikisource.org/wiki/Balthasar_K%C3%BCchler

Vermutlich hat sich ein Buchdrucker in Schwäbisch Gmünd nicht lange vor 1744 niedergelassen, doch bedarf dies weiterer Untersuchung.

Update und Berichtigung:
http://archiv.twoday.net/stories/1022452641

#forschung

Call for Articles: „Fürstbischof Julius Echter (1545–1617) und seine Zeit“ – Person, Lebenswelt und Wahrnehmung

http://histbav.hypotheses.org/3891

Gibt es sicher schon häufiger, ist mir so aber noch nicht aufgefallen: Ein Aufruf, zu einem geplanten thematischen Tagungsband ergänzende Beiträge einzureichen:

“Erweiternd zu den Tagungsreferaten sind interessierte Forscher aufgerufen, Beiträge zu Julius Echter oder fürstlichen Zeitgenossen, zur Bistums- oder vergleichenden Konfessionalisierungsgeschichte ebenso wie zu Aspekten der Kulturgeschichte im weiteren Sinn mit Bezug zur Thematik einzureichen.”

Erfreulich!

Reaktionäre Entscheidung der Unfähigen Alten Männer des BGH zum urheberrechtlichen “Beiwerk”

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=c7c56f4de685f620ab0ac418fd2e2b63&nr=71060&pos=0&anz=1&Blank=1.pdf

https://de.wikipedia.org/wiki/Beiwerk (zu § 57 UrhG)

Panoramafreiheit? Nicht bei der Bayerischen Schlösserverwaltung

Wir erinnern uns noch mit Abscheu der Gerichtsentscheidungen zum Schloss Sanssouci

?s=sanssouci

Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Rechtsprechung war erfolglos – die unfähigen alten Männer des Bundesverfassungsgerichts sind längst nicht mehr gute Hüter unserer Grundrechte!

Die Berliner Schlösserverwaltung hat die Urteile erwirkt. Klar, dass die Bayerische Schlösserverwaltung nun auch einen umfassenden Genehmigungsvorbehalt für Fotos auf ihrem Grund anmeldet:

http://rights-managed.de/neuschwanstein_oder_wie_man_bilder_legal_veroeffentlicht

Ich kann da nur raten: Lehnt euch gegen diese reaktionäre Policy auf! Fotografiert für private Zwecke und ladet die Bilder unter einem Pseudonym unter freier Lizenz auf Wikimedia Commons hoch!

Das „Virtuelle Landesmuseum Mecklenburg“ hat eine erste Sonderausstellung zu 1945 online

http://www.landesmuseum-mecklenburg.de/aktuell/sonderausstellung-1945-kriegsende-mecklenburg-anfang/index.html

Via
http://www.focus.de/regional/rostock/museen-sonderschau-im-virtuellen-landesmuseum-zum-kriegsende_id_4650729.html

“Und ich werde mich hüten, hier böse Injurien über in meinen Augen misslungene Ausstellungen von Kollegen zu veröffentlichen”

Böse Injurien sollten nicht einmal in Archivalia stehen 😉

Wieso das Herforder Museum Marta bloggt, wird vom Museumsleiter begründet:

http://marta-blog.de/marta-schreibt-anders

Eine Lanze für bloggende Studierende: Patrick Bahners zur Causa Münkler-Watch

Der Gastbeitrag von Bahners im Redaktionsblog

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2859

steht unter

http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de

und darf daher hier ganz übernommen werden. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/1022431223

Man muss beim Begriff der öffentlichen Vorlesung ansetzen. Die öffentliche Verbreitung öffentlicher Äußerungen kann nicht den Tatbestand der Denunziation erfüllen, ganz abgesehen davon, dass Denunziation die Anzeige bei einer Obrigkeit ist. Hier geht es nicht etwa um einen anonymen Brief an den Universitätspräsidenten mit der Behauptung, Münkler habe sich in privater Runde rassistisch und sexistisch geäußert. Vielmehr werden die von Münkler in Erfüllung seiner Amtspflicht gehaltenen Vorlesungen zeitnah und datiert ausführlich referiert und kommentiert.

Wenn in diesem Referat Fehler unterlaufen oder absichtlich der Sinn entstellt wird, kann das richtiggestellt werden. Münkler selbst hat in einem Kommentar zum Blog solche Anmerkungen gemacht. Bei eklatanten Fehlern würden wahrscheinlich eifrige Studenten außerhalb der Bloggergruppe die Korrektur übernehmen. Besonders absurde Darstellungen könnten allerdings wohl auf sich beruhen bleiben. Heikel für Münkler ist, dass einige der ihm zugeschriebenen Einlassungen, die ihn in keinem guten Licht dastehen lassen, für Leute, die ihn kennen, einen nur allzu glaubwürdigen Sound haben.

Das Blog hat eine Kommentarfunktion. Abgesehen davon ist kein Kritiker verpflichtet, ein Forum für den Antikritiker vorzuhalten. Dieses Forum ist die Öffentlichkeit! Abwegig, aber leider sehr typisch, die Rede von Zensur, wo nur eine besonders drastische Meinungsäußerung vorliegt. Das Normale in der akademischen und demokratischen Debatte wäre: Die pointierte, einseitige, verzerrende Rede löst die angemessene Gegenrede aus, und das Publikum kann sich ein eigenes Urteil bilden.

Auch und vor allem setzt das Recht zur Kritik nicht voraus, dass sich der Kritiker mit seinem Namen oder Gesicht zu erkennen gibt. Die Möglichkeit, einen falschen Bericht über eine Vorlesung richtigzustellen, hat nicht zur Bedingung, dass man dem Autor ins Gesicht sagen kann: Du lügst doch! Für die wissenschaftliche Sphäre ist der Namenszwang schon gar nicht selbstverständlich. Eher war früher die Anonymität die Regel. Einige der berühmtesten Rezensionsorgane wie die Edinburgh Review und das Times Literary Supplement haben jahrzehntelang prinzipiell anonyme Rezensionen publiziert. Zu dieser Praxis gibt es ein lebhaftes Pro und Contra der wissenschaftsethischen Meinungen – aber es gibt eben nicht nur Contra! Schon deswegen gehen die meisten Pressekommentare zur Causa Münklerwatch in die Irre, da sie suggerieren, die Blogger hätten sich evidentermaßen ins Jenseits des wissenschaftlich Zulässigen begeben.

Der wichtigste Grund für die Anonymität liegt auf der Hand: Sie fördert die Ehrlichkeit, den Freimut der Kritik. So hat sie sehr wohl auch im heutigen Wissenschaftsbetrieb an entscheidender Funktionsstelle ihren Platz behauptet – nämlich in der Praxis der Peer Review bei der Manuskriptannahme in Zeitschriften und Buchreihen sowie bei Stellenbesetzungen. Münklerwatch ist ein Fall der Beurteilung durch Ungleiche. Hier gibt es nun besondere Gründe dafür, den Schutz der Anonymität zu suchen, den nach klassischer liberaler Auffassung, wie sie der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten in mehreren Urteilen dargelegt hat, die Mindermächtigen benötigen und verdienen. Beobachtet wird der Professor, der hinterher womöglich die Beobachter prüfen wird. Dieses asymmetrische Machtverhältnis ist eine Sache der Rollenverteilung, es zu beschreiben ist noch keine Aussage zur Person von Herfried Münkler – obwohl dieser, wie er selbst ironisch angemerkt hat, ein Experte für solche Machtverhältnisse ist.

Mir geht es um das Recht der bloggenden Studenten, so vorzugehen, wie sie es getan haben – ein Recht, das ihnen von einigen Journalistenkollegen prinzipiell bestritten worden ist. Qualität und Triftigkeit der in diesem Verfahren produzierten Kritik sind dann eine zweite Frage. Ich kann mich insoweit aber Oliver Tolmein anschließen: Das Blog liest sich „bisweilen etwas hölzern und arbeitet mit schablonenhaften Begrifflichkeiten, aber es liefert auch nachdenkenswerte Analysen und Zusammenhänge“. Münkler ist ein vielgefragter „politischer“ Wissenschaftler unserer Republik, und das Blog regt zu der einen oder anderen weiteren Frage an. Wer im übrigen daran Anstoß nimmt, dass Studenten „Angriffe“ auf einen Professor zu führen wagen, dem sei zur Aufklärung über Zeiten der freieren Wissenschaft Thomas Steinfelds Buch „Der grobe Ton“ empfohlen.

______

Diesen Beitrag hat Patrick Bahners am 13.5.2015 auf seiner Facebookseite veröffentlicht. Mit seiner Genehmigung publizieren wir ihn hier erneut, um eine offene und nachhaltige Diskussion zu ermöglichen.

Münkler-Watch: Seit wann ist es infam, Blödsinn über seinen Professor zu verzapfen?

Die Journaille regt sich auf, weil Studierende des überschätzten Gelehrten Herfried Münkler es gewagt haben, anonym (!) ein Blog einzurichten, das sich kritisch mit einer Lehrveranstaltung des Militarismus-Apologeten auseinandersetzt. Auch wenn die Kritik überwiegend Blödsinn sein sollte: Seit wann gilt die Meinungsfreiheit nichts mehr in der Academia? Die Kommentare des Blogs zeigen, dass den Studierenden Gegenwind ins Gesicht bläst. Kritik und Gegenkritik. So what?

http://hu.blogsport.de

http://www.sueddeutsche.de/kultur/muenkler-watch-frei-gewaehlte-versatzstuecke-1.2476219

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/humboldt-universitaet-berlin-studenten-bloggen-gegen-herfried-muenkler-a-1032545.html

http://www.tagesspiegel.de/wissen/blogger-gegen-professor-der-hu-berlin-jeden-dienstag-kommt-muenkler-watch/11763398.html

http://www.heise.de/tp/news/Muenkler-Watch-Neue-Form-studentischen-Protestes-2639903.html

Update: