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Bericht zum “Horrorkloster” Kremsmünster vorgelegt

Der IPP-Bericht “Sexualisierte, psychische und physische Gewalt in Konvikt und Gymnasium des Benediktinerstifts Kremsmünster” leuchtet auf über 270 Seiten die Hintergründe des Missbrauchs-Skandals aus. PDF-Download:

http://www.ipp-muenchen.de/files/bericht_kremsmuenster_ipp_issn_1614-3159_nr-11.pdf

Bewusst verzichtet der Bericht auf Details zu den grauenhaften Geschehnissen – für meinen Geschmack zu dezent.

Artikel im Profil 2013:
http://www.profil.at/home/missbrauch-horrorkloster-kremsmuenster-322207

https://de.wikipedia.org/wiki/August_Mandorfer

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/Stift-Kremsmuenster-Verurteilter-Ex-Pater-sitzt-im-Gefaengnis-Krems;art4,1711966

https://kremsmuenster.wordpress.com

Zu anderen Missbrauch-Dossiers:
http://archiv.twoday.net/stories/914412425

Hans-Dieter Lehmanns Unsinn über die Anfänge des Turnierwesens

Dass seriöse landesgeschichtliche Zeitschriften spekulative Aufsätze von Hans-Dieter Lehmann zum Druck gebracht haben, zeigt, dass es mit der Qualitätssicherung in diesem Bereich nicht weit her ist.

Ich habe das bereits Ende 2012 formuliert, als ich mit Entsetzen feststellen musste, dass einer seiner Beiträge Aufnahme in die ZGO gefunden hatte.
http://archiv.twoday.net/stories/232596764

Lehmann, Hans-Dieter: Der Beginn des Turnierwesens am deutschen Königshof. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte 130 (1994), S. 65-73
http://periodika.digitale-sammlungen.de/bdlg/Blatt_bsb00000334,00071.html
ist an prominenter Stelle erschienen, aber aus meiner Sicht purer Unsinn.

Gemäß meiner Argumentation für “publish first filter later”
http://digigw.hypotheses.org/1063
ist das Problem weniger die Publikation als vielmehr die Tatsache, dass Lehmann niemals ausführlich widersprochen wurde.

Eine positive Rezeption des Aufsatzes ist mir nicht bekannt geworden. Helge Wittmann: Im Schatten der Landgrafen (2008), S. 28 Anm. 64 äußerte sich bei Besprechung eines Rüxner-Belegs eher ablehnend:
https://books.google.de/books?id=QXG5B84tqmMC&pg=PA534
Skepsis spricht auch aus den Worten von Klaus Arnold: Der fränkische Adel, die ,Turnierchronik’ des Jörg Rugen (1494) und das Turnierbuch des Georg Rixner (1530). In: Nachdenken über fränkische Geschichte. Hrsg. von Erich Schneider (Veröffentlichungen der Gesellschaft für fränkische Geschichte, Reihe IX. Darstellungen aus der fränkischen Geschichte, Bd. 50), Würzburg 2005, S. 129-153, hier S. 150
https://books.google.de/books?id=JhpoAAAAMAAJ&q=Lehmann+%22Beginn+des+Turnierwesens%22
(Wie Hechberger sich auf Lehmann bezieht, weiß ich nicht:
https://books.google.de/books?id=WGfaAAAAMAAJ&q=Lehmann+beginn )

Lehmann zitiert sich natürlich im JffL 2002, S. 70 in einer Arbeit über die Zollern-Genealogie zustimmend:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048855/image_84
Er sieht dort die Turnierchronik als “Machwerk des 14. Jahrhunderts”.

In seinem Aufsatz von 1994 geht Lehmann von Stamms Fund der Rugen’schen Turnierchronik 1494 aus. Dass Klaus Arnold 2005 die Identität Jörg Rugens mit Georg Rüxner erweisen konnte (siehe den oben zitierten Titel) und ich 2008 eine vollständige Überlieferung (von 1499) der Turnierchronik Rugens in New York bekanntmachen konnte
?p=25038
konnte er natürlich noch nicht wissen. Als historischen Kern der Turnierchronik bzw. der ihr zugrundeliegenden “alten Aufzeichnungen” möchte er S. 68 herausschälen, dass ein deutscher Herrscher Heinrich, der in Kämpfe mit Slawen und Ungarn verwickelt war, das Turnier aus Frankreich importiert habe. Das erste Turnier habe in Magdeburg stattgefunden. Lehmann denkt S. 69 an Heinrich III. und den Juni 1043.

Die zeitgenössischen Indizien, die Lehmann ins Feld führen kann, sind extrem dürftig. Ein Aufenthalt in Magdeburg widerspricht dem Itinerar 1043 nicht (Mai 22 Paderborn; Juni 27 Merseburg), aber man konnte natürlich von Paderborn nach Merseburg reisen, ohne Magdeburg zu berühren. Ein Brief des Abtes Siegfried von Gorze beklagt die Übernahme französischer Sitten insbesondere bei Rüstung und Reiterei, was Lehmann auf das Turnier beziehen will. Angesichts dieser Beweislage kann man die These Lehmanns getrost vergessen. Das S. 66 erwähnte Würzburger Turnier von 1127 kann also weiterhin als das frühestbezeugte Turnier auf deutschem Boden gelten.

Die unkritische Verwertung späterer Traditionen durch Lehmann ist hahnebüchen: “Fiktionen beruhen zumeist auf wahren Nachrichten, die durch Konjekturen verfälscht worden sind” (S. 68). Ich erinnere an meine These in meinem Aufsatz zu historischen Sagen in der Fabula 1988, S. 27,
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5273
die Rede vom historischen Kern einer Überlieferung sei entweder trivial oder gefährlich, wenn sie zur Abstützung eines spekulativen Thesengebäudes dienen soll. So verhält es sich hier.

Lehmann glaubt den Erfindungen der Zimmern-Chronik zum Böhmenzug Heinrichs III. (S. 71). Nach der Turnierchronik nahm Gottfried von Zimmern am ersten Magdeburger Turnier teil. Froben-Christoph von Zimmern setzt diesen Gottfried als Sohn Werners an, der am Böhmenzug 1040/41 teilgenommen habe.
https://de.wikisource.org/wiki/Zimmerische_Chronik_Band_1:Kapitel_11

Wie der Zimmern-Chronist die Fiktionen dieses Kapitels konstruiert hat, hat Gerhard Wolf (Von der Chronik zum Weltbuch, 2002, S. 205ff.) detailliert dargestellt.
https://books.google.de/books?id=9a4z5akCcF0C&pg=PA205

Zu den Fiktionen der Historiker des Hauses Zimmern habe ich mich vor kurzem geäußert:
http://archiv.twoday.net/stories/985929969

Was die von Lehmann akzeptierte Annahme Stamms, es habe eine in Magdeburg um 1430 entstandene Vorlage der Turnierchronik gegeben, betrifft, so habe ich diese in zwei Beiträgen hier widerlegt:
http://archiv.twoday.net/stories/5086177
http://archiv.twoday.net/stories/29742435

Meine Quellenstudien zu den Vierlandeturnieren
?s=r%C3%BCxner+vierland
haben ergeben, dass für diese 1479 einsetzenden Turniere Rüxner mäßig zuverlässige Daten liefert. Für alle früheren müssen seine Angaben aber bezweifelt werden. So auch mein Aufsatz zu Rüxner 2009
http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/7140
Für das angebliche Turnier in Schaffhausen 1392 habe ich neulich in meinem Beitrag “Fiktion und Geschichte” gezeigt, dass es eine Erfindung Rüxners darstellt:
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

Zwischen dem Magdeburger “Original” der Turnierchronik und der Rugen-Chronik von 1494 stehe ein Überlinger Beleg von 1466, als bei dem Prozess eines wegen Gotteslästerung hingerichteten Herrn von Jungingen dessen adelige Abkunft durch Turnierbesuche (1080 Augsburg, 1209 Worms) belegt worden sei (S. 67).

Dank der liebenswürdigen und großzügigen Hilfe durch Andreas Zekorn, der mir sofort den von Lehmann zitierten Aufsatz von Eisele sandte, und Johannes Waldschütz, der für mich im Stadtarchiv Überlingen recherchierte und mir Fotos aus Reutlingers Sammelwerk zur Verfügung stellte, kann ich Näheres über dieses angebliche Turnierbuch-Zeugnis von 1466 mitteilen.

Als Quellenangabe zitiert Lehmann nur Friedrich Eisele: Die Herren von Jungingen. In: Mitteilungen des Vereins für Geschichte und Altertumskunde in Hohenzollern 62 (1931) [S. 1-52, hier] S. 12 mit Anm. 28. Dort steht aber keine Silbe von dem Prozess von 1466! In Anm. 28 wird ein angeblicher Beleg zum Augsburger Turnier 1080, an dem ein Rudolf von Jungingen teilgenommen haben soll, aus Voigt 1834
http://books.google.de/books?id=bIoCAAAAcAAJ&hl=de&pg=PA4
angeführt und zu Recht abgelehnt. Damals habe es noch keine Turniere in Deutschland gegeben. Voigt beruft sich auf eine briefliche Mitteilung, aber natürlich ist die Urquelle Rüxners 1530 erstmals gedrucktes Turnierbuch. Dort gibt es aber (in der Ausgabe 1530) nur die Nennung eines von Jüngingen,
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00090290/image_237
der Vorname Rudolf ist eine spätere Erfindung.

Die Hinrichtung eines Konrad von Jungingen in Überlingen 1466 wird von Eisele im zweiten Teil seines Aufsatzes (Jg. 63, 1932, S. 1-29, hier S. 17f. nach Reutlingers Collectaneen I, 303, 427f.) erwähnt. Herr Waldschütz hat mir freundlicherweise Bd. 1, S. 303 und Bd. 13, S. 95/96 aus dem Sammelwerk im Stadtarchiv Überlingen fotografiert.

Nach Eisele wurde Konrad von Jungingen von Hohenfels am Veitstag (15. Juni 1466) in Überlingen mit dem Schwert hingerichtet, da er einen Bürger eigenmächtig gepfändet habe und darauf angesprochen gotteslästerliche Schwüre (diese fehlen leider auf meinen Fotos) von sich gegeben habe. Eiseles Schluss, Jungingen sei wohl nicht ganz normal gewesen, ist verfehlt. Solche grässlichen Flüche waren durchaus üblich, wie ein Blick in Gerd Schwerhoffs Studie
http://pub.uni-bielefeld.de/publication/2304832
zeigt. Auf dem Weg zur Hinrichtung habe der Adelige einem Torhüter eine goldene Kette geschenkt. Solange keine parallelen Zeugnisse auftauchen, muss der Bericht über die Hinrichtung 1466 mit mindestens einem Fragezeichen versehen werden. Dass die Reichsstadt Überlingen einen Adeligen wegen üblen Fluchens und verbotener Verpfändung hinrichten ließ, erscheint eher unwahrscheinlich.

Aber es geht ja um die Turniere. Bd. 1, S. 303 wurde als Nachtrag vor dem Eintrag zur Hinrichtung 1466 eine Liste von Turnierteilnahmen der Junginger offenbar nach Rüxners Turnierbuch eingetragen:
1080 Augburg
1209 Worms Wolff von Jungingen
1392 Schaffhausen Beckh von Jungingen
1408 Heilbronn Albrecht von Jungingen
1436 Stuttgart
1439 Landshut
1479 Würzburg
1484 Stuttgart
1485 Augsburg

Es kann also keine Rede davon sein, dass die Turnierfähigkeit eine Rolle beim Prozess spielte. Jakob Reutlinger
http://archiv.twoday.net/stories/714908932
hat am Ende des 16. Jahrhunderts einfach die am leichtesten erreichbaren Belege zur Adelsfamilie von Jungingen zusammengestellt, nämlich aus Rüxners vielgelesenem Turnierbuch.

Das Überlinger Zeugnis 1466 muss also gestrichen werden. Es ist ein Rezeptionszeugnis Rüxners und bezeugt keine Vorstufe der erstmals 1494 überlieferten Turnierchronik, die nach jetzigem Kenntnisstand von Rugen/Rüxner von vorne bis hinten erfunden wurde. Es kann offen bleiben, ob Lehmann Reutlingers Kollektaneen direkt oder womöglich aus zweiter Hand benutzt hat. Sein einziger Beleg Eisele ist jedenfalls unredlich, da dort nichts von Turnieren steht.

Abgesehen von ein bißchen uneigenständiger Rüxner-Kritik enthält der ganze Aufsatz von Lehmann nichts, was für die weitere Forschung von Bedeutung wäre. Seine These vom ersten deutschen Turnier in Magdeburg im Juni 1043 in Magdeburg ist ebenso verfehlt wie sein Umgang mit der Traditionsbildung des 15./16. Jahrhunderts. So etwas hätte den Druck nicht verdient gehabt.

#forschung

Kunstsoziologe Olivier Moeschler über die Basler Gauguin-Ausstellung

http://www.swissinfo.ch/ger/fondation-beyeler_gauguin–die-stars–die-show-und-die-masse/41343174

“Es ist eine Veranstaltung der Superlative: Mit “Paul Gauguin”, bis am 28. Juni geöffnet, strebt die Fondation Beyeler nichts weniger als “die schönste Ausstellung” aller Zeiten über den Künstler an, dessen Radikalismus auch heute noch fasziniert.

Viele Werke sind erstmals seit langem wieder einem Publikum zugänglich. Dazu hat das Privatmuseum mehrere Innovationen umgesetzt. Dazu gehören Vorträge, Lesungen und Konzerte von Stars aus Film und Showbiz, etwa der Schauspieler Keanu Reeves und der Sänger Marc Almond, oder interaktive Multimedia-Präsentationen im Internet.

Lenkt aber dieses Star-Aufgebot nicht allzu sehr vom eigentlichen Inhalt ab – der Kunst des Franzosen Gauguin (1848–1903)? Diese und andere Fragen gehen an den Kultursoziologen Olivier Moeschler von der Universität Lausanne.”

Transparenzhinweis:
http://archiv.twoday.net/stories/1022400445

Besonders hohes Informationsinteresse rechtfertigt Auskunft über dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis unterliegende Sachverhalte

http://www.urheberrecht.org/news/5386

” Im Fall hatte ein Bild-Reporter Einsicht in einen Vertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der Bread & Butter GmbH über die Miete des Geländes des ehemaligen Flughafens Berlin Tempelhof verlangt. ”

Zwischen adeliger Hausüberlieferung und klösterlicher Interessenswahrung: die Kastler Reimchronik : eine Quelle zur Frühgeschichte Sulzbachs?

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/10010

Leider ist bei Jürgen Dendorfers Aufsatz von 2003 der ursprüngliche Publikationsort in den Metadaten vergessen worden.

Sulzbach und das Land zwischen Naab und Vils im frühen Mittelalter, hrsg. von Götz Alper, Sulzbach-Rosenberg 2003, S. 43-60

Jahresbericht 2014 des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

http://www.datenschutz-berlin.de/attachments/1108/2014-Jahresbericht.pdf?1427271595

S. 44-49 werden eklatante Rechtsbrüche bei der Gewährung von Einsicht in Bauakten dokumentiert.

S. 104f. geht es um Einsicht in Prüfungsunterlagen nach Ablauf der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Frist. Es gab ein Verwaltungsverfahren, über deren Ausgang man nichts erfährt. Aber die Senatsverwaltung hat Einsicht gewährt und erklärt, dass ihre ursprüngliche Rechtsauffassung zweifelhaft sei. Damit spricht einiges dafür, dass meine seit langem vertretene (seinerzeit vom Bayerischen Datenschutzbeauftragten abgelehnte) Rechtsauffassung zutreffend ist:

http://archiv.twoday.net/stories/38740948

S. 110f. Novellierung des Landesarchivgesetzes angekündigt.

Bildarchiv der ETH Zürich liberalisiert Nutzungsbedingungen

“Das Bildarchiv der ETH-Bibliothek stellt seine digitalisierten Bilder ab sofort – wann immer möglich – kostenfrei zum Herunterladen in Webauflösung sowie als hochaufgelöste JPGs und TIFFs auf ETH E-Pics Bildarchiv Online zur Verfügung. Die Bilder können für wissenschaftliche, private, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke frei verwendet werden.”

http://www.library.ethz.ch/Ueber-uns/Aktuell/Open-Data-im-Bildarchiv

Das ist schön, aber viel zu viel Gemeinfreies wird nicht als solches erkannt.

Update 6.7.2015

“Das Bildarchiv der ETH-Bibliothek öffnet seine Bilddatenbank!

250’000 digitalisierte Bilder stehen ab sofort kostenfrei zum Herunterladen zur Verfügung. Auf ETH E-Pics Bildarchiv Online werden sie in mehreren Auflösungen angeboten: von der Webauflösung bis zum hochaufgelösten JPG und TIFF.

Jene rund 100’000 Bilder, an denen die Urheberrechte bereits abgelaufen sind, sind mit einer Public Domain Mark versehen. Sie können für wissenschaftliche, private, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke frei verwendet werden.

Für weitere 150’000 Bilder liegen die Nutzungsrechte bei der ETH-Bibliothek. Die entsprechenden Digitalisate können unter Angabe des korrekten Bildnachweises für wissenschaftliche, private, nicht-kommerzielle und kommerzielle Zwecke frei verwendet und bei Veränderungen unter den gleichen Bedingungen weitergegeben werden. Die Bilder sind unter Creative Commons BY-SA 4.0 lizenziert.

Eine vergleichsweise kleine Gruppe von zusätzlichen 50’000 Bildern unterliegt eingeschränkten Nutzungsrechten. Diese Bilder können nicht frei heruntergeladen, jedoch kostenfrei bestellt werden. Erlaubt ist ausschliesslich die Verwendung im Rahmen des gesetzlich erlaubten Eigengebrauchs. Für kommerzielle Nutzungsformen ist in diesen Fällen die schriftliche Einwilligung der Urheberrechtsinhaber erforderlich.

Um gezielt nach Lizenzierungsarten zu recherchieren, steht in der Bilddatenbank ein neuer Filter “Lizenz” zur Verfügung.

Mit der Änderung der Nutzungsbedingungen positioniert sich die ETH-Bibliothek klar zugunsten von Open Data. Ziel von Open Data ist – unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen – Datenbestände aus Verwaltung und öffentlichen Einrichtungen im Interesse der Allgemeinheit ohne Einschränkung zur freien Nutzung, Weiterverbreitung und -verwendung frei zugänglich zu machen. Die ETH-Bibliothek gehört nun zum wachsenden Kreis Schweizer und internationaler Kultur- und Bildungseinrichtungen, die für den möglichst offenen Zugang zu ihren digitalisierten Beständen den Open-Data-Weg eingeschlagen haben.

Weitere Informationen finden Sie auch auf ETH E-Pics Bildarchiv Online.

Kontakt
ETH-Bibliothek
Michael Gasser, Leitung Archive”

basel_rheintor

Weitere Flores temporum Handschrift online

UB Erlangen Ms. 409 aus der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, geschrieben im Kloster Heilsbronn

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv042388901-8

Textstufe 1, Rezension A, Typ b bis Adolf laut Mierau et al. 1996, S. 56, 82.

Zu anderen Digitalisaten:

http://archiv.twoday.net/stories/248918667

Update: Seite zu Rudolf von Habsburg in der Handschrift

http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv042388901-0172-7

Ähnlich in der MGH-Edition:

http://www.mgh.de/dmgh/resolving/MGH_SS_24_S._241

Verwaltungsgericht Würzburg weist Klagen von zwei Zahnmedizinern gegen den Entzug des Titels „Dr. med. dent.“ durch die Universität Würzburg ab

http://bayrvr.de/2015/03/25/vg-wuerzburg-klagen-gegen-entzug-des-titels-dr-med-dent-bleiben-ohne-erfolg/#more-22549

“Geklaut, arglistig getäuscht, keine wissenschaftliche Leistung: Zwei Zahnärzte aus Würzburg sind mit einer Klage gegen die Aberkennung ihrer Doktortitel gescheitert.”

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/universitaet-wuerzburg-zwei-zahnaerzte-verlieren-doktortitel-a-1025664.html

Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetze: norddeutsche Bundesländer werden Ansprüchen nicht gerecht

Resultat einer verdeckten NDR-Recherche:

http://www.ndr.de/der_ndr/presse/mitteilungen/Transparenz-und-Informationsfreiheitsgesetze-norddeutsche-Bundeslaender-werden-Anspruechen-nicht-gerecht,pressemeldungndr15608.html

Gedenkinitiative und Archiv: Keine Partner in Schleswig-Holstein?

Der Arbeitskreis Cap Arcona leistet seit Jahren anerkannte und unermüdliche Gedenkarbeit in Neustadt (Schleswig-Holstein).

Eines seiner Arbeitsfelder ist die Erinnerung an die Ermordung von psychiatrischen Patient_innen in der NS-”Euthanasie”. Er sieht sich aber Widerständen ausgesetzt: Das Landesarchiv Schleswig-Holstein möchte die Namen nicht herausgeben, das zuständige Ministerium sie nicht veröffentlichen lassen. Dabei wird mit Versatzstücken eugenischen Denkens der 1930er Jahre argumentiert.

Den Erfahrungsbericht des Arbeitskreises über die Auseinandersetzung mit dem Landesarchiv Schleswig-Holstein finden Sie hier:

http://blog.gedenkort-t4.eu/2015/03/25/gedenkinitiative-und-archiv-keine-partner-in-schleswig-holstein

Unkritischer Beitrag über Vifarom in Francofil

http://francofil.hypotheses.org/3236

Solche Vifas sind üblicherweise Schrott. So auch hier.

Suche nach Conservatoire des mémoires étudiantes findet nichts zu dem in Francofil neulich vorgestellten Angebot.

In Archivalia meldete ich am 9.12.2015 das Angebot Argonnaute. Francofil zog im Februar 2015 nach. Schauen wir mal in der Suche von Vifarom:

Ihre Suchanfrage: Alles = Argonnaute
Ihre Suche erzielte keine Treffer

Auch Babordnum ist weder unter Babord num noch unter babord num zu finden. besancon vive: ebenso Fehlanzeige!

Auf einen solchen Internetguide kann ich verzichten!

Wieso hat man in die Suche nicht http://www.rechercheisidore.fr eingebunden? Siehe Hinweis von M. König in diesem Blog:

?p=9726#comments

Siehe auch zur Suchmaschine Collections
http://archiv.twoday.net/stories/604118888

Stadtarchiv Bern zeigt Ausstellung zu Verdingkindern

http://www.20min.ch/schweiz/bern/story/21405509

http://www.derbund.ch/bern/nachrichten/—da-ich-wissen-will-was-in-meiner-Kindheit-gelaufen-ist/story/16970303

In der Wikipedia lesen wir zu dieser abscheulichen Schweizer Praxis, vergleichbar den “Schwabenkindern”:

“Verdingkinder, meistens Waisen- und Scheidungskinder, wurden von 1800 bis in die 1960er-Jahre von den Behörden den Eltern weggenommen und Interessierten öffentlich feilgeboten. Bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die Kinder oft auf einem Verdingmarkt versteigert. Den Zuspruch bekam jene Familie, die am wenigsten Kostgeld verlangte. Betroffene beschreiben, dass sie auf solchen Märkten „wie Vieh abgetastet wurden“. In anderen Gemeinden wurden sie wohlhabenderen Familien durch Losentscheid zugeteilt. Zugeloste Familien wurden gezwungen, solche Kinder aufzunehmen, auch wenn sie eigentlich gar keine wollten.

Sie wurden meistens auf Bauernhöfen wie Leibeigene für Zwangsarbeit eingesetzt, meist ohne Lohn und Taschengeld. Nach Augenzeugenberichten von Verdingkindern wurden sie häufig ausgebeutet, erniedrigt oder gar vergewaltigt. Einige kamen dabei ums Leben.

Misshandlungen wurden nur sehr selten verfolgt. Wenn solche behördlich festgestellt wurden, wurde den Pflegeeltern das Recht, neue Verdingkinder zu erwerben, für mindestens fünf Jahre entzogen.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Verdingung

Das Akteneinsichtsrecht administrativ versorgter Menschen ist in der Schweiz seit 2014 gesetzlich geregelt:

http://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20132334/index.html

Zu Heimkindern
?s=heimkind

Onlinepetition gegen die drohende Schließung der Skulpturhalle Basel

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-schliessung-der-skulpturhalle-basel

Die vom Basler Regierungsrat angekündigten Entlastungsmassnahmen sehen für 2017 die Schliessung der Skulpturhalle Basel und die Magazinierung ihrer über 2’200 Abgüsse griechischer und römischer Kunstwerke vor.

Via

http://www.hsozkult.de/news/id/nachrichten-2654

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022437478

Evangelische Kirche startet Abzocke-Kirchenbuchportal »www.archion.de«

http://www.augias.net/art_8176.html

Wie erbärmlich das am 20. März freigeschaltete Portal ist, zeigt sich schon daran, dass man nicht einmal eine winzige kostenfreie Sektion eingerichtet hat. Potentielle Nutzer müssen daher die Katze im Sack kaufen.

Nutzer-Unmut gibts im “Forum” von Archion.

Siehe auch
?s=archion

Paläographisch haben die KirchenarchivarInnen auch nichts drauf.

In der Mustertranskription zu 1561 lese ich “Jumpfraw”, nicht Jungfraw.

Im Original nicht vergrößerbar! https://www.archion.de/de/familienforschung/deutsche-schrift/leseuebung-1-1561

Dazu fällt mir jetzt auch kein Titel ein

“Ein Teil davon ist auf der neuen Internetseite des Stadtarchivs (stadtarchiv@neuburg-donau.de) bereits abrufbar.

Neuburg: Archiv setzt auf Internet und Digitalisierung – Erste Ausstellung der Bilder von Julius und Max Sayle – Lesen Sie mehr auf:

http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/Neuburg-Das-Gedaechtnis-der-Stadt-braucht-mehr-Platz;art1763,3032723#plx349467490

Natürlich findet sich nichts auf der Internetseite des Stadtarchivs.

Siehe auch
http://neuburg.hypotheses.org/70