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Wieso bekommt die bayerische Archivverwaltung das mit den URN nicht hin?

Wenn der Server nicht gerade down ist oder sonst etwas ist (derzeit sind die PDF-Findmittel nicht mehr erreichbar), kann man in der Theorie einen Versuch unternehmen, in den Online-Findmitteln der Staatlichen Archive Bayerns etwas zu finden. Etwa in der Findmitteldatenbank.

Dass dort jeder Eintrag mit einem URN versehen ist, den man anders als in den meisten Bibliotheksanwendungen nicht anklicken kann, soll wohl vortäuschen, dass ein dauerhafter Zugriff unter diesem URN möglich ist (andernorts als Permalinks bekannt). Die wenigsten werden die Mühe auf sich nehmen, unter

http://nbn-resolving.de

nachzuschauen, ob die URNs auch funktionieren. DAS IST IN DER REGEL NICHT DER FALL!

StAA, Fürststift Kempten, Archiv Akten 2403
The URN urn:nbn:de:stab-a99d1cac-e601-48d4-9a55-39645e501cf29 is not registered at the German National Library

StAN Rst. Nürnberg, Päpstliche und fürstliche Privilegien, Urkunden 247
The URN urn:nbn:de:stab-6a1d8c5a-df77-4d43-b4d1-ade9334668320 is not registered at the German National Library

BayHStA, Bayern Urkunden 4234/ d
The URN urn:nbn:de:stab-58b38f00-e329-4817-bf3e-691b08d175dd2 is not registered at the German National Library

Ich kann nicht abschätzen, welcher Anteil von URNs nicht registriert ist, aber nach meinen bisherigen Erfahrungen, sind es sehr viele.

Hat man aber diese Hürde genommen, so bedeutet das nicht, dass die Weiterleitung des NBN-Resolvers auf eine sinnvolle Internetadresse erfolgt. Man sieht dann anscheinend immer nur einen Viewer, der das Laden eines Bilds ankündigt. Es lädt aber kein Bild, was bei einem einfachen Findbucheintrag ja auch nicht nötig ist.

Liebe GDA, Euer verantwortungsloses Treiben beschädigt das Vertrauen in die Nutzung von Persistent Identifyer im Archivbereich. URNs sind kein Spielzeug, mit dem man arglose Anwender erst einmal monatelang in die Irre schickt.

gda_urn

Steinhauers schöne neue Welt der Social Media

“Man braucht eine Homepage, teilt relevante Inhalte über Twitter mit, räsoniert auf Tumblr, bloggt seine Lesefrüchte zusammen mit kurzen wissenschaftlichen Texten und zeigt auf Instagram, wie bunt die Welt ist. Mit Facebook und Xing sollte man nicht seine Zeit verschwenden. Mendeley und Co. kann man vielleicht noch entdecken. Und wenn man alles richtig gemacht hat, kommt Wikipedia am Ende von ganz alleine …”

http://esteinhauer.tumblr.com/post/112721724300/social-media-strategie

Rechtekette überprüfen?

“Als Nutzer fremder Fotografien, d.h. als Verwerter, ist man verpflichtet, sich umfassend nach den erforderlichen Rechten zu erkundigen (Prüfungspflicht). Werden Rechte übertragen, so genügt es in aller Regel nicht, sich auf Zusicherungen hinsichtlich des Bestands und Umfangs der Rechte sowie der Übertragungsbefugnis zu verlassen. Vielmehr muss der Verwerter die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig überprüfen”

http://medienundmarken.de/newsreader/items/online-nutzung-fremder-fotografien-strenge-sorgfaltsanforderungen-beachten.html

Ein völlig abwegiges Urteil, das aber leider auf der Linie der bisherigen Rechtsprechung liegt. Zu den Implikationen für Bilder unter freier Lizenz:

http://archiv.twoday.net/stories/156273535

Archiv längst vergangener Klänge

Im SPIEGEL 12/2015, S. 100 steht ein Bericht über das Sound Archive der British Library.

“Sie sind Archivare. Das Sammeln und Systematisieren ist ihre Mission. Sie arbeiten für künftige Generationen, sie glauben an die Menschheit und die Zukunft, und vielleicht sind es solche Leute, die die Welt zusammenhalten”.

Zum Archiv:
http://www.bl.uk/reshelp/bldept/soundarch/about/soundarchive.html

Das Hauptwerk des Astrologen Marcus Schinnagel von 1489

http://www.verlagdrkovac.de/978-3-8300-7964-4.htm

Ich habe die im November 2014 erschienene Dissertation von Heidrun Franz über Marcus Schinnagel, dem ich im April 2014 einen biographischen Beitrag widmete

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1615

noch nicht gesehen. Sie ist mit rund 130 Euro sehr teuer und bislang laut KVK bislang nur unzulänglich in den wissenschaftlichen Bibliotheken verbreitet. Da es um das Petershausener Kompendium geht, ist die Zurückhaltung der UB Konstanz und der BLB Karlsruhe nicht verständlich. Die Arbeit müsste natürlich auch in der UB Heidelberg (Sammelgebiet Kunstgeschichte) stehen. HEBIS hat keinen einzigen Nachweis.

5.4.2017: Ich bereite eine Rezension für die ZGO vor. Die Verbreitung ist nach wie vor sehr niedrig (siehe zur Monographienkrise: https://archivalia.hypotheses.org/56437). In den deutschen Verbundkatalogen werden 20 Exemplare nachgewiesen, nach wie vor keines in Hessen. Von den von mir aufgelisteten 67 Bibliotheken haben nur 16 das Buch.