Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Copyfraud im Stadtarchiv Füssen

Ludwig und Johann Schradler, von denen das Stadtarchiv Füssen 2400 Fotoplatten besitzt, sind beide über 70 Jahre tot. Aber auf die Online-Präsentation ihrer Fotos

http://www.stadt-fuessen.de/haeuserchroniken1.html

klebt die Stadt Füssen trotzdem ein Wasserzeichen.

Via
http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Stadtarchiv-Fuessen-oeffnet-eine-Schatzkiste-voll-mit-historischen-Fotos;art26090,1895193,B

Höchstrichterlich (BGH Bibelreproduktion) ist seit langem geklärt, dass durch die erneute Reproduktion eines alten Fotos kein neues Schutzrecht entsteht.

copyfraud_fuessen

Mareike König: Blogs als Wissensorte der Forschung

Die Präsentation des Vortrags von Mareike König auf der Düsseldorfer Tagung Wissensspeicher:

https://de.slideshare.net/mareike2405/20150305-blogs-als-wissensorte-der-forschung

Storify zur Tagung (ohne meine Tweets, leider hat mich auch niemand retweetet):

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/rueckblick_auf_wissensspeicher?nav_id=5534

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022405573
http://archiv.twoday.net/stories/1022405846

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022438104

DNB: maschinelle Schlagwortvergabe bei Netzpublikationen

Seit 2014 beschlagwortet die DNB Netzpublikationen (bbg=O*) automatisch anhand der GND. Man kann entspr. Katalogisate gezielt suchen:

swm: Suche nach Schlagwörtern, die maschinell aus dem Text ermittelt wurden; siehe:
http://www.dnb.de/DE/Header/Hilfe/kataloghilfeExpertensuche.html

So etwas muß man in Kauf nehmen 😉 :
Schlagwörter: Fertigung* ; Brücke* ; Zahnkrone* ; Zahn* ; Pulpa* (*maschinell ermittelt)
http://d-nb.info/1065479239
Mit GND-Link zu:
Brücke
Systematik: 31.3b Bautechnik ; 31.3a Architektur
http://d-nb.info/gnd/4008408-5

BASE zieht nicht mit:
https://www.base-search.net/Record/0d0879b33a7f71fa4b102d51db5971bbea50921b0ea9b61dcf4750792b7fbde4
Schlagwörter: Medical sciences Medicine
nebenbei:
BASE: 610 Medizin und Gesundheit ; 620 Ingenieurwissenschaften und zugeordnete Tätigkeiten (computed)
DNB: 610 Medizin, Gesundheit ; 670 Industrielle und handwerkliche
Fertigung

So geht es auch – “ungefähr 15.400 Ergebnisse”
https://www.google.de/search?q=“maschinell+ermittelt”+”DNB” &filter=0

Human knowledge as a global public good

On Wednesday 11 March 2015, the UN Special Rapporteur in the field of Cultural Rights will present a thematic report to the 28^th session of the Human Rights Council in Geneva http://www.ohchr.org/EN/Issues/CulturalRights/Pages/impactofintellectualproperty.aspx regarding copyright policy in the context of cultural rights.

The international library and archive community welcomes the report that examines copyright from a critical but often neglected perspective: the human dimension.

This report emphasises human knowledge as a global public good and recommends that States should guard against promoting the privatization of knowledge to an extent that deprives individuals of opportunities to take part in cultural life and enjoy the fruits of scientific progress.

In cooperation with key strategic partners, IFLA has crafted a statement of support for the report—now signed by 10+ organisations from the international library and archive community.

·Read the full statement http://www.ifla.org/files/assets/clm/statements/global-library-and-archives-community-welcomes-new-report-from-un.pdf [PDF]

SOURCE: http://www.ifla.org/node/9455 (INETBIB)

Verlage praktizieren FUD bei OA-Komponente der Allianz-Lizenzen

Die Uni Kassel ist mit einer restriktiven Interpretation bei der Nutzung der OA-Komponente konfrontiert:

“Da wir die Handreichung zu OA-Rechten auf http://www.nationallizenzen.de bisher anders interpretiert hatten und uns bei der Einstellung von Zweitveröffentlichungen auf die Tabelle verlassen haben, stehen wir nun vor der Frage, wie wir künftig damit umgehen sollen. Gelten die Informationen der TIB auch für AL und NL anderer verhandlungsführender Bibliotheken? Offenbar gibt es hier noch rechtliche Graubereiche, die nicht eindeutig geklärt sind. Da uns die Thematik inzwischen eher undurchsichtig erscheint, überlegen wir, Zweitveröffentlichungen nur noch aufgrund der Verlags-Policies vorzunehmen und die OA-Rechte aus AL und NL nicht mehr zu nutzen.”
https://lists.fu-berlin.de/pipermail/ipoa-forum/2015-March/msg00013.html

Das liegt auf einer Linie mit meinen Feststellungen zur OA-Komponente als “Flop”:

http://archiv.twoday.net/stories/1022220413

Das E-Mail-Wirrwarr der Bundesregierung

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/e-mails-der-bundesregierung-ziemlich-komplizierte-regeln-a-1022969.html

Spiegel Online hat mal wieder das Archivgesetz nicht kapiert, wenn er schreibt:

Ihr Sprecher Steffen Seibert erklärte den Umgang mit den Merkel-SMS damals so: “Sobald daraus ein Verwaltungsvorgang wird oder etwas, das für einen Verwaltungsvorgang inhaltlich wichtig ist, werden diese Informationen zu den Akten genommen.” Dann bleiben sie, 30 Jahre lang, der Nachwelt erhalten. Die Entscheidung trifft man selbst.

Richtig ist: Alle amtlichen Unterlagen müssen – in der Regel spätestens nach 30 Jahren – dem zuständigen Archiv (hier: Bundesarchiv) angeboten werden. Siehe dazu auch

?s=mappus

Blurred Lines ein Plagiat?

Der Song “Blurred Lines” ist von Marvin Gaye geklaut. Zu diesem Urteil kam ein US-Gericht. Robin Thicke und Pharrell Williams müssen den Erben des Soulsängers nun 7,4 Millionen Dollar zahlen.

http://www.spiegel.de/kultur/musik/pharrell-williams-robin-thicke-blurred-lines-ist-plagiat-a-1022867.html

Zur rechtlichen Bewertung:

http://www.deutschlandradiokultur.de/plagiiertes-lied-blurred-lines-der-teufel-steckt-im-detail.2165.de.html?dram:article_id=313961

“Die Erben von Marvin Gaye haben sich an solchen eher großkalibrigen Indizien nicht aufgehalten – sie haben Experten eingeschaltet, die die beiden Titel regelrecht seziert haben. Und wenn man, wie geschehen, das Mikroskop nur fein genug stellt, dann findet man das, was das Gericht mit “Motivübernahmen” bezeichnet hat: kleine Tonfolgen, die in beiden Stücken vorkommen und die ausgesprochen ähnlich klingen. […]

Das Verfahren ist recht aussichtsreich – denn je kleiner man eine Melodie stückelt, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Partikelchen schon mal von eine anderen Komponisten verwendet worden ist. Gerade die Pop- und Rock-Musik gründet ja auf einem gewissen Formelvorrat, der sich fast schon zwangsläufig irgendwann wiederholt. Insofern ist das schon ein sehr strenges Urteil.”

Also ein krasses Fehlurteil, das die Inspiration durch einen “Stil” dreist in eine Urheberrechtsverletzung ummünzt.

Ziemlich unfähig ist die Beurteilung nach deutschem Recht durch RA Solmecke

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/plagiat-pharell-williams-und-robin-thicke-muessen-69-mio-zahlen-59698

Das am Schluss erwähnte “Sampling” greift in ein Leistungsschutzrecht ein, das auch kleinste Bruchstücke schützt, und hat mit der Frage der Melodieübernahme nichts zu tun. Nach deutschem Recht muss bei einer Melodieübernahme kleiner Teile für jeden übernommenen Teil die Schöpfungshöhe bejaht werden. Von daher scheint es mir fraglich, ob ein deutsches Gericht ähnlich geurteilt hätte.

Wie sehr die Frage des Musik-Plagiats urheberrechtliche Kaffeesatzleserei provoziert, zeigt etwa das BGH-Urteil zu “Ein bißchen Frieden”

http://www.jura.uni-sb.de/urheberrecht/entscheidungen/bgh-19880203.htm

Eine klare und nachvollziehbare Grenze zwischen unzulässiger Entlehnung (Plagiat) und zulässiger freier Bearbeitung ist ein reines Hirngespinst der Juristen.

Von einem schmalen Grat zwischen Hommage und Plagiat spricht die SZ

http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-in-der-musik-schmaler-grat-zwischen-hommage-und-plagiat-1.2387942

Dort heißt es abschließend:

Und letzlich geht es doch wieder um das künstlerische Potenzial. Williams’ Anwalt Howard King sagte: “Dieses Urteil betrifft die Kreativität junger Menschen, die darauf hoffen, auf den Schultern anderer Musiker stehen und Kunst entwickeln zu dürfen.” Sein Mandant Pharrell Williams hatte im vergangenen Jahr über seine Plattenfirma erlaubt, dass jeder seinen Song “Happy” verwenden und damit Videos drehen darf.

Update:
http://the1709blog.blogspot.de/2015/03/whats-wrong-with-blurred-lines.html

Das Urteil soll angefochten werden.

Topless-Version des Videos:
http://vevo.ly/W0OCcA