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Unterlagen brauchen Transparenz

Das Geheimnis ist auch nicht mehr das, was es einmal war. Unübersehbar sind die Risse, aus denen Informationen dank “Whistleblowern” sickern. Es etabliert sich ein gesellschaftlicher Konsens, dass Enthüllungen wie die von Edward Snowdon über die NSA oder auch von Wikileaks über den Irakkrieg das Gemeinwohl fördern, dass Informationsfreiheit und Transparenz zu Grundwerten des E-Government werden. Das alte obrigkeitliche Arkanprinzip wird zunehmend abgelöst durch ein neues Paradigma, das die Nichtoffenlegung von Dokumenten zur begründungspflichtigen Ausnahme werden lässt.

Archivarinnen und Archivare setzen sich im angloamerikanischen Raum für Informationsfreiheit und Transparenz ein und tragen damit Rechnung, was die universelle Erklärung zum Archivwesen als “the key role of archives in ensuring administrative transparency and democratic accountability” begrifflich fasst. Sichtet man dagegen die archivfachliche Literatur in deutscher Sprache, die ja gelegentlich gezwungen ist, die Existenz von Informationsfreiheitsgesetzen zur Kenntnis zu nehmen, so muss man konstatieren, dass keine emphatische Unterstützung der genannten Werte registriert werden kann. Deutsche Archivarinnen und Archivare bleiben dem Obrigkeitsstaat traditioneller Prägung verpflichtet und kleben an ihren Schutzfristen.

Karsten Kühnel, einer der klügsten Archivtheoretiker deutscher Zunge, hat sich nun Gedanken darüber gemacht, wieso Archive alt sein müssen.

http://unibloggt.hypotheses.org/389

Er musste in den Kommentaren (in Archivalia) bereits Missverständnissen entgegen treten.

Meine eigenen Überlegungen aus dem Jahr 2010 zur Zukunft der Universitätsarchive

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:hbz:5:2-14195

wurden von Kühnel (wie auch dem Rest der Archivwelt) übergangen. Sie stellen einen Gegenentwurf zu dem Ansatz Kühnels dar, indem sie längerfristig im Zeichen der Informationsfreiheit für ein Zusammengehen von Archiv und Registratur plädieren.

Nicht nur Manegold hat sich für eine Verkürzung der archivischen Sperrfristen ausgesprochen, auch der Professorenentwurf für ein Bundesarchivgesetz schlug vor, die 30-Jahresfrist nur bei geheimhaltungsbedürftigen Unterlagen anzuwenden.

http://archiv.twoday.net/stories/4838980

Offenkundig kommen die Bundesländer, die nur eine 10-jährige Sperr- oder Schutzfrist kennen seit langem mit dieser gut zurecht.

Kühnel erwähnt die Informationsfreiheitsgesetze in “einigen” Bundesländern. Er sagt nicht, dass es auch ein Bundesgesetz gibt und dass nur ein kleiner reaktionärer Gürtel konservativ oder früher konservativ regierter Bundesländer sich Informationsfreiheitsgesetzen verweigert. Flächenmäßig sieht das leider anders aus, da die Verweigerer Niedersachsen, Hessen, BW, Bayern und Sachsen große Flächenstaaten darstellen. Aber selbst in Bayern gibt es kommunale Informationsfreiheitssatzungen für den eigenen Wirkungsbereich.

Bundesländer mit Informationsfreiheitsgesetzgebung

Den Wertungswiederspruch zwischen Archivgesetzen und IFGs löst man am besten mit einem Informationsgesetzbuch, das den Zugang zu öffentlichen Informationen vereinheitlicht. Aus Benutzersicht ist es nicht hinzunehmen, dass in die Archive gelangte Unterlagen wieder mit einer Sperrfrist belegt werden, wenn sie in der Verwaltung einem IFG unterliegen würden.

Kühnel hebt den Zeitenabstand hervor: “Erst dann lassen sich Handlungen überblicken, Zusammenhänge verstehen und Wirkungen deuten, wenn eine Sichtweise auf etwas in zu definierendem Maße Abgeschlossenes aus hinreichender Distanz möglich ist”. Das ist die Perspektive des Historikers, der als potentieller Nutzer an sich nicht privilegiert ist. Diese Perspektive gilt übrigens nicht für die archivische Bewertung, die Entscheidungen unter Unsicherheit treffen muss und tunlichst nicht Jahre oder gar Jahrzehnte aufschieben sollte. Was vor 200 Jahren “unnütze Papiere” waren, sind heute wertvollste Dokumente.

Aktuelle politische Rechenschaftslegung und öffentliche Debatten sind etwas anderes. Die von diversen Behörden mit Füßen getretene “Vollständigkeit der Aktenführung” und die Verhinderung wilder Kassationen ist für unsere Demokratie essentiell. Die archivischen Schutzfristen gelten daher auch nicht, so das Bundesverwaltungsgericht in einem in Archivalia veröffentlichten Beschluss, für die Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse.

Journalisten und an Transparenz interessierte Bürgerinnen und Bürger können nicht darauf warten, bis sich vor dem Auge des Historikers die Ereignis-Knoten gelöst haben. Sie benötigen Zugang zu den Unterlagen, wo immer diese sich befinden: ob in der Verwaltung oder im Archiv. Archivarinnen und Archivare des deutschsprachigen Raums sollten Informationsfreiheit und Transparenz weit mehr als bisher unterstützen!

Staatsarchiv Würzburg soll nach Kitzingen

Die Verlagerung von bayerischen Behörden zur Förderung strukturschwacher Regionen betrifft nun auch die Archivverwaltung. So soll das für den Regierungsbezirk Unterfranken zuständige Staatsarchiv aus Würzburg nach Kitzingen verlegt werden.

Bislang nutzt das Staatsarchiv in Würzburg zwei Standorte: Seit 1764 ist es (gegründet als fürstbischöfliches Archiv) in der Residenz Würzburg untergebracht, wo es auch nach der Kriegszerstörung 1945 wieder eingerichtet wurde. Damit ist es das am längsten an einem Standort (sogar bezogen auf einen Teil der Räume!) bestehende bayerische Staatsarchiv. Und weil dort die Lagerkapazitäten erschöpft sind, hat das Staatsarchiv seit vielen Jahren ein Depot auf der Festung Marienberg. Beides natürlich aufgrund ihrer Lage begehrte Räumlichkeiten.

Nun soll also das Staatsarchiv mit seinen 17 Mitarbeitern umziehen, vermutlich in Gebäude oder auf Gelände, die durch den Abzug der US-Armee frei geworden sein. (Eine gedankliche Alternative, auf das Würzburger Unigelände am Hubland umzuziehen, ist damit offensichtlich vom politischen Tisch.)

Zum Archiv und seinem historischen Standort siehe:
http://www.gda.bayern.de/archive/wuerzburg/geschichtlicher-ueberblick

Zur Verlagerung siehe:
http://www.br.de/nachrichten/behoerdenverlagerung-regionalisierung-100.html

Die “Mainpost” berichtet von ersten Stellungnahmen der lokalen Politiker, so befürwortet etwa der Würzburger Landtagsabgeordnete Oliver Jörg die Verlegung: “Im Rahmen des Nordbayernplans profitiere Würzburg vor allem im wissenschaftlichen Bereich. Dazu sei die Residenz ein ‘Filetstück mit interessanten Räumlichkeiten’. Durch den Abzug des Staatsarchivs könnte über eine neue, attraktive Nutzung nachgedacht werden.” Der Landtagsabgeordnete plädiert stattdessen für die Unterbringung einer “naturkundlichen Sammlung.”
Siehe:
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Staatsarchiv-kommt-nach-Kitzingen;art16683,8606450

Profitiert(e) demnach also Würzburg wissenschaftlich nicht vom Staatsarchiv?! Der Verbleib vor Ort jedenfalls ist offenbar kein Thema der Politik. Was der neue Standort dem Archiv (und umgekehrt) sowie den Benutzern bringt – man darf gespannt sein. In Kitzingen freut man sich jedenfalls.