Paul Gauguin, der große untröstliche Magier

Paul Gauguin. Hrsg. von Raphaël Bouvier und Martin Schwander für die Fondation Beyeler. Ostfildern: Hatje Cantz 2015. 230 S. mit zahlreichen, überwiegend farbigen Abbildungen. 68 EUR.

Inhaltsverzeichnis:
http://d-nb.info/1060024470/04

Das großformatige Begleitbuch zur Basler Gauguin-Ausstellung in der Fondation Beyeler nähert sich seinem Gegenstand mit einer Einführung von Martin Schwander: Paul Gauguin, der grosse untröstliche Magier. Die Rezeption des Werks beleuchtet Raphaël Bouvier. Es folgen kurze Texte von Anna Szech zu den Lebensstationen (Bretagne 1886-1891, Tahiti 1891-1893, Paris und Tahiti 1893-1901, Marquesasinseln 1901-1903), die sich auf den folgenden Tafelteil beziehen, in dem die einzelnen Bilder nicht erläutert werden (S. 46-166). Ab und an gibt es Gauguin-Zitate, deren Quelle im Anhang nachgewiesen wird.

Alastair Wright geht bei seinen Beobachtungen zu Paul Gauguin in Polynesien vom Begriff des “sündigen Sehens”, eines von Sünde befleckten Sehens aus. Lukas Gloor wirft einen Blick zurück auf die beiden vorangegangenen Gauguin-Ausstellungen in Basel 1928 und 1949/50.

Eine umfangreiche Chronologie zur Vita wurde in überarbeiteter Form älteren Katalogen von 2004/05 entnommen. Für alle Nachweise wird auf diese Quelle verwiesen.

Das Verzeichnis der ausgestellten Werke listet diese nur mit ihren Basisdaten und der Referenz auf das Werkverzeichnis von Daniel Wildenstein 2001 auf. Angegeben wird auch die Seite mit der Abbildung im Katalog (ausgezeichnete Bildqualität!). Ein Register des Bandes fehlt. man muss sich zu den einzelnen Bildern die Erwähnungen im Band selbst zusammensuchen.

Ein traditionelles Katalogbuch, bei dem die einzelnen Werke ausführlich besprochen werden, ist der vorliegende Band nicht. Die mit Fußnoten versehenen Beiträge von Schwander, Bouvier und Wright sind dafür ebenso wenig ein Ersatz wie die recht knappen Texte von Szech. Für mich ist das befremdlich, da ich erwarte, dass zu den einzelnen Werken vertiefte Informationen angeboten werden – wenn schon nicht in der Ausstellung, die die reinen Objekte ohne verbale Einordnung präsentiert, so doch im Katalog. Der Band ist zu unhandlich, und nützt auch sonst nichts beim Ausstellungsbesuch. Der Multimedia-Raum in der Ausstellung setzt eher auf einen spielerischen Zugang. Das gilt auch für die Spotify-Aktion und #MyParadise. Wer ganz nüchtern zu einem einzelnen Bild eine Hintergrundinformation sucht, wird allein gelassen: Die Ausstellung bietet sie ihm nicht, der Katalog bietet auf Anhieb nur Abbildungen und auch die Website enthält, schlechtem Museumsbrauch folgend, alles andere als eine opulente virtuelle Ausstellung. Kurz: Man muss nach Hinweisen im Netz recherchieren oder weitere Fachliteratur konsultieren, wobei letzteres den Durchschnittsbesucher überfordert.

Ein Unding ist es, dass im 21. Jahrhundert die Sektion “Ausgewählte Literatur” nicht ergänzt wird durch “Ausgewählte Internetquellen”.

Bei aller Sympathie für den Multimedia- und Social-Media-Schnickschnack in Basel (der mir gut gefallen hat): Museen sollten nicht nur die Inhalte der Dauerausstellung und ihrer Magazine virtuell verfügbar machen, sondern auch die Sonderausstellungen und Katalogbände Open Access ins Netz einspeisen, wobei letzteres übrigens große US-Institutionen bereits praktizieren (Metmuseum, Getty-Museum, Guggenheim-Museum).

Einige Weblinks:

https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Gauguin

Liste der Gemälde mit Bildern auf Wikimedia Commons:

https://en.wikipedia.org/wiki/List_of_paintings_by_Paul_Gauguin

Gauguin-Literatur im Internet Archive:

https://archive.org/search.php?query=gauguin%20AND%20mediatype:texts
Darunter auch: Noa Noa

Tagebücher (engl.)

http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=uc1.l0062371687

Met-Publikations:

http://www.metmuseum.org/research/metpublications (Stichwortsuche)
http://libmma.contentdm.oclc.org/cdm/search/searchterm/gauguin/order/nosort

Fanzösisches:
http://gallica.bnf.fr/Search?ArianeWireIndex=index&p=1&lang=DE&q=paul+gauguin&x=0&y=0

Artcyclopedia (viele defekte Links)
http://www.artcyclopedia.com/artists/gauguin_paul.html

Dieser Beitrag steht im Zusammenhang mit der fremdfinanzierten Bloggerreise nach Basel #bsgauguinreise15:

http://archiv.twoday.net/stories/1022400445

Püterichs Ehrenbrief war bis zum Abdruck von Duellius 1725 anscheinend völlig vergessen

Vor kurzem publizierte ich meinen (von der Presse bislang ignorierten) Fund einer zweiten Handschrift von Jakob Püterichs Ehrenbrief:

Klaus Graf: Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberlieferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in der Trenbach-Chronik (1590). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 10. Februar 2015
http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1847

Zu Jakob Püterich von Reichertshausen
https://de.wikipedia.org/wiki/Jakob_P%C3%BCterich_von_Reichertshausen

Zum Ehrenbrief
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenbrief_(P%C3%BCterich)

Abgesehen von den beiden Handschriften existiert vor dem Abdruck durch Raimund Duellius 1725 anscheinend kein Rezeptionszeugnis des Werks.

Nun nennt aber Barbara Hellwigs Inkunabelkatalog des Germanischen Nationalmuseums Nürnberg (1970) einen Kupferstich mit Datierung “16. Jh. ?” und Unterschrift, die den dargestellten Herrn als Jakob Püterich identifiziert. Er ist als eine Art Exlibris eingeklebt in ein Exemplar des Straßburger Drucks des Jüngeren Titurel 1477 (Inc. 33867 2. Ex.)

https://books.google.de/books?id=ijYxI51ABlkC&pg=PA297

Peter Jörg Becker: Handschriften und Frühdrucke … (1977) S. 256 datierte dagegen in das 17. Jahrhundert und vermutete, dass dem Kupferstecher eine Handschrift des Ehrenbriefs vorgelegen habe.

Dr. Johannes Pommeranz vom GNM bestätigte aber freundlicherweise meine Vermutung, dass der Stich aus der Duellius-Ausgabe

https://books.google.de/books?id=y_5eAAAAcAAJ&pg=PA263

stammt. Er wurde für das Nürnberger Exemplar leicht beschnitten, damit er ins Buch passt.

Das Zeugnis gehört zwar in die Rezeptionsgeschichte des Ehrenbriefs, ist aber von der Duellius-Ausgabe abhängig und für die Zeit vor 1725 zu streichen.

Jacob Burckhardts Gutachten über die Gemäldesammlung in der Großherzoglichen Galerie Karlsruhe für das GLAK angekauft

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58477

“Im Jahr 1880 erstellte der Kulturhistoriker Jacob Burckhardt auf Bitten von Großherzog Friedrich I. ein Gutachten über die Gemäldesammlung in der Großherzoglichen Galerie, der heutigen Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe. Briefe des renommierten Professors aus Basel berichten über seinen Aufenthalt in der Residenz, auch sind in der Forschung die Notizen des Historikers und eine knappe Zusammenfassung seiner Beobachtungen längst bekannt und publiziert; das eigentliche Gutachten galt aber bislang als verschollen.

Es war daher ein aufsehenerregendes Ereignis, als in den letzten Monaten auf dem Antiquariatsmarkt eine Handschrift Jacob Burckhardts angeboten wurde, die schnell als eben dieses Gutachten identifiziert werden konnte. In enger Abstimmung mit der Staatlichen Kunsthalle gelang es dem Landesarchiv Baden-Württemberg, diese Handschrift für das Generallandesarchiv Karlsruhe zu erwerben.”

Houghton Library kauft Münchner Inkunabel-Dublette an

“A recent acquisition from Nina Musinsky Rare Books in New York is a copy of Leonardus de Utino’s Sermones de Sanctis, printed, probably rubricated and certainly bound at the Monastery of SS. Ulrich and Afra in Augsburg in 1474. An inscription records it as a gift by Johannes Lescher, Rector of St. Martin’s church in Brixen to his church in 1478. A later inscription records the bequest of the book by Adam Schreindl in 1591 to the Jesuit College in Munich and from there it passed to the Royal Library in Munich where it was later sold as a duplicate.”

http://blogs.law.harvard.edu/houghton/2015/02/16/printed-and-bound-at-the-monastery

Von den rund 60.000 mittelalterlichen Handschriften in Deutschland sind nach Angaben der Bayerischen Staatsbibliothek bislang etwa 4500 digitalisiert

Zum Auftakt einer zweitägigen Fachkonferenz am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) stellte die Computerwissenschaftlerin Swati Chandna ein Software-Projekt vor, das die verborgenen Beziehungen zwischen mehreren tausend Manuskripten enthüllen will.

http://heise.de/-2556130

Zugriff auf Joseph Daniel von Hubers Vogelschauansicht von Wien über Albertina und Florenz

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/1022400832

“Dank Klaus Grafens [sic, Graf] Posting zu den Österreichischen Museums- und Bilddatenbanken bin ich auf die online zugänglichen Digitalisate aus den Sammlungen der Albertina aufmerksam geworden und habe gleich mal nachgesehen, ob die in der Albertina aufbewahrte Federzeichnung der famosen Vogelschauansicht von Joseph Daniel von Huber (mit Konskriptionsnummern!) verfügbar ist: Und fürwahr, sie ist es, allerdings sind die insgesamt 42 Zeichnungen nicht von vornherein leicht zugänglich, daher habe ich als kleines Servie [sic, Graf] für Wien-Freaks auf meiner Homepage eine Übersicht zusammengestellt, von der aus die zoombaren Dateien aus leicht abgerufen werden können”

“Das puch ist s Ursala Pegniczerin”

Der Druck BSB München 2 P.lat. 854 ist ein Geiler-Druck von 1516, Buch Granatapfel.

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008026/image_3
auch
https://books.google.de/books?id=9y8kEhMTzMsC&pg=PT2

Ursula Pegnitzerin war 1526/28 Schaffnerin in Altenhohenau:

https://books.google.de/books?id=bp4Lr-7xnJsC&pg=PA362

Sie war auch Besitzerin einer Inkunabel der BSB:

http://www.phil-fak.uni-duesseldorf.de/forschung/schriftlichkeit-in-sueddeutschen-frauenkloestern/altenhohenau-dominikanerinnenkloster

Daher darf man mit Fragezeichen das Dominikanerinnenkloster Altenhohenau als Provenienz des Bandes annehmen.

1510/13 kauften die Nonnen ein [Buch] Granatapfel (nicht erhalten); 1516 zog offenbar die Pegnitzerin nach.

Museen: Verkauft das doch – nicht

Sven Behrisch hat in der ZEIT ein dummes Plädoyer für Museumsverkäufe geschrieben:

http://www.zeit.de/2015/06/kunstmarkt-museum-depot-verkaufen-verboten/komplettansicht

Die drei wichtigsten Argumente dagegen habe ich in LIBREAS formuliert:

Graf, Klaus (2013): Lehren aus der Causa Stralsund: Mehr Schutz für historische Bestände. In: LIBREAS.Library Ideas, Jg. 9, H. 1 (22).
http://www.ib.hu-berlin.de/~libreas/libreas_neu/02graf.htm

Bloggerreise nach Basel #bsgauguinreise15

Da bei der Bloggerreise im November

http://archiv.twoday.net/stories/1022375764

in Basel nicht alles so lief wie vorgesehen, bekamen die damaligen Teilnehmer (also auch ich) großzügigerweise die Gelegenheit, auf Kosten von Basel Tourismus | Art & Design Museums Basel und der Fondation Beyeler am letzten Wochenende erneut nach Basel zu kommen. Neu dabei waren zwei deutsche Bloggerinnen: Tanja Praske, siehe den ausführlichen Bericht von ihr

http://www.tanjapraske.de/2015/02/16/bloggerreise-nach-basel-paul-gauguin-und-belle-haleine-bsgauguinreise15-1

und Wera Wecker

http://www.tanjapraske.de/2015/02/16/bloggerreise-nach-basel-paul-gauguin-und-belle-haleine-bsgauguinreise15-1

sowie einige Schweizer Blogger und Bloggerinnen (Lifestyle, Reisen). Von Blonderblog liegt schon ein Blogartikel vor:

http://www.blonderblog.ch/gauguin-in-basel

Ablauf

Im Storify auf

https://www.basel.com/de/bloggerreise-februar

werden hoffentlich noch meine Tweets ergänzt werden.

https://twitter.com/Archivalia_kg

Samstag: Nach der Anreise mit dem Zug und dem Einchecken im schönen Hotel Pullmann ging es zur landschaftlich hübsch gelegenen Fondation Beyeler, wo uns im Pressebereich ein Mittagessen serviert wurde. Das dabei kredenzte, für die Ausstellung geschaffene Gauguin-Bier schmeckte angenehm fruchtig. Jeder von uns erhielt einen Ausstellungskatalog.

Wir bekamen eine Führung durch den Kurator der tollen Gauguin-Ausstellung

http://www.fondationbeyeler.ch/ausstellungen/paul-gauguin/einleitung

Später wurde uns von SpezialistInnen das interaktive Buch (siehe unten) und die Spotify/Instagram-Aktion erläutert. Zu den GauguinSounds:

http://app.gauguin.fondationbeyeler.ch/de

Zur Instagram-Aktion #MyParadise siehe

http://musermeku.hypotheses.org/2741 und meinen Kommentar dort.

Besucher durften manche Bilder (alle gemeinfrei!) nicht fotografieren, kenntlich gemacht durch ein Symbol, wir schon.

Nach einer sehr kurzen Pause im Hotel ging es zu einem exzellenten Menu Surprise im “Rubino”. Es war schon nach Mitternacht, als wir im Museum Tinguely eintrudelten. Interessanter als die “Pheromonparty”

http://www.museenbasel.ch/de/institution/veranstaltungsdetails.php?id=18386

war die kurze Führung durch die aktuelle Duftausstellung durch den coolen Museumsdirektor.

Duftobjekt mit Lilien und Museumsdirektor.

Während man einst im Kino in John Waters’ Polyester Duftkärtchen zum Aufrubbeln bekam, scheidet eine solche Vermittlung im Internet vorerst aus. Einige Gerüche in Basel waren nicht nur für die Damen schlecht zu ertragen.

Sonntag: Bei passablem Wetter zeigte uns eine Stadtführerin Basel mit Schwerpunkt auf der Kunst im öffentlichen Raum. Im Museum für Gegenwartskunst erhielten wir eine traditionelle kunsthistorische Führung. Danach konnten wir auf eigene Faust die Stadt und/oder die Museen erkunden (diesmal hatten wir einen Museumspass erhalten).

Tanja Praska hatte einen Termin mit Daniele Turini vom Historischen Museum Basel vereinbart, dem ich mich mit einigen anderen anschließen durfte. Eine spannende Unterhaltung über Social Media im Museumsbereich!

Vor der Abreise am Sonntagabend fotografierte ich noch eine Menge Basler Hausnamen für einen geplanten Blogbeitrag.

2. Was mir gut gefallen hat

Für die ausgezeichnete Betreuung durch die Veranstalter ist ein großes Dankeschön angebracht! Das Programm war schlüssig und nahm Kritikpunkte der letzten Bloggerreise auf.

Die Atmosphäre war offen und freundlich, wenngleich der “Klassenfahrtcharakter” (T. Neumann) der ersten Reise etwas fehlte. Bei den Essen am Samstag konnten wir uns austauschen, sowohl mit den BloggerInnen als auch mit Vertretern der Veranstalter. Naturgemäß war das Verhältnis zu Tanja Neumann und Angelika Schoder, die schon im November dabei waren, besonders herzlich.

Das Highlight war das interaktive Buch in der Fondation Beyeler, bei dem von oben Bilder auf ein traditionelles Blätterbuch projiziert wurden. Am besten schaut man sich die beiden Videos der Entwickler an.

Video 2:
https://www.youtube.com/watch?v=U47hcphuMV4

Man wird diese großartige Medienkombination im Museumswesen in Zukunft sicher noch öfter sehen. Der gut besuchte und voll in die Ausstellung integrierte Multimediaraum war bewusst keine separate Dunkelkammer. Ein gelungenes Konzept!

3. Was mir nicht gefallen hat

Viele der Bilder im Museum für Gegenwartskunst waren gemeinfrei, aber wir durften nicht fotografieren. Ein Kontakt zur Presseabteilung, um doch noch eine Genehmigung einzuholen, war nicht möglich, die Museumskasse hatte keine Befugnisse, uns das Fotografieren doch noch zu gestatten. Man hätte im Vorfeld das abklären müssen.

Wer als Museum BloggerInnen einlädt, ihnen aber das Fotografieren verbietet, braucht sich nicht zu wundern, wenn die dann “not amused” sind.

Zum Thema hat sich Tanja Neumann geäußert: “Mir dienen eigene Fotografien immer auch als visuelles Notizbuch. In einer Ausstellung kann ich mir Notizen machen, so viel ich will – ohne Bilder dazu verblassen die Eindrücke. Auch für das Bloggen darüber finde ich es sehr unerquicklich, ohne eigene Bilder auskommen zu müssen.”
http://www.museumstraum.de/2015/02/19/die-fondation-beyeler-bloggerreisen-und-das-fotografieren-im-museum-kbreise14-und-bsgauguinreise15

Die VeranstalterInnen und Basel können da natürlich nichts dafür, aber für Deutsche ist die Schweiz inzwischen einfach zu teuer. Die Preise für Lebensmittel und Gastronomie sind etwa doppelt so hoch wie in Deutschland. Man konnte mit Euro bezahlen, Kurs 1:1. Aber als ich nur noch 2 Franken hatte und kurz vor der Rückreise keine Franken als Rückgeld gebrauchen konnte, bekam ich ein Cola Zero von der freundlichen Besitzerin eines Stands am Messegelände für 2 statt 4 Franken. (Transparenzhinweis: Die CocaCola GmbH hat diesen Abschnitt nicht gesponsert.)

Pheromon an der Wand, wer ist der geilste im Land?

Suitbert Seibertz’ Bibliothek

Annelen Ottermann fragte in der ML Provenienz nach dem Exlibris

http://archivalia.tumblr.com/post/111656779260/exlibris-saec-xix
http://www.museuminzicht.be/public/collecties/obj_detail/index.cfm?id=smsnEC.1994.71.4385

Aus meiner Antwort:

Bei Prov.-Einträgen in die GND sollte die Nummer bei Warnecke angegeben werden, hier:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00004657/image_205

Ernsthafte Zweifel, dass sich das Exlibris nur auf den westfälischen Historiker Suitbert Seibertz bezieht, hege ich nicht.

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=119473674

So auch das Stadtarchiv Geseke in seiner Archivgeschichte S. 22

http://www.lwl.org/waa-download/publikationen/TUA_17.pdf

Das Exlibris ist erst ab dem Erwerb von Schloss Wildenberg durch Seibertz im Jahr 1817 möglich und nicht nach seinem Umzug nach Arnsberg ca. 1837, bei dem er Sammlungen und Bibliothek mitnahm:

http://de.wikipedia.org/wiki/Johann_Suibert_Seibertz

Nach seinem Tod wurde die Bibliothek 1874 in Köln öffentlich versteigert:

https://books.google.de/books?id=jC9oAAAAMAAJ&q=Johann+Suibert+Seibertz+“bibliothek”

Universitäts- und Stadtbibliothek Köln: Auktionskatalog der Seibertz-Bibliothek (Druck, aber nicht im OPAC):

https://books.google.de/books?id=eR9oAAAAMAAJ&q=lempertz

Soweit der Auszug aus meiner Antwort. Über Archivalienentfremdungen durch Seibertz unterrichtet das angegebene PDF von Evelyn Richter (2004) insbes. S. 94.

Die Reproduktion in Tumblr entstammt dem Verkaufskatalog

http://www.ex-libris-jacques-laget.fr/fr/catalogue

der eine riesige Auswahl an Exlibris ohne Wasserzeichen und in brauchbarer Größe abbildet.

Copyfraud des Universitätsarchivs Chemnitz im Archivportal D

Das Landesarchiv BW hat gezeigt, dass man generös seinen Bilderschatz unter CC-BY-SA freigeben kann. Wenn Rechteinhaber sich entschließen, bei noch geschützten Fotos diese nur für die nicht-kommerzielle Nutzung freizugeben, ist das bedauerlich. Aber es ist ihr gutes Recht und auf jeden Fall besser als “Alle Rechte vorbehalten”.

Voraussetzung für die Vergabe einer CC-Lizenz ist jedoch, dass man eindeutig der urheberrechtliche Rechteinhaber ist. Zu einem solchen wird man nicht durch das bloße Scannen einer geschützten oder ungeschützten Vorlage.

Das Universitätsarchiv der UT Chemnitz gibt seine über 500 Digitalisate im Archivportal D unter CC-BY-NC frei. Aber in vielen Fällen ist nicht ersichtlich, wieso es Rechteinhaber sein soll.

Beispiel:

http://www.archivportal-d.de/item/YICUPWGWEE4WUAZ3G2RRCYUUGLRK2HQW

Eine Druckschrift: Mitgliederverzeichnis Altherren-Verband “Teutonia” Chemnitz e.V. 1935/37

Im Eintrag fehlt die Angabe, dass es sich um eine Druckschrift handelt und wieso als “Archivalientyp” Kunstsammlung angegeben wird, erschließt sich mir nicht.

Die Druckschrift ist aus meiner Sicht gemeinfrei, da eine Schöpfungshöhe der einfachen Liste nicht ersichtlich ist. Bei dem Rechteanspruch des Archivs handelt es sich also um Copyfraud.

?s=copyfraud

Dürfte ebenfalls gemeinfrei sein: Porträt Carl Julius von Bach um 1880

Metasuche arkiv.dk für über 500 dänische Archive

http://arkiv.dk

So sollte man es nicht machen. Eine nur auf Dänisch verfügbare Metasuche, bei der die Digitalisate in geringer Auflösung und nur mit einem scheußlichen Wasserzeichen zur Verfügung stehen. Für das öffentliche Teilen ist nur Facebook vorgesehen, anders als bei der DDB gibt es anscheinend keine CC-Lizenzen. Ob der Link in der Adresszeile wohl ein Permalink ist?

Via
http://cphpost.dk/news/denmarks-largest-digital-archive-opens-today.12735.html

Weitere archivische Metasuchen:
http://archiv.twoday.net/stories/6424341

Wer bei Karten an der Auflösung spart, kann sich das Digitalisat ganz sparen

Bei Karten sollten auch sehr kleine Beschriftungen bequem im Digitalisat lesbar sein. ist das nicht der Fall, kann man es ganz sein lassen.

Das LA NRW meldet:

“Der größte archivische Kartenbestand am Niederrhein ist jetzt online einsehbar! Dank DFG-Förderung erfolgte eine Digitalisierung des Sammelbestandes RW Karten der Abteilung Rheinland mit über 10.000 historischen Karten ( http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/findbuch.jsp?archivNr=185&id=2889&tektId=7198 ) sowie weiterer Kartenbestände.”

Das ist an sich erfreulich. Hinsichtlich der Auflösung ergibt sich ein gemischtes Bild. Bei Stichproben stieß ich auf etliche Karten, deren Auflösung ausreichend ist, aber auch auf topographische Karten, bei denen ein weitergehender Zoom erforderlich wäre. Gerade bei Karten ist es von entscheidender Bedeutung, dass man auch kleine Details – wie im Original – nachvollziehen kann.

DOI-Metadaten-Suchdienste in europäischen Sprachen

Ausgehend von den auf der DOI-Website aufgeführten DOI Registration Agencies
http://www.doi.org/registration_agencies.html
informativer:
http://www.doi.org/RA_Coverage.html

fand ich folgende DOI-Metadaten-Suchdienste in europäischen Sprachen:

DataCite
http://search.datacite.org/ui

CrossRef:
http://search.crossref.org
Zu Überschneidungen zwischen Crossref und anderen Agencies:
http://www.crossref.org/CrossTech

mEDRA:
http://www.medra.org/en/search.htm

EIDR (ohne DOI-Auflösung):
https://ui.eidr.org/search

Publications Office of the European Union (ohne DOI-Auflösung):
http://bookshop.europa.eu/en/search/advanced

Weitere Suchdienste lassen sich über Partnereinrichtungen der Agencies finden, z. B. für DataCite:
https://www.datacite.org/about-datacite/members
stieß ich auf:

Da-ra, dahinter stehen GESIS und ZBW (als allocation agencies):
http://www.da-ra.de/dara/study/web_search_extern?lang=de&mdlang=de
Da-ra arbeitet DataCite-konform:
http://www.da-ra.de/en/about-us/da-ra-policy
Bei der Registrierung bedient es sich des DataCite-Dienstes (s.
Tz. 3):
http://www.da-ra.de/fileadmin/media/da-ra.de/PDFs/daraPolicy-deV3-20141201-final.pdf

ANDS (Australien):
http://researchdata.ands.org.au
http://ands.org.au/guides/data-citation-awareness.html
“ANDS Cite My Data Service provides datasets with a unique and traceable identifier (a DOI). Data which has a DOI and is discoverable through data portals such as such as Research Data Australia”

IEDA:
http://www.iedadata.org/doi/search
gefunden via:
http://www.earthchem.org/library
“EarthChem Library is part of IEDA, a publication agent with the
DataCite consortium.”

Die Tegernseer Schlossbibliothek, keine Geschichtsquelle?

Der folgende Beitrag erschien soeben in:

http://kulturgut.hypotheses.org/426

Florian Sepp hat im Weblog Geschichte Bayerns eine gründliche Dokumentation vorgelegt: ”Die Tegernseer Schlossbibliothek und ihr Ende” – zur Zerstreuung und Verscherbelung der vor allem im 19. Jahrhundert zusammengetragenen Bibliothek der Herzöge in Bayern, einer Wittelsbacher Nebenlinie, in dem in ihrem Eigentum stehenden Schloss Tegernsee (dem früheren Kloster). Der Beitrag ist ausgezeichnet belegt, wobei neben Online-Quellen vor allem Auskünfte des Kirchenhistorikers Dr. Roland Götz von Bedeutung waren.

Frühestens seit dem Ende des 19. Jahrhundert lagerte im Tegernseer Psallierchor ein wertvoller Buchbestand von etwa 11.000 Bänden, der nach einem Gutachten von Zisska & Schauer in München 2010 von der Kreissparkasse Miesbach unter dem skandalträchtigen Vorstandsvorsitzenden Georg Bromme für 150.000 Euro erworben wurde. Das gleiche Auktionshaus hatte zuvor wertvolle Bestände aus der Bibliothek versteigert (mit der üblichen Provenienz-Verschleierung) – und zwar ohne ein Wort dazu im Gutachten zu sagen. Die Bewertung eines Bestands, ohne dass die frühere Gesamtheit in den Blick genommen wird, halte ich für unredlich. Inwieweit auch eine juristische Relevanz durch die Befangenheit besteht, vermag ich nicht zu sagen. In jedem Fall ist es nicht ganz abwegig anzunehmen, dass die Sparkasse vom Kauf abgesehen oder einen niederen Betrag bezahlt hätte, wäre ihr bekannt gewesen, dass ein Gutteil vorab aus dem Ensemble herausgebrochen wurde. Unter dem Gutachten steht der Name von Herbert Schauer, inzwischen berüchtigt durch die Girolamini-Affäre und weitere Unregelmäßigkeiten.

Die Kreissparkasse stellte zur Erschließung der geplanten “kulturhistorischen Perle” des Kreises einen “Archivar” ein. Was aus seinen Erschließungsbemühungen geworden ist, erfährt man nicht. 2012 wurde er wieder entlassen.

In einem Prüfungsbericht der Regierung von Oberbayern wurde auch der Erwerb der Bücher als unzulässig beanstandet. Mit Blick auf die verbreitete, jüngst durch die Kunstwerk-Verkäufe in Nordrhein-Westfalen wieder ins Rampenlicht geratene Praxis, Kunstwerke durch von der öffentlichen Hand beherrschte Wirtschaftsunternehmen ankaufen zu lassen, um sie für die Allgemeinheit zu sichern, darf man ein dickes Fragezeichen hinter diese Bewertung setzen.

Obwohl Bromme gegen die “Barbarei” lautstark protestierte, entschloss sich die Bank 2014, den Verkauf der Bände dem Antiquariat Hauff & Auvermann zu übertragen, das im Mai 2014 die erste Tranche unter den Hammer brachte – ohne Provenienzangaben! 65 Bücher, die noch aus der Klosterbibliothek stammen, wurden für den Altertumsverein Tegernsee und dessen Museum erworben.

Skandalös darf man die Ausführungen des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege nennen, soweit sie im Merkur greifbar sind:

“Der ehemals im Psallierchor verwahrte Buchbestand lässt weder einen Bezug zum ehemaligen Kloster und jetzigen Schloss noch zur ehemaligen Kloster- und jetzigen Pfarrkirche erkennen”, heißt es in der Stellungnahme. “Weder die Sammlungsgeschichte noch ein Sammlungsschwerpunkt steht im Bezug zu den beiden Baudenkmälern.” Die Sammlung für sich genommen lasse keine Bedeutung nach dem Denkmalschutzgesetz erkennen und “erfüllt damit nicht die Voraussetzungen für ein bewegliches Denkmal”.

Wieso legt das Landesamt sein Gutachten nicht offen? Man verschanzt sich dort gern, wie ich aus eigener leidiger Recherche-Erfahrung weiß, gern hinter den Eigentümerinteressen.

Einmal mehr versagt in Bayern die amtliche Denkmalpflege beim Schutz beweglicher Kulturdenkmale. Aus dem Jahr 2007 stammt meine Zusammenstellung “Bayern schützt seine Kulturgüter nicht”. Inzwischen ist es nicht besser geworden.

Nur auf Facebook [Anm.: Obwohl in einer öffentlichen Gruppe diskutiert, lässt sich der Link https://www.facebook.com/groups/1426956144186780/permalink/1534016486814078 nur für registrierte Nutzer aufrufen. Friedrich Ulf Röhrer-Ertl (ebenfalls BSB) äußerte sich dort befremdet über die Zerschlagung der Bibliothek. Eine kleine Diskussion auch in Archivalia vom 20. August 2014.], nicht aber in seinem Blogbeitrag hat Sepp die in der Tat berechtigte Frage gestellt, wieso man denn nicht die Bayerische Staatsbibliothek als staatliche Fachbehörde für das Bibliothekswesen befasst habe. Aufgrund meiner bisherigen Erfahrungen mit der Bibliothek vermute ich aber, dass nichts besseres herausgekommen wäre. Vor kurzem hatte ja Falk Eisermann die unsägliche Aussage der Staatsbibliothek, das derzeit geprüfte Konvolut aus der Schweinfurter Schäfer-Sammlung enthalte kein national wertvolles Kulturgut, in INETBIB öffentlich kritisiert.

Adelsbibliotheken, auch wenn sie erst aus dem 19. Jahrhundert stammen, sind Geschichtsquellen [Anm.: Siehe etwa meine “Oberschwäbischen Adelsbibliotheken”: http://eprints.rclis.org/7542/ (ungekürzte Fassung) und die Literaturhinweise in meinem Beitrag: Fiktion und Geschichte: Die angebliche Chronik Wenzel Grubers, Greisenklage, Johann Hollands Turnierreime und eine Zweitüberlieferung von Jakob Püterichs Ehrenbrief in der Trenbach-Chronik (1590). In: Frühneuzeit-Blog der RWTH vom 10. Februar 2015.] und erfüllen daher die Definition des Kulturdenkmals. Sie sind eine Sachgemeinschaft, an deren Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht. Es ist für diese Definition erst einmal irrelevant, ob sie “Ausstattung” eines anderen Kulturdenkmals sind. Diese Bestimmung bezieht sich auf den Konsens der Denkmalschutzgesetze der Länder und nicht auf die bayerische Landesgesetzgebung, die für bewegliche Kulturgüter inakzeptable Hürden errichtet hat. Die verkommene Praxis, die Artikel 141 der Bayerischen Landesverfassung ins Gesicht schlägt (“die Denkmäler der Kunst, der Geschichte und der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen”), darf hier kein juristischer Leitstern sein. Sepp trägt umsichtig Kriterien für die Bewertung des offenbar aufschlussreichen Ensembles, das Rückschlüsse auf die geistigen Interessen der Herzöge in Bayern und ihres Umkreises erlaubt, zusammen:

Demnach wurde der der Aufbau der Bibliothek von Herzog Wilhelm in Bayern begonnen (gest. 1837) und durch Pius in Bayern (1786-1837), Max in Bayern (1808-1888) und Carl Theodor in Bayern (1839-1909) fortgeführt. Dazu kamen kleinere Bestände aus dem Besitz von Vorfahren, der jeweiligen Prinzen und Prinzessinnen. Letzter größerer Beitrag waren die Bücher der letzten Königin von Bayern, Marie Therese von Österreich-Este (1849-1919). Die Bücher der Herzöge Wilhelm und Pius befanden sich ursprünglich in Banz (bis 1933 Eigentum der Herzöge) und wurden erst im 20. Jahrhundert nach Tegernsee gebracht. Der größte Teil des Bestandes kam aus der Bibliothek von Herzog Max in Bayern.

Wieso die Reste des Buchbestands der letzten bayerischen Königin, also einer hinreichend bedeutenden Persönlichkeit, keine sozialgeschichtlichen, kulturgeschichtlichen, adelsgeschichtlichen, mentalitätsgeschichtlichen, geistesgeschichtlichen, gendergeschichtlichen usw. Fragestellungen zulassen sollten, die nur mit den erhaltenen Büchern zu klären wären, leuchtet nicht ein. Wie oft führt man beim Abbruch von Häusern auf Geheiß der Denkmalpflege eine Baudokumentation durch, bei Funden Rettungsgrabungen – und wieso nie vor Zerschlagung einer Adelsbibliothek? Wenigstens die provenienzgeschichtlich wichtigen Daten wären so gesichert. Dass die merkantil motivierten Katalogbeschreibungen der Händler keine wirkliche Rekonstruktion erlauben, durfte man schon oft feststellen. Diverse Materialien zur Bibliotthek, darunter eine systematische Fotodokumentation, sind anscheinend in Privatbesitz – also nicht öffentlich zugänglich.

Wir brauchen auf lange Sicht eine gut ausgestattete Provenienz-Stiftung, die sich nicht nur für NS-Raubgut und Vergleichbares interessiert, sondern auch historische Bestände wie den hier zur Rede stehenden virtuell rekonstruiert.

Im Strudel eines lokalen Skandals konnte sich der an sich löbliche Impetus, ein kulturgeschichtlich bedeutsames Ensemble zu retten und für Forschung und Öffentlichkeit zugänglich zu machen, nicht durchsetzen. Die Gesamtheit wurde zerschlagen. Aus früheren Beispielen mir sattsam bekannt: die dubiose Rolle des Handels, die Ignoranz der Denkmalpflege. Über 20 Jahre, seit der Versteigerung der Inkunabeln der Hofbibliothek Donaueschingen, recherchiere ich über die Verluste von Adelsbibliotheken. Es freut mich, dass mit Florian Sepp nun auch jemand anderes sich in fundierter Weise an dieser “Trauerarbeit” beteiligt hat.

Datenbank zu mittelalterlichen Immigranten in England

Beispiel:
http://www.englandsimmigrants.com/person/11709

Surname: Bussheman
Forename: Reginald
Gender: Male
Place of Residence: March, Witchford hundred, Cambridgeshire
Place of Origin: Aachen (Akon), ‘Germany’ (Almain) [modern: Germany]
Origin: Nationality: [German]
Original Document: CPR 1429-36, p. 576 (oath of fealty, 18 April 1436)

Leider fehlt bei älterer Literatur ein Nachweis der in vielen Fällen vorhandenen Digitalisate.

Im konkreten Fall findet man das Digitalisat am einfachsten über:

http://www.medievalgenealogy.org.uk/sources/rolls.shtml

Die angegebene Stelle:

https://archive.org/stream/calendarpatentr01blacgoog#page/n589/mode/2up

Via
http://www.bbc.com/news/uk-england-york-north-yorkshire-31462885

Vatikan-Astrologie: Pius-Akten demnächst offen?

“Hubert Wolf: Meines Wissens steht die Öffnung unmittelbar bevor. Ich weiß, dass die Archivierung unter Benedikt XVI. intensiv vorangetrieben wurde und jetzt alles vorbereitet ist – es fehlt nur noch die Entscheidung des Papstes. Im Herbst sind es 50 Jahre, dass das Zweite Vatikanische Konzil mit der Erklärung „Nostra Aetate“ die Beziehung zu den Juden neu definiert hat. Ich könnte mir vorstellen, dass der Papst dieses Datum nützt. Es wäre ein richtig gutes Zeichen!

http://diepresse.com/home/panorama/religion/4662589/Vatikanforscher_PiusAkten-demnaechst-offen?_vl_backlink=/home/panorama/religion/index.do

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