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Gemeinfreiheit und postmortales Persönlichkeitsrecht

RA Gabor Mues:

“Davon abgesehen bleibt nach Erlöschen des Urheberrechts noch das postmortale Persönlichkeitsrecht und damit zumindest theoretisch die Möglichkeit, das vom Gesetzgeber gewollte Erlöschen wieder auszuhebeln. Etwa indem man, wie es der Enkel von Schlemmer versucht hat, sagt: Es gibt vielleicht kein Urheberrecht mehr, aber ich bin als Erbe der Meinung, dass etwas so diffamierend ist für meinen Vorfahren, dass ich das unterbinden möchte. Dem wurde aber vom Landgericht Dessau 2014 ein Riegel vorgeschoben. Ich denke, dass das richtig war. ”
https://www.goethe.de/de/kul/wis/20478453.html

Zu dem Urteil:

http://www.rechtambild.de/2014/02/lg-dessau-rosslau-das-postmortale-persoenlichkeitsrecht-des-oskar-schlemmer

Volltext:
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&docid=KORE206212014&psml=bssahprod.psml&max=true

Zitat: “Wie lange der postmortale Persönlichkeitsschutz nach dem Tode geltend gemacht werden kann, lässt sich nicht allgemein bestimmen, sondern muss im Einzelfall unter Berücksichtigung der Schutzinteressen beurteilt werden (a.a.O., Rn. 102, m.w.N.). Für den Schutz der vermögenswerten Bestandteile besteht allerdings insoweit Einigkeit, dass dieser auf zehn Jahre nach dem Tod begrenzt ist, während für den postmortalen (ideellen) Persönlichkeitsschutz keine feste zeitliche Grenze besteht, so dass dieser noch Jahrzehnte nach dem Tod eingreifen kann (a.a.O., Rn. 108, m.w.N.).

Aufgrund aller Umstände geht das Gericht davon aus, dass 70 Jahre nach dem Tod von O. Sch. ein postmortaler ideeller Persönlichkeitsschutz nicht mehr besteht. Hierbei ist für die Beurteilung heranzuziehen, dass schon das Urheberrecht 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt (§ 64 UrhG). Orientiert an dieser Frist können die ideellen Interessen des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht über diesen Zeitraum hinaus wirken. Dass vorliegend besondere Schutzinteressen der Hinterbliebenen gegeben sind, welche eine längere Frist rechtfertigen, ist nicht ersichtlich.”

Von wegen “hochauflösend”

http://bibliothek.bistumlimburg.de/bibliothek/home.html

Gegen die Online-Präsentation des Codex Wirzenbornensis durch die Diözesanbibliothek Limburg gibt es in der Mailingliste Diskus derzeit kritische Stimmen. Auch die angeblich “hochauflösenden” Scans bieten allenfalls mäßige Qualität.

Inakzeptabel ist nach dem Urteil der Fachleute auch die Datierung des Codex 1173/1220. Martin Roland dachte an das “3. Viertel des 13. Jahrhunderts (oder noch spaeter?)”, während Ulrich Seelbach “erste Hälfte des 14. Jahrhunderts, vielleicht erstes Viertel” datierte.

Update: Christoph Mackert: 3. Viertel 13. Jh.

Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldsek

Reinhards Buch (mit Ausgabe der Chronik des Matthäus Marschalk von Pappenheim) ist nun auch in Düsseldorf verfügbar:

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/8175944

Siehe auch
Klaus Graf: Hohengeroldsecker Akten. Ein Beitrag zur badischen
Archivgeschichte, in: Die Ortenau. Veröffentlichungen des Historischen Vereins für Mittelbaden 70 (1990), S. 101-127
Online (Scan mit OCR):
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau1990/0101
Online (E-Text, Preprint-Fassung)
http://web.archive.org/web/20040601054009/http://www.badische-heimat.de/archiv/graf.pdf

“Die Verbindungen einzelner Personen mit der ekz, direkt oder als leitende Angestellte eines Gesellschafters, sind derart weitgehend, dass ethisch einwandfreies Handeln kaum mehr möglich scheint”

http://ultrabiblioteka.de/?p=1552

Sondengänger-Justiz: 15 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße von 3000 €

http://archaeologik.blogspot.de/2015/02/vom-zauberwald-in-den-gerichtssaal-das.html

“Es gilt weiterhin klar zu machen, dass das Schatzregal kein Instrument des Staates ist, seine Bürger auszusaugen und zu bevormunden.” Durch Wiederholung wird solches dummes Zeug nicht richtiger. Das Schatzregal ist im Kern eine Enteignung des Finders zugunsten des Staates aus fiskalischen Gründen. Es dient nicht dem Schutz von Geschichtsquellen, sondern dem Landeshaushalt.

Auf meine früheren Stellungnahmen wird verwiesen:

?s=schatzregal

Stadt Schweinfurt befürchtet Bedeutungsverlust des Museums Otto Schäfer

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Stadt-befuerchtet-Bedeutungsverlust-des-Museums-Otto-Schaefer;art742,8587530

„Wir beobachten den Vorgang mit großer Sorge, insbesondere angesichts der Gefahr der Aushöhlung der Sammlung und deren damit einhergehenden Bedeutungsverlusts“, heißt es auf Anfrage in einer Mail aus dem Büro des Oberbürgermeisters.

Der Vorgang war nur publik geworden, weil die Kulturbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg die Auslieferung gestoppt hatte, was wiederum der Historiker und Archivar Klaus Graf auf mehreren Internetplattformen für Historiker und Bibliothekare veröffentlichte. […]

Inzwischen sind die Bücher wieder zurück in Schweinfurt. Das bayerische Kultusministerium lässt nun seinerseits eine fünfköpfige Expertenkommission prüfen, ob sie in die Kulturgut-Schutzliste des Freistaats aufgenommen werden. Eine Entscheidung soll bis Anfang März fallen, so Pressesprecher Ludwig Unger. Der Verkauf als solcher wäre damit freilich nicht gestoppt.

Wie die Stadt bestätigt, hat inzwischen ein Gespräch zwischen Oberbürgermeister Sebastian Remelé und Otto G. Schäfer stattgefunden, über dessen Ergebnis aber Stillschweigen vereinbart worden sei. Die Stellungnahme deutet allerdings darauf hin, dass von einem Ergebnis kaum die Rede sein kann: Die Stadt sei nur einfaches Mitglied im Verein und damit nicht im Vorstand vertreten, der die Geschicke des Vereins maßgeblich bestimme. „Der Vorstand kann laut Satzung auch über Vereinsvermögen eigenständig entscheiden.“

Über den Verkauf habe die Stadt bei einer Mitgliederversammlung im November lediglich Kenntnis erhalten – nach dessen Abschluss. „Dies erfolgte aber ohne Hinweise auf die Beweggründe sowie die Bedeutung der Veräußerung.“ Die Dimension des Verkaufs sei erst später durch eigene Recherche und schließlich über die Medien bekannt geworden. Laut Pressesprecherin Anna Barbara Keck will man nun unter Einbeziehung der politischen Gremien über einen weiteren Verbleib der Stadt im Trägerverein entscheiden.

Im Gegensatz zur Sammlung Georg Schäfer, die in eine echte Stiftung überführt wurde, ist der eingetragene Verein „Dr. Otto Schäfer Stiftung e.V.“ Eigentümer der Sammlung Otto Schäfer, mit Ausnahme der Dürer-Grafik. Vorsitzender und Geschäftsführer ist Otto G. Schäfer. Diese Rechtsform macht es, anders als die der Stiftung, grundsätzlich leichter, in das Vereinsvermögen einzugreifen.

Die SPD im Schweinfurter Stadtrat sieht weiteren Diskussionsbedarf und hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt:

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Nach-Buecherverkauf-SPD-will-ueber-Museum-Otto-Schaefer-reden;art742,8589370

Siehe auch
?s=otto+sch%C3%A4fer

Siemens-Sammlung

Aus der Schatzkammer der Technik
Unterwegs auf einer technischen Zeitreise. Siemens sammelt seine Produktwelt in einer schlichten Lagerhalle. Wir durften einen Blick auf die Pretiosen werfen.
24.02.2015, von Rüdiger Köhn

… Die einst prachtvollen Exemplare der Unterhaltungselektronik aus dem Hause Siemens sind zu Lagergut degradiert. Aufbewahrt werden sie in einer schmucklosen Halle auf dem riesigen Bürokomplex des Konzerns in München-Neuperlach. Kaum ein Mitarbeiter nimmt Kenntnis von den Pretiosen. Dabei schreiben sie 168 Jahre Unternehmensgeschichte. „Siemens-Depot“ heißt dieser Ort verschämt, der mit der Historie des 1847 gegründeten Unternehmens vollgestopft ist …

Aus der Sonntags-FAZ 22.02.2015
http://www.faz.net/aktuell/technik-motor/umwelt-technik/eine-technische-zeitreise-das-siemens-depot-13440090.html

Grüße
J. Paul