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Datenbank zu mittelalterlichen Immigranten in England

Beispiel:
http://www.englandsimmigrants.com/person/11709

Surname: Bussheman
Forename: Reginald
Gender: Male
Place of Residence: March, Witchford hundred, Cambridgeshire
Place of Origin: Aachen (Akon), ‘Germany’ (Almain) [modern: Germany]
Origin: Nationality: [German]
Original Document: CPR 1429-36, p. 576 (oath of fealty, 18 April 1436)

Leider fehlt bei älterer Literatur ein Nachweis der in vielen Fällen vorhandenen Digitalisate.

Im konkreten Fall findet man das Digitalisat am einfachsten über:

http://www.medievalgenealogy.org.uk/sources/rolls.shtml

Die angegebene Stelle:

https://archive.org/stream/calendarpatentr01blacgoog#page/n589/mode/2up

Via
http://www.bbc.com/news/uk-england-york-north-yorkshire-31462885

Vatikan-Astrologie: Pius-Akten demnächst offen?

“Hubert Wolf: Meines Wissens steht die Öffnung unmittelbar bevor. Ich weiß, dass die Archivierung unter Benedikt XVI. intensiv vorangetrieben wurde und jetzt alles vorbereitet ist – es fehlt nur noch die Entscheidung des Papstes. Im Herbst sind es 50 Jahre, dass das Zweite Vatikanische Konzil mit der Erklärung „Nostra Aetate“ die Beziehung zu den Juden neu definiert hat. Ich könnte mir vorstellen, dass der Papst dieses Datum nützt. Es wäre ein richtig gutes Zeichen!

http://diepresse.com/home/panorama/religion/4662589/Vatikanforscher_PiusAkten-demnaechst-offen?_vl_backlink=/home/panorama/religion/index.do

Josef Mengele und Freiburg im Breisgau

Es gibt neue Erkenntnisse über die Verbindung Josef Mengeles zu Freiburg und einen Knochenfund in Berlin, der möglicherweise mit dessen Menschenversuchen in Auschwitz zu tun hat.

http://www.kontextwochenzeitung.de/zeitgeschehen/199/der-lange-schatten-des-kz-arztes-2679.html

http://www.badische-zeitung.de/deutschland-1/kz-arzt-josef-mengele-seine-verbindungen-nach-freiburg–99545279.html

Freundlicher Hinweis von Markus Wolter, der im Schau-ins-Land (erst in VIER Jahren Open Access) neue Ergebnisse publiziert hat.

Dublette?

Was man nicht alles findet: Das GBS-Digitalisat von Herman von Petersdorff: ”Kleist-Retzow: ein Lebensbild.” Stuttgart und Berlin: Cotta 1907 https://books.google.com/books?id=iqQNAAAAIAAJ
bereitgestellt von der Stanford University, stammte laut Exlibris aus der ”von Arnim-Kröchlendorffsche[n] Bibliothek” und hat einen handschriftlichen Bezitzvermerk von ”M.[alwine] Arnim, geb. Bismarck”, der Schwester Otto von Bismarcks. Wohl nach 1945 war das Buch in die heutige Stadt- und Landesbibliothek Potsdam gekommen (”In den Jahren 1947 bis 1950 übernahm die Bibliothek in großem Umfang sichergestelltes Bibliotheksgut unterschiedlichster Herkunft aus dem damaligen Land Brandenburg. Ca. 45 Prozent der angelieferten Literatur stammte auf Grund der Bodenreform aus ehemaligen Schloß- und Gutsbibliotheken.” Fabian) und wurde von ihr zu einem unbekannten Zeitpunkt (vor 1969?) als ”Dublette” ausgeschieden und gegen Devisen verscherbelt. Ein weiteres Beispiel dafür, ”Warum es bei Altbeständen keine Dubletten gibt”

[ #provenienz ]

Der Titel-Untertitel-Schwachsinn der deutschen Bibliotheken

In dem von Worstbrock von vorne bis hinten selbst geschriebenen Bd. 3 von Deutscher Humanismus 1480-1520. Verfasserlexikon stieß ich auf einen Aufsatz, der in einem Sammelband “Historiographie des Humanismus: Lit. Verfahren …” erschienen sei. Ein rascher Blick in die vielen anderen Titel seiner abundanten Bibliographie zu Konrad Peutinger zeigt, dass die übliche geisteswissenschaftliche Konvention, Obertitel und Untertitel durch einen Punkt, dem kein Leerzeichen vorangeht, zu trennen, auch für Worstbrock verbindlich ist. Steht dagegen auf dem Titelblatt ein Satzzeichen (es kommen eigentlich nur Doppelpunkt und Gedankenstrich in Betracht), wird dieses zitiert.

Gern wüsste ich, was auf dem Titelblatt steht, aber Verlage wie de Gruyter, die nicht sicherstellen, dass bei Google Books und Amazon (Look inside) der komplette Anfangsteil mit Titelblatt und komplettem Inhaltsverzeichnis präsent ist, schaden der Wissenschaft immens. Hier jedenfalls fehlt das Inhaltsverzeichnis, daher kann ich – da mir das Buch nicht vorliegt – nicht sagen, wie denn nun zu zitieren ist.

Der Umschlagstitel, im Netz vielfach präsent (siehe unten), hilft nicht weiter, denn entscheidend ist das Titelblatt. Laut Umschlag wäre der Großbuchstabe L angebracht und kein Doppelpunkt.

Die Verlagsmeldung hat Doppelpunkt gefolgt vom Großbuchstaben L:

http://deposit.d-nb.de/cgi-bin/dokserv?id=3360181&prov=M&dok_var=1&dok_ext=htm

Die DNB und die meisten Verbundkataloge setzen mit dem üblichen Trenner : mit vorangehendem Leerzeichen an, nicht jedoch HEBIS. Im GBV gibt es eine überflüssige Dublette, weil an zwei Standorten mit Großbuchstaben angesetzt wurde.

Metadaten dürfen auch ohne Autopsie aus zuverlässigen Quellen übernommen werden? An sich ja, aber wenn noch nicht einmal Bibliothekskataloge zuverlässige Quellen sind …

Die meisten Zitate im Netz plädieren für “Humanismus. Literarische”, während ausgerechnet der wichtige Regesta Imperii OPAC mit einem kleinbuchstaben aus der Reihe tanzt.

https://www.google.de/search?q=%22Historiographie+des+Humanismus+%3A+literarische+Verfahren%22

Genauigkeit bewährt sich an Kleinigkeiten, und nicht nur Studierende sollten genau arbeiten. Wenn das Titelblatt nicht vorliegt (weil nicht von der Fernleihe mitgeliefert oder Google Books/Amazon genutzt werden, weil ausreichend), ist es ohne eine an sich unnötige Nachfrage nicht möglich sicher anzugeben, wie man nach traditionellen geistes- und sozialwissenschaftlichen Gepflogenheiten zu zitieren hat.

Wenn man auf dem Titelblatt keinen Doppelpunkt, sondern nur Großbuchstaben sieht, ist die traditionelle Wahl “Humanismus. Literarische” angebracht.

Die unsinnige DIN 1505-2

https://de.wikipedia.org/wiki/DIN_1505-2

sah als Trenner (Deskriptor) den Doppelpunkt mit vorangehendem Leerzeichen vor und stellte sich damit gegen die Praxis aller wichtiger Diskziplinen, soweit ich sehe. Weltfremde Bibliothekare haben allenfals im Analogen sinnvolle Katalogisierungs-Regeln der Wissenschaft aufs Auge gedrückt. Wenn man sich Monographien aus verschiedenen wissenschaftlichen Fachgebieten ansieht, kann man sehen, dass dies nicht funktioniert hat.

Seit 2013 gilt DIN ISO 690-2013-10

http://infobib.de/2013/12/03/neue-zitier-norm-din-iso-6902013-10

Dank der Beutelschneiderei des Beuth-Verlags

?s=beuthelschneiderei

ist dazu nichts online verfügbar.

Literaturverwaltungsprogramme versagen bei diesem Punkt, da sie üblicherweise keine getrennten Felder für Titel und Untertitel vorsehen. Das Problem, dass nach einem Doppelpunkt ein Adjektiv (“literarische”) kleingeschrieben würde, lässt sich nicht ohne großen Aufwand lösen – vorausgesetzt man will die Option offen halten, dass man sich an der Katalogisierungspraxis orientiert.

Das Argument, dass bei einer automatisierten Erfassung von Zitaten (für Zitationsindices oder andere Auswertungen) es gar nicht so wichtig sei, wenn kleinere Differenzen auftreten würden, sticht aus meiner Sicht nicht. Haben wir etwa im bibliothekarischen Bereich im Bereich der Verbunddatenbanken irgendwo eine funktionierende Dubletten-Kontrolle?

Wenn bibliographische Daten in einem für Literaturverwaltungsprogramme geeigneten Austauschformat vorliegen, sollten alle Disziplinen zu ihrem Recht kommen.

Einen Sonderweg der Bibliotheken mit unsinnigen Ansetzungsregeln darf es nicht mehr geben.

Natürlich bezieht sich diese Kritik nicht nur auf das Titel/Untertitel-Problem. Nicht hinnehmbar ist auch, dass Bibliothekskataloge nur den ersten Herausgeber angeben. Ich aber praktiziere seit vielen Jahren den Usus, bis zum dritten Namen alle vollständig anzugeben. Die DNB hat bei dem hier erörterten Band alle Herausgeber als Beteiligte mit Hrsg. erfasst, aber die richtige Reihenfolge ist damit nicht erschließbar, denn nicht in allen Fällen ist sie alphabetisch wie im vorliegenden Fall.

Update: Josef Pauser meint, ich hätte Recht.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=35591

47 Bände der „Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte“ online

http://lbz.rlp.de/gesellschaft-fuer-rheinische-kirchengeschichte-kooperation-digitalisierung

„Mit Hilfe von dilibri können wir auf unsere Veröffentlichungen aufmerksam machen und Bürgern und Forschern einen einfacheren Zugang ermöglichen“, freut sich die Geschäftsführerin der Gesellschaft, Dr. Martina Knichel.

Wissenschaftliche Volltexte nicht mehr in der Google-Suche

In Google Scholar erfasste wissenschaftliche Volltexte sind mehr in der allgemeinen Websuche von Google abrufbar.

Aus den Kommentaren zu:
http://scholarlykitchen.sspnet.org/2015/02/18/what-would-it-cost-to-buy-everything

“Case in point Google no longer indexing full text of scholarly articles in their general Google search results, and only doing so for Google Scholar, based on users either not clicking on academic papers or clicking and then rapidly going back to the search results for something else. […]

The changes were announced in February 2013 on the private HighWire Forum for publishers that are on that platform. It was announced by a representative from Google Scholar. I’m not sure if I’m allowed to repost that here, and I haven’t seen it publicly stated anywhere. But it’s fairly easy to demonstrate if you have access to a recent journal article that’s limited to subscription access. Do a search on a sentence from the abstract and then do a search on text from deep within the article. Compare between Google and Google Scholar.”

Update:
http://log.netbib.de/archives/2015/02/19/google-scholar-aufgewertet

Quo vadis Digital History?

Alexander Weiss antwortet Jan Heinemann im Rahmen der Blogparade #wphyp

http://zeitraeume.hypotheses.org/189

Auszug:

“Die Blogs, die den Beinamen “wissenschaftlich” bekommen wollen, müssen letztlich den selben Qualitäts- und Objektivitärsansprüchen standhalten, wie traditionelle wissenschaftliche Publikationsformen.
Müssen sie das uneingeschränkt? Gegenstimmen wie die von Klaus Graf sagen: “Wissenschaftliches Gammelfleisch bringt einen nicht um!“. Diese gewagte These setzt die Mär vom reflektierten und informierten Leser voraus. Diese könnten dann in den Kommentarzeilen auf inhaltliche Fehler hinweisen und bringen letztlich einen Erkenntnisgewinn für den Autor mit sich. Auch diese Methode hat etwas für sich, zeigt aber, in welcher Zwickmühle sich wissenschaftliches Bloggen momentan befindet. Das Konzept des “Publish first – filter later” beendet bewusst traidtionelle Denkmuster. Das Peer Review muss dabei kein zwangsläufig vorgeschalteter Prozess sein. Hubertus Kohle nennt die Alternative: “Eine Bewertung, die im Nachhinein stattfindet, kann ebenfalls ein Peer Review sein“.4 Dieses Vorgehen führt zwangsläufig zu mehr Content und mehr Content führt zwangsläufig zu einer wachsenden Unübersichtlichkeit die, wie Kohle abschließend konstatiert “nur über professionelle Recherchetechniken einigermaßen einzuhegen ist”.”