http://informationspraxis.de ruft zum Open Peer Review der ersten drei Beiträge auf. Bisher gibt es abgesehen von Pingbacks einen Kommentar.
Gemäß http://archiv.twoday.net/stories/1022394242 habe ich keine Veranlassung anzunehmen, dass die Informationspraxis-Clique ihre Administrationsgewalt zensurfrei handhabt. Was ich in Archivalia an Kommentaren ertragen muss, geht auf keine Kuhhaut und steht in keinem Verhältnis zu gelegentlichen Grobheiten von mir. Trotzdem lasse ich die Kommentar-Jauche stehen. Wenn ich das seit 2010 aushalten kann (obwohl es schwerfällt), sollten auch Autorinnen und Autoren einer Bibliotheks-Fachzeitschrift klare Worte ertragen können. Hypotheses zeigt, dass aus technischen Gründen das Kommentieren mit vorgeschalteter Moderation nicht funktioniert: Viel zu viele sachliche Kommentare landen im Spamordner, und nicht alle Verantwortlichen begreifen, dass sie dort regelmäßig nachschauen sollten. Ein Open Review funktioniert üblicherweise bei den großen englischsprachigen Angeboten ohne vorherige Moderation = Vorzensur.
Ich lege im folgenden bewusst meine Beziehungen zu den kritisierten oder gelobten AutorInnen offen (ERKLÄRUNG ZUR BEFANGENHEIT BEIM REVIEW) und formuliere zur künftigen Beachtung durch Informationspraxis oder andere Open-Access-Zeitschriften in oberlehrerhafter Manier allgemeine FORDERUNGEN. Aussagen über die Aufsätze sind keine Aussagen zur Persönlichkeit ihrer AutorInnen, sondern STRIKT als rein sachliche Kritik zu verstehen.
Ich stehe (noch) im Editorial Board von Informationspraxis:
http://informationspraxis.de/wer-wir-sind/editorial-board
I. Ein unwissenschaftlicher Seminarbericht
Mumenthaler/Schuldt: Was macht gute Bibliothekspolitik aus? Ein Seminarbericht
http://informationspraxis.de/2015/02/04/open-peer-review-mumenthalerschuldt-was-macht-gute-bibliothekspolitik-aus-ein-seminarbericht
Meine Position zu dem Schweizer Bibliothek Mumenthaler ist soweit ich mich erinnere neutral, wenn nicht positiv.
?s=mumenth
Aufgrund eines miesen persönlichen Angriffs des LIBREAS-Redaktionsmitglieds Karsten Schuldt gegen mich in Archivalia wg. Informationspraxis habe ich entschieden etwas gegen ihn.
?p=2893#comments
Es wird nicht gesagt, wann genau das Seminar stattfand, ein unfassbarer Mangel.
Das Ergebnis in der Zusammenfassung wirkt trivial: ” Im Ergebnis stellte sich heraus, dass Netzwerke in die Gesellschaft und die Politik von großer Bedeutung sind.” Ach?
” es soll aber betont werden, dass diese nur auf der Basis der beteiligten Studierenden sowie der Gastdozierenden Cornel
Dora und Heike Stadler entstehen konnten.” Das könnte man wärmer formulieren (*Steinausdemglashauswerf*), und es ist schlechtes Deutsch. (Auf der Basis von Beiträgen der …)
Grundsätzlich hat ein solcher Seminarbericht in einer wissenschaftlichen Zeitschrift seinen Platz. Ich halte den vorgelegten Bericht aber für unwissenschaftlich, da zur Wissenschaft die Dokumentation mit Belegen gehört. Daran fehlt es, es gibt keinen Link auf Seminarmaterialien, die sicher auch nicht als Open Educational Resources im Internet zur Verfügung stehen, es fehlen auch Links zu Berichten über die angesprochenen Konflikte, die man stattdessen benötigen würde.
Unbelegtes Wissen ist wertloses Wissen. Nicht „ Apéro, Apéro, Apéro“ muss hier die Devise lauten, sondern “Belegen, belegen, belegen”.
Von den nur 6 Quellen stammen drei aus LIBREAS.
Bei den Online-Ressourcen ist jeweils das Datum des 29.9.2014 angegeben. Ich bevorzuge eine gemeinsame Angabe am Kopf der Anmerkungen. darüber könnte man sicher länger diskutieren.
FORDERUNG: Die Geschichte des Artikel ist lückenlos zu dokumentieren vom Datum der Einreichung bis zur Veröffentlichung.
Siehe etwa
https://peerj.com/articles/740/reviews
II. Artikel über Barrierefreiheit in nicht barrierefreiem PDF-Format
Baudisch/Dittmer/Kahlisch: Barrierefreiheit zur Routine machen
http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/Baudisch_final_3101_OPR.pdf
Die AutorInnen sind mir nicht bekannt. Dass Kontaktdaten zu ihnen fehlen, die u.a. auch Angaben über den institutionellen Hintergrund ermöglichen, ist ein schwerer redaktioneller Mangel.
Das Abstract schreibt zu sehr, was der Artikel leisten soll, er fasst nicht die Ergebnisse zusammen. Nur weil das eine weitverbreitete Unsitte ist, darf sie nicht toleriert werden.
FORDERUNG: Bei jeder Zusammenfassung muss darauf geachtet werden, dass auch die Resultate angemessen zusammengefasst werden.
Bei einem Aufsatz von über 40 Seiten muss die Zusammenfassung entsprechend ausführlich sein, was nicht der Fall ist. So müssten die drei wichtigsten Barrieren auch hier genannt werden.
Leider stehen alle Beiträge zum Open Review im Volltext nur als (nicht barrierefreie) PDFs zur Verfügung. Das schließt die Anwendung flotter und moderner Annotationswerkzeuge, wie man sie aus WORD oder Google Docs kennt, aus.
FORDERUNG: Beim Open Peer Review muss darauf geachtet werden, dass die Kulturtechnik der Annotation via HTML zum Tragen kommen kann.
Siehe auch
?s=annotat
FORDERUNG: Die Gliederung eines Artikels ist am Kopf des Dokuments wiederzugeben.
Bei langen Dokumenten geht sonst die Übersicht verloren.
Die verbreitete Kritik an der Onleihe
?s=onleihe
wird nicht zitiert. Es stellt sich die Frage, ob die AutorInnen oder die als Expertin genannte Kerstin Probiesch direkt oder indirekt Geschäftsbeziehungen zur Onleihe bzw. ekz unterhalten.
Man erfährt leider nicht, welche Websites konkret geprüft wurden. Begleitende (Open) Data fehlen, was erneut die Frage nach den BELEGEN aufwirft. Es muss strenger darauf geachtet werden, dass sich möglichst Alles nachvollziehen lässt.
Der ganze Artikel ist inhaltlich ausgesprochen wertvoll und verdienstvoll. Er ist jedoch in einer viel zu trockenen Sprache ohne jegliche Anschaulichkeit geschrieben. Dringend nötige Illustrationen z.B. Screenshots, um dem nicht mit dem Thema vertrauten Leser entgegenzukommen (z.B. beim Tastaturfokus), fehlen.
III. Ausgezeichnete Studie zu Hybrid Open Access
Open Peer Review: Mittermaier: Double Dipping beim Hybrid Open Access – Chimäre oder Realität?
http://informationspraxis.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/MITTERMAIER_final_OPR.pdf
Mit Mittermaier bin ich in INETBIB neulich zusammengerasselt
?p=3178#comments
Der Beitrag ist ausgesprochen wertvoll und sollte auch auf Englisch vorliegen.
FORDERUNG: Herausgeber sollten IMMER mit den Autoren die Frage der Übersetzung ins Englische erörtern und ggf. Hilfestellungen anbieten.
Zur Sprachbarriere bei OA zuletzt
http://archiv.twoday.net/stories/1022392768
Man könnte auch daran denken, solche Beiträge, die hier ja unter einer freien Lizenz stehen, in einem Wiki kollektiv übersetzen zu lassen (Crowdsourcing).
M. hat bei Verlagen angefragt, wie sie zum sogenannten Double Dipping stehen. Dass seine sehr komplexen Fragen viel zu viel Aufwand machten, ergibt sich klar. Soweit Antworten vorlagen, war Elsevier theoretisch der Musterschüler, aber praktisch sind doch erhebliche Zweifel angebracht. Auch wenn Verlage Double Dipping verneinen, heißt das nicht, dass sie keines betreiben. Ein wichtiges Resultat!
Eine Erklärung zu Interessen fehlt, obwohl sich aus dem Kontext klar ergibt, dass der Autor den Verlagen bei seiner Umfrage mit der Ankaufspraxis seiner Bibliothek (des FZ Jülich) “drohen” konnte.
FORDERUNG: Bei jedem Artikel muss eine Erklärung zu den Interessen stehen, die die jeweilige Befangenheit angibt oder verneint.
Siehe etwa
http://www.plosbiology.org/static/competing.action
Dass das Literaturverzeichnis doppelt im PDF vorhanden ist, ist ein weiterer schwerer redaktioneller Mangel.
Ansonsten habe ich nur ein paar Kleinigkeiten.
Die Zahl der Verlage (30) steht in der Zusammenfassung, gehört aber auch zur Tabelle bzw. dem sie umrahmenden Text.
Wieso wurden die von de Gruyter gemachten Zahlenangaben nicht publiziert?
“Im Rahmen dieser Arbeit muss eine derartige Untersuchung jedoch ein Desiderat bleiben.” Das klingt holprig.
“praktizieren” muss durch praktizierten ersetzt werden.
Im Text heißt es Zugriff am, im Literaturverzeichnis zugegriffen am. Auch hier stehen die Zugriffsdaten immer dabei, was ich ja als überflüssig empfinde.
FORDERUNG: Es sollte einheitlich in der Zeitschrift die Bezeichnung und das Datumsformat bei Internetquellen geregelt sein.
Siehe dazu ausführlicher:
http://archiv.twoday.net/stories/894826213
Da Verwechslungsgefahr mit dem Stand also der Datierung einer Ressource besteht, ist eine Kennzeichnung, um was für ein Datum es sich handelt, in jedem Fall erforderlich. Allerdings konkurrieren auch im Englischen accessed und retrieved.
Die Zugriffsdaten am 17.1.2015 zeigen, dass die Redakteure das Manuskript mit übermenschlicher Geschwindigkeit bearbeiten mussten, wurde es doch schon am 4. Februar zur Diskussion gestellt. Wir erinnern uns, dass der Hauptmacher Mumenthaler aus der Schweiz kommt (der Witz weiß: Schweizer bewegen sich langsam, sehr langsam …).
Zur aktuellen Diskussion zu hybridem OA aus norwegischer Sicht:
http://www.digital-science.com/blog/guest/going-for-true-gold-why-the-norwegian-research-council-is-taking-a-stand-against-hybrid-oa-journals
Da sich Peter Suber die Arbeit macht, die ihm bekannt werdenden Publikationen zu OA im Rahmen des Harvard Tagteam zu verschlagworten, ist es ratsam, auf diese unschätzbare bibliographische Quelle mit über 700 Einträgen zu Hybrid OA ergänzend hinzuweisen:
http://tagteam.harvard.edu/hubs/3/tag/oa.hybrid
Zum Thema Einheitlichkeit: Zum Vergleich zwei Zitate aus ein- und derselben Zeitschrift:
Bei Mittermaier:
Hauff, Albrecht (2013): Wissenschaftliche Publikationen und „freier“ Zugang – alternative Geschäftsmodelle
oder Freibier für alle? Bibliothek, Forschung und Praxis 37(1), S. 25-31
http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2013-0014 (zugegriffen am 17.01.2015).
Bei Mumenthaler et al.
Dora, Cornel (2012). Eine Bibliotheksstrategie für die Schweiz. In: Bibliothek, Forschung und
Praxis 36 (2012) 1, 78-86
Dass http://dx.doi.org/10.1515/bfp-2012-0009 fehlt, hätte nicht passieren dürfen. Der Aufsatz ist übrigens OA nach Ablauf des Embargos.
FORDERUNG: Alle online vorliegenden Ressourcen sind konsequent als solche nachzuweisen. Existiert ein Permanentlink, ist dieser zu verwenden. Bei lizenzpflichtigen Versionen ist dies kenntlich zu machen. Nach Möglichkeit ist eine Open-Access-Version zusätzlich zu zitieren.
Professionelle OA-Journals aus den Life Sciences verlinken bei den Literaturtiteln häufig CrossRef, Google Scholar und PubMed, wobei die beiden letzteren helfen, solche freien Versionen zu finden.
Zu Permanentlinks:
http://archiv.twoday.net/stories/16539613
Fazit: Redaktionell muss einiges verbessert werden. Die drei Beiträge sind inhaltlich interessant und qualitätvoll, Mittermaier sogar ausgezeichnet, was ich aber wohl auch deshalb so sehe, weil das Thema OA, um das es bei ihm geht, besonders nahe geht. Bei Mumenthaler et al. führte die Dokumentationslage zur Abwertung.