Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Was nur Blogs leisten können

http://aktenkunde.hypotheses.org/306

“Wer sich aktenkundliches Rüstzeug für eigene Archivstudien zulegen will, wird mit einer hochspezialisierten Forschung konfrontiert, deren Wege nicht immer geradlinig waren. Die Serie “Forschungsgeschichte der Aktenkunde” soll diese Wege abschreiten. Parallel entsteht eine aktenkundliche Basisbibliografie, die die besprochenen Werke systematisch nachweist.

Ich verstehe diese Serie auch als Exempel zur Blogparade “Wissenschaftsbloggen: zurück in die Zukunft” (#wbhyp). Hier verwerte ich Material aus einem Buchprojekt, das aufgrund der bekannten Krise des wissenschaftlichen Buchmarkts nicht zustande gekommen ist. Ganz abgesehen davon, dass die Darstellung im Blog-Format nicht mehr an physische Grenzen stößt: Umfang, Links usw. – in diesem Format kann eine Wissenschaftsgeschichte einer Spezialdisziplin überhaupt erscheinen,
kann sie das angestrebte Publikum am besten erreichen und
kann sie fortgeführt und ergänzt werden.
Auf Frau Königs Aufruf, herauszufinden warum sich das Bloggen “trotzdem” lohnt, kann ich für mein Exempel nach der Umstellung von Papier auf digital nur mit eigener Überraschung entgegnen: So etwas lohnt sich eigentlich nur im Wissenschaftsblog! Wer sich seiner Sache sicher ist, kann sich auch dem Medium anvertrauen. Wo Blogs weiße Flecken füllen, die das Papier auf seinem Rückzug hinterlässt, werden sie rezipiert werden. ”

Annalen des Historischen Vereins für den Niederrhein, insbesondere die Alte Erzdiözese Köln

Bis 1911 sind die Digitalisate bei Wikisource online:

https://de.wikisource.org/wiki/Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein

Die Digitalisierung der ULB Düsseldorf (unnötigerweise ab ovo) hat nur wenige Jahre mehr (bis Bd. 103, 1919):

http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/ihd/periodical/structure/7985802

#histverein

Repetitio est mater studiorum, dachte das Landesarchiv und meldete die gleiche Neuigkeit 2013 und 2015

Generallandesarchiv präsentiert Urkunden des Prämonstratenserstifts, las man im Januar 2013, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/235543677
http://www.landesarchiv-bw.de/web/54767

Die identische Pressemeldung vom Januar 2015:

http://www.landesarchiv-bw.de/web/58227

Irgendwie fühl ich mich da verschaukelt …

Zur Provenienz von Berlin Mgq 2018

http://www.handschriftencensus.de/4560

Die aus dem Besitz der Nürnberger Patrizierfamilie Schürstab stammende wappengeschmückte Handschrift wurde auf der Auktion XV bei Karl & Faber in München erworben, wie man

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0539_b067_jpg.htm

durchaus entnehmen kann. Doch hat der Handschriftencensus es versäumt, diesem Hinweis nachzugehen und den Codex bei

http://www.handschriftencensus.de/hss/Privat

einzutragen unter

Privatbesitz Antiquariat Karl & Faber, München, Nr. 1937/15, 63.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/karl_und_faber1937_11_11/0021

Handschriftenübergabe des damaligen Reichsarchivs an die Münchner Staatsbibliothek

Elisabeth Wunderle teilte mit, dass die von mir gesuchte Kemptener Fleschutz-Chronik heute Cgm 5821 sein dürfte.

http://archiv.twoday.net/stories/233326676

Eintrag im handschriftlichen Verzeichnis:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00026274/image_142

Das war übrigens auch 1930 und 1934 bekannt:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=fl%C3%A4sch%C3%BCtz+chronica

Die Handschrift gehörte zu einer Reihe von Handschriften (nicht nur, aber auch aus Kempten), die 1874 an die Bibliothek abgegeben wurden. Siehe Wunderle zu Cgm 5819:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/kempten-cgm5819

Notizen zu weiteren Handschriften aus der Ablieferung:

Cgm 5842 Ulmische Chronik 1710/11
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/914849 (in fine)
Zu Ulm auch
Cgm 5854 (Lied Belagerung 1552, gedruckt bei Steiff-Mehring)
Cgm 5875 Sammlungen des Advokaten Dr. Ehinger, Ulm
Cgm 5963 aber nicht aus der Ablieferung

Cgm 5868 Herolts Chronik von Schwäbisch Hall (mit Illustrationen)
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/714908893

Cgm 5885 ist ein Sammelband mit Teilen vom 15. (Hans von Westernach:
http://www.handschriftencensus.de/20623 ) bis 19. Jahrhundert. Die Abschrift der Bayerischen Chronik Ebrans aus dem 18. Jahrhundert fehlt in Roths Ausgabe und in
http://www.handschriftencensus.de/werke/3646
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/1022384791

#fnzhss

Wissenschaftsblogs in der Mediävistik: Anerkennungsprobleme? Kaum noch. (Beitrag zu #wbhyp)

Meint das Wissenschaftsblog:

http://mittelalter.hypotheses.org/5181

Zitat:

“Noch ein paar Worte zur Qualitätskontrolle wissenschaftlicher Artikel: Wie von Christoph Schöch in seinem Beitrag zur Blogparade, sei auch hier das von Clay Shirky stammende und u.a. von Hubertus Kohle mehrfach aufgenommene Motto “Publish first – filter later” stark gemacht, ebenso wie Klaus Grafs “Qualität wird überschätzt”. Wir denken ebenfalls, dass am Ende der Rezipient, zumal der wissenschaftlich ausgebildete, selbst in der Lage ist, das Filtern zu übernehmen und dass er sowohl den Mut als auch das Recht haben sollte, dies zu tun. Mit der entsprechenden Ausbildung oder Erfahrung lässt sich auch aus “schlechten” Arbeiten Gewinn ziehen. Deshalb braucht es unserer Meinung nach keinen strengen (= blind, double blind) Peer Review.”

Lesenswert übrigens auch Jahnz:

http://openblog.hypotheses.org/135

Friedrich I. Kurfürst von Brandenburg und Memorabilia aus dem Leben der Markgrafen von Brandenburg / aus den Quellen des Plassenburger Archivs (1850)

Die Digitalisate der ZLB Berlin lassen sich mit einem RSS-Feed verfolgen. Unter den Neuzugängen:

http://digital.zlb.de/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Ade%3Akobv%3A109-1-7331330

Missbrauch des Urheberrechts

In den USA hat der Uhrenhersteller Omega eine juristische Schlappe erlitten, der mit einem winzigen beim Copyright Office registrierten Logo Grauimporte verhindern wollte. Das sei ein Missbrauch des Urheberrechts.

http://heise.de/-2527920

Eventuell könnte man diese Argumentation verwenden, wenn Rechteinhaber gemeinfreie Werke mit einem urheberrechtlich geschützten Text- oder Bildwerks als Wasserzeichen schützen wollen.

NS-Provenienzforschung an den österreichischen Universitätsbibliotheken

Alles andere als hilfreich ist das portionsweise Anzeigen des in E-LIS in Einzelbeiträgen präsenten Bands “Universitätsbibliotheken im Fokus” (= Schriften der Vereinigung Österreichischer Bibliothekarinnen und Bibliothekare 13) von 2013, aus dem der im Titel zitierte Beitrag stammt:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=6

RA Solmecke deliriert über das Zitatrecht

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/wann-duerfen-medien-ungefragt-bilder-fuer-ihre-berichterstattung-verwenden-ein-ueberblick-ueber-das-zitatrecht-58495

Wann dürfen Medien ohne Erlaubnis Bilder für ihre Berichterstattung verwenden? De facto gilt das Recht des Stärkeren. Je spektakulärer das Ereignis (Amoklauf, Flugzeugabsturz, Anschlag), um so weniger haben die Urheber von Bildern eine Chance, sich gegen die unbefugte Nutzung zu wehren. Von daher wirkt es eher lächerlich, wie sich RA Solmecke dazu positioniert.

“Fast alle Nachrichtenportale verwendeten Screenshots aus dem Video zur Bebilderung des Artikels. Das ist eindeutig nicht von der Zitierfreiheit des § 51 UrhG gedeckt. Während ein Textzitat eine Auseinandersetzung mit dem Text erfordert, erfordert ein Bildzitat eine Auseinandersetzung mit dem Bild. In den jeweiligen Artikeln geht es aber darum, dass Tobias Huch die Frage auf die Panzerfaustgranate schreibt, nicht wie es aussieht. Der Leser benötigt das Bild nicht um die Kritikwürdigkeit des Vorgangs, also das eigentliche Thema des Artikels nachvollziehen zu können. Bei den Bildern handelt es sich also um reines Ausschmücken.”

ich halte das für falsch. Dem Bild-INHALT kommt hier eindeutig BELEGFUNKTION zu. Das Zitatrecht dient den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 GG. Es soll eine Nutzung auch ohne Erlaubnis des Urhebers ermöglichen, wenn die Auseinandersetzung mit einem Film, Bild oder Text notwendig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkrete geschützte Form thematisiert wird.

Meine Stellungnahmen zum juristischen Sachverhalt weist nach:

http://archiv.twoday.net/stories/8443682

Zum von Solmecke angesprochenen aktuellen Fall Huch/Lenze:

https://ennolenze.de/meine-unlizenzierten-fotos-in-den-medien/1768

Kunstdenkmäler Oberbayerns

Seit 2008 dümpelt das Projekt der BLO zu bayerischen Kunstdenkmälerinventaren vor sich hin. Es gibt dort genau einen (in Zahlen: 1) Band zu sehen:

http://www.bayerische-landesbibliothek-online.de/kunstdenkmaeler

Viele andere Bände sind aber im Netz, insbesondere in Polen:

https://de.wikisource.org/wiki/Kunstdenkm%C3%A4ler#Bayern

Nun sind alle drei Teile des ursprünglich 1895-1905 erschienenen oberbayerischen Inventars ohne US-Proxy im Internet Archive benutzbar.

Welscher Gast digital

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/wgd

Die UB Heidelberg hat gemeinsam mit dem SFB Materiale Textkulturen etliche Handschriftenfaksimiles und Transkriptionen des Werks von Thomasin von Zerklaere ins Netz gestellt.

Noch nicht verfügbar ist z.B. die Dresdener Handschrift, die aber schon seit Jahren im Netz steht, ohne dass das Heidelberger Angebot darauf einen Link setzt:

https://de.wikisource.org/wiki/Thomasin_von_Zerklaere#Handschriftendigitalisate

Vorträge eines Genealogiesymposiums online

“Nun sind auch die Vorträge des Genealogiesymposiums vom 15.1.2015 auf YouTube einsehbar.
http://www.GenealogieSymposium.eu
Vielen herzlichen Dank an den Kameramann Robert Reiter!
Felix Gundacker
Part 1. Direktor Erich Wagner-Walser – St. Hippolyt https://youtu.be/lLNnoBP9JWg
Part 2. Dr. Thomas Aigner – Diözesanarchiv St. Pölten https://youtu.be/aPIy1JtBbVE
Part 3. Ing. Felix Gundacker – GenTeam https://youtu.be/eXvfladPb40
Part 4. DI Georg Gaugusch – ADLER https://youtu.be/wGDfCtdXnfs
Part 5. Dr. Brigitte Rigele – Wiener Stadt- und Landesarchiv https://youtu.be/UsTqm2CRdpA
Part 6. HR Dr. Christoph Tepperberg – Österreichisches Staatsarchiv https://youtu.be/5Cj8dl2zU_w
Part 7. Publikumsfragen mit Diskussion https://youtu.be/Il4xU5YQIx4
Part 8. Mag. Werner Berthold – NÖ Landesarchiv https://youtu.be/XaJtkraahs0
Part 9. Mag. Alexander Schatek – Topothek https://youtu.be/Z3SRw7gEgB0
Part 10. Dr. Ludwig Hansen – Historiker https://youtu.be/SRTKvaeDycE
Part 11. Dr. Richard Hübl – Historiker https://youtu.be/W9u6abJEsSI
Part 12. Publikumsfragen mit Diskussion https://youtu.be/JbgUWTHIoZo
Part 13. Dr. Marie-Theres Arnbom https://youtu.be/GqclcVK69iw
Part 14 Mag. Christa Müller – ANNO https://youtu.be/DOAphd0mjYs
Part 15. Dr. Herbert Wurster – Pistum Passau https://youtu.be/ajMqxaa7Ark
Part 16. Publikumsfragen mit Diskussion https://youtu.be/zTx3l43bLVM
Part 17. Ing. Felix Gundacker – Schlußworte & Danksagung https://youtu.be/B4qLi1xObN8
Part 18. Dr. Thomas Aigner – Schlußworte & Danksagung https://youtu.be/a7VxI0EWCpY ” (Felix Gunacker auf FB)

Und nun etwas Copyfraud

Ein College in den USA hat ein Copyright für eine Skulptur Michelangelos beansprucht

https://www.techdirt.com/articles/20150122/17181429784/college-claims-copyright-16th-century-michelangelo-sculpture-blocks-3d-printing-files.shtml

und Creative Commons empfiehhlt CC0 für orginalgetreue Reproduktionen von gemeinfreien Werken:

http://creativecommons.org/weblog/entry/44734

In der Praxis werden mittels CC aber oft Urheberrechte beansprucht, die nicht bestehen.

Mit Copyfraud beschäftigen sich über 340 Einträge in Archivalia:

?s=copyfraud

Urteil zu national wertvollem Kulturgut

Grosz-Zeichnung “Brillantenschieber” ist nationales Kulturgut, sagt das VG Berlin (nicht rechtskräftig), Kirchners “Mädchen auf violettem Sessel” nicht. Es folgte dabei einer “Kunstexpertin” (siehe taz).

http://www.welt.de/regionales/berlin/article136666347/Grosz-Zeichnung-Brillantenschieber-ist-nationales-Kulturgut.html

http://www.jurablogs.com/go/brilliantenschieber-im-cafe-kaiserhof-von-george-grosz-ist-national-wertvolles-kulturgut

http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20150122.1555.400958.html

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=bl&dig=2015%2F01%2F23%2Fa0149&cHash=02c7be4344409c058df665910269bffe

“Ich denke schon, dass wir Besseres zu tun haben, als zwanzig, dreißig, vierzig und fünfzig Jahre alte Doktorarbeiten noch einmal zu überprüfen und neu zu bewerten”

Der ehemalige Rektor der Fuldaer Hochschule will Plagiate im Wissenschaftsbetrieb eher unter den Teppich kehren:

http://www.fuldainfo.de/fdi/plagiat-auf-plagiat-was-ist-da-los-dehler-im-gespraech