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Von wegen

http://archiv.twoday.net/stories/453143519 (August 2013) schrieb ich, dass das geplante Open-Access-Mega-Journal “Open Library of Humanities” auch nicht-englische Beiträge aufnehmen würde. Ich bezog mich auf Interview-Aussagen von Caroline Edwards:

“Es sind einige Herausgeber von Zeitschriften auf der Suche nach einer größeren Verbreitungsmöglichkeit ihrer Artikel zu uns gekommen, die nicht auf Englisch publizieren. Sie waren sehr besorgt darüber, dass Englisch die lingua franca auch in den Humanities wird, ähnlich wie in den Naturwissenschaften. Wir suchen nun nach Möglichkeiten, wie wir diesen Zeitschriften einen Platz bieten können. Vielleicht gibt es Möglichkeiten Artikel zu übersetzen, Abstracts, Titel etc. werden natürlich auf Englisch sein.

Ich persönlich arbeite mit deutscher Philosophie, und denke mir: Wenn etwas auf Deutsch erscheint, möchte ich das wissen. Auch wenn mein Deutsch nicht so gut sein sollte, will ich darauf zugreifen können, es vielleicht selbst übersetzen oder von jemand anderem übersetzen lassen. Deshalb ist es essenziell, dass wir Artikel in einer Vielzahl an Sprachen veröffentlichen. ”

Immer wieder beklage ich die mangelnde Berücksichtigung der Sprachbarriere der Wissenschaft bei Open Access:

http://archiv.twoday.net/stories/1022388825

Artikel können eingereicht werden:

https://oaopenaccess.wordpress.com/2015/01/30/open-library-of-humanities-update-part-1-now-accepting-submissions-religious-studies-and-theology-editors-in-place

ABER es heißt jetzt auf

https://submit.openlibhums.org/about/submissions

Submissions must be made in English.

Darauf haben wir so lange gewartet? Nach dem ganzen hohlen Gelaber über die Wichtigkeit nicht-.englischer Forschung nun das?? WTF!!!

Update: I appreciate the changing of the policy! See comment.

Wunschdigitalisate oder Digitalisierung on Demand – unter Umständen auch kostenlos

“ZB MED digitalisiert auf Ihren Wunsch aus den eigenen und gegebenenfalls auch aus anderen Beständen. Wenn urheberrechtlich möglich, werden die Titel in unseren Digitalen Sammlungen online gestellt und so weltweit und kostenlos zugänglich gemacht.

Je nach Umfang, Zweck und Art der Digitalisierung führen wir diese ZB MED-Dienstleistung entweder kostenlos oder gegen Bezahlung durch. Es ist auch – in Absprache mit uns – möglich, Geldbeiträge zu spenden. Sie erhalten dann von uns eine Spendenquittung. ”

http://www.zbmed.de/recherchieren/digitale-sammlungen/wunschdigitalisate-aus-zb-med-bestand

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/434207182

Digitalisate der SB Berlin können nun seitengenau zitiert werden

Erfreulich!

http://digital.staatsbibliothek-berlin.de/features-und-hilfe/verlinken-und-zitieren

Andere schreiben die URL offen sichtbar hin, in Berlin muss man wissen, dass man den Schraubenzieher anklicken muss.

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001642500000002

(Man sieht das Exlibris des Wilhelm von Zell 1515)

“… das strikte Fotografierverbot in deutschen Museen. Ein nicht mehr zeitgemäßer, grauenhafter Zustand”

Meint Michelle van der Veen:

https://museumsglueck.wordpress.com/2015/01/27/museumselfies

Stimmt! Lesenswert auch die Kommentare z.B.

“Wenn ich weiter darüber nachdenke, dann bin ich auch wieder direkt bei meinem Thema “Pressebilder” angekommen: Warum gibt es auf Homepages von Museen Presseseiten mit Passwörtern? (https://kulturundkunst.wordpress.com/2014/12/12/seminar-grundlagen-pressearbeit)

Fotos und Bilder… ein Thema, das mich mehr und mehr nervt. Ich würde viel mehr Fotos aus Museen posten, viel mehr darüber schreiben, aber oft sind mir die Hände gebunden. Ich gucke mir sehr viele Ausstellungen an, auf meinem Blog landet nur ein Bruchteil – oft: weil ich die Fotos nicht verwenden darf.

Schade, für Blogger und die Museen. Kostengünstigere Werbung für eine Kultureinrichtung kann es doch nicht geben. Mich macht es oft traurig. ”

Siehe dazu auch:

http://archiv.twoday.net/stories/1022375764
http://archiv.twoday.net/stories/565878174
http://archiv.twoday.net/stories/156263260
?p=23166
https://books.google.de/books?id=XFAsAAvJYncC&pg=PA429 (Müller 2007)
Winfried Bullinger: Kunstwerke in Museen – Die klippenreiche Bildauswertung, in: Festschrift für Peter Raue, 2006

Self-portrait by Karel Dujardin, c. 1662 https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0

Schweinfurter Main-Post greift Verkauf der Bücher aus der Bibliothek Otto Schäfer auf

Obwohl ich der Main-Post eine Mail zu meinem Beitrag

http://archiv.twoday.net/stories/1022384791

geschickt hatte, ist diese nicht bei Mathias Wiedemann gelandet, der beim Googeln auf meinen Blogeintrag stieß und nun endlich die Brisanz erkannte. Heute erschienen von ihm drei Artikel in der Main-Post:

Museum Otto Schäfer: Ministerium prüft Bücher
http://www.mainpost.de/regional/franken/Mosaik;art1727,8550072

Auszüge:

„Spitzenstücke aus der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer verscherbelt“ – ein Internetartikel mit dieser Überschrift sorgt derzeit in der Fachwelt für Furore, von der größeren Öffentlichkeit ist er bislang unbemerkt geblieben. […]

Publik gemacht hat den Vorfall der Historiker und Archivar Klaus Graf auf mehreren Internetplattformen für Historiker und Bibliothekare. Graf ist Geschäftsführer des Archivs der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen. Er war auf einen neuen Eintrag im Portal „Kulturgutschutz Deutschland“ gestoßen. […]

Weder Otto G. Schäfer noch der Händler wollen die Vorgänge unter Verweis auf juristische Aspekte derzeit kommentieren. Nach Auskunft der Bayerischen Staatsbibliothek ist das Konvolut inzwischen aus Hamburg zurück in Schweinfurt. „Damit sind wieder wir zuständig“, sagt Ludwig Unger, Pressesprecher des Bayerischen Kultusministeriums. Das Ministerium lasse derzeit durch Experten prüfen, ob die Bücher aus Schweinfurt auch in die bayerische Kulturgut-Schutzliste aufgenommen werden. Er rechnet mit einer Entscheidung noch im Februar.

Der Verkauf als solcher wäre damit freilich nicht gestoppt.

2. Artikel

Besonders bedeutsame Bücher
Kunstverkauf: Sind 194 Bücher der Sammlung Otto Schäfer national wertvolles Kulturgut? Hamburg sagt: Ja. Bayern prüft noch.
http://www.mainpost.de/regional/franken/Besonders-bedeutsame-Buecher;art1727,8550032

Im Trägerverein des Museums ist auch die Stadt Schweinfurt vertreten. In der Mitgliederversammlung, so Pressesprecherin Anna Barbara Keck, sei zwar von Verkaufsabsichten die Rede gewesen, es habe aber keine näheren Informationen über Art und Umfang gegeben. Von diesem konkreten Verkauf wisse die Stadt seit Anfang Januar. Am 20. Januar sei auf Anfrage aus der Bayerischen Staatsbibliothek die Auskunft gekommen, das Konvolut enthalte keine wesentlichen Unikate, einer Ausfuhr stehe nichts im Wege. Oberbürgermeister Sebastian Remelé habe daraufhin Otto G. Schäfer gebeten, seine Beweggründe in einem Gespräch darzulegen. Das Gespräch habe bisher aber noch nicht stattgefunden.

Ich hatte der Pressestelle der Stadt Schweinfurt am 7. Januar einen Link mit meinem Beitrag zugeleitet und im Betreff “Mit der Bitte um Stellungnahme” geschrieben – keinerlei Reaktion!

1987 und 1988 hat Otto Schäfer in Ausstellungen im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg und in der Bayerischen Staatsbibliothek seine Schätze einer großen Öffentlichkeit vorgestellt. Titel: „Fünf Jahrhunderte Buchillustration – Meisterwerke der Buchgraphik aus der Bibliothek Otto Schäfer“. 1992/1993 folgte „Europäische Einbandkunst aus sechs Jahrhunderten“ in Schweinfurt, zu sehen im Museum, das damals noch Bibliothek Otto Schäfer hieß. Zu beiden Ausstellungen kamen opulente Kataloge heraus. Vergleicht man nun die Verkaufsliste – die in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg einsehbar ist und die Graf ins Internet gestellt hat – mit beiden Katalogen, finden sich rund 40 Übereinstimmungen.

Unter den verkauften Büchern ist etwa eine Ausgabe der Fabeln des Aesop, gedruckt von Johann Zainer in Ulm um 1476. Über dieses Buch schrieb Otto Schäfer 1976 selbst: „Dieses Buch gehört zu der Art . . ., die man nehmen muss, auch wenn einige Seiten fehlen. Meines Wissens gibt es nur noch zehn Exemplare des Ulmer Aesop, und es ist unwahrscheinlich, daß mir jemals noch ein Exemplar angeboten wird. (Es gibt nur ein einziges in den Vereinigten Staaten).“

Ein weiteres Spitzenstück ist das Beutelbuch der Katharina Röder von Rodeneck, eine Gebetbuch-Handschrift nach 1540, deren Einband in einen Beutel mündet, den man am Gürtel befestigen konnte. Im Katalog steht dazu: „1982 von Frau Ida Schäfer für ihren Mann zum 70. Geburtstag erworben“.

Über den Grund des Verkaufs gibt es keinerlei Angaben. Otto G. Schäfer äußert sich mit Blick auf juristische Aspekte nicht zu dem Vorgang. Bekannt ist, dass die Sammlung immer wieder Verkäufe getätigt hat, um Ankäufe zu finanzieren oder andere Sammlungsteile halten zu können.

3. Artikel – ein sehr kurzer Kommentar:

Nicht sehr partnerschaftlich
http://www.mainpost.de/regional/franken/Standpunkt-Nicht-sehr-partnerschaftlich;art1727,8550077

Auszug:

Vom Museum selbst gibt es bislang keinerlei Informationen dazu. Nicht für die Presse und offenbar auch nicht für die Stadt Schweinfurt, die seit Jahrzehnten auf vielen Ebenen ein wichtiger Partner des Museums ist. Bei der Stadt gibt man sich vorläufig noch abwartend und ruhig. Ein Gespräch stehe noch aus. Als besonders partnerschaftlich dürfte man das gelinde gesagt diskrete Vorgehen von Otto G. Schäfer allerdings nicht empfunden haben.

Billigkeitskontrolle bei einseitiger Preisgestaltung möglich

http://notizen.duslaw.de/amtsgericht-koeln-verwirft-veroeffentlichungsentgelt-fuer-bilanzveroeffentlichung-im-bundesanzeiger

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2014/142_C_639_12_Urteil_20141013.html

“Es ist anerkannt, dass Tarife und sonstige Entgeltregelungen von Unternehmen mit Monopolstellung, die mittels eines privatrechtlich ausgestalteten Benutzungsverhältnisses Leistungen anbieten, auf deren Inanspruchnahme der andere Vertragsteil angewiesen ist, nach billigem Ermessen festgesetzt werden müssen und die Billigkeitskontrolle in entsprechender Anwendung des § 315 BGB zu erfolgen hat (BGH NJW-RR 2006, 133-135 m.w.N.). Die Notwendigkeit einer Billigkeitskontrolle in solchen Fällen findet ihre Rechtfertigung darin, dass der Kunde, der auf die Inanspruchnahme dieser Leistungen angewiesen ist, einem Kontrahierungszwang unterliegt und er keine andere Wahl hat, als sich mit der durch einseitige Leistungsbestimmung zustande gekommenen Preisgestaltung des (Monopol-)Unternehmens einverstanden zu erklären. Die Heranziehung des § 315 BGB zur Prüfung der Angemessenheit der Konditionen derartiger Verträge ist in diesen Fällen die gebotene Kompensation für die Einschränkung der Vertragsfreiheit.
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Diese insbesondere für den Bereich der Daseinsvorsorge entwickelten und auf staatlich regulierte Entgeltregelungen von Versorgungsunternehmen anwendbaren Grundsätze sind auch im vorliegenden Fall anwendbar. Zwar bietet die Klägerin keine Leistungen der Daseinsvorsorge an, gleichwohl handelt es sich um staatlich regulierte Entgelte, die auf einer einseitigen Preisgestaltung beruhen, der sich die Kunden der Klägerin nicht entziehen können.”