https://www.wbs-law.de/urheberrecht/wann-duerfen-medien-ungefragt-bilder-fuer-ihre-berichterstattung-verwenden-ein-ueberblick-ueber-das-zitatrecht-58495
Wann dürfen Medien ohne Erlaubnis Bilder für ihre Berichterstattung verwenden? De facto gilt das Recht des Stärkeren. Je spektakulärer das Ereignis (Amoklauf, Flugzeugabsturz, Anschlag), um so weniger haben die Urheber von Bildern eine Chance, sich gegen die unbefugte Nutzung zu wehren. Von daher wirkt es eher lächerlich, wie sich RA Solmecke dazu positioniert.
“Fast alle Nachrichtenportale verwendeten Screenshots aus dem Video zur Bebilderung des Artikels. Das ist eindeutig nicht von der Zitierfreiheit des § 51 UrhG gedeckt. Während ein Textzitat eine Auseinandersetzung mit dem Text erfordert, erfordert ein Bildzitat eine Auseinandersetzung mit dem Bild. In den jeweiligen Artikeln geht es aber darum, dass Tobias Huch die Frage auf die Panzerfaustgranate schreibt, nicht wie es aussieht. Der Leser benötigt das Bild nicht um die Kritikwürdigkeit des Vorgangs, also das eigentliche Thema des Artikels nachvollziehen zu können. Bei den Bildern handelt es sich also um reines Ausschmücken.”
ich halte das für falsch. Dem Bild-INHALT kommt hier eindeutig BELEGFUNKTION zu. Das Zitatrecht dient den Kommunikationsgrundrechten des Art. 5 GG. Es soll eine Nutzung auch ohne Erlaubnis des Urhebers ermöglichen, wenn die Auseinandersetzung mit einem Film, Bild oder Text notwendig ist. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die konkrete geschützte Form thematisiert wird.
Meine Stellungnahmen zum juristischen Sachverhalt weist nach:
http://archiv.twoday.net/stories/8443682
Zum von Solmecke angesprochenen aktuellen Fall Huch/Lenze:
https://ennolenze.de/meine-unlizenzierten-fotos-in-den-medien/1768