Der Beitrag erschien soeben in:
http://kulturgut.hypotheses.org/413
Im Portal Kulturgutschutz Deutschland ist seit November 2014 ein merkwürdiger Eintrag “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke” einsehbar, der die vorläufige Eintragung eines Konvoluts von 194 Einheiten in das Hamburger Länderverzeichnis des national wertvollen Kulturguts betrifft: “Handschriften und Drucke des 15. und 16. Jahrhunderts mit z.T. kolorierten Holzschnitten und Kupferstichen illustriert, verschiedentlich reich in Holz oder Leder gebunden; Drucker u.a. Gutenberg aus Mainz, Sorg aus Augsburg, Reger aus Ulm, Grüninger aus Straßburg, Lotter aus Wittenberg und Feyerabend aus Frankfurt”. Bis auf eine kurze Notiz in Archivalia blieb dieser durchaus brisante Verwaltungsvorgang in der Öffentlichkeit unbemerkt. Die detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen sei in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen. Der zuständige Sachbearbeiter Thomas Schmekel im Staatsarchiv Hamburg hat mir noch im November bestätigt, dass die Liste öffentlich sei und mit einer Publikation wohl im Hamburger Transparenzportal zu rechnen. Diese Veröffentlichung ist aber nie erfolgt, und nun war zu erfahren, dass die Bände nach Bayern transportiert wurden und München daher zuständig sei.
Welche Schätze der an eine Hamburger Spedition und den bekannten Handschriftenantiquar Jörn Günther gerichtete Bescheid vom 18. November 2014 betrifft, zeigt der Download (PDF) der Liste. Jedem Kenner ist klar, dass die Annahme der Hamburger Behörde, es handle sich um Stücke aus dem Museum Otto Schäfer in Schweinfurt, offenkundig zutreffend ist. Es geht um die Zimelien der einzigartigen Sammlung, wobei das umfangreiche Fragment der Gutenberg-Bibel nur die bedeutendste der knapp 70 Inkunabeln ist. Die meisten der in einem Bericht über den Besuch der Pirckheimer-Gesellschaft in Schweinfurt erwähnten Spitzenstücke sind vertreten. Nr. 1 ist etwa eine niederösterreichische Sammelhandschrift aus dem Katalog Drucke, Manuskripte und Einbände des 15. Jahrhunderts. Bearbeitet von Manfred von Arnim (1984), Nr. 372. Nr. 146 ist das bekannte Beutelbuch der Katharina Röder aus Kloster Frauenalb von 1540. Nr. 119 ist eine der Forschung anscheinend unbekannte Handschrift “Ebran v. Wildenberg: Chronik der Herzöge Andreas v. Regensburg: Chroniken der Fürsten aus Bayern” (in einem Ottheinrich-Einband).
Man darf durchaus von einem “Ausverkauf” der Sammlung Otto Schäfer sprechen, die bereits durch erhebliche Verkäufe 1994/95 dezimiert worden war (siehe Fabian-Handbuch). Auch bei den exemplarisch im Fabian-Handbuch der historischen Buchbestände erwähnten bedeutenden Buchtiteln zeigt sich eine große Übereinstimmung mit der Hamburger Liste. Das angehaltene Konvolut sei “eine wirklich aufregende, mit größter Kennerschaft zusammengetragene Sammlung, die im Land und zusammen bleiben muß”, meinte ein Experte mir gegenüber.
Das Vorgehen des Eigentümers Otto G. Schäfer (Sohn des namengebenden Sammlers), der die Spitzenstücke seiner öffentlich zugänglichen Sammlung klammheimlich Jörn Günther verkaufte, darf man durchaus skandalös nennen. Dazu passt, dass Schäfer mich am Telefon angelogen hat, als ich mich als betroffener Wissenschaftler nach einem der auf der Liste stehenden Bände erkundigte, nämlich nach der Nr. 4 mit Richenbach-Einband, der dem Schwäbisch Gmünder Kleriker Jörg Ruch gehörte, über den ich im Internet 2002 einen kleinen Artikel publiziert hatte. Auch als ich vorgab, ein Verkaufsgerücht gehört zu haben, tat Schäfer so, als befände sich der Band nach wie vor im Gewahrsam der Bibliothek.
Wir brauchen dringend eine öffentliche Diskussion über die Liste national wertvollen Kulturguts, die ich als virtuelle Kunst- und Wunderkammer der Bundesrepublik Deutschland bezeichnet habe, über die man sich nur wundern kann. Man muss den Mut anerkennen, mit dem das Hamburger Staatsarchiv erstmals ein solches Transportgut bei der Ausfuhr aus der EU (Günther hat sein Antiquariat ja in die Schweiz verlegt) mit einer vorläufigen Eintragung angehalten hat. Grundlage war der nach der EG-Verordnung über die Ausfuhr von Kulturgütern gestellte Antrag. Die vorläufige Eintragung soll der Prüfung dienen, ob es sich um national wertvolles Kulturgut handelt. Hamburg war überzeugt, dass mindestens einige Stücke definitiv national wertvolles Kulturgut darstellen und hat daher die vorläufige Unterschutzstellung veranlasst. Da Bayern nicht für seinen Mut gegenüber dem Kunsthandel bekannt ist, bewegliche Kulturgüter dreist vernachlässigt und die Bayerische Staatsbibliothek als maßgebliche Fachbehörde nach meinen Erfahrungen ebenfalls keinerlei Interesse an Kulturgutschutz hat, wird man die Rückverlagerung nach Bayern als “schmutzigen Trick” werten dürfen. Kulturgüter sind einmal mehr Opfer des deutschen Föderalismus!
Zum Interesse der Wissenschaft an Kulturgütern in privater Hand habe ich mich in meinem Beitrag “Nachruf auf die Bibliothèque Internationale de Gastronomie in Lugano” ausführlicher geäußert. Dass es sich bei der Schweinfurter Bibliothek Otto Schäfer um eine unikale Kollektion handelt, die ebenso wie eine weltweit einzigartige Käfersammlung unbedingt auf der bayerischen Liste des national wertvollen Kulturguts stehen müsste, erscheint mir sicher. Auf den Schutz solcher wirklich hochrangiger Gesamtheiten aber pfeift der Freistaat: Hat er doch im März 2014 aus der berühmten Pommersfeldener Bibliothek nur eine willkürlich anmutende Auswahl von Handschriften vorläufig auf die Liste gesetzt.
Im Interesse der Wissenschaft müsste ein möglichst vollständiger Ankauf der jetzt angehaltenen Schweinfurter Stücke (bzw. weiterer Bestände der Bibliothek Schäfer) für eine öffentliche Sammlung etwa durch die Kulturstiftung der Länder finanziert werden.
Die vor allem mit Stiftungsgeldern ins Werk gesetzte Digitalisierung ausgewählter Bücher der Bibliothek Schäfer durch das Münchner Digitalisierungszentrum betraf nicht wenige der Werke des verkauften Konvoluts. Aber eben nicht alle. Der beträchtliche Schaden für die Wissenschaft wäre geringer, wenn die verscherbelten Pretiosen komplett digitalisiert vorliegen würden.
Die Schweinfurter Bibliothek geriert sich als ehrenwerte und seriöse Institution, getragen von einem als “Stiftung” bezeichneten eingetragenen Verein, der aber vermutlich nur das abnickt, was der Vereinsvorsitzende Otto G. Schäfer will. Öffentliche und kirchliche Schweinfurter Büchersammlungen befinden sich inzwischen als Leihgaben in der Bibliothek. Dass man in intransparenter Weise und offenkundig ohne Information der bayerischen Behörden die herausragenden Zimelien verkauft hat, zeigt, wie wenig ehrenwert und seriös das Museum Otto Schäfer in Wirklichkeit agiert.
Heuchlerisch wird immer wieder behauptet, die Zerstörung wichtiger Sammlungen nütze Wissenschaftlern. Aus einem der Bücher der Hamburger Liste (Nr. 51), einer Inkunabel von 1490, digitalisiert vom MDZ
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00083109/image_2
Nachtrag
In INETBIB nahm Falk Eisermann noch am 7. Januar 2015 wie folgt Stellung:
Die Verbringung dieses Bestandes nach Bayern ändert nichts am Umstand seiner absoluten Schutzwürdigkeit. Ich habe dazu Anfang Dezember auf Wunsch des Hamburger Staatsarchivs folgendermaßen Stellung genommen:
“… wie gewünscht möchte ich zu der Frage Stellung nehmen, in welchen Fällen die Abwanderung der in der Liste aufgeführten Stücke einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten würde, wobei ich mich zuständigkeitshalber nur auf die Nummern 2-69 der Liste (Inkunabeln) beziehe (1.-3.). Darüber hinaus ein Hinweis und eine Empfehlung (4., 5.).
1.) Die große Mehrzahl der aufgeführten Inkunabeln läßt sich ohne Weiteres als besonders bedeutsam erkennen, z.T. ist den Stücken ein herausragender wissenschaftlich-kultureller Rang zuzumessen. Dies gilt aufgrund des Alters für die Nummern 2 und 3 (Gutenberg-Bibel/Schöfferdruck von 1457, auch wenn jeweils nur Fragmente), aufgrund ihres Unikatcharakters für Nr 51 und 66, aufgrund der historischen Textzusammenstellungen für Sammelbände wie Nr 22, 49 und 50. Die Nr 22 beispielsweise ist eine Symbiose von z.T. extrem seltenen, deutschsprachigen, illustrierten Erzähltexten, wie es sie in dieser Form kein zweites Mal geben dürfte. Auch die überwiegende Mehrheit der anderen aufgeführten Stücke ist aufgrund ihrer Illustrationen und ihres Charakters als volks- und vor allem deutschsprachige Erzeugnisse des frühesten Buchdrucks als schützenswert einzustufen.
2.) Auch wenn es sich bei den aufgeführten Stücken letztlich nicht um eine „historisch“ gewachsene Sammlung im eigentlichen Sinne handelt – obwohl sie bibliophile Sammlungstendenzen im Nachkriegsdeutschland in exemplarischer Form abbildet, was ihr einen Quellenwert ganz eigener Art verleiht – und die Bibliothek Schäfer bereits seit langem den Ausverkauf der von ihrem Gründer mit großer Sorgfalt gesammelten und durch wissenschaftliche Publikationen erschlossenen Inkunabelzimelien betrieben hat, muß dieser „Restbestand“, der selbst als solcher einen kulturellen Wert von unschätzbarer Dimension hat, als einzigartiges Ensemble betrachtet werden, dessen geschlossene Bewahrung und Erhaltung in Deutschland aus meiner Sicht dringend erforderlich ist.
3.) Die Zerschlagung der Sammlung würde für die verschiedenen an ihr interessierten Wissenschaftszweige (Buchwissenschaft [mit Inkunabel- und Einbandkunde], Germanistik, Kunstgeschichte u.a.) einen erheblichen Informations- und Quellenverlust bedeuten. Ein Beispiel: Der Gesamtkatalog der Wiegendrucke, der sich in seiner gedruckten Form und in seiner Online-Datenbank immer wieder auf in der Liste aufgeführte Exponate bezieht (recherchierbar: http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de, Allgemeine Recherche mit Suchwort „BSchäfer“ in dieser Schreibweise), sähe sich zu umfangreichen Änderungen im Detail und zu komplizierten Verbleibsrecherchen gezwungen, wenn die Sammlung außer Landes gebracht und zerstreut werden würde, was mit großer Sicherheit zum Verschwinden vor allem der bedeutendsten Stücke in privaten Sammlungen führt.
4.) Es ist darauf hinzuweisen, daß über zwei Dutzend Inkunabeldrucke der Bibliothek Schäfer (und zahlreiche andere Spitzenstücke), darunter etwa der bemerkenswerte Sammelband Nr 50, auf Kosten der öffentlichen Hand digitalisiert wurden. Die Digitalisate werden ebenfalls vom Münchener Digitalisierungszentrum vorgehalten (siehe http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=sammlungen&kategorie_sammlung=2&l=de).
5.) Ich empfehle dringend eine zeitnahe Veröffentlichung der gesamten Liste in der uns vorliegenden Form im Internet und bin gerne bereit, weitere Informationen (z.B. fehlende GW-Nummern) vorab beizusteuern.
Fazit: Die Abwanderung der Sammlung würde einen wesentlichen Verlust für den deutschen Kulturbesitz bedeuten. Die Sammlung ist aus meiner Sicht als schutzwürdig einzustufen und sollte als Ensemble in Deutschland erhalten bleiben.”
Dr. Falk Eisermann
Referatsleiter
Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Gesamtkatalog der Wiegendrucke / Inkunabelsammlung