Frauenbewegung(en) im Archiv des DOKU Graz (Buch)

Bereits 2013 ist eine Masterarbeit in Buchform erschienen.

Eva Taxacher: Frauenbewegung(en) im Archiv des DOKU Graz. Eine Bestandsaufnahme und kritische Reflexion

Der Verlag schreibt dazu:
In diesem Buch wird das Archivmaterial und die Organisation des DOKU Graz und seines Archivs in der Entwicklung der Frauenbewegung verortet und in Verbindung zur feministischen Theorieentwicklung gedacht.
Der Fokus dieser Arbeit zur Geschichte der Frauenbewegung in Graz liegt auf der Kontextualisierung des Archivmaterials und in weiterer Folge auf der Frage welche Ausschlüsse das Archiv selbst produziert durch die impliziten oder expliziten Definitionen und Vorstellungen über Feminismus, Frauenbewegung und Frauen. Bereits in der Analyse der zentralen Begriffe zeigen sich die wesentlichen Spannungsfelder der feministischen Debatten: Wer sind die Frauen, deren Geschichte geschrieben werden soll, was wird unter Frauenbewegung verstanden, was ist mit Feminismus gemeint. Abhängig davon welche Antworten auf diese Fragen gegeben werden bzw. welche Vorstellung davon zugrunde liegt, gibt es unterschiedliche Herangehensweisen und Ergebnisse in historischen und zeitgenössischen Untersuchungen. Das Archiv wird nicht zum unmarkierten und unbeschriebenen Ausgangspunkt einer beschreibenden Geschichtsforschung, sondern das dokumentierte Wissen wird kontextualisiert – und damit auch die Lücken denkbar und greifbar gemacht.
(12,5 x 20,5 cm, Broschur, 154 Seiten, € 19,80, ISBN 978-3-85409-699-3)

Eva Taxacher, studierte Soziologie und Internationale Genderforschung & Feministische Politik, beschäftigt sich mit Frauen- und Geschlechtergeschichte im musealen und öffentlichen Raum und arbeitet derzeit in der Geschlechterpolitischen Bildungsarbeit in Graz.

Zur Website des DOKU in Graz

Kulturgutschutz Hamburg: “Kolorierte und illustrierte Handschriften und Drucke”

Bei http://kulturgutschutz-deutschland.de annoncierte die Freie und Hansestadt Hamburg jüngst unter dem o.g. Titel das eingeleitete Verfahren zur Eintragung in das Verzeichnis nationalen Kulturguts für 194 Einheiten beweglichen Kulturguts: http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/Hamburg/06401.html?nn=1003270&block=AllesDruckversion

Auffallend in der Annonce ist die Erwähnung “Gutenberg aus Mainz” bei den Druckern. Offiziell hat die Hansestadt keinen Gutenberg-Druck aufzuweisen. Welche Zimelien hat die Stadt bislang noch nicht bei sich bemerkt, die – wie zu lesen ist – als detaillierte Liste der Objekte mit 199 Positionen in den Akten der Freien und Hansestadt Hamburg, Kulturbehörde – Staatsarchiv (Az. ST6341/01) einzusehen seien?

Militärgeographie des Kantons Schaffhausen 1916/17

http://www.alexandria.admin.ch/bv00963319_Schaffhausen.pdf

Weitere Digitalisate der Bibliothek am Guisanplatz in Bern über

http://search.books2ebooks.eu

(Abfrage ausgehend von einem Einzeltreffer z.B. mit Schweiz nach: all items available for EOD from Library Am Guisanplatz, anschließend auf eBooks einschränken)

Klatsche für Wikimedia Foundation in Sachen Markenrecht

“Das Bundespatentgericht in München hat mit Beschluss vom 26. März 2014 eine Beschwerde der Wikimedia Foundation gegen das interdisziplinäre Projekt Wiki-Watch zurückgewiesen. Wikimedia hatte beantragt, die Marke von Wiki-Watch löschen zu lassen. Ohne Erfolg: Zwischen Wikipedias Puzzle-Kugel und dem Logo von Wiki-Watch bestehe keine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr, so das eindeutige Urteil der Richter.”

http://blog.wiki-watch.de/?p=3916

Open-access mandate at the Gates Foundation

Peter Suber: “This is big, and not only because the the Gates Foundation is big. The policy applies to both texts and data, requires CC-BY licenses, and is the first OA policy anywhere to give publishers fair warning and cut the permissible embargo from 12 months to zero over the next two years.”

https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/SNRPPLGCqPh

Suchmaschinentest: Aktuelle Inhalte

Welche brandneuen Wikipedia-Artikel

https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:Neue_Seiten

finden Suchmaschinen und Metasuchmaschinen?

23 Uhr 49 wurde angelegt

https://de.wikipedia.org/wiki/Blutnacht_von_Sneek

Suche nach:

blutnacht von sneek

Etwas Informatives bietet dazu nur Google und http://www.etools.ch (erste drei Treffer nach Google).

Um Mitternacht: Nichts Informatives bei Metager3, Yahoo=Bing, http://info.com.

Otfriedvers: Google und http://etools.ch auf Platz 1, nichts bei Yahoo, http://info.com (jeweils erste 10 Treffer). geprüft ca. 00:10.

Geprüft 00:13-00:17 ‎Ambika (Mahabharata). Noch nichts bei Google und den anderen.

Rebeca Olvera: Google nur auf Platz 10. Bei den anderen noch Fehlanzeige.

Schon um 22:50 wurde ‎Barbara Schöbi-Fink angelegt. Google: Platz 3. Fehlt bis auf http://etools.ch (Platz 10) bei den anderen.

22:06 wurde angelegt: Attilio Momigliano. Google Platz 2; fehlt bei den anderen unter den ersten 10.

Bei Metager3 werden (aber nicht durchgehend) oben rechts gesondert Suchergebnisse aus der Wikipedia angezeigt; diese wurden nicht ausgewertet, sondern nur die Treffer der regulären Trefferliste.

Das Fazit des Kurztests überrascht nicht: Google hat eindeutig die Nase vorn. http://Etools.ch hat dank Google in 3 von 6 Fällen einen Treffer. In keinem Fall hatte eine andere Suchmaschine den Treffer früher als Google.

Appell zur Nutzung offener Lizenzen in der Wissenschaft

http://www.dfg.de/foerderung/info_wissenschaft/info_wissenschaft_14_68/index.html
http://gfzpublic.gfz-potsdam.de/pubman/item/escidoc:2875895

“Um eine Nachnutzung nicht zu erschweren oder sie gar unmöglich zu machen, müssen dem Leser beziehungsweise Nutzer von Forschungsergebnissen aller Art (Texte, Abbildungen, Software, Forschungsdaten, Metadaten) seine diesbezüglichen Rechte und Pflichten klar und einfach kommuniziert werden. Dies umfasst eine eindeutige Aussage, welche Möglichkeiten der Urheber Dritten für die freie Nachnutzung, zum Beispiel die Verbreitung und die Auswertung von Forschungsergebnissen einräumt, und ob dies gegebenenfalls die Möglichkeit einschließt, automatisiert Text- und Datenanalysen durchzuführen. Deshalb ist die Vergabe einer Lizenz, in der die vom Urheber beziehungsweise Rechteinhaber eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten nachvollziehbar dargelegt werden, unerlässlich. Diese Lizenzen müssen in ihren Aussagen rechtssicher formuliert und international verständlich sein. Zudem sollten dem Urheber für die Verwendung der Lizenzen keine Kosten entstehen. Die Pflicht zum exakten wissenschaftlichen Zitieren bleibt von der Vergabe solcher Lizenzen selbstverständlich unberührt.

Offene Lizenzen sind daher ein elementarer Standard, der eine wissenschaftskonforme Nachnutzung wissenschaftlicher Produkte erleichtert. Mit der offenen Bereitstellung von Forschungsergebnissen werden deren Sichtbarkeit, Nachnutzbarkeit, schnelle Verbreitung und somit Innovation befördert. Offene Lizenzen erleichtern zudem die Umsetzung der Prinzipien guter wissenschaftlicher Praxis.

Die deutschen Wissenschaftsorganisationen halten daher standardisierte offene Lizenzen für ein ideales Werkzeug, um im Sinne der Berliner Erklärung von 2003 die möglichst umfassende Nutzung wissenschaftlicher Inhalte rechtsverbindlich abzusichern.

Creative Commons

Die offenen Creative-Commons-Lizenzen sind international verbreitet und anerkannt. Es gibt für wissenschaftliche Veröffentlichungen kein anderes in vergleichbarer Weise breit genutztes standardisiertes Lizenzsystem. ”

Chancen kollaborativer Archivalienerschließung im digitalen Umfeld. Konzepte für den Ausbau des Digitalen Historischen Archivs Köln

Der Beitrag von Manuel Hagemann steht auch online zur Verfügung:

http://www.landesgeschichte.uni-bonn.de/forschung/beitrag_hagemann_rhvjbll2014

Yahoo wird Default-Suchmaschine im Firefox-Browser (zunächst in den USA)

http://www.netzwelt.de/news/150011-goodbye-google-yahoo-default-suchmaschine-firefox-browser.html

Gewiss keine gute Entscheidung, schaut man sich das Ergebnis von Bing (das hinter der Yahoo-Suche steht) bei meinem letzten Metasuchmaschinentest an:

http://archiv.twoday.net/stories/1022370760

Die Suche nach

Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert

erbringt bei Google meinen aktuellen Archivalia-Beitrag (Platz 6), während Yahoo unter den ersten 10 Treffern nichts hat.

Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert

Die folgende Rezension erschien in der Zeitschrift für Volkskunde, Jahrgang 110, Heft 2, 2014, S. 344-346.

Nils Grosch: Lied und Medienwechsel im 16. Jahrhundert.
Münster/New York/München/Berlin: Waxmann 2013, 206 S., 56
Schwarzweißabb. (Populäre Kultur und Musik Bd. 6).

“Über das Alter der Populären Musik, die Erfindung des
‘Volkslieds’ und die Konstruktion von ‘Tenorliedern’”. Die
Überschrift des ersten Kapitels – eine Einleitung gibt es
nicht – zeigt die Richtung an, die diese Basler
musikwissenschaftliche Habilitationsschrift von 2009
einschlägt. Sie siedelt im Überschneidungsbereich von
Musikwissenschaft, Mediengeschichte, Volkskunde und
Literaturwissenschaft.

Während die Erforschung moderner Populärer Musik diese vor
allem als Industrieprodukt begreift, hat der – seit
längerem in Misskredit geratene – Volkslied-Begriff seinen
Gegenstand ahistorisch und ohne Bezug auf den
mediengeschichtlichen Kontext konstruiert. Herders
Volkslied war eine ästhetische Kategorie, die das gesamte
Volk als Kulturgemeinschaft meinte. Im 19. Jahrhundert
wurden die Volkslieder dann zu Liedern des einfachen Volks
umgewertet. Musikwissenschaftlich korrespondiert diesem
Prozess die Etablierung des sogenannten “Tenorlieds”, das
definiert wird als eine “umfassende Kategorie für die
überlieferten, mehrstimmigen Kompositionen über
deutschsprachige Texte von der Mitte des 15. bis zur Mitte
des 16. Jahrhunderts” (S. 23). Die Tenorstimme
mehrstimmiger Lieder hat man regelmäßig als Volksliedbeleg
gewertet (S. 27). Grosch lehnt die Tenorlied-Theorie (in
der NS-Zeit gern: “deutsches Tenorlied”) als “ideologisch
motiviertes Konstrukt” ab (S. 31) und betont die
industrielle Produktion und kommerzielle Distribution
populärer Musik.

Nach erfolgreicher Aufräumarbeit unternimmt es Grosch, im
zweiten Kapitel die Rolle des Lieds in der
‘Gutenberg-Galaxis’ (McLuhan) zu bestimmen. Da
Gattungsdifferenzierungen für das (weltliche) Lied wie
Volkslied, Gesellschaftslied, Kunstlied oder Hofweise die
Gefahr zirkulärer Argumentation mit sich bringen,
bezeichnet er die Gattung einfach als Lied. Er behandelt
Liederhandschriften, Liedflugschriften und überwiegend mit
Noten versehene gedruckte Liederbücher, die zunächst im
Mehrphasendruck vervielfältigt wurden. In den 1530er Jahren
setzte sich als technologische Innovation der
Einphasendruck mit beweglichen Lettern durch.

Um die Rezeption und den Gebrauch des Lieds geht es dem
dritten Kapitel, das auf die Erweiterung der Abnehmerkreise
ebenso aufmerksam macht wie auf den “Standortwechsel als
Medienwechsel” (vom Hof in die Stadt). Lieder spielten in
der Jugendkultur eine besondere Rolle und wurden als
Medienobjekte nicht nur als Vorlagen für das Singen
geschätzt.

In fünf detailreichen Fallstudien, allesamt
weitverbreiteten Liebesliedern gewidmet, wird jeweils nach
dem“konstruktiven Anteil der Medien an der Realität und
Praxis des Liedes” (S. 109) gefragt. Den Schlussabschnitt
(“Das Lied im intermedialen Transkriptionsprozess”) hätte
man wohl auch etwas weniger ambitioniert und wesentlich
konziser abfassen können.

Der ständige Verweis auf die mediengeschichtlichen
Rahmenbedingungen (prägend waren vor allem die Studien von
Michael Giesecke) ist vor dem Hintergrund ihrer
Vernachlässigung in der Forschungsgeschichte über lange
Zeit mehr als verständlich. Grosch ist davon überzeugt,
dass der “Medienapparat die kulturelle Kommunikation immens
prägte und dabei die Gattung Lied nicht nur selbst als
Medium nutzte, sondern sie auch in anderer Gestalt,
Erscheinungsform und Funktion entließ, als er sie
vorgefunden hatte” (S. 67). Eine bedeutende
Grundlagenarbeit für alle Beschäftigung mit dem weltlichen
Lied des 16. Jahrhunderts stellt die 1974/75 erschienene
zweibändige Monographie des Volkskundlers Rolf Wilhelm
Brednich zur Liedpublizistik dar, der im Jahrbuch für
Volksliedforschung 1974 “Das Lied als Ware” präsentierte.
Dass Grosch immer wieder die Einbindung in ein
“frühkapitalistischen Netzwerk” (S. 80) unterstreicht und
das Lied als kommerzielles Industrieprodukt bestimmt, wirkt
jedoch ein wenig einseitig.

Fundiertes über die Rolle der Mündlichkeit hat Grosch nicht
zu sagen, da er das Lied vor allem als Gegenstand medialer
Verbreitung in den Blick nimmt. Literaturwissenschaftliche
Studien wie die von ihm nicht rezipierten Arbeiten von
Harald Haferland haben sich aber durchaus zeitgemäß mit
mündlicher Varianz befasst.

Die Rolle des Performativen (also den Aufführungs-Aspekt
bzw. das gemeinschaftliche Singen) spielt Grosch herunter,
während er individuelle und private Nutzungen aufwertet.
Tabulaturdrucke sieht er als “Versuch interaktionsfreier
Kommunikation von Musik” (S. 71, vgl. auch S. 85), der das
Selbstlernen an die Stelle der persönlichen Unterweisung
durch einen Lehrer setzen wollte. Neben der Aufführung sind
auch “ganz andere Formen des Gebrauchs – Lesen, Kodieren,
Verschenken, Sammeln usw. – “ in Rechnung zu stellen (S.
103). Liederhandschriften dokumentierten die individuellen
Vorlieben der Besitzer. Angemerkt sei, dass sowohl das
Phänomen der “Liederstammbücher” (S. 47) als auch der
Erwerb von Lieder-Kleindrucken als Erinnerungsstücke, die
das “Habhaftwerden eines eigentlich flüchtigen
performativen Ereignisses und dessen Verlängerung in das
Privatleben hinein” ermöglichten (S. 51), eng mit der
Erinnerungskultur des 16. Jahrhunderts in Verbindung
stehen.

Offensichtlich sei, “dass der Zweck von Musikbüchern und
Flugschriften im Bereich der individuellen Adaption bis hin
zur Identifikation und Persönlichkeitsbildung liegt und
somit aufführungspraktische Zwecke im Sinne professioneller
Musikpraxis in den Hintergrund treten” (S. 91). In das
Gesamtbild des damaligen “populären” Musiklebens gehört
aber auch eine Erscheinung stadtbürgerlicher Provenienz,
die auf das Performative setzt und eben nicht von höfischen
Kreisen oder einem Patriziat getragen wird: der von
Handwerkern in Gesellschaften praktizierte Meistersang.

Für den Historiker spannend sind die Ausführungen zum “Sitz
im Leben” des Lieds. Im Rahmen einer “Geschichte der
Freizeit” ist der Befund zu beachten, dass Liedersingen als
hochwertige Alternative zu dem “grossen unfletigen
sewischem sauffen und zenckischem haderischen spilen” (so
Georg Forster 1549, zitiert S. 93) geschätzt wurde.
Mehrstimmige Liebeslieder hatten einen wichtigen Platz
schon in der damaligen Jugendkultur. Oberflächlich bleibt
Groschs Analyse hinsichtlich der “Propagierung einer neuen
Moral” (S. 96) – der Historiker war es lange gewohnt, an
dieser Stelle die (inzwischen doch recht umstrittene)
“Sozialdisziplinierung” als Trumpf-As aus dem Ärmel zu
ziehen. Überhaupt kommt die Reformation als
mediengeschichtlicher Faktor so gut wie nicht vor.

Wenn ich recht sehe, liegt die Erforschung der Sozial- und
Kulturgeschichte der frühneuzeitlichen Musikpraxis fast
ausnahmslos in den Händen der Musikwissenschaftler, während
literarische Praktiken nicht selten auch aus
geschichtswissenschaftlicher Perspektive untersucht werden.
Groschs anregende Hinweise auf Freizeitverhalten und
Jugendkultur könnten solche musikhistorischen Studien
inspirieren.

Die großen Linien herauszuarbeiten ist wichtig. Trotzdem
möchte ich einige formale Mängel nicht unter den Tisch
fallen lassen. Im Literaturverzeichnis sind manche Lücken
und eine sehr selektive Berücksichtigung der nach 2009
erschienenen Arbeiten zu konstatieren. Dies betrifft
insbesondere den 2010 erschienenen wichtigen Sammelband
NiveauNischeNimbus, aus dem Grosch nur zwei Beiträge von
Andrea Lindmayr-Brandl und Nicole Schwindt ins
Literaturverzeichnis aufgenommen hat, nicht aber seinen
eigenen Aufsatz oder die buchgeschichtliche Studie von
Hans-Jörg Künast.

Ergänzend zu musikwissenschaftlichen Referenzwerken hätte
unbedingt das VD 16 zitiert werden müssen. Wenn häufig eine
unveröffentlichte Datenbank von Eberhard Nehlsen 2003 als
einziger bibliographischer Verweis angegeben wird (obwohl
manchmal “Nehlsen 2008f.” am Platz gewesen wäre), stellt
sich die Frage: Cui bono? Im Einzelfall hätte Grosch
gründlicher recherchieren müssen, was bei Nutzung von
Internetressourcen auch ohne weiteres möglich gewesen wäre.
Beispielsweise ist der älteste Einblattdruck von “Entlaubet
ist der Walde” (S. 156) ganz bestimmt kein Produkt von
Konrad Dinckmut (nicht: Dinckmuth) 1496. Der beigegebene
Holzschnitt wird von Matthäus Elchinger in Augsburg ca.
1523/30 verwendet, was einen Anhaltspunkt für die Datierung
liefert (vgl.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GWXI346A.htm ).
Seit 2002 liegt eine moderne Edition (Chronik der Bischöfe
von Würzburg Bd. 4, S. 280) der S. 49 nach Brednich
zitierten Chronik des Lorenz Fries vor.

Die mediengeschichtlich revolutionäre Ausweitung der
Quellenbasis durch Digitalisate – zu nennen sind vor allem
die Projekte der Bayerischen Staatsbibliothek (Musikdrucke)
und der Staatsbibliothek Berlin (Lieddrucke) – kommt bei
Grosch nicht vor. Er hat noch nicht einmal für die
Drucklegung die paar Internetadressen, die er nennt,
aktualisiert. Ein “Zugriff vom 24.10.2005″ in einer 2013
gedruckten Publikation ist nicht gerade vorbildlich zu
nennen. Die schon etwas angejahrte Internet-Anthologie
http://www.lyrik-und-lied.de, an der Grosch selbst
mitgearbeitet hat (auch in Bezug auf die Lieder seiner
Fallstudien), erwähnt er S. 108 nicht einmal. Schon
mindestens seit Ende 2009 steht ein Digitalisat von Hans
Judenkönigs Tabulaturbuch (1523) im Netz, das Grosch hätte
dazu verwenden können, die ungenaue Wiedergabe eines Zitats
(S. 74 nach Brown 1965) zu korrigieren.

Gleichwohl: ein wertvoller, angenehm straff geschriebener
Diskussionsbeitrag, der auch außerhalb der
Musikwissenschaft gelesen werden sollte.

CVMA Bildarchiv

http://www.corpusvitrearum.de/forschung/bildarchiv/auswahl.html

3075 Bilder von Glasmalereien bis ca. zur Mitte des 16. Jahrhunderts, anscheinend ohne Wasserzeichen, aber auch ohne Public-Domain- oder CC-Freigabe. Die Metadaten sind teilweise veraltet, so ist der CVMA-Band Südhessen bereits vor einigen Jahren erschienen.

Bei ICONCLASS erweist sich das GND-Prinzip als überlegen: Bei GND führt die Kennziffer mittels BEACON zu den Objekten, die so klassifiziert sind.

Obwohl die das Projekt tragenden Akademien Open Access unterstützen, war es bisher ärmlich, was im CVMA-Kontext im Netz zu sehen war:

http://telota.bbaw.de/cvma (Bilder mit Wasserzeichen)

Die Newsletter des Projekts, die auch wissenschaftliche Fachbeiträge enthalten, sind als PDFs bis Nr. 46 online:

http://www.corpusvitrearum.org

Dort gibt es auch Bibliographien kostenlos.

Das CVMA UK enthält auch ein öffentliches Bildarchiv:

http://www.cvma.ac.uk/jsp/index.jsp

Unverständlich ist, wieso die anklickbare Karte in Deutschland nicht ebenso realisiert wurde.

Italien bietet eine Bilddatenbank an:

http://www.icvbc.cnr.it/bivi

Scheibe aus Erbach

Burgenbloggerin wird „Wortwalz“ Jessica Schober aus München

Es gab 743 Bewerbungen!

http://www.rhein-zeitung.de/region/panorama_artikel,-Jury-hat-entschieden-Burgenbloggerin-wird-%E2%80%9EWortwalz%E2%80%9C-Jessica-Schober-aus-Muenchen-.html

Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/948993967
http://archiv.twoday.net/stories/948993544

“Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet” – Erklärvideo weicht von meiner Rechtsauffassung ab

https://www.youtube.com/watch?v=8A0CgS66iE0

Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.

Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.

Mit

?s=%C3%BCbersichtsb

komme ich schnell zu

http://archiv.twoday.net/stories/49598992

und von da zu

http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.

Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.

“Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen”

Dazu stelle ich fest:

Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:

https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart

Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung “title if supplied” mit Blick auf Bilder beschäftigt.

http://archiv.twoday.net/stories/165211461

Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line

ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.

Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.

Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.

Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!

Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.

Die Checkliste formuliert differenzierter:

“Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)”
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen

Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. “Als Titel des Werks muss angegeben werden:”) einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).

Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.

Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).

Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:

1. Urheber nennen

2. Lizenz verlinken

Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.

Faktencheck: Haben muslimische Seefahrer Amerika lange vor Kolumbus entdeckt?

Wie üblich ragen nur wenige Artikel aus der Journaille heraus. Die meisten Berichte zur umstrittenen Aussage des türkischen Präsidenten Erdogan, siehe etwa

http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-besteht-auf-entdeckung-amerikas-durch-muslime-a-1003669.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-geschichtsverstaendnis-muslimische-seefahrer-sollen-amerika-entdeckt-haben-13269005.html

sehen keine Veranlassung, LeserInnen mit Links eine Überprüfung oder weiterführende Recherchen zu erleichtern. Eine Ausnahme fiel mir auf:

http://www.welt.de/geschichte/article134422444/Wieso-Erdogan-Kolumbus-Entdeckerruhm-abspricht.html

Die WELT wiederum verweist auf einen guten Artikel der Washington Post:

http://www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/11/15/muslims-discovered-america-before-columbus-claims-turkeys-erdogan/?hpid=z5

Karte von Piri Reis 1513, verwertet als Indiz auf

http://lostislamichistory.com/columbus-was-not-the-first-to-cross-the-atlantic

Wienbibliothek stellt Vorlesungsprogramme von Karl Kraus online

“Um Kraus’ Rolle und Wirkung als Vorleser wieder sichtbarer zu machen, stehen anlässlich des 100-jährigen Jubiläums seiner ersten, berühmten Weltkriegsvorlesung, alle Vorlesungsprogramme in der digitalen Bibliothek zur Verfügung.”

http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/1136528

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