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Epitaph in Krumbach gibt Nachricht über Gregor Lamparter

Nur von Lokalhistorikern beachtet worden sei das Krumbacher Epitaph des württembergischen Kanzlers Gregor Lamparter (gestorben 1523), verkündet ein mit “KF” (Karl Konrad Finke?) gezeichneter Beitrag in der Schwäbischen Heimat 2014/4, S. 472.

GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=136241948

Biogramm des Mertens’schen Bebel-Projekts:

http://web.archive.org/web/20070616145618/http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/test/biogramm.php?nr=141

Reuchlin-Briefwechsel 4 (2013), S. 391f.

Obige Behauptung ist schlicht und einfach falsch.

Seit 1997 ist das Denkmal in der überregionalen Publikationsreihe der Deutschen Inschriften erfasst (Die Inschriften des Landkreises Günzburg).

Auf die Studien von Norbert Jopek 2002 gehen die ausführlichen Angaben auf der Website des Londoner VAM zurück (Reiter: More):

http://collections.vam.ac.uk/item/O70327/st-john-the-evangelist-statue-daucher-hans

Hier findet man fundiertere Informationen zum Begräbnis Lamparters als in dem kleinen Beitrag in der Schwäbischen Heimat.

lamparter_wappen_greifenstein Modernes Lamparter-Wappen am Krumbacher Rathaus

Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe

Wolfgang Stelbrink, Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Versuch einer Kollektivbiographie mit biographischem Anhang (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C, Bd. 48) Münster 2003.

Online:
http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/die_kreisleiter_der_nsdap.pdf

Handschriftliches Inventar von 1727

Herbert Schmahl teilt mit, dass Archivalien (Nahrungszettel?) aus dem Stadtarchiv von Wasselnheim/Wasselonne im Elsass momentan von einem Offenburger bei Ebay verscherbelt werden.

http://www.ebay.de/itm/Handschriftliches-Inventar-von-1727/161493967777

Richtig ist, dass dieses Inventar aus Wasselnheim stammt.

Vertrotteltes Bundesverwaltungsgericht torpediert Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=69

“In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können. Es stellt keinen erheblichen Schaden i.S.d. des Gesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.”

Den kritischen Kommentaren von Steinhauer auf INETBIB (“Skandalöse Fehlentscheidung!!”) ist voll und ganz zuzustimmen.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54413.html
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54424.html

“Dass ausgerchnet die Kirchen dagegen geklagt haben, ist skandalös, da sie ihre eigenen Bibliotheken vorzugsweise sonntags öffnen.”

Solange sich die Öffnungszeiten von Kulturinstitutionen unter der Woche nicht an den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung orientieren, habe ich kein Verständnis für “Sonntagsruhe”. Hochschulbibliotheken haben ohnehin kein Problem mit der Sonntagsöffnung, wieso gilt für öffentliche dann etwas anderes?

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