Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

“Bilder unter freier Lizenz nutzen – weit verbreitete Fehler und wie man sie vermeidet” – Erklärvideo weicht von meiner Rechtsauffassung ab

https://www.youtube.com/watch?v=8A0CgS66iE0

Vom Ansatz her verdient das Video alle Zustimmung. Es ist gut gemacht und gibt die Rechtslage im wesentlichen korrekt wieder.

Ich selbst habe mich in diesem Blog sehr oft mit dem Thema der lizenzkonformen Nutzung befasst.

Mit

?s=%C3%BCbersichtsb

komme ich schnell zu

http://archiv.twoday.net/stories/49598992

und von da zu

http://archiv.twoday.net/stories/38723599

Dort findet sich eine (sicher nicht lückenlose) Beitragsliste.

Ich bestreite, dass die Darstellung des Videos hinsichtlich der Angabe des Titels korrekt ist.

“Sechtens: Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen”

Dazu stelle ich fest:

Die jüngste Version der CC-Lizenzen, also Version 4, enthält diese Verpflichtung nicht mehr:

https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode

Via
https://wiki.creativecommons.org/License_Versions#Detailed_attribution_comparison_chart

Am 13. Oktober 2012 habe ich mich mit der Auslegung der Lizenzforderung “title if supplied” mit Blick auf Bilder beschäftigt.

http://archiv.twoday.net/stories/165211461

Auch die Praxis erweist meine Ansicht, dass ein Titel ausdrücklich spezifiziert werden muss, um die Forderung nach Titelnennung obligatorisch zu machen, als richtig, denn so wie das Video das interpretiert (Dateinamen als Titel) lizenziert meines Wissens niemand.

https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:Credit_line

ist zwar keine verpflichtende Richtlinie, gibt aber den entscheidenden Anhaltspunkt: Der Titel ist optional, er muss nur angegeben werden, wenn der Urheber ihn ausdrücklich bezeichnet.

Auf Wikimedia Commons gibt es keinen eindeutigen Titel, der beizubehalten ist, da der Dateiname geändert werden kann (und bei aussagelosen Namen wie dem im Video IMG_6462-6464 auch geändert werden SOLL) und auch die Beschreibung.

Ich wehre mich dagegen, einen Dateinamen als TITEL zu sehen. Eher ist die Beschreibung der Titel.

Gibt es keine eindeutige Entität, die unmissverständlich als Titel anzusprechen ist, kann eine Nennung nicht verlangt werden!

Nach der ganz und gar abzulehenden Rechtsansicht des Videos wäre jede Dateinamenänderung oder jede Änderung der ursprünglichen Beschreibung (je nach dem, was man als Titel ansieht) eine Urheberrechtsverletzung.

Die Checkliste formuliert differenzierter:

“Man vergesse nicht, den Titel des Werks zu nennen! Das gilt natürlich nur, wenn ein Titel angegeben ist, wobei strittig ist, ob z.B. „IMG_6464.jpg“ überhaupt ein Titel ist.
(Diese Auflage entfällt bei Werken, die nach der neuesten Lizenzversion 4.0 freigegeben werden.)”
http://open-educational-resources.de/bilder-unter-freier-lizenz-nutzen

Gibt der Urheber aber etwa mittels der Vorlage Credit Line auf Commons oder auf andere eindeutige Weise (z.B. “Als Titel des Werks muss angegeben werden:”) einen Titel an, so ist es nicht lizenzkonform, ihn wegzulassen. Eine Abmahnung ist denkbar (aber sehr unwahrscheinlich).

Bei Internettexten, die eine eindeutige Überschrift haben (Zeitschriftenartikel, Blogartikel), ist diese als Titel zu nennen, wenn der Beitrag abgeändert wird (und sei es auch nur in der Überschrift). Wird der Beitrag nicht abgeändert, ist die Überschrift als Bestandteil des Textes ja angegeben.

Soweit Zweifel bestehen, was denn nun der Titel ist, gehen diese Zweifel zu Lasten des Urhebers mit der Konsequenz, dass der Titel nicht zu nennen ist (folgend dem deutschen Rechtsprinzip, dass eine freie Lizenz eine AGB darstellt und Zweifel zu Lasten des Anbieters gehen).

Üblicherweise wird bei Bildern ein Titel nicht genannt und daher auch nicht angegeben. Es bleibt daher bei meinen zwei einfachen Faustregeln:

1. Urheber nennen

2. Lizenz verlinken

Wer sich an sie hält, sollte vor den meisten Abmahnungen gefeit sein.

Faktencheck: Haben muslimische Seefahrer Amerika lange vor Kolumbus entdeckt?

Wie üblich ragen nur wenige Artikel aus der Journaille heraus. Die meisten Berichte zur umstrittenen Aussage des türkischen Präsidenten Erdogan, siehe etwa

http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-erdogan-besteht-auf-entdeckung-amerikas-durch-muslime-a-1003669.html

http://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/europa/tuerkei/erdogans-geschichtsverstaendnis-muslimische-seefahrer-sollen-amerika-entdeckt-haben-13269005.html

sehen keine Veranlassung, LeserInnen mit Links eine Überprüfung oder weiterführende Recherchen zu erleichtern. Eine Ausnahme fiel mir auf:

http://www.welt.de/geschichte/article134422444/Wieso-Erdogan-Kolumbus-Entdeckerruhm-abspricht.html

Die WELT wiederum verweist auf einen guten Artikel der Washington Post:

http://www.washingtonpost.com/blogs/worldviews/wp/2014/11/15/muslims-discovered-america-before-columbus-claims-turkeys-erdogan/?hpid=z5

Karte von Piri Reis 1513, verwertet als Indiz auf

http://lostislamichistory.com/columbus-was-not-the-first-to-cross-the-atlantic

Wienbibliothek stellt Vorlesungsprogramme von Karl Kraus online

“Um Kraus’ Rolle und Wirkung als Vorleser wieder sichtbarer zu machen, stehen anlässlich des 100-jährigen Jubiläums seiner ersten, berühmten Weltkriegsvorlesung, alle Vorlesungsprogramme in der digitalen Bibliothek zur Verfügung.”

http://www.digital.wienbibliothek.at/nav/classification/1136528

Erste Bände der “Archäologischen Berichte” jetzt open access in Propylaeum

https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[year]=2014&tx_ttnews[month]=11&tx_ttnews[day]=14&tx_ttnews[tt_news]=191&cHash=e0ef8a64f54a2af19030c6946aa25d81

oder mit “Grafs Rasiermesser”:

https://www.propylaeum.de/altertumswissenschaften/newsbox/nachrichten/?tx_ttnews[tt_news]=191

Sorgen um das belgische Erbe

http://www.ipetitions.com/petition/worries-about-belgian-hertitage

“Belgiens föderale Wissenschaftseinrichtungen sind mit starken Sparmaßnamen konfrontiert. Diese Institutionen, zu denen wichtige Bewahrer des belgischen kulturellen Erbes, u.a. die Königliche Bibliothek, das Reichsarchiv, die Königlichen Museen für die Schönen Künste von Belgien und das Königliche Institut für das kulturelle Erbe gehören, sind schon seit Jahren unterfinanziert. Die von der neuen Regierung auferlegten Haushaltskürzungen werden es diesen Einrichtungen noch stärker erschweren, ihren Auftrag adäquat zu erfüllen und ihre Sammlungen auf optimale Art und Weise zu betreuen.”

Bitte unterschreiben!

Via
?p=2995#comments

Jugendschutz, der nur so tut, als ob er schützt, hilft uns auch nicht weiter!

Sagt Nico Lumma:

http://www.bild.de/geld/wirtschaft/kinderschutz/der-murks-mit-dem-jugendschutz-im-internet-38616152.bild.html

Fundierte Informationen von RA Stadler:

http://www.internet-law.de/2014/11/jugendmedienschutz-alter-wein-in-neuen-schlaeuchen.html

Siehe auch

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Britischer-Pornofilter-wird-um-Terror-Propaganda-erweitert-2459058.html

“Die voreingestellten Jugendschutzsysteme der vier großen britischen Provider sollen künftig auch terroristisches und extremistisches Material aussortieren. ”

Siehe auch

http://irights.info/artikel/wie-erkenne-ich-rechtswidrige-angebote-im-internet/22725#teil3

?s=jugendschutz

Intransparente Bibliotheken: ZLB-Studie unter Verschluss

Zentrale Landesbibliothek hält Studie unter Verschluss. Der Streit um
Neubau und Standort für die Zentrale Landesbibliothek eskaliert. Ein
Studie zur Nutzung der insgesamt 70 Bibliotheksstandorte ist bisher
geheim. Abgeordnete fordern die Veröffentlichung

http://www.morgenpost.de/berlin/article134452098/Zentrale-Landesbibliothek-haelt-Studie-unter-Verschluss.html

Wortprotokoll der Sitzung des Kulturausschusses am 06.10.2014, TOP 2:
Projekt Nutzungsmonitoring für Öffentliche Bibliotheken (NuMoB) –
Ergebnisse der Bevölkerungs- und der Nutzerbefragungen 27.08.2014:

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/Kult/protokoll/k17-043-wp.pdf

Via Ingrid Strauch.