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Epitaph in Krumbach gibt Nachricht über Gregor Lamparter

Nur von Lokalhistorikern beachtet worden sei das Krumbacher Epitaph des württembergischen Kanzlers Gregor Lamparter (gestorben 1523), verkündet ein mit “KF” (Karl Konrad Finke?) gezeichneter Beitrag in der Schwäbischen Heimat 2014/4, S. 472.

GND:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=136241948

Biogramm des Mertens’schen Bebel-Projekts:

http://web.archive.org/web/20070616145618/http://www.histsem.uni-freiburg.de/heinrich-bebel/test/biogramm.php?nr=141

Reuchlin-Briefwechsel 4 (2013), S. 391f.

Obige Behauptung ist schlicht und einfach falsch.

Seit 1997 ist das Denkmal in der überregionalen Publikationsreihe der Deutschen Inschriften erfasst (Die Inschriften des Landkreises Günzburg).

Auf die Studien von Norbert Jopek 2002 gehen die ausführlichen Angaben auf der Website des Londoner VAM zurück (Reiter: More):

http://collections.vam.ac.uk/item/O70327/st-john-the-evangelist-statue-daucher-hans

Hier findet man fundiertere Informationen zum Begräbnis Lamparters als in dem kleinen Beitrag in der Schwäbischen Heimat.

lamparter_wappen_greifenstein Modernes Lamparter-Wappen am Krumbacher Rathaus

Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe

Wolfgang Stelbrink, Die Kreisleiter der NSDAP in Westfalen und Lippe. Versuch einer Kollektivbiographie mit biographischem Anhang (Veröffentlichungen der staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, Reihe C, Bd. 48) Münster 2003.

Online:
http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/die_kreisleiter_der_nsdap.pdf

Handschriftliches Inventar von 1727

Herbert Schmahl teilt mit, dass Archivalien (Nahrungszettel?) aus dem Stadtarchiv von Wasselnheim/Wasselonne im Elsass momentan von einem Offenburger bei Ebay verscherbelt werden.

http://www.ebay.de/itm/Handschriftliches-Inventar-von-1727/161493967777

Richtig ist, dass dieses Inventar aus Wasselnheim stammt.

Vertrotteltes Bundesverwaltungsgericht torpediert Sonntagsöffnung öffentlicher Bibliotheken

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2014&nr=69

“In der Sache ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Videotheken und öffentlichen Bibliotheken an Sonn- oder Feiertagen zur Befriedigung an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürfnisse der Bevölkerung nach einer Freizeitgestaltung nicht erforderlich, weil DVDs, Computerspiele oder Bücher für eine Nutzung am Sonn- oder Feiertag vorausschauend schon an Werktagen ausgeliehen werden können. Es stellt keinen erheblichen Schaden i.S.d. des Gesetzes dar, wenn der Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe nicht hinter den Wunsch zurücktreten muss, spontan auftretende Bedürfnisse auch sofort erfüllt zu bekommen.”

Den kritischen Kommentaren von Steinhauer auf INETBIB (“Skandalöse Fehlentscheidung!!”) ist voll und ganz zuzustimmen.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54413.html
http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54424.html

“Dass ausgerchnet die Kirchen dagegen geklagt haben, ist skandalös, da sie ihre eigenen Bibliotheken vorzugsweise sonntags öffnen.”

Solange sich die Öffnungszeiten von Kulturinstitutionen unter der Woche nicht an den Bedürfnissen der arbeitenden Bevölkerung orientieren, habe ich kein Verständnis für “Sonntagsruhe”. Hochschulbibliotheken haben ohnehin kein Problem mit der Sonntagsöffnung, wieso gilt für öffentliche dann etwas anderes?

?s=sonntags%C3%B6ff

Yahoo verkauft Bilder von Flickr-Nutzern. Die fühlen sich geprellt

https://netzpolitik.org/2014/yahoo-verkauft-flickr-bilder-unter-creative-commons-lizenz-der-wert-des-nc-lizenzmoduls

http://www.sueddeutsche.de/digital/foto-community-flickr-yahoo-verkauft-bilder-von-hobby-fotografen-1.2237436

http://www.wsj.de/nachrichten/SB11687599659145354871704580298151804838016

Wenn Yahoo großformatige Ausdrucke von CC-lizenzierten Bildern, die nicht die Einschränkung NC (nicht-kommerziell) enthalten, verkauft, ohne die Fotografen zu beteiligen, dann ist das zwar absolut legal, aber aus meiner Sicht unfair. Andere Fotografen, die keine solche freie Lizenz gewählt haben, bekommen ihren Anteil.

Schott-Verlagsarchiv wird aufgeteilt

Nicht kommentierend, sondern ergänzend zum heutigen Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/1022373295:

Für den 3. Dezember laden die BAYERISCHE STAATSBIBLIOTHEK und die STAATSBIBLIOTHEK ZU BERLIN – PREUSSISCHER KULTURBESITZ KULTURSTIFTUNG DER LÄNDER die Presse zu einem Termin “Staatsbibliotheken in Berlin und München und weitere sechs Forschungseinrichtungen erwerben historisches Archiv des Schott-Verlags”. Aus der Pressemitteilung: “Einem Käuferkonsortium ist es unter Federführung der Bayerischen Staatsbibliothek und der Kulturstiftung der Länder gelungen, das historische Archiv des Schott-Verlags in Mainz zu erwerben. Zahlreiche Förderer unterstützten den Ankauf. Der 1770 gegründete Musikverlag Schott ist einer der ältesten heute noch bestehenden Musikverlage der Welt. Das historische Archiv des Verlags stellt ein einmaliges nationales Kulturgut dar. In ähnlicher Größe und Geschlossenheit ist kein anderes Musikverlagsarchiv bekannt.”
In derselben Presseeinladung wird allerdings auch über das Ende dieses “einmalig nationalen Kulturgutes” informiert: Das Verlagsarchiv wird aufgeteilt. Denn weiter: “Die Aufteilung des für die Wissenschaft unschätzbar wertvollen Archivs auf die beiden Staatsbibliotheken in Berlin und München sowie einschlägige Forschungseinrichtungen gewährleistet im jeweiligen Sammlungskontext die bestmögliche Nutzbarkeit.” Bedeutet also: Der Entstehungszusammenhang, die Provenienz zählt nicht. Das Schriftgut, das in seinem Entstehungskontext die Kontakte, Leistungen und Arbeitsweise des Verlags, die Verzahnung von Verlagsleitung, Korrespondenz mit Komponisten und anderen Geschäftspartnern, Rechteverwertung, Herstellung, Absatz und Werbung geschlossen dokumentierte, dieses berühmte Schott-Archiv wird es nicht mehr geben.
Es mag sein, dass die Preisvorstellungen der bisherigen Eigentümer so geartet waren, dass nur ein Konsortium die finanziellen Mittel aufbringen konnte. Und so wie die Strukturen und Haushaltsregelungen sind, muss es für die beigesteuerten Mittel dann auch einen Gegenwert in Form der Autographen geben. Man kann wohl annehmen, dass die Schott-Verleger so mehr Geld für den Verkauf des Archivs bekommen konnten als bei einer Lösung, die die Geschlossenheit des Archivbestands gewahrt hätte. Dem Ruhm des Hauses Schott haben sie damit langfristig nicht gedient.
Nicht die Bedeutung des Musikverlags Schott bei der Mitgestaltung des Musiklebens von über zweihundert Jahren, sondern die Namen berühmter Komponisten werden bei der Berichterstattung und auch künftig im Mittelpunkt stehen.

Musikverlag Schott verkaufte sein einzigartiges Archiv

http://www.welt.de/regionales/rheinland-pfalz-saarland/article134685066/Schott-verkauft-Archiv-nach-Berlin-und-Muenchen.html

“Ein Konsortium unter Federführung der Bayerischen Staatsbibliothek und der Kulturstiftung der Länder hat die zahlreichen Dokumente und Hunderte Musikautographen erworben. […]

Über den Kaufpreis wurde nichts bekannt. […]

Die historische Sammlung soll den Angaben zufolge auf die beiden Staatsbibliotheken in Berlin und München sowie andere Forschungseinrichtungen aufgeteilt werden.”

Wieso die Intransparenz beim Kaufpreis, wenn es um öffentliche Gelder geht?

Wieso muss ein solches Kulturgut aufgeteilt werden, wenn es ohnehin digitalisiert werden soll?

Update: http://archiv.twoday.net/stories/1022373390

Causa Gurlitt: Bern nimmt das Erbe an

http://www.faz.net/aktuell/der-fall-gurlitt-bern-nimmt-erbe-an-13284226.html

“Die Geschäftsbücher [Hildebrand] Gurlitts, deren Veröffentlichung häufig gefordert wurde, stehen nun in der Datenbank „Lost Art“ online. Sie umfassen Einträge zu Ein- und Verkäufen aus den Jahren 1937 bis 1941. Aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen mussten zahlreiche Namen geschwärzt werden. ” Das ist natürlich übertrieben! Eine solche Angelegenheit braucht volle Transparenz. Archivrechtlich wären die Geschäftsbücher meines Erachtens frei einsehbar.

Another fine collection dispersed

“The New York City Bar Association is set to auction off its rare books in a series of three auctions at Doyle New York. The first sale will be held tomorrow. The New York Law Journal also ran a piece on the upcoming sales, featuring some pretty shocking comments from Association staff and criticism from members.”

http://philobiblos.blogspot.de/2014/11/links-reviews_23.html

“SALE OF THE NEW YORK CITY BAR ASSOCIATION RARE BOOK COLLECTION TOPS $2.3 MILLION
Landmark November 24, 2014 Auction at Doyle New York Far Surpassed Its Estimate of $665,780-1,010,420, With All 325 Lots Sold”

http://www.doylenewyork.com/content/more.asp?id=348

“”I’ve never had one request for any of these books,” said Tuske. “Nobody even knows we have them. […]

But two association members complained in a Nov. 11 letter to city bar President Debra Raskin that they had learned of the auction “only recently” and characterized the decision to dispose of the books as an “inside job” with the executive committee consulting only itself and employed officials.
John R. Horan and Stephen Sayre Singer inquired if there were moral or legal reasons why the auction should not proceed. They asked whether the sales were consistent with the implied or stipulated intent of donors and whether any of the materials were subject to express donor restrictions.
Finally they argued that dispersing the books by auction would make them less accessible and would not assure their preservation.
“Overall, if the association cannot properly care for and make available these valuable artifacts of its patrimony, we think it more suitable that they be kept together and donated to another research facility,” they said.”

Read more: http://www.newyorklawjournal.com/id=1202676761256/NYC-Bar-Plans-Landmark-Auction-of-Rare-Books-Documents#ixzz3K29Jgkyd
(Free registration needed)

Social History Portal

http://www.socialhistoryportal.org

“Search and browse digital collections on social history and the history of the labour movement from the late 18th to the beginning of the 21st century. More than 900,000 digitised objects (archives, books, brochures, leaflets, photographs, posters, prints, cartoons, sound, films and videos) from 15 specialized archives and libraries in Europe.”

Constitutiones Hirsaugienses – Staatsbibliothek Bamberg Msc.Lit.152 online

Die aus dem Kloster Michelsberg stammende Handschrift der Hirsauer Konstitutionen (Anfang 12. Jahrhundert) ist online unter:

http://digital.bib-bvb.de/webclient/DeliveryManager?custom_att_2=simple_viewer&pid=7028967

Online sind schon weitere Handschriften:

http://nova-corbeia.uni-paderborn.de/ (Handschrift aus Corvey) [16.5.2022 Flasch-Opfer, siehe jetzt das Projekt der UB Marburg http://dx.doi.org/10.48643/b4tm-22]

http://www.manuscriptorium.com (Handschrift aus Ochsenhausen, heute in Königswarth, Suche nach Consuetudines Hirsaugienses) [http://www.manuscriptorium.com/apps/index.php?direct=record&pid=AIPDIG-ZK____20G2420G22142ZNYWI0-cs]

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/bav_pal_lat_564 (aus Odenheim)

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00024496-0 (Clm 4621)

http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:12-bsb00046461-2 (Clm 14442 aus Regensburg)

Zum Werk zusammenfassend:

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_02533.html

Reimann (in: Hirsau St. Peter und Paul 1091-1991, 1991, S. 103f.) listete 18 Textzeugen, 17 erhaltene Handschriften und den Druck von Marquart Hergott 1726

http://books.google.de/books?id=fGOfRphohhsC&pg=PA375

London, BL, Add. 20696 aus Ottobeuren
Stuttgart, WLB, HB XV 70 aus Weingarten
Rom, BAV, pal. lat. 564 aus Odenheim [online, siehe oben]
Paderborn, EAB, Hux. 25 aus Corvey [online, siehe oben]
Leipzig, UB, 174 [19.1.2020 online.]
Admont, 418 518 und 497
[25.5.2017 Admont 497 ist online: http://manuscripta.at/diglit/AT1000-497/0001, 16.5.2022 Cod. 518 ebenfalls https://manuscripta.at/diglit/AT1000-518/0001]
Kremsmünster CC 99a
Lilienfeld 24 [9.9.2024 online via manuscripta.at]
Clm 4621 aus Benediktbeuren [online, siehe oben]
Clm 22032 aus Wessobrunn (Reimann falsch: 22.32)
Clm 13106 aus Prüfening (Reimann falsch: 13.06)
Clm 14442 aus St. Emmeram in Regensburg [online, siehe oben]
Bamberg, SB, Lit. 152 [online, siehe oben]
Königswarth, SchlossB, 20 G 24 aus Ochsenhausen [online, siehe oben]
Linz, LB, 287 aus Garsten (siehe http://manuscripta.at/?ID=34016 ; bei Reimann irrig: 280) [16.5.2018 online: http://digi.landesbibliothek.at/viewer/overview/287/1/]
Wien, Schottenstift, 208 [online, siehe unten]

Die Ausgabe von Pius Engelbert 2010 ist mir nicht zugänglich. Sie ist im HBZ-Verbund nur mit acht Exemplaren vertreten und weder in Aachen noch in Düsseldorf laut KVK einsehbar.

Eine willkürliche Auswahl von sieben Handschriften bietet:

http://www.mirabileweb.it/risultati.aspx?csel=1046&psel=2
[9.9.2024 https://www.mirabileweb.it/title/constitutiones-sive-consuetudines-monachorum-hirsa-title/6290 19 Handschriften]

Zürich Rh 54 ist eine Vorstufe der Constitutiones und durchaus schon länger bekannt. Von Reimann nicht genannt wurde

Budapest, Eötvös Loránd Tudományegyetem, Egyetemi Könyvtár, lat. 110, ff. 1v-120v

Laut Katalog

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/kataloge/Budapest.pdf

ist der erst 1948 erworbene Cod. 110 (früher lat. 110) schon um 1100 geschrieben worden.

Die Handschrift erscheint aber bei Pius Engelbert 2005:

http://books.google.de/books?id=h37YAAAAMAAJ&q=Add.+20696

[8.4.2016 Abbildung
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Budapest_constitutiones_hirsau.png

19.3.2023 Digitalisat: http://hdl.handle.net/10831/51581]

Ebenfalls bei Reimann fehlt Schottenstift 208 aus dem 15. Jahrhundert, was durchaus unüblich ist (die meisten Handschriften sind hochmittelalterlich).

https://manuscripta.at/?ID=28708 [28.6.2018 online http://manuscripta.at/diglit/AT8900-208/1/thumbs; 19.1.2020 falsche Signatur/Link geändert. Die Handschrift stammt aus dem 13. Jahrhundert.

In:

Ein Exzerpt aus den Constitutiones Hirsaugienses in einer Handschrift des 15. Jahrhunderts. In: Archivalia vom 25. Mai 2017
https://archivalia.hypotheses.org/65129

nenne ich eine im Handel aufgetauchte, inzwischen verschollene Handschrift mit einem spätmittelalterlichen Exzerpt.]

19.1.2020
Brigitte Bulitta – Almut Mikeleitis-Winter: Vom Schweigen der Mönche. Volkssprachige Bestandteile im Signa-loquendi-Kapitel der Consuetudines Hirsaugienses und das Althochdeutsche Wörterbuch. In: Sprachwandel im Deutschen (2018), S. 181-212 ediert die alt- bzw. mittelhochdeutschen Wörter nach Digitalisaten der Handschriften, ohne freilich öffentlich zugängliche Digitalisate (siehe oben) nachzuweisen. Dieser Vorwurf ist auch der Zusammenstellung

https://glossen.germ-ling.uni-bamberg.de/sources/737

zu machen, deren Beschreibungen der Codices freilich verdienstvoll sind. Clm 4621 = M und Lilienfeld = Lf enthalten die Signa-Liste nicht. Bulitta et al. 2018, S. 183f. geben folgende Übersicht (die Siglen sind die der Edition von Engelbert).

London, BL Add. 20696, A. 12. Jh. (vor 1133), Ottobeuren = L
Stuttgart, WLB HB XV 70, 1. H. 12. Jh., aus Altorf für Weingarten = S
Budapest, EK Lat. 110, frühes 12. Jh., aus Schaffhausen = Bu
Rom, Vat. Pal. lat. 564, 1. V. 12. Jh., Odenheim? = V
Einsiedeln, verloren – Druck Herrgott 1726, aus Einsiedeln oder Gengenbach = H
Kremsmünster, SB CC 99a, 1. H. 12. Jh., aus Hirsau für Kremsmünster = K
Paderborn, EAB Hux. 25, um 1090, aus Hirsau? für Corvey = P
Leipzig, UB 174, 2. V. 12. Jh., aus Pegau für Chemnitz? = Lp
Admont, SB 497, E. 11. Jh./A. 12. Jh., aus Admont = A
Admont, SB 518, 12. Jh., aus Admont = Ad
Linz, OLB 287 (120), 12. Jh., aus Admont? für Garsten = Lz
München, BSB Clm 22032, 1. H. 12. Jh., aus Hirsau? für St. Peter im Schwarzwald = Mc
Bamberg, SB Lit. 152 perg., A. 12. Jh., aus Hirsau? für Bamberg = B
München, BSB Clm 13106, M. 12. Jh., für Prüfening = Mü
München, BSB Clm 14442, 1. H. 12. Jh. (40er Jahre 12. Jh.), Regensburg = Mn
Kynžvart, ZK 20–G–24 (Cod. 58), 2. H. 12. Jh., wohl aus St. Blasien für Ochsenhausen = Ky
Wien, Schottenstift 208 (194), 13. Jh., Wien = W

Der Aufsatz von Pius Engelbert: Editing William of Hirsau’s Constitutiones Hirsaugienses (2014) ist online verfügbar (Sharehoster).

Deutschlandradio ist kein kommerzieller Nutzer im Sinne der CC-Lizenz

“Die Veröffentlichung eines Fotos auf der Deutschlandradio-Website stellt keine kommerzielle Nutzung im Sinn der «Creative Commons Legal Code Attribution-Non Commercial 2.0» (CC-Lizenz) dar. Dies hat das Oberlandesgericht Köln mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 31.10.2014 entschieden (Az.: 6 U 60/14). ”

Volltext ist noch nicht im Netz.

http://beck-aktuell.beck.de/news/olg-k-ln-foto-auf-webseite-des-deutschlandradios-ist-keine-kommerzielle-nutzung-im-sinn-der-cc

http://www.loschelder.de/de/rechtsanwaelte/aktuelles-rechtsfragen/details0/artikel/deutschlandradio-ist-kein-kommerzieller-nutzer-im-sinne-der-cc-lizenz.html

http://www.urheberrecht.org/news/5296

Zur Vorinstanz, die das anders gesehen hatte:

http://archiv.twoday.net/stories/714912051 m.w.N.

Veröffentlichung des PERICLES Extraction Tools (PET)

“PERICLES ist ein von der EU gefördertes Project, das sich über einen Zeitraum von vier Jahren u.a. mit Fragen zur Langzeitarchivierung von Forschungsdaten befasst. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Veröffentlichung des PERICLES Extraction Tools aufmerksam machen.

Das PERICLES Extraction Tool (PET) ist eine Open-Source-Anwendung für die Extraktion von signifikanten Umgebungsinformationen aus Umgebungen in denen digitale Objekte erzeugt und verarbeitet werden. Die lokal gesammelten Informationen unterstützen die Wieder- und Weiterverwendung der digitalen Objekte und verbessern die Möglichkeiten der Langzeiterhaltung. Das Tool ist eine Neuentwicklung des PERICLES-Projektes http://www.pericles-project.eu .

PET wurde auf GitHub veröffentlicht https://github.com/pericles-project/pet , wo auch Tutorials, die Dokumentation und der Quellcode zu finden sind. Es handelt sich um eine frühe Version und wir freuen uns über alle Kommentare und Anmerkungen zur PET Software oder allgemeiner dem Forschungsfeld der Umgebungsinformationen. Der theoretische Hintergrund wird in einem entsprechenden Paper erläutert, das wir während der diesjährigen iPRES vorgestellt haben: “A pragmatic approach to significant environment information collection to support object reuse” http://pericles-project.eu/publications . Des Weiteren haben wir einen Blogpost zu PET veröffentlicht und laden auch hier zum Kommentieren ein: http://goo.gl/wmhuhA .

Wir freuen uns über eine Weiterleitung dieser Nachricht an interessierte Kolleginnen und Kollegen

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Strathmann, im Auftrag des PERICLES Teams” (Archivliste)

Habe auch nach oberflächlicher Lektüre des englischsprachigen Blogbeitrags noch keinen Schimmer, worum es geht. Vielleicht kann ja Karsten Kühnel oder jemand anderes ein anschauliches Beispiel beibringen?

50 Jahre Berliner Arbeitskreis Information

“[D]as Jahr 2014 ist für den Berliner Arbeitskreis Information (BAK) ein ganz besonderes Jahr.

Vor 50 Jahren, 1964, wurde der BAK gegründet. Er war damit das erste regionale Gremium der Deutschen Gesellschaft für Dokumentation (DGD) und in Berlin ein wichtiger Ansprechpartner für die zuständigen Senatsverwaltungen, die ihn über viele Jahre auch finanziell unterstützten. Seit dieser Zeit versteht sich der Berliner Arbeitskreis Information als Bindeglied zwischen den Dokumentationen, Bibliotheken, Archiven und anderen informationsvermittelnden Einrichtungen in Berlin und dem Umland.

Unser 50-jähriges Jubiläum wollen wir mit Ihnen feiern und zwar am:

Donnerstag, den 04. Dezember 2014 um 17:30 Uhr im Hörsaal 14 der Universitätsbibliothek der TU, Fasanenstr. 88, 10623 Berlin (R/S/U Zoologischer Garten)

Programm der Jubiläumsfeier

17:30 Uhr Beginn der Vorträge

Die Gründungsgeschichte des BAK Information
Prof. Dr. rer. nat. Wolfrudolf Laux
Vorstand des BAK Information

Die Auflösung der Sondersammelgebiete und der Übergang zu den Fachinformationsdiensten für die Wissenschaft
Jürgen Christof
Leiter der Universitätsbibliothek der TU, Berlin

Digital Life und die Zukunft der Informationsbranche
Reinhard Karger
Präsident der DGI, Unternehmenssprecher des DFKI

ab ca. 19:00 Uhr
Gemeinsamer Ausklang des Abends mit Imbiss und Getränken.

Bitte melden Sie sich telefonisch (030-755 183 66) oder per Mail (bak[at]http://ub.tu-berlin.de) an.

Wir freuen uns auf Sie.

Mit freundlichen Grüßen

Tania Estler-Ziegler
(Vorstandsvorsitzende)

Berliner Arbeitskreis Information (BAK)
c/o TU Berlin im Volkswagenhaus
Fasanenstr. 88
10623 Berlin ” (Mail)

Dietrich von Bern in Joachim von Watts Wiener Poetik-Vorlesung

Peter Wiesinger: Joachim von Watts Wiener literaturwissenschaftliche Vorlesung im Wintersemester 1513/14. In: Jahrbuch für internationale Germanistik 44/1 (2012), S. 25-49, hier S. 42-44
(kostenpflichtig: http://dx.doi.org/10.3726/82040_25 ) geht auf die Stelle zur Dietrichepik in des Vadianus ‘De poetica et carmine ratione liber’ (gedruckt 1518) ein.

Lienert, deren Dietrich-Testimonien hier schon öfter Anlass zur Kritik gaben

http://archiv.twoday.net/stories/156272722
?s=lienert

konnte natürlich diesen Aufsatz noch nicht kennen, hat aber das Zeugnis als Nr. 289 (S. 211) nach Müllers Gedechtnus-Buch

http://digi20.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb00046030_00198.html

und der Ausgabe von Peter Schäffer. Weder erfährt man, dass der 1518 gedruckte Text auf die Wiener Vorlesung von 1513/14 zurückgeht, noch die VD 16-Nummer (V 33).

Drei Digitalisate des seltenen Drucks aus München sind online, dazu eines aus Jena, eines aus Wien

http://gateway-bayern.de/VD16+V+33 (ohne das Jenaer und Wiener Digitalisat)
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:urmel-e3d8d3a0-736a-44d8-bcf1-b4097f8e236d2-00000016-0114
http://data.onb.ac.at/ABO/%2BZ185285006

Wer sich auf eine lange Sucherei nach der Dietrich-Stelle (in Ermangelung der Ausgabe Schäffers) gefasst machen musste, wird durch Googles OCR freudig überrascht. Die Suche nach gigante Sigenoto (aus Lienert)

https://www.google.de/search?q=%22gigante+siginoto%22&tbm=bks

führt sofort zu

http://books.google.de/books?id=GM1RAAAAcAAJ&pg=PT30 (Bl. 14v der handschriftlichen Zählung)

Wie nicht selten hat Lienert zu wenig Kontext vom Zeugnis gegeben. Auch wenn die Ausgabe Schäffers leider nicht online ist, kann man sich anhand des alten Drucks einen Eindruck von Vadians Argumentation verschaffen.

***

Zu Ermenrikes dot (Lienert Nr. 308) sei nachgetragen: Claudia Händl: Geschichte und Heldensage in der niederdeutschen Literatur des Mittelalters. Balthasar von Esens und Dietrich von Bern in der Flugschrift Berlin, Staatsbibliothek, Yf 8061R. In: Medieval German textrelations (2012), S. 1-14

Die Liedflugschrift ist hoffentlich bald online:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0001798800000000 [17.7.2017 ist online]
=
http://gateway-bayern.de/VD16+V+364

Zu Weddiges Ausgabe 1995:
http://www.degruyter.com/view/product/50132

#heldensage

Soll man Archivalia zitieren und wenn ja wie?

Soll man Archivalia zitieren?

Wieso nicht? Wenn man sich mit einem Beitrag oder einem hier egäußerten Gedanken auseinandersetzt, gebietet die wissenschaftliche Redlichkeit, diese Entlehnung zu kennzeichnen.

Nikolaus Henkel hat jüngst in einer gedruckten Studie zum Priester Wernher zwar meinen Namen genannt, aber keine Fundstelle für meinen Beitrag in Archivalia angegeben. Das ist nicht in Ordnung.

Welchen Zitierstil man wählt, bleibt jedem selbst überlassen. Nutzerfreundlich ist es, Autor, Titel des Beitrags, Titel des Blogs und Datum des Beitrags anzugeben:

Klaus Graf: Eine illuminierte Handschrift von Priester Wernhers Marienleben ehemals in der Krafft’schen Bibliothek in Ulm. In: Archivalia vom 3. Juni 2012 [mit Nachträgen]
http://archiv.twoday.net/stories/97046205
Archivversion:
http://www.webcitation.org/6UHpss2hP

Wenn jemand Angst hat, dass Archivalia aus dem Netz verschwindet, ist er laut IMPRESSUM

http://archiv.twoday.net/stories/134812

befugt, den Beitrag “auf http://www.webcitation.org (und vergleichbaren Angeboten) abzuspeichern und so öffentlich zugänglich zu machen bzw. zu halten!”