“Später verlagern sich die Orte des Reichtums auf Luxus- und Millionärsmessen. Der Brite Martin Parr jagt den Reichen auf Modenschauen nach, der US-Amerikaner Slim Aarons fotografiert deren Anwesen, samt Pools, Hubschraubern und fantastischen Aussichten auf Großstädte. Die Menschen, die dort residieren, heißen Lawrence Carleton Peabody II oder seine Durchlaucht Heinrich von und zu Fürstenberg oder Henry Bromfield Cabot III.”
Tag: 16. Oktober 2014
Broschüre für Museen und Archive erläutert häufige Rechtsfragen zur Digitalisierung – aber nur miserabel
Schmunzelkunst hat schon einen Fehler angemerkt.
Weitere Mängel findet man leicht:
– Es gibt keinerlei Belege, abgesehen von vereinzelten Internetlinks, noch nicht einmal ein Literaturverzeichnis.
– Die Gliederung mutet konfus an.
– Kein Gesamtüberblick zu § 53 UrhG.
– Die Darstellung ist kaum allgemeinverständlich, anschauliche Beispiele fehlen.
– S. 8 Falsch: Der Notensatz eines gemeinfreien Stücks (ohne Bearbeitung) ist nicht geschützt.
– S. 12 Die Erläuterung zu § 52b UrhG ist wertlos, da nicht gesagt wird, dass Unveröffentlichtes nicht erfasst ist. Und Archive, an die sich die Broschüre ja auch richtet, verwahren in der Regel Unveröffentlichtes.
– S. 22 Dummes und unbrauchbares Geschwurbel zur Reproduktionsfotografie.
– S. 26 Unverstä#ndlich ist, wieso der bestens eingeführte Fachausdruck Copyfraud gemieden wird.
– S. 29 wird zum postmortalen Persönlichkeitsrecht die klare Feststellung des BGH ignoriert, dass der Schutz der vermögenswerten Bestandteile 10 Jahre nach dem Tod enden.
26 Museumsdirektoren protestieren gegen die Verscherbelung von zwei frühen Werken von Andy Warhol durch das Land NRW
“Während diese Auktion in New York nur ein Ereignis ist, ist sie in Nordrhein-Westfalen mittlerweile ein Politikum. Denn die Warhol-Werke befinden sich im Besitz der Westdeutschen Spielbanken GmbH & Co. KG (Westspiel) in Aachen, einer Tochter der landeseigenen NRW-Bank. Mit dem Verkauf sollen Defizite ausgeglichen werden, die bei der Spielbank Aachen angefallen sind – für 26 Museumsdirektoren aus NRW liegt darin aber ein gefährliches Signal. In einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt, appellieren die Direktoren an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft und die Landesregierung, den Verkauf zu stoppen. Sie befürchten einen Präzedenzfall, der Land und Kommunen ermuntern könnten, Kunstwerke zu verkaufen, um ihren Etat durch die Einnahmen zu entlasten. „Damit wären der öffentliche und auch der Museumsbesitz nicht mehr sicher“, schreiben die Direktoren. „Unsere Kernaufgaben als Museen stünden zur Disposition: Das Sammeln und Bewahren der Kunst im Auftrag der Gesellschaft und für zukünftige Generationen.“”
Update: ” Der Deutsche Kulturrat warnt einem Medienbericht zufolge vor einem Dammbruch und fordert die Bundesregierung zum Eingreifen auf. Die Generalsekretärin der Kulturstiftung der Länder, Isabel Pfeiffer-Poensgen, nannte den Verkauf leichtfertig und appellierte an das Land NRW, als Vorbild zu fungieren und die Werke Museen zur Verfügung zu stellen.Auch Kulturstaatsministerin Monika Grütters schaltete sich am Donnerstag in die Diskussion ein.”
http://www.tagesspiegel.de/kultur/geplante-warhol-versteigerung-in-nrw-gruetters-kunstwerke-sind-keine-spekulationsobjekte/10848538.html
Die VG Media befürchtet durch die neuen Forderungen Googles ein Scheitern des Leistungsschutzrechts
Wär ja prima, wenn das LSR scheitern würde …
GNM Nürnberg geht ein kleines bißchen in Richtung Open Access
http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/10/16/das-germanische-nationalmuseum-geht-openaccess
Von Retrodigitalisierung der Publikationen und der Zeitschriften des Museums keine Spur! Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/4113065 (aus dem Jahr 2007)!
Landesregierung SH: Gerichtsakten sind öffentlich zugänglich
“Jeder Bürger kann Einsicht in die Akten von Gerichtsverfahren nehmen, sobald diese abgeschlossen sind. Dies teilt Schleswig-Holsteins Landesregierung auf eine parlamentarische Anfrage mit. Das Informationszugangsgesetz des Landes sei auch auf Gerichtsakten anwendbar.”
Abmahnung: 745 Euro für Valentin-Zitat
Austrian Books Online: Der urheberrechtsfreie Buchbestand der Österreichischen Nationalbibliothek ist jetzt auch in Europeana zu finden
Die historischen und philosophischen Handschriften der Codices Palatini Latini in der Vatikanischen Bibliothek (Cod. Pal. Lat. 921 – 1078)
Der Katalog von 1999 ist jetzt online:
Plagiate: Österreichs Rektoren als Scharfmacher
Es stimmt: Plagiieren an der Universität ist kein Kavaliersdelikt. Aber überzogene Strafen führen hier wie andernorts keinen Zentimeter weiter. Solange die Hochschulen kein intensives Anti-Plagiats-Training anbieten, sollten sie immer mit der Möglichkeit rechnen, dass Plagiate ohne ausdrückliche Täuschungsabsicht erfolgen. Betreuer sollten ein hartes vertrauensvolles Gespräch mit Ersttätern führen. In den meisten Fällen sollte das genügen, um die Lernenden wieder auf die richtige Bahn zu bringen.
Hochlicht digitaler Bibliotheken: Die Guttenbergbibel
In einem Erfahrungsbericht zu digitalen Bibliotheken: