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Zwei handschriftliche süddeutsche Chroniken in Heiligenkreuzer Handschriften online

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/589172596

Cod. 325

“Im 16. Jahrhundert wurde auf Bl. 1r-49v an den Rändern und auf freigebliebenen Seiten in über 60 Einträgen die Chronik des Jeorg Mertz nachgetragen.”
http://www.handschriftencensus.de/25008

Digitalisat:
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-325/0003

Zur Regensburger Chronik siehe Jackel S. 46
http://othes.univie.ac.at/14334/1/2011-04-18_9302324.pdf

Cod. 541

http://www.handschriftencensus.de/8459

Familienchronik der Wirsich in Ulm. Siehe Jackel S. 71. Die Reihenfolge im Digitalisat (Familienchronik am Anfang) weicht deutlich von den Angaben im Handschriftencensus ab.

Digitalisat
http://manuscripta.at/diglit/AT3500-541/0007

3.12.2018 Zur Familienchronik Wirsich siehe auch den Aufsatz von Haug 1935 (PDF) mit Edition. Er stellt klar, dass es sich um eine Eichstätter bzw. Neumarkter Familie handelt.

#fnzhss

Geschichte machen in Frankreich. Ein Wegweiser für Studium, Forschung und Karriere

http://ifha.revues.org/7830

Herausgegeben von Falk Bretschneider, Mareike König und Pierre Monnet. Mit Beiträgen zur derzeitigen Trends der französischen Geschichtsschreibung, Einführung in die Online-Recherche, Übersichten zur französischen Archiv- und Bibliothekslandschaft, Vorstellung zentraler Zeitschriften etc. Darin:

Florence de Peyronnet-Dryden et Matthias Nuding
Archive in Frankreich

[Sowie einige Links auf Archivalia.]

Kritik an Online-Nachschlagewerken und vergleichbaren Portalen in Archivalia

Sicher unvollständig ist die folgende Liste (ohne Bibliographien, Digitale Bibliotheken, Metasuchen wie Europeana, DDB, Archivportal D usw.).

ArtWiki
http://archiv.twoday.net/stories/97011798

Datenbanken zu mittelalterlichen Geschichtsquellen: Geschichtsquellen des deutschen Mittelalters, Handschriftencensus, Narrative Sources
http://archiv.twoday.net/stories/96988260

[14.9.2018 Digitales Deutsches Frauenarchiv (DDF)
https://archivalia.hypotheses.org/81528]

Docupedia
http://archiv.twoday.net/stories/6186445
?s=docupedia

Europäische Geschichte Online
http://archiv.twoday.net/stories/11437206

HanseLexikon
http://archiv.twoday.net/stories/1022458692

Hessische Biografie online
http://archiv.twoday.net/stories/6296854

Historiana
http://archiv.twoday.net/stories/156271158

Historisches Lexikon Bayerns
?s=historisches+lexikon+bayerns

International Encyclopedia of the First World War
http://archiv.twoday.net/stories/1022216841

LeMo
http://archiv.twoday.net/stories/985930937

Luxemburger Autorenlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/55770917

http://manuscripta.at
http://archiv.twoday.net/stories/948991073 und andere mehr

Manuscripta Mediaevalia
http://archiv.twoday.net/stories/11509614
http://archiv.twoday.net/stories/115270340 und viele andere

Netzbiographie
http://archiv.twoday.net/stories/863289838

Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa
http://archiv.twoday.net/stories/805774278

Orbis Latinus
http://archiv.twoday.net/stories/6448596

Portal Rheinische Geschichte
http://archiv.twoday.net/stories/8371607
http://archiv.twoday.net/stories/235548798

Sigrid Krämer: Bibliothecae codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/6338158

Sigrid Krämer: Scriptores possessoresque codicum medii aevi
http://archiv.twoday.net/stories/3118097

[14.8.2016: Stanford Encyclopedia of Philosophy
https://archivalia.hypotheses.org/58465]

Terminologie der Archivwissenschaft
http://archiv.twoday.net/stories/97072882

Theaterlexikon der Schweiz (TLS)
http://archiv.twoday.net/stories/985928924

Wien-Wiki
http://archiv.twoday.net/stories/985928902

Wiesbadener Stadtlexikon
http://archiv.twoday.net/stories/453139578

Wikipedia
http://archiv.twoday.net/topics/Wikis
und viele weitere Beiträge (siehe Suche)

Württembergisches Urkundenbuch Online
http://archiv.twoday.net/stories/4904342

ANHANG

Kritik gedruckter Nachschlagewerke mit Hinweisen zum digitalen Potential

Allgemeines
http://archiv.twoday.net/stories/4709395

Deutsches Literatur-Lexikon
http://archiv.twoday.net/stories/97065398

Encyclopedia of the Medieval Chronicle
http://archiv.twoday.net/stories/158961242

Historisches Lexikon der Schweiz
http://archiv.twoday.net/stories/5734353

Lienert: Dietrich-Testimonien
?s=lienert+dietrich

Monasticon Carmelitanum
http://ordensgeschichte.hypotheses.org/3104
http://archiv.twoday.net/stories/735729357

Niedersächsisches Klosterbuch
http://archiv.twoday.net/stories/109332134

International Encyclopedia of the First World War

http://encyclopedia.1914-1918-online.net

Die Beteiligung der BSB garantiert eigentlich schon, dass es sich bei der gestern freigeschalteten englischsprachigen Enzyklopädie um Murks handelt.

INHALTLICHE QUALITÄT

Ich bin kein Fachmann für den Ersten Weltkrieg, aber vorerst ist davon auszugehen, dass die oft mit Einzelnachweisen und stets mit einer Bibliographie versehenen Artikel von ausgewiesenen internationalen Experten verfasst wurden und den Forschungsstand gut wiedergeben. Aber das ist bei einem Online-Nachschlagewerk nicht alles.

QUERVERWEISE

Die internen Links beziehen sich auf andere Artikel oder den Gesamtindex. Sonderlich durchdacht ist das Verweissystem nicht. Sucht man nach venice (Venedig) mit der Volltextsuche, erhält man 7 Treffer, während der Index unter Venice nur drei Artikel listet. Woher soll man wissen, dass es neben dem Ort Venice auch noch eine eigene Ortsangabe “Saint Mark’s Cathedral, Venice” gibt?

Unverknüpft sind auch Tannenberg und Allenstein.

Unverständlich ist, wieso die in den Noten angegebenen Literaturtitel nicht in die Bibliographie aufgenommen wurden, in der man einen Nachweis findet, in welchen Artikeln die Arbeit zitiert wird.

Eher eine Spielerei, aber hoch-innovativ sind die Grafiken in “Related Articles”.

VOLLTEXTSUCHE

Es gibt keine echte Volltextsuche. Noten und External Links sind nicht erfasst.

Aus
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Womens_Mobilization_for_War_(Russian_Empire)
Anm. 1 wird nicht gefunden:
Kuban Cossack Elena Choba
Zhenskii vestnik

Unter den Links von

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Moroccan_crises_1905-1911

erscheint ein RGBl.-Eintrag von Wikisource. Wikisource wird aber von der Suche nicht gefunden.

Erfasst sind dagegen anscheinend die Bilderläuterungen.

ONLINE-NACHWEISE

Weiterführende Angaben gibt es in den Noten (unverlinkt), in der Bibliographie, den externen Links und den “Resources”.

Die Nichteinbeziehung der Noten ist bei einem Artikel wie

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Historiography_1918-today_(Africa)

unverzeihlich, da der Forschungsüberblick sich auf die in den Anmerkungen genannten Titel bezieht.

Zur Bibliographie: Ärgerlich (und vom Historischen Lexikon Bayerns wohlbekannt) ist, dass Online-Nachweise nur sporadisch ermittelt wurden und nicht beim Titel selbst, sondern in den externen Links stehen.

Zu
http://encyclopedia.1914-1918-online.net/bibliography/D7KPDVTC
wäre zu zitieren
http://utpjournalsreview.com/index.php/CJOH/article/view/8948/7825

Wenn es sich um Zeitschriftenartikel oder Buchbeiträge handelt, ist die in der Bibliographie angebotene Weiterleitung zu den Katalogen der Library of Congress und der Deutschen Nationalbibliothek, zu Gallica und zum Worldcat in der Regel völlig sinnfrei. Hier müsste man auf Google Scholar oder CrossRef verweisen.

Mitunter erscheint JSTOR unter den externen Links ohne Angabe, dass es sich um eine lizenzpflichtige Ressource handelt.

Da sich die Bibliotheken soviel auf ihre Toll-Access-Datenbanken zugutehalten, wäre zu erwarten, dass bei aktuellen Zeitschriftenartikeln, die auch online angeboten werden, stets der DOI oder die URL genannt wird.

Bei den External Links wird die Unterscheidung zwischen Article (das sind auch Bücher!) und “Primary Sources” völlig inkonsequent gehandhabt. Auch wird mitunter auf die Open Library verlinkt statt – sinnvollerweise – auf das Internet Archive.

Ein Verzeichnis aller Primärquellen in den externen Links existiert nicht.

Die Wikipedia wird, wie bei der BSB nicht anders zu erwarten, ignoriert.

Der ätzende Lemo-Relaunch hat dazu geführt, dass bei diesem brandneuen Nachschlagewerk im Tannenberg-Artikel der externe Link auf den Artikel zum Tannenberg-Denkmal in LeMO ins Leere führt.

http://www.dhm.de/index.php?id=22191

der Inhalt ist anscheinend nicht mehr im Netz, es gibt nur noch eine Postkarte:

https://www.dhm.de/fileadmin/lemo/suche/search/?q=Tannenberg

“Resources” bietet – in der Regel wenig wertvolle – Abfragen in der Europeana und im WorldCat.

NORMDATEN

Man wird abzuwarten haben, ob es eine BEACON-Datei zum Angebot für die Personenartikel gibt. Eher nicht, denke ich.

Statt auf die Normdaten direkt zu verweisen/verlinken, werden Suchen in den Normdaten veranlasst. Das führt beispielsweise dazu, dass bei Charles, Count of Flanders (1903-1983) in allen Angeboten nichts Relevantes gefunden wird. Dabei gibt es eine GND:

http://d-nb.info/gnd/119110164

Dass es ein Skandal ist, dass man immer noch nicht vom GND-Eintrag zum BEACON-Findbuch kommt, sei nur am Rande angemerkt.

Unter den Metadata wird am Fuß jeden Artikels auch auf die GND Subject Headings verwiesen, aber schwachsinnigerweise führt der Link auf eine Suche statt auf den Normeintrag z.B. zur Schlacht von Tannenberg:

http://d-nb.info/gnd/4184408-7

Die BEACON-Abfrage dazu

http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4184408-7

hat Einträge im HBZ-Katalog und SWB-Katalog, aber nichts vom BVB! Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/805774290

Die Einbeziehung von Normdaten muss als missglückt betrachtet werden.

LIZENZ

Nicht von ungefähr gelten CC-BY bzw. CC-BY-SA als Standardlizenzen für Open Access. Das Angebot setzt sich kaltschnäuzig über diesen Standard hinweg. Eine triftige Begründung fehlt:

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/project/faq

Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0 ist für ein Nachschlagewerk ein Witz, da Inhalte nicht verändert werden dürfen und 1:1 übernommen werden müssen.

Selbst für die Subjects wird (vermutlich unbegründet) ein Urheberrechtsschutz beansprucht und auch diese werden nur mit restritkiver Lizenz statt als Linked Open Data unter CC0 freigegeben: “The Subjects are published under the Creative Commons License (Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Germany-CC BY-NC-ND 3.0) and can thus be used to cross-link other online resources to relevant articles in the encyclopedia.”

Erbärmlich!

WEB 2.0

Fehlanzeige! Kommentare oder andere Beteiligungsmöglichkeiten sind nicht vorgesehen.

BILDER

Völlig misslungen ist die Einbindung der Bilder. Es wird immer nur ein Bild (andere Medien wie Videos oder Tonaufzeichnungen habe ich – an dieser Stelle – nicht gefunden) angezeigt, was bei einem Artikel wie France bedeutet, dass man eine endlose Diashow durchschauen muss (wenn der geneigte Leser denn überhaupt bemerkt, dass das Bild womöglich für eine Reihe weiterer Bilder steht). Die Bildverwendung in der Wikipedia ist demgegenüber sachgerecht und leserfreundlich.

Da Bilder häufig in mehreren Artikeln verwendet werden, hat man auf die Ermittlung möglichst vieler aussagekräftiger und wenig bekannter Bilder aus dem ganzen Wust der unüberschaubaren Digitalisierungsangebote zum Ersten Weltkrieg keinen Wert gelegt.

Leider gibt es kein zentrales Bilderverzeichnis. Hilfsweise kann man den Reiter Images der Suche nutzen (z.B. bei der Suche nach Tannenberg).

Zu klein und ohne anklickbaren Link wird angezeigt:

https://www.dhm.de/lemo/bestand/objekt/96003705

Häufig stammen Bilder aus Wikimedia Commons. Diese sind nach Stichproben alle korrekt lizenziert.

Ungenügend ist die Bildauswahl zur Schlacht bei Tannenberg:

http://encyclopedia.1914-1918-online.net/article/Battle_of_Tannenberg

Hier hätte man sich mehr Bilder vom Tannenberg-Denkmal gewünscht, siehe etwa

https://commons.wikimedia.org/wiki/Tannenberg-Denkmal

ZITIEREMPFEHLUNG

Gern wüsste ich, wie man

Sammartino, Annemarie: Paramilitary Violence, in:
1914-1918-online. International Encyclopedia of the First
World War, ed. by Ute Daniel, Peter Gatrell, Oliver Janz,
Heather Jones, Jennifer Keene, Alan Kramer, and Bill
Nasson, issued by Freie Universität Berlin, Berlin
2014-10-08. DOI: 10.15463/ie1418.10398 Last modified:
2014-10-05.

in einem deutschen geisteswissenschaftlichen Zitierstil wiedergibt (Tipp: was bedeutet “issued by”?), aber was von Steinhauer und Umstätter auf meine Frage gerade in INETBIB kam, war argumentativ eher unter aller Sau. Wenn man keine Lust hat, eine Frage angemessen zu beantworten, sollte man einfach mal stille sein. So sehr ich Steinhauer zustimme, dass Zitieren keine eigene Wissenschaft ist und Zitate a) eindeutig und b) einheitlich sein sollen, so wenig hilfreich ist seine Wurstigkeit, wenn Studierende sich um Einheitlichkeit bemühen. Und Einheitlichkeit meint dann doch wohl auch, dass man nicht einfach eine englische Zitierempfehlung C&P übernimmt. Dümmlich ist die Wortmeldung Umstätters, der die Notwendigkeit, Studierende an Literaturverwaltungsprogramme wie Citavi heranzuführen, ignoriert.

Übrigens: Dass der DOI nicht als Link ausgewiesen wird, entspricht nicht den CrossRef-Leitlinien und ist extrem benutzerunfreundlich:

http://archiv.twoday.net/stories/16539613

MOBILE GERÄTE

Mit einem älteren iPad ist das Angebot nicht bequem zu benutzen. Der Screenshot unten belegt, dass Bilder nicht angemessen dargestellt werden.

FAZIT

Einmal mehr bestätigt sich: Online-Nachschlagewerke müssen dringend von der Wikipedia lernen, sonst ergibt sich wie hier Murks. Ich habe aus meiner Sicht gravierende Defizite bei wichtigen Aspekten der digitalen Kultur aufgezeigt.

Ein Online-Nachschlagewerk scheitert, sieht man es nur als eine statische Textsammlung. Die möglicherweise teilweise exzellenten Artikel werden angesichts des 1914-1918-Booms rasch veralten – und dann?

Update: Kritik im Vorfeld

http://archiv.twoday.net/stories/64963796

Peter Meurer von Citavi schrieb mir:

“Der nach unserer Beobachtung am meisten verbreitete Zitationsstil ist APA. In dessen deutscher Übersetzung (DGPs) stellt sich der Eintrag im Literaturverzeichnis wie folgt dar:

Sammartino, A. Paramilitary Violence. In U. Daniel, P. Gatrell, O. Janz, H. Jones, J. Keene, A. Kramer et al. (Hrsg.), International Encyclopedia of the First World War. Berlin. Zugriff am 08.10.2014. Verfügbar unter 10.15463/ie1418.10398

Vom Chicago-Stil ist uns eine offizielle deutsche Übersetzung nicht bekannt. Wir haben den Chicago-Stil (16. Aufl.) „inoffiziell“ auf deutsch übersetzt. Hier sähe das Ergebnis wie folgt aus:

Sammartino, Annemarie. „Paramilitary Violence.“ In International Encyclopedia of the First World War. Hrsg. von Ute Daniel et al. Berlin. Zuletzt geprüft am 08.10.2014. doi:10.15463/ie1418.10398. ”
https://www.flickr.com/photos/34028941@N00/15322130608

Ebenfalls aus der Sicht der Literaturverwaltungsprogramme nahm Stellung Lambert Heller, wofür ich ihm danken möchte:

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg54071.html

weltkrieg_enzyklopaedie

Bitte markieren Sie den von Ihnen favorisierten Titel für ein Blog der Universität Bayreuth!

Karsten Kühnel bittet um Abstimmung:

https://jfe.qualtrics.com/form/SV_6Dm7CEFVRV62KeV

Update: Das Blog der Uni Bayreuth hat einen Namen: “UniBloggT”
http://archive20.hypotheses.org/2101

Nur wenige konnten sich für meine Neben-Stunden begeistern.

Anniversarbuch aus Glottertal (saec. XIV)

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs483-21-3

Die dort verlinkte Handschriftenbeschreibung hätte erwähnen müssen, dass eigentlich nur die Kirche St. Blasius (heute in Unterglottertal nach dem Land Baden-Württemberg Bd. 6, S. 157 im 14. Jahrhundert noch in Oberglottertal) in Betracht kommt.

http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/krieger1904bd1/0385 (Krieger)
http://www.an-der-glotter.de/html/lage_und_geschichte.html

Streit ums Hessen-Wappen: keine Prozesskostenhilfe für Matzat-Witwe

Auf meinen ausführlichen Kommentar

http://archiv.twoday.net/stories/235554825

darf ich verweisen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Beschluss vom 15.08.2014 (Az.: 11 W 5/14) eine Prozesskostenhilfe für die Witwe des Schöpfers des Hessischen Landeswappens, Gerhard Matzat, abgelehnt.

Zum Streit siehe auch
http://www.hr-online.de/mobil/hr3/nachrichten/sd/51166885

Auszüge aus dem Beschluss

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/15-08-2014-olg-frankfurt-11-w-5-14.html

“Das Landgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Beschluss vom 30.12.2013 mangels hinreichender Erfolgsaussicht abgelehnt. Zur Begründung hat es im Wesentlichen ausgeführt, das Landeswappen stelle keine nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 UrhG bzw. § 2 Abs. 1 KUG a. F. schutzfähige eigenschöpferische Leistung von ausreichender Gestaltungshöhe dar. Jedenfalls aber habe sich A mit dem Antragsgegner über die uneingeschränkte Einräumung umfassender Nutzungsrechte an dem Wappenentwurf zugunsten des Antragsgegners geeinigt. Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den angefochtenen Beschluss vom 30.12.2013 (Bl. 341 – 360 d. A.) Bezug genommen.

Hiergegen richtet sich die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, mit der sie ihren Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe weiter verfolgt. […]

Der Senat kann offen lassen, ob der von A geschaffene Entwurf eines Landeswappens urheberrechtlichen Schutz genießt. Auch wenn man – anders als das Landgericht – dem Entwurf Urheberrechtsschutz zubilligen würde, bietet die beabsichtigte Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Antragstellerin hat weder Anspruch auf Benennung ihres verstorbenen Mannes als Urheber des Landeswappens gem. § 13 UrhG (dazu unten unter 3.) noch auf Auskunft (dazu unter 4.), angemessene weitere Beteiligung oder Schadensersatz nach § 32 a, 32 c UrhG (dazu unter 5.). Erst recht vermag sie sich nicht mit Erfolg auf einen Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (dazu unter 6.). […]

Nach der hier vorausgesetzten Zwecksetzung des beauftragten Entwurfes zur Nutzung als Hoheitszeichen des Landes …, die A bekannt war, ergibt sich das berechtigte Interesse des Landes, über den Entwurf als Landeswappen frei von Rechten Dritter verfügen zu können. Das Führen von Hoheitszeichen autorisiert staatliches oder staatlich autorisiertes Handeln. Staatliche Hoheitszeichen und Wappen an öffentlich-rechtlichen Körperschaften sind zivil- und strafrechtlich absolut gegen unberechtigte Nutzung und Missbrauch geschützt (§ 12 BGB; § 124 OWiG, § 8 Abs. 2 MarkenG) und dienen ausschließlich dem jeweiligen Staat oder Hoheitsträger zur Kennzeichnung, insbesondere von Amtshandlungen und hoheitlichen Maßnahmen. Die Berechtigung zu ihrer Benutzung ist in der Regel durch Gesetze bzw. Verordnungen festgelegt. Die Entscheidung über die Berechtigung zum Führen von Hoheitszeichen ist kraft Natur der Sache dem Hoheitsträger vorbehalten. Das beruht auf dem von der Verfassung vorausgesetzten Recht des Staates, sich zu seiner Selbstdarstellung solcher Symbole zu bedienen. Nur dem Land steht deshalb die Befugnis zu, über die Verwendung des Landeswappens zu entscheiden (BGH, BRAK-Mitt 2003, 283 m.w.N.). Mit dem exklusiv der öffentlich-rechtlichen Körperschaft zugewiesenen Nutzungszweck wäre es unvereinbar, wenn der mit der Erstellung eines Entwurfes beauftragte Künstler bei der Ablieferung seines Werkes einzelne Nutzungsrechte – etwa zu einer Nutzung im kommerziellen Bereich – zurückbehalten könnte. Die Besonderheit der bestimmungsgemäßen Nutzung eines Werkes als Hoheitszeichen führt vielmehr zwingend zu der Annahme, dass dem Hoheitsträger die umfassenden ausschließlichen Nutzungsrechte daran eingeräumt werden müssen (vgl. auch das von dem Antragsgegner als Anlage B 20 vorgelegte Urteil des Badischen Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 08.11.1933 zu einem ähnlich gelagerten Fall hinsichtlich des Entwurfs des Badischen Landeswappens).

Daraus folgt hier für die Auslegung der Nutzungsrechtseinräumung, dass dem Antragsgegner zur Erfüllung des vertraglichen Verwendungszweckes ein umfassendes Nutzungsrecht eingeräumt worden ist, das sich zumindest auf sämtliche im Zeitpunkt der Rechteeinräumung bekannten Nutzungsarten bezog.”