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Parodie ja, Diskriminierung nein

http://www.taz.de/Urteil-des-Europaeischen-Gerichtshofs/!145322

“Künstler und andere Urheber müssen es nicht hinnehmen, dass ihre Werke zu rassistischen oder anderweitig diskriminierenden Aussagen missbraucht werden. In solchen Fällen können sie auch gegen an sich zulässige Parodien vorgehen, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-201/139)”

http://www.sueddeutsche.de/kultur/entscheidung-des-europaeischen-gerichtshofs-diskriminierende-parodien-sind-unzulaessig-1.2114477

Entscheidungstext bei curia.europa.eu

Die restriktive BGH-Rechtsprechung zur Parodie kritisierte ich in meiner Urheberrechtsfibel S. 57

http://ebooks.contumax.de/02-urheberrechtsfibel.pdf

Angesichts der Auslegung des EuGH (“Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29 ist dahin auszulegen, dass die wesentlichen Merkmale der Parodie darin bestehen, zum einen an ein bestehendes Werk zu erinnern, gleichzeitig aber ihm gegenüber wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, und zum anderen einen Ausdruck von Humor oder eine Verspottung darzustellen. Der Begriff „Parodie“ im Sinne dieser Bestimmung hängt nicht von den Voraussetzungen ab, dass die Parodie einen eigenen ursprünglichen Charakter hat, der nicht nur darin besteht, gegenüber dem parodierten ursprünglichen Werk wahrnehmbare Unterschiede aufzuweisen, dass sie vernünftigerweise einer anderen Person als dem Urheber des ursprünglichen Werkes zugeschrieben werden kann, dass sie das ursprüngliche Werk selbst betrifft oder dass sie das parodierte Werk angibt”) wird es für die deutsche Rspr. schwieriger, dem Gefasel des BGH vom Verblassen oder dem inneren Abstand zu folgen.

Update:
http://www.verfassungsblog.de/parodie-ist-meinungsfreiheit-aber-nicht-wenn-sie-rassistisch-ist

http://eulawanalysis.blogspot.de/2014/09/we-can-laugh-at-everything-but-not-with.html

http://ssrn.com/abstract=2526835

Update 3.11.2016:
http://kluwercopyrightblog.com/2016/11/03/the-german-bundesgerichtshof-changes-its-concept-of-parody-following-cjeu-deckmyn-v-vrijheidsfonds-vandersteen/

Sündenregister des ins Auge gefassten neuen Digital-Kommissars Oettinger

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/digitalkommissar-neues-eu-amt-fuer-guenther-oettinger-a-989724.html

?s=oettinger

Durch den Plan, die Karlsruher Handschriften zu verscherbeln (2006), hat sich Oettinger hier für alle Zeiten ins Abseits katapultiert. Werden Brüsseler Kommissar-Stellen eigentlich mit dem denkbar Ungeeignetsten besetzt?

http://meedia.de/2014/09/03/guenther-oettinger-soll-laut-bild-eu-internetkommissar-werden

#OMGoettinger

Bibliothekskataloge der Tallinner Literaten des 18. Jahrhunderts

Der Titel täuscht etwas, es sind Tallinner (offenbar deutsche) Beamte, Lehrer usw.

https://www.verlag-koenigshausen-neumann.de/product_info.php/info/p7897_Bibliothekskataloge-der-Tallinner-Literaten-des-18–Jahrhunderts–Quellenedition-aufgrund-ueberlieferter-Nachlassverzeichnisse–Herausgegeben–kommentiert-und-mit-einer-Einfuehrung-und-einem-Index-versehen-von-Mari-Tarvas—–44-00.html

Inhaltsverzeichnis:

http://d-nb.info/1048638820/04

Kurze Übersicht der Oefeleana der Bayerischen Staatsbibliothek

Einige digitalisierte Teile des kaum bekannten frühneuzeitlichen Handschriftenbestands findet man im Münchner OPAC durch Eingabe von Oefeleana. Die von Leidinger 1906 publizierte kurze Übersicht, die aber leider nur bis Nr. 118 reicht, ist nur mit US-Proxy bei HathiTrust einsehbar:

http://hdl.handle.net/2027/njp.32101073662007?urlappend=%3Bseq=236
[9.11.2019 https://archive.org/details/bub_gb_Oo9DAAAAYAAJ/page/n233]

Hinweis zum US-Proxy: Während bei Google Books für meine Bedürfnisse

http://www.ipconceal.com

am unkompliziertesten ist, funktioniert ZenMate für Chrome bei HathiTrust in der Regel einwandfrei.

Leider nicht vollständig einsehbar die Notizen Kristellers:

http://books.google.de/books?id=5uNKg6KXbxsC&pg=PA635

Immer noch sind wichtige Funde aus diesem im wesentlichen durch ein bibliotheksinternes Hilfsmittel erschlossenen Bestand möglich:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8996/pdf/Ordo_PDFA.pdf (Dendorfer)

Zur Korrespondenz:

http://gml.userweb.mwn.de/abstracts/zula-2008.htm

Es ist ein Unding, dass die einzige Möglichkeit, sich einen Gesamtüberblick zu verschaffen, eine Reise nach München ist. Sehr viel weniger wichtige Kataloge wurden von der BSB gescannt.

Nachtrag: Einen Teil der Handschriften notierte Kristellers Iter:

“Excerpts

122. Vier roemische Inschriften aus Burghausen, Saal und Koesching, abgeschrieben von Joh. Aventinus (1509).

123. Joh. Aventinus, Chronicon Ranshovense, copied by Oefele from Clm 1878.

124. Another copy of the same text, s. XVII.

125 and 126. Flores historici ex Joh. Aventini Rhapsodiarum voluminibus autographis, copied by Oefele from Clm 967 and 1202-1204.

127. Copies from the Adversaria of Aventinus.

131. Kaspar Bruschius, Episcoporum Laureacensium Pataviensiumque Catalogus, revised by Lorenz Hochwart in 1563. Copy with additions, s. XVIII.

136. Joh. Eck, two autogr. letters.

138. Martin Eisengrein (1535-78), letters.

139. The same letters, copied by Oefele.

161 and 162. Lorenz Hochwart, Ratisponensium episcoporum catalogus, s. XVI.

198. Compendium topographiae urbis Romanae ex Barth. Marliani libro extractum (1591).

202. Sigmund Meisterlin, Chronik des Klosters St. Ulrich und Afra; Kurze Chronik von Augsburg. Copied by Oefele.

208 and 208 a. Peutingeriana, notes by Oefele.

235. Verzeichnis der Briefe des Aeneas Silvius. s. XVIII.

243. Margaritae Velserae, Conradi Peutingeri coniugis, opuscula, copied by Oefele from Clm 4018.

244. Abschrift der Dingolfinger Synodalbeschluesse von der Hand des Marcus Welser.

245. Notes on Joh. Albrecht Widmannstetter.

246. Johann Albrecht Widmannstetter, Untersuchungsprotokolle (1553), autogr.

247. Evangelium Johannis, Latin translation, with notes in Latin, Greek and Hebrew, by Widmannstetter (1533), autogr.

248. St. Paul, epistle to the Ephesians, and St. John, first epistle, Latin translation with Greek and Latin notes, by Widmannstetter, autogr.

250. Alphabetical list of Latin names and rare words, with references to classical authors, by Widmannstetter, autogr.

251. Locutiones graecanicae, a collection of rare Greek words, by Widmannstetter, autogr.

255. Nic.a Schoenberg (Schomberg) card., in SS. Matthaei et Marci Evangelia Paraphrases, the second one incomplete. Probably from the library of Widmannstetter who was secretary of the Cardinal. s. XVI.

256. Id., Paraphrasis in Evangelium S. Johannis, incomplete. s. XVI.

258. Id., Paraphrasis in Johannis Apostoli epistolam. s. XVI.

259. Id., fragmentary notes on mss. 255-258. s. XVI.

260. Id., commentarius in Evangelium Johannis, copied by Oefele.

261. Letters to Card. Nic. von Schoenberg from Card. Fed. Fregoso and from Alb. Pighius.

267. Ex prophetiis Amadei quas vocant Apocalysim novam. s. XVI.

280. History of St. Ulrich and Afra in Augsburg, written in 1471 by a monk of that monastery, perhaps by Sigmund Meisterlin. Copy of 1562.

302-306. Documents concerning the University of Ingolstadt.

Descriptions

Oefeleana 79. cart. s. XVI ex. 799 pp.

Title page: Loci communes physici, ethici, politici, oeconomici, historici etc. Pars prima. Johannes Christophorus Oefelinus Neoburgius Bojus 1597.

Oefeleana 133. cart. misc. s. XV. 18 flos.

Joh. de Capistrano, letter (f. 1-4v); another (6v-7). Joh. Rokizan, letter to Capistrano (7v-8) and reply (8-9v). Jo. Woratia to Capistrano (9v-10v) and reply (10v-11v). Joh. de Rokizan to Capistrano (11v-12) and reply (12-12v). At the end of the manuscript, the date of the copy appears: 1468.

Oefeleana 143. cart. s. XVI. One folio.

In laudem..Orlandi de Lassus cum Parisiis Monachium discederet scriptum epigramma ab Alb. Fuerstio Monacensi XVI Cal. Jan…MDLXXI.

Oefeleana 172. cart. s. XVI. 4 unnumbered fols.

Dialogus Bulla T. Curtio Malatiola… autore. Epigram by Gygantum fraterculus. Excusum impensis et opera Joannis Opticulae. Epigram by the printer. Then a prose preface and a verse dialogue that mentions Reuchlin and Luther.

Oefeleana 194. cart. s. XVIII. 64 pp.

Dissertatio Lucii Veronensis enucleata de successione in iura et ditiones Juliae Cliviae Montium Marchiae Ravenspurgae etc.

Oefeleana 199. cart. s. XVIII. 8 fols.

Coriolanus Martiranus, seven letters to Aesiander, probably copied from an edition.

Oefeleana 205. cart. s. XV. Written in Germany.

Fragment of Ovid’s Heroides, with glosses.

Oefeleana 209. cart. misc. s. XVI.

Conrad Peutinger, letters to Joh. Eck, Xystus Betuleius, Wolfg. Musculus and others. Letters to Peutinger from Jo. Pi(nicianus), Menradus Moltherus, Vitus (Bild), Otho Truchsess, Beatus Rhenanus (modern copy) and Bonifacius (Amerbach).

Oefeleana 216. cart. misc. s. XVIII.

Commercium epistolicum Raderianum, in alphabetical order, see Clm 1610. fasc. D contains original letters of Elias Ehinger (to Matthias Rader), Abrahamus Loscherus (to Joh. Agricola) and Hier. Leycht (studiosis adolescentibus). The inventory mentions letters from Fronto Ducaeus, Caspar Scioppius, Jac. Sirmondus, letters of Rader to Marcus Welser and Elias Ehinger, and a letter of Joseph Scaliger to Marcus Welser.

Oefeleana 249. cart. misc. s. XVI.

Correspondence and documents of Jo. Alb. Widmanstetter, some of it in Hebrew. The collection includes two letters to Aegidius (Viterbiensis) card., letters to Rabi Menachem Pfefferkorn Polonus, to R. Isach zu Guenzburg, to Elias Levita, and a letter from Andr. Masius.

Oefeleana 252. cart. s. XVI. 66 fols.

Modern title: Commentarius in Homeri lliadem auctore ut videtur Johanne Alberto Widmestadio. It is a fragment that covers I 49-278 and begins: Cur a canibus inceperit Considered autograph.

Oefeleana 253. cart. s. XVI. 17 fols. Corrections.

Latin dialogue between Marf(orius) Pasq(uinus) and Philippus Hessorum Rex, inc. Lautissime nos accipis, perhaps fragm. at the end. Considered autograph of Widmanstedt.

Oefeleana 254. misc. Several fascicules.

Notes and fragments, said to come from Widmanstedt.

Oefeleana 257. cart. s. XVI 138 fols.

(Nic. a Schoenberg Card., Paraphrasis in Evangelium S. Johannis), covering chapters 1-18, with a preface to the reader (lv).

Oefeleana 262. cart. s. XVI. 16 fols.

Modern title: Incerti auctoris demonstratio quod, quae sunt in secretioribus et creditu difficilioribus verorum sacrorum traditionibus et auctoritatibus scriptis, sint necessariis argumentis probatissima, ad J. A. Widmestadium. Old title (f. 1). Clarissima et ex Aristotelis verbis sententiisque hoc est maxime naturalibus rationibus deducta demonstratio quod quae sunt in secretioribus et creditu difficilioribus verorum sacrorum traditionibus et auctoritatibus scriptis sint necessariis argumentis probatissima…contra atheos et falsos tam auctoritatis quam rationis interpretes, with a preface to Jo. Alb. Widmestadius. The inventory refers to Clm 280 B. The author is Guillaume Postel, cf. A. Rotondò, Studi e Richerche, 1974, p. 127.

Oefeleana 263. cart. s. XVI. 16 fols.

Capita quaedam ex libro Leonis Imperatoris de accipitre, inc. Si requiescat accipiter diu aut frequenter.

Oefeleana 264. cart. s. XVI. 15 fols. With the owner’s note: Jo. Alb. Widmestadii.

f. 1. Ex commentariis Fr(anc.) Picc(olominei) Card. Senen(sis), a collection of letters. It includes letters from Charles VIII, Maximilian, Ferrante and Sixtus IV.

Oefeleana 265 cart. s. XVI. 16 fols.

De iusificatione hominis impii autore Joanne Delfio Tuberone, fragm. at the end.

Oefeleana 268. cart. s. XVI. 9. fols.

Beschreibung der Gothen Herkomen und thatten (sic).

Oefeleana 310. misc.

Jo. Alb. Eimpinaeus, Latin letter (1573). – Index Graecorum Werdensteinianorum (1596).

Oefeleana 340. misc. Several fascicules.

fasc.3. Conr. Celtis, letter. – Adamus Contzen, Latin letter (s. XVI?). fasc.20. Franc. Zoannettus, two letters.

Oefeleana 395. misc. Several fascicules.

Fragments in Latin and Italian. fasc.2 contains a fragment of an Italian poem in Ottava rima.

Oefeleana 476. s. XVIII. A few unnumbered folios.

Inscriptio Collegii Trilinguis Busleidiani Lovanii Erasmo Roterodamo autore.”

#fnzhss

Tagebücher von Willem de Clercq online

“Das Huygens ING bietet seit kurzem eine vollständig digitalisierte Ausgabe der Tagebücher von Willem de Clercq (Amsterdam, 1795-1844) an.

De Clercq war Direktor der Nederlandsche Handel-Maatschappij, Dichter und einer der bedeutendsten Vertreter der niederländischen protestantischen Erweckungsbewegung (Réveil). Seine Tagebücher aus den Jahren 1811-1844 gehören zu den wertvollsten und umfangreichsten Tagebüchern der niederländischen Geschichte.”

http://vifabenelux.wordpress.com/2014/09/03/tagebucher-von-willem-de-clercq-vollstandig-online

Virtuelles Deutsches Urkundennetzwerk

http://www.einsichten-online.de/2014/09/5345 (Andreas C. Hofmann)

“Im Rahmen des DFG-Projekts wurden Urkundenbestände mehrerer deutscher Archive digitalisiert und im Internet auf der hierfür entwickelten Seite http://www.vdu.uni-koeln.de der Allgemeinheit, insbesondere zu Zwecken der Forschung und Lehre, zugänglich gemacht. Ein Ziel des Projekts war dabei die Entwicklung prototypischer Arbeitsabläufe, welche die Digitalisierung des gesamten deutschen Urkundenbestandes in der Zukunft organisierbar machen sollen, indem sie die Machbarkeit eines solchen hochgesteckten Ziels in finanzieller, personeller und zeitlicher Hinsicht aufzeigen.

http://www.vdu.uni-koeln.de/vdu/project

Tags: Bayrisches Hauptstaatsarchiv, Bistumsarchiv Speyer, Digitales Archiv, Digitalisierung, Landesarchiv Baden-Württemberg, Landeshauptarchiv Koblenz, Staatsarchiv Amberg, Staatsarchiv Bamberg, Staatsarchiv Nürnberg, Staatsarchiv Würzburg, Stadtarchiv Mainz, Stadtarchiv Speyer, Stadtarchiv Worms, Stadtarchiv Würzburg, Urkunden ”

Wolfenbütteler RSS-Feed nun auch mit Handschriften?

Heute waren jedenfalls drei aus Gandersheim dabei.

Vermutlich handelt es sich um

http://dbs.hab.de/rss

1. Ich habe nicht herausgefunden, wie man in Feedly die subskribierte URL ausliest 🙁

2. Ich kann mir nicht erklären, wieso Chrome beim Aufruf der obigen URL Einträge vom Dezember 2013 anzeigt.

Getty Thesaurus of Geographic Names Released as Linked Open Data

http://blogs.getty.edu/iris/getty-thesaurus-of-geographic-names-released-as-linked-open-data

“The Getty Thesaurus of Geographic Names is a resource of over 2,000,000 names of current and historical places, including cities, archaeological sites, nations, and physical features. It focuses mainly on places relevant to art, architecture, archaeology, art conservation, and related fields.”

Engstirnig: Friday Flowers in der US-Archivliste verboten

“I’ve been informed by Melanie Mueller, the A&A list Moderator that “Friday Flowers” are prohibited under the revised Terms of Participation.

I’ve been posting Friday Flowers for nearly eleven years here as an exercise in photography for me and a gift for you.

From now on, my photos will be available on my website http://www.sonc.com/look each Friday.

I hope and presume Klaus Graf will continue to post them at http://archivalia.tumblr.com tag: naturalia

I will continue to post them on my Facebook page https://www.facebook.com/Carter.SonC

I also maintain a blind copy email subscription list. You get images of my cats, my grandkids, Natchitoches, almost anything that strikes my fancy; usually two or three mailings a week.

Let me know and I will add you to that list. Several people who retired from Archives are part of that list.

I’ll probably slip away now, as I don’t need the job postings, and I don’t go to the conventions; I was just here to help with technical questions.

Speaking of conventions, next time you’re in that hotel, you might tell them to remove the flowers from the lobby, as they aren’t necessary. (That’s supposed to be humor, which is allowed under the terms.)


Regards,

Sonny
http://sonc.com/look
sonc.hegr@gmail.com
Natchitoches, Louisiana
1714
Oldest Permanent Settlement in the Louisiana Purchase

USA”

Friday Flowers 8/29/2014 by Sonny Carter is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported License.

Hartmann Schedels persönliche Bibliothek

http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=kurzauswahl&projekt=1073907098

Online zur Verfügung stehen erst 80+ von über 370 Handschriften und 460 Drucken in der BSB aus Schedels Besitz.

Richard Staubers noch immer maßgebliche Darstellung zur Geschichte der Bibliothek ist online einsehbar unter:

https://archive.org/details/dieschedelscheb00hartgoog

Blog&Recht: Wer haftet für Blogbeiträge und Kommentare?

Die in diesem Portal gehosteten Blogs sind – bis auf von der Redaktion von http://de.hyptheses.org verantwortete Inhalte – “user generated content”.

Jeder Blogautor ist für seine eigenen Beiträge verantwortlich. Jeder Blogbetreiber bietet eine Kontaktmöglichkeit an, an die Beschwerden wegen möglicher Rechtsverletzungen primär zu richten sind. Ein Reaktionszeitraum von drei Werktagen (Montag bis Freitag) sollte eingeräumt werden. Erfolgt keine oder keine hinreichende Reaktion, kann eine Meldung an die Verantwortlichen (siehe oben) erfolgen.

Das steht so im Impressum von de.hypotheses.org. Die zivilrechtliche Haftung für sogenannte nutzergenerierte Inhalte oder “Forenhaftung” ist ein schwieriges und umstrittenes Rechtsgebiet, wie man etwa der 2009 erschienenen juristischen Dissertation von Alexander Hartmann entnehmen kann, die unter stoererhaftung.de auch Open Access einsehbar ist. Es gibt kurze Hinweise (etwa im Basiswissen Journalismus: Presserecht für Journalisten und Blogger), Leitfäden im Netz (etwa von 2010 oder ein Buchkapitel von 2014), zahlreiche Urteile und juristische Fachartikel (benutzt habe ich insbesondere Martin Schuster: Schuster: Prüfungspflichten des Portalbetreibers. In: GRUR 2013, S. 1201 ff.), die – nicht immer auf Wissenschaftsblogs übertragbare – Informationen bereitstellen.

Natürlich haftet zunächst der Verfasser (ich  verwende stets die männliche Form) eines rechtswidrigen Kommentars oder Beitrags. Bei Wissenschaftsblogs dürften vor allem Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Urheberrechtsverletzungen in Betracht kommen. Er kann abgemahnt  und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, die künftige Rechtsverletzungen verhindern soll, gezwungen werden.  Ist er nicht greifbar, muss sich der in seinen Rechten Verletzte an den Forenbetreiber halten. Aber auch wenn der Verletzte den Verfasser kennt, darf er den Forenbetreiber um Abhilfe ersuchen.

Der Forenbetreiber (diese Rolle kann jeder spielen, der fremde Inhalte im Netz ermöglicht: der Bloghoster wie z.B. http://hypotheses.org oder http://blogger.com, der Betreiber eines Gemeinschaftsblogs, ein Blogger, der Kommentare zulässt) kann sowohl als Täter als auch sogenannter Störer haften. Als Täter haftet er, wenn er sich die fremden Inhalte zu eigen macht. Als Störer haftet er nur, wenn er zumutbare Prüfungspflichten verletzt.

Ich kann nicht ganz darauf verzichten, ein wenig Juristen-Kauderwelsch zu zitieren. Das Landgericht Tübingen hatte es 2012 mit einem angeblich persönlichkeitsrechtsverletzenden Wikipedia-Eintrag zu tun. Die Wikipedia ist ein typisches Beispiel für ein Forum, bei dem Nutzer ohne Vorabkontrolle des Betreibers Artikel schreiben. Das Gericht führte daher aus:

Als Störer haftet aber auch derjenige auf Unterlassung, der ohne Täter oder Teilnehmer zu sein, in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung eines geschützten Guts beiträgt.

Indem die Beklagte die Webseite http://de.wikipedia.org betreibt, dabei den Speicherplatz für die von den Nutzern eingerichteten Internetseiten bereitstellt und den Abruf der Seiten über das Internet ermöglicht, trägt sie willentlich und adäquat-kausal zur Verbreitung von Inhalten bei, die das allgemeine Persönlichkeitsrecht Dritter beeinträchtigen. Weil die Störerhaftung jedoch nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zumutbar ist. Insofern besteht keine Verpflichtung, die von den Nutzern ins Netz gestellte Beiträge vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Dies würde dazu führen, dass der freie Fluss von Informationen erheblich ein geschränkt und das Geschäftsmodell in Frage gestellt würde. Ferner würde eine Überwachung jedes Eintrages das Betreiben der Online-Enzyklopädie unmöglich machen.

Der Betreiber ist aber als Störer zur Prüfung verpflichtet, sobald er Kenntnis von einer Rechtsverletzung erlangt. Der hierfür erforderliche Hinweis muss jedoch so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, also ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung, bejaht werden kann. Es muss also eine hinreichend substanziierte Abmahnung vorliegen, welche die Gründe der Rechtswidrigkeit deutlich erkennen lässt.

Für Persönlichkeitsrechtsverletzungen hat der Bundesgerichtshof 2011 anlässlich eines Rechtsstreits über einen Blogeintrag auf http://blogspot.com ein eigenes Verfahren ersonnen, an das sich der Bloghoster halten muss:

Allerdings wird sich bei der behaupteten Verletzung von Persönlichkeitsrechten eine Rechtsverletzung nicht stets ohne weiteres feststellen lassen. Sie erfordert eine Abwägung zwischen dem Recht des Betroffenen auf Schutz seiner Persönlichkeit sowie Achtung seines Privatlebens aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 8 Abs. 1 EMRK und dem durch Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 10 EMRK geschützten Recht des Providers auf Meinungs- und Medienfreiheit. Ist der Provider mit der Beanstandung eines Betroffenen konfrontiert, die richtig oder falsch sein kann, ist eine Ermittlung und Bewertung des gesamten Sachverhalts unter Berücksichtigung einer etwaigen Stellungnahme des für den Blog Verantwortlichen erforderlich. Hiernach ergeben sich für den Provider regelmäßig folgende Pflichten:

Ein Tätigwerden des Hostproviders ist nur veranlasst, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer – das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung – bejaht werden kann. Dabei hängt das Ausmaß des insoweit vom Provider zu verlangenden Prüfungsaufwandes von den Umständen des Einzelfalls ab, insbesondere vom Gewicht der angezeigten Rechtsverletzungen auf der einen und den Erkenntnismöglichkeiten des Providers auf der anderen Seite.

Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen.

Deutlich wird das große Gewicht der Meinungsfreiheit. Es bestehen Zweifel, ob die Trollkommentare-Entscheidung des EGMR in Sachen Delfi AS v. Estonia tatsächlich sachgerecht ist (zur Kritik Leo Schapiro, in: ZUM 2014, S. 201ff. – Zusammenfassung). Jeder Forenbetreiber sollte vor der Löschung eines unliebsamen Beitrags über die Rolle der Meinungsfreiheit nachdenken. Das gilt auch für das sogenannte virtuelle Hausrecht. “Wer einen öffentlich zugänglichen Ort der Diskussion anbietet, muss die dort geäußerten Aussagen dulden”, sagt Rechtsanwalt Thomas Schwenke.

De facto kann sich jemand, der sich verunglimpft fühlt oder dessen Urheberrecht verletzt wurde, an denjenigen halten, von dem er sich am ehesten Entgegenkommen verspricht: Autor des Kommentars/Beitrags, Administrator des Gemeinschsaftsblogs, Verantwortlicher des Bloghosters. Die obige Formulierung im Hypotheses-Impressum ist nach deutschem Recht nicht verbindlich: Auch ohne Kontaktaufnahme mit dem Blogger kann sich ein Verletzter direkt an den Bloghoster wenden.

Ein Problem lauert bei dem Zu-Eigen-Machen von Inhalten. Wer als sogenannter Aggregator automatisiert fremde Inhalte übernimmt (etwa der geniale Blog-Aggregator Planet History von Schmalenstroer) kann fremde Ansprüche abweisen. Anders sieht es bei freigeschalteten Kommentaren und redaktionell ausgewählten Inhalten aus.

Die meisten Hypotheses-Blogs dürften Kommentare manuell freischalten (vor allem aus Gründen des Spam-Schutzes). Das bedeutet, dass hinsichtlich dieser Inhalte das Haftungsprivileg des Forenbetreibers entfällt. Da eine Vorprüfung stattfindet, müssen im Fall einer Rechtsverletzung Abmahnkosten getragen und eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Sollte auf der Startseite von http://de.hypotheses.org eine Persönlichkeitsrechtsverletzung in einem der von der Redaktion dort platzierten Blogbeiträge wahrnehmbar sein, haftet Hypotheses als Täter, da es sich um zu eigen gemachte Inhalte handelt, denn die Redaktion wählt dafür ihrer Ansicht nach besonders gelungene Beiträge manuell aus. Ein “Freizeichnen” durch Disclaimer ist nicht möglich.

Parallel veröffentlicht in:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2536

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108
Blog&Recht 8: Darf ich fremde Bilder verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/498223015
Blog&Recht 9: Was tun bei Abmahnung?
http://archiv.twoday.net/stories/752348320
Blog&Recht 10: Darf ich fremde Texte verwenden?
http://archiv.twoday.net/stories/948994460

Ablehnung von Google News

“Vielen Dank, dass Sie Ihre Inhalte mit uns teilen möchten. Wir haben Ihre Website überprüft. Leider können wir Ihre Website gegenwärtig nicht in Google News aufnehmen.

Für die im Google News-Index erfassten Websites gelten bestimmte Qualitätsrichtlinien. Die betreffenden Richtlinien können Sie unter folgendem Link einsehen:

https://support.google.com/news/publisher/answer/40787?hl=de

Wir entschuldigen uns dafür, dass wir Ihnen zur Zeit keine weiteren Informationen zur Verfügung stellen können und danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mühe. Bitte beachten Sie, dass eine erneute Überprüfung Ihrer Seite innerhalb der nächsten 60 Tage unwahrscheinlich ist.”

Transparent geht anders.

Die Perspektiven für die Entwicklung der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) nach dem Scheitern des Neubauprojekts in Tempelhof

Rede auf der Personalversammlung

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53797.html

Update zu
http://archiv.twoday.net/stories/948992398

Digitalisierte Sammlungen der TU Berlin

http://ubsrvgoobi2.ub.tu-berlin.de/viewer

Ein Digitalisierungsvorschlag ist kostenlos, bezieht sich aber leider nur auf Werke vor 1900, obwohl es zwingend notwendig wäre, die Lücke von ca. 1900 bis 1943 mit nachgewiesen gemeinfreien Werken zu schließen.

https://www.ub.tu-berlin.de/index.php?id=6462

20.11.2021 Zuschrift der Bibliothek: “Gegenüber Ihrem Beitrag https://archivalia.hypotheses.org/3488 hat sich geändert, dass wir inzwischen auf Benutzerwunsch hin auch Werke digitalisieren, deren Erscheinungsjahr nach 1900 liegt, sofern das urheberrechtlich möglich ist und auch sonst keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen.
Unsere digitalisierten Sammlungen sind zu finden unter https://digital.ub.tu-berlin.de/, eine Weiterleitung von der in Ihrem Blogpost angegebenen alten URL existiert.
Digitalisierungsvorschläge können eingereicht werden unter https://www.tu.berlin/ub/suchen-ausleihen/ausleihen-bestellen/digitalisierungsservice/digitalisierungsvorschlag/

Deutsche Museen begreifen nichts von der Digitalisierung

Kommentar zu

http://archiv.twoday.net/stories/967550393
http://archiv.twoday.net/stories/948994166

Es ist eigentlich ganz einfach:

* Erschließungsinformationen und Objektbilder ins Netz!

* Museums-Publikationen Open Access ins Netz!

* Nicht an der Auflösung sparen! (Alle Beschriftungen müssen gut lesbar sein.)

* Keine Wasserzeichen!

* Bilder unter Public Domain bzw. – falls dreidimensionale Vorlagen betroffen sind – unter CC-BY freigeben!

* Permanentlinks für Werke und Einzelabbildungen/Seiten.

* Einbindung in Metasuchen (z.B. Europeana) realisieren!

Digitaler Katalog des Badischen Landesmuseums soll besser geworden sein (??)

http://www.baden-tv.com/digitaler-katalog-des-badischen-landesmuseums-ueberarbeitet-54616/#.VASrv_l_v-k

“Ab sofort sind alle Bilder in verbesserter Qualität und detailreichen Vollbildanzeigen anzuschauen.” Was auch immer man unter detailreichen Vollbildanzeigen verstehen mag: Die real einsehbare Bildqualität ist eher mies.

Digitalisierte Bestände der Hochschul- und Landeskirchenbibliothek Wuppertal

http://viewer.hlb-wuppertal.de/viewer

“Es handelt sich dabei zum gegenwärtigen Zeitpunkt um einen Sonderbestand von Schriften aus der Zeit des Kirchenkampfes (1933-1945), um Titel aus der Sammlung einer Pfarrbibliothek aus Unterbarmen, Wuppertal, sowie um ausgewählte Werke aus dem Bestand.”

Der VdA und der Toruismus

Dass der VdA eine unprofessionelle Klitsche ist, durfte man ja bisher immer wieder feststellen.

Vorgesehen ist nicht, dass man sich noch vergleichsweise kurzfristig zum Archivtagbesuch entschließt und dann auch ein Hotel benötigt.

Auf

http://www.archivtag.de/online-hotel-buchung.html

liest man nicht nur zweimal “Toruismus”, sondern auch: “Buchungsschluss für Hotelzimmer: 1. August 2014”. Gleichwohl kann man aber eine Buchung versuchen. Angeboten wird nur noch das Hotel Ramada, das jedoch per Mail mitteilt, man sei ausgebucht. Dann sollte man die Online-Buchung aber auch deaktivieren!

Bei der Telefonnummer der Tourismus-GmbH sind keine Geschäftszeiten angegeben. Der Anrufbeantworter funktioniert jedenfalls nicht.

“sui-generis.ch will via Open Access die Brücke von der Wissenschaft in die Gesellschaft schlagen”

Es gibt eine neue juristische Online-Zeitschrift aus der Schweiz:

http://sui-generis.ch/1

Verlinkt eine Kritik am Google-Urteil des EuGH.

Via
http://www.internet-law.de/2014/09/neue-juristische-onlinezeitschrift-aus-der-schweiz.html

Für den Erhalt der Fächer Französisch und Spanisch an der RWTH !

“Mit der Abschaffung der Fächer Französisch und Spanisch wird nicht nur die europäische Idee konterkariert sondern auch das kulturelle Aachener Erbe gefährdet, und das an einer Hochschule, die sich selbst „europaweit zu den renommiertesten Bildungseinrichtungen“ zählt. Daher ist es in einer Stadt wie Aachen, der Europastadt par excellence, hier im Dreiländereck der Euregio Maas-Rhein, unverständlich, ja bestürzend, dass ausgerechnet zwei Disziplinen mit dieser europäischen Symbolkraft aufgegeben werden sollen.”

Petition:
http://www.change.org/p/alle-die-die-aachener-romanistik-vor-der-schlie%C3%9Fung-retten-wollen-f%C3%BCr-den-erhalt-der-f%C3%A4cher-franz%C3%B6sisch-und-spanisch-an-der-rwth

Meistgelesene Beiträge auf L.I.S.A.

http://www.lisa.gerda-henkel-stiftung.de/beitraege?what=most_visited

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Interview mit Dr. Klaus Graf
Dr. Klaus Graf ist Historiker, Archivar und überzeugter Netzaktivist. An der Universität Freiburg/Breisgau ist er Lehrbeauftragter am Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte, ebenso an der RWTH…

Georgios Chatzoudis | 05.09.2012 | 138503 Aufrufe
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Interview with Dr Edhem Eldem
Dr Edhem Eldem is a renowned Turkish historian who teaches at the Department of History at Boğaziçi University in Istanbul. In 2011-2012 he was a fellow at The Wissenschaftskolleg zu Berlin.

Usw.

Weitere Interviews mit mir:
http://archiv.twoday.net/stories/640155309