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Swets, der Weltmarktführer im Abonnement- und Informationsmanagement hat kein Geld mehr

http://www.buchreport.de/nachrichten/verlage/verlage_nachricht/datum/2014/09/23/notbremse-nach-turbulentem-jahr.htm

“Fachverlagsriese Springer SBM rät Bibliotheken, das Geschäft mit Swets sofort einzustellen.”

http://www.infodocket.com/2014/09/22/netherlands-swets-files-for-bankruptcy

Update:
http://lj.libraryjournal.com/2014/10/opinion/peer-to-peer-review/lessons-from-swets-libraries-need-subscription-security-peer-to-peer-review/#_

Wer soll das auf der Abbildung bitteschön lesen können?

Aus dem Archivportal D:
Originalbrief von Levin Schücking an Adolf Schroedter, geschrieben in Münster
Verzeichnungsstufe: Archivale
Archivaliensignatur: Stadtarchiv Karlsruhe, 8/Alben 201 / 80
Kontext: Waldhaus Alwine und Adolf Schroedter, Moltkestraße 3 >> II. Korrespondenz
Laufzeit: 8. Januar 1874
Enthältvermerke: Maschinenschriftliche Abschrift siehe 8/Alben 201/77
Umfang: 1 Bogen, beschrieben auf 3 Seiten

Natürlich kann mans entziffern, aber nur mit Quälerei.

Archivgut online des LHA Sachen-Anhalt mit Copyfraud

http://www.lha.sachsen-anhalt.de/archivgut-online

“Das Angebot Archivgut online macht ausgewählte Teilbestände des Landeshauptarchivs Sachsen-Anhalt direkt im Internet benutzbar. Zu Beginn werden ca. 450.000 Digitalisate zu mehr als 12.500 Archivalien aus 48 Beständen veröffentlicht. Der Zugang erfolgt über die Online-Recherche. Mit einem Viewer können Digitalisate von vollständigen Akten, Karten, Plänen oder Fotos betrachtet, vergrößert und als PDF gespeichert werden.”

Es ist der DFG-Viewer. Die lästige Lupe bekommt man anscheinend weg, indem man ins Bild klickt. Dann kann man das Bild auch herunterladen.

Im (unbrauchbaren) Download-PDF gibts Copyfraud: “Digitalisate von Archivgut, die das Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt in
seinem Internetangebot veröffentlicht, sind urheberrechtlich geschützt. Sie
dürfen unter den Bedingungen der ‘Creative Commons Namensnennung –
Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz’ [1] kostenfrei weiterverwendet
werden. Dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen.”

Digitalisate der Massendigitalisierung sind NICHT urheberrechtlich geschützt!

Keine Bearbeitung bedeutet: Man darf auch keinen Ausschnitt weiterverbreiten z.B. eines von den unten abgebildeten Schriftstücken, die ihrerseits NICHT urheberrechtlich geschützt sind.

Mit der angeblichen Qualitätssicherung der Wikipedia zu experimentieren ist kein Vandalismus

http://schmalenstroer.net/blog/2014/09/wikipedia-vandalismus-durch-unidozenten

Mein Kommentar dort: Ich kann die Aufregung nicht nachvollziehen. Wer dauerhaft Bödsinn stehen lässt, um die Wikipedia bloßzustellen, verdient Kritik. Wer mit der angeblichen Qualitätssicherung der Wikipedia in kleinem Umfang experimentiert (was ich auch schon getan habe), vermittelt Informationskompetenz und verdient Lob.

Klarstellung zu den Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg

Zu

?p=4696#comments

liegt jetzt eine Klarstellung durch einen geänderten Text auf

http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen

vor.

Clemens Rehm schrieb mir dazu: “Die Regelung auf unserer Internetseite – als „lex posterior“ – ersetzt
frühere Hinweise oder Genehmigungsvorbehalte z.B. bei der Fotosammlung Pragher.

Zum anderen wurde die Umständlichkeit des Herunterladens kritisiert. Hier
haben wir uns entschlossen, künftig auch andere Bild-Formate (JPG oder PNG) anzubieten, die einfacher herunterladbar sind. Einen Zeitpunkt der technischen Umsetzung kann ich derzeit noch nicht zusagen, da wir mit anderen Projekten wie dem Archivportal-D intensiv beschäftigt sind.”

Bei Online-Nutzungen die geforderten Angaben zu machen erscheint mir im Sinne der Wissenschaft und der Allgemeinheit (Überprüfbarkeit der Quelle nicht nur ein wissenschaftliches Anliegen!) höchst nachvollziehbar.

“Für dieses Archivgut verfügt das Landesarchiv über die entsprechenden Verwertungsrechte und räumt eine Weiterverwertung unter der Creative Commons Lizenz CC-BY ein.” Für die normale gemeinfreie Flachware gilt im Umkehrschluss: Erwähnung/Verlinkung der Lizenz ist nicht erforderlich.

Markplatz Schwäbisch Gmünd – Ausschnitt aus: Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, M 703 R759N3 / Fotograf: C. Jäger 1896
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-9925&a=fb

De Caro and the Girolamini Thefts – List of the books withdrawn from auction No 59 at Zisska & Schauer in May 2012

https://www.ilab.org/eng/documentation/1426-de_caro_and_the_girolamini_thefts_-_list_of_the_books_withdrawn_from_auction_no_59_at_zisska__schauer_in_may_2012.html

See also
?s=girolamini

Archivportal D auf dem iPad

So sieht es auf einem neueren iPad aus:

https://twitter.com/ddbkultur/status/514910859580432386

So sieht es auf meinem iPad 1 mit iOS 5 und Chrome aus:

Und zwar nach dem von der DDB empfohlenen Cache-Löschen in Chrome. Und bei Safari sieht es auf meinem iPad genauso indiskutabel aus!

Eine Kurzbesprechung

http://www.blog.pommerscher-greif.de/archivportal-d

bemängelt die Copyfraud-Hinweise einiger Archive.

Update: Alle Permalinks funktionieren nicht!

Beispiel:
http://localhost:8021/item/RJSEYW2UUCQUZJARLL2AQSU7UM56I4VX

“Kommunikation im Netz zeigt keine Wirkung, Wissenschaftler sollen lieber ab und an mit Journalisten etablierter Medien wie dem Fernsehen oder der Zeitung sprechen”

Kristin Oswald setzt sich mit den abwegigen Ansichten des Archäologen Frank Marcinkowski auseinander:

http://kristinoswald.hypotheses.org/1372

Endlich: PlanetHistory ist wieder online

http://schmalenstroer.net/blog/2014/09/planethistory-ist-wieder-online

“Warum war Planet History eigentlich die letzten Wochen kommentarlos offline? Mir hat ein Fotograf eine Rechnung über satte 200€ geschickt, weil ich eines seiner Fotos dort widerrechtlich genutzt haben soll. Klaus Graf hat auf Archivalia einen Blogeintrag geschrieben, dort ein Bild von Flickr eingebunden, PlanetHistory aggregiert Archivalia und unerklärlicherweise landet bei mir diese Rechnung statt bei ihm. Klaus Graf ist der Ansicht, dass er das Bild rechtmäßig eingebunden hat. Wohlgemerkt: Es geht nicht um einen gigantischen Bilderklau im großen Stil, sondern um ein 150×150 Pixel-Thumbnail auf einer privaten, werbefreien Seite. Dafür verlangt der Fotograf satte 0,88 Cent pro Pixel von mir. Besonders absurd wird die Geschichte aber, wenn man bedenkt, dass der ursprüngliche Blogger bisher nicht von dem Fotografen kontaktiert wurde. Dort ist das Bild immer noch online, der Fotograf weiß davon, verlangt aber nur von mir als Aggregatorbetreiber Geld.”

Der Blogbeitrag:

http://archiv.twoday.net/stories/948988462

Schmalenstroer unterlässt es anzugeben, wieso ich der Ansicht bin, das Bild völlig rechtmäßig zu nutzen:

http://archiv.twoday.net/stories/714907881

“Bislang sind auch keine weiteren Schritte des Fotografen erfolgt – die 200€ werde ich nicht zahlen und ich bin gespannt, ob er seine Drohung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und der Klage wahrmacht. An dieser Stelle muss ich mich für die breite Unterstützung der Geschichtsblogger bedanken – es gab zahlreiche Hilfs- und Spendenangebote und auch das Angebot eines Anwaltes, mich pro bono zu vertreten. Die Kriegskasse ist also gut gefüllt und ich muss sagen – ihr seid super, Leute!”

Schmalenstroer unterlässt es anzugeben, dass insbesondere ich als “Verursacher” mich bemüht habe, ihm nach Kräften zu helfen.