Zur Heraldik bei Lirer ausführlicher: Liesching, Walther P. : Die Nachkommen des Römischen Kaisers Kurio. Bemerkungen zur Heraldik in der schwäbischen Chronik des Thomas Lirer. In: Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 46 (1987), S. 88-115
Am 19. August besuchte der 100.000. Besucher die erlesene Schau, die für 14 Euro (Kombi-Ticket) in einer Ausstellungs-Trias Exponate aus aller Welt präsentiert.
Da Professor Pohle vom Historischen Institut der RWTH Aachen Kurator des Ausstellungsteils “Orte der Macht” ist, möchte ich mich diesbezüglich auf positive Aussagen beschränken: Ein tolles Ambiente, die Auswahl der Exponate und die Erläuterungstexte haben mir gut gefallen.
Im Centre Charlemagne gibt es Aachener Stadtgeschichte zu sehen, aber auch künstlerische Pretiosen aus Karls Zeit. Dieser Ausstellungsteil “Karls Kunst” verzichtet auf Didaktik und historische Einordnung. Schöne Kunstwerke werden ohne Erläuterung und ohne kultur- oder sozialhistorischen Kontext präsentiert. Trotz toller Exponate: Daumen runter!
Missraten ist auch die von der Konzeption spannende Ausstellung “Verlorene Schätze” in der Domschatzkammer. Was sich heute wo befindet und warum wird dank völlig unzulänglicher Beschriftungen nur klar, wenn man im Katalog blättert, der – absolutes No-Go! – auf Literaturnachweise zu den Objekten verzichtet.
Abgesehen von netten Multi-Media-Features (von denen es natürlich nichts im Internet gibt) ist die Ausstellung in Sachen neue Medien oder sogar Web 2.0 völlig rückschrittlich. Die Website
bietet so gut nichts fürs Auge (verhöhnt allenfalls mit briefmarkengroßen Abbildungen den Internet-Flaneur), der Pressebereich mit Fotos ist wie üblich passwortgeschützt. Social Media-Aktivitäten? Njet! Das ätzende Fotografierverbot verhindert natürlich auch das Arbeiten mit QR-Codes. Man könnte mit dem Smartphone Zusatzinformationen oder Links zu den Objekten abrufen, etwa Digitalisate, die im Kurzführer nicht erwähnt werden, wohl aber im Katalog des Macht-Teils (mit URLs) und weniger kompetent im Kunst-Katalog.
Das prachtvolle Evangeliar Paris BNF lat. 8850 liegt im Rahmen des Projekts Bibliotheca Carolina von Europeana Regia digitalisiert vor:
Um nur einige willkürlich ausgewählte Stücke zu nennen. Selbstverständlich könnte man problemlos eine Linkliste dazu auf der Ausstellungs-Website anbieten. Aber da man im 20. Jahrhundert hängengeblieben ist, freut man sich am Besuchererfolg und denkt nicht darüber nach, was Ausstellen im digitalen Zeitalter bedeuten sollte.
“Hamburg hat ein Transparenzportal online gestellt. In dem Informationsregister werden Daten und Dokumente der Hamburgischen Verwaltung und öffentlicher Unternehmen bereit gestellt. Es umfasst auch die Daten des bisherigen OpenData-Portals Hamburg. Das Transparenzportal bietet unter anderem Senatsbeschlüsse, Sitzungsprotokolle und -beschlüsse, Haushalts- und Bewirtschaftsungspläne, Richtlinien und Fachanweisungen, amtliche Statistiken und Tätigkeitsberichte, Geodaten, Baumkataster, Umweltmessdaten und Unternehmensdaten.”
Mir war bei der Vorbereitung der Petition nicht aufgefallen, dass die Veräußerbarkeit kommunalen und universitären Sammlungsguts im Gesetzentwurf gestrichen wurde, ohne dass darauf in der amtlichen Begründung eingegangen wurde.
Gestrichen wurde auch “Rechtsansprüche auf Nutzung, die sich aus kommunalrechtlichen Bestimmungen oder anderen Rechtsvorschriften ergeben, bleiben unberührt.” Da das rein deklarativen Charakter hatte, ist eine solche Streichung sinnvoll, zumal auch bei den anderen Archivsparten solche Rechtsansprüche bestehen könnten.
War also die Petition für die Katz, wenngleich das wünschenswerte (anscheinend von Anfang an vorgesehene) Ergebnis herausgekommen ist?
Keineswegs. Archivierende und Petenten haben eindrucksvoll deutlich gemacht, dass auch kommunales Archivgut nicht zur Disposition steht.
hatte dieser mich auf den geplanten Wegfall, der offenkundig kurz vor Erstellung des Gesetzesentwurfs vorgenommen wurde, aufmerksam gemacht. Nachdem ja die Petition schon einigen Wirbel verursacht hatte, erschien mir ein Stillhalten riskant, da man ja jederzeit das angebliche Redaktionsversehen, so explizit der Landschaftsverband Rheinland
bereinigen und die Veräußerbarkeit wiederherstellen konnte. Ich habe Steinhauer aber diesbezüglich nicht beeinflusst, der wie andere Sachverständige auch sich auf der Anhörung gegen die Veräußerungsmöglichkeit ausgesprochen hatte. Die kommunalen Spitzenverbände hielten an ihrer Position – Veräußerung muss aus Gründen der kommunalen Selbstverwaltung möglich sein – fest. Der Gesetzgeber (d.h. die Parlamentarier) hat sich aber stillschweigend entschlossen, dem eingereichten Entwurf zu folgen. Alles was in dem demnächst (am Tag nach der Verkündigung) in Kraft tretenden Gesetz steht, ist korrekt begründet. Offenbar bestand keine verfassungsrechtliche Notwendigkeit, den Wegfall der bisherigen § 10 Abs. 5 Sätze 2-3 zu begründen.
Möglicherweise hat der öffentliche Druck die Parlamentarier motiviert, so zu verfahren, wie im Regierungsentwurf vorgeschlagen. Aber auch wenn nicht: Endlich ist alles öffentliche Archivgut in NRW ohne Wenn und Aber UNVERÄUSSERLICH!