http://www.infodocc.info/kinox-to-gibt-es-nun-auch-als-app-illegale-angebote-bleiben
Zutreffend ist einzig und allein: “Die meisten Nutzer wird es wenig jucken, dass die rechtliche Einordnung zu ihren Lasten ausfällt, da es nach unserem Kenntnisstand bisher keine legale Möglichkeit gibt, das Streaming beweissicher zu dokumentieren, um die Streamer zu verfolgen.”
Natürlich ist http://kinox.to illegal. Aber die Aussage “Wer solche Angebote streamt begeht daher eine strafbare Urheberrechtsverletzung, da eine Zwischenspeicherung der Inhalte auf dem Rechner des Streamers stattfindet und damit eine Vervielfältigung, für die der Urheber oder Rechteinhaber keine Zustimmung erteilt haben.” ignoriert alles, was im Gefolge der Redtube-Abmahnung von Rechtsanwälten und Gerichten und Fachautoren herausgearbeitet wurde. Die Zwischenspeicherung erfolgt in genau der gleichen Weise wie bei YouTube oder Redtube, kann also keine Strafbarkeit begründen.
Ich verweise auf die sehr detaillierte Dokumentation zur Causa Redtube hier:
Siehe insbesondere die juristische Fachliteratur, referiert in: